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Meldung vom 05.02.2010

Jobperspektive – für Langzeitarbeitlose ein Segen – für die Bundesregierung

Die Jobperspektive (§16e, SGB II) ermöglicht den Langzeitarbeitslosen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen einen Job von Dauer mit einem maximalen degressiven Minderleistungsausgleich von 75 Prozent. Das Bundesarbeitsministerium erhöht formal den Haushaltsansatz von bisher 560 Millionen Euro im Jahr 2009 auf 700 Millionen Euro im Jahr 2010. Durch die langfristige Beschäftigung in den Jobperspektiven sind viele Grundsicherungsstellen vorab langfristige Zuschusszusagen eingegangen die durch entsprechende Verträge abgebildet werden.

Für vollständigen Text siehe PDF-Dokument unten.

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