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Henning Tillmann

Prof. Fischer-Lescano im Gespräch mit der PL

Freihandel

Am 18. Dezember war Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano von der Universität Bremen zu Gast bei der PL, um über die Freihandelsabkommen TTIP und CETA zu referieren. In seinem Vortrag nahm er eine grundsätzlich kritische Haltung zu den Abkommen ein und zeigte Möglichkeiten auf, den Schwerpunkt der Verhandlungen auf eine sozialere Weltwirtschaftsordnung zu legen.

Nach Auffassung von Fischer-Lescano, dessen Forschungsschwerpunkte im öffentlichen Recht, im Völkerrecht und in der Rechtspolitik liegen, ist Eigentumsschutz beispielsweise nach der Europäischen Menschenrechtskonvention umfassend gesichert. Auch juristische Personen, also auch amerikanische Investoren, genießen diesen Schutz. Kurzum: Statt die 100. Gerichtsinstitution im Bereich des Eigentumsschutzes zu schaffen, müsse man den Schwerpunkt auf eine soziale Gestaltung der Weltwirtschaftsverfassung legen, so Fischer-Lescano.

Bei TTIP und CETA gibt es immer noch viele rechtliche Bedenken – vor allem, weil private Schiedsgerichte und die geplanten Regulierungsräte die demokratisch legitimierte Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung unterlaufen könnten. Aus Expertensicht ist absehbar, dass – wenn am Entwurf nicht noch nachgebessert wird – Ceta durch die nationalen Verfassungsgerichte und auch den EuGH korrigiert werden könnte. Auch gibt es bislang keine BVerfG-Entscheidung zu Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit.

PL-Sprecher Carsten Sieling fordert deshalb: „Wir brauchen hier Rechtsklarheit – die können wir zum Beispiel über ein Gutachten des EuGH bekommen.“ Ein Mitgliedstaat, das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission können ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs über die Vereinbarkeit einer geplanten Übereinkunft mit den Verträgen einholen. Ist das Gutachten des Gerichtshofs ablehnend, so kann die geplante Übereinkunft nur in Kraft treten, wenn sie oder die Verträge geändert werden.

15. Januar 2015
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