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Im alten Rom war es nur den männlichen Bürgern erlaubt, sich mit ihren Anliegen und Forderungen in Form demütiger Bitten an den Kaiser zu wenden. Die Zeiten, in denen Petitionen als ebensolche demütigen Bitten verstanden wurden, sind längst vorbei. Heute ist das Petitionsrecht in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Es ist ein Grundrecht und als Jedermannsrecht ausgestaltet: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Das Petitionsrecht ist an keine Kriterien wie Alter, Wohnort oder Staatszugehörigkeit gebunden und steht allen Menschen zu. Gleichzeitig ist es das einzige Element direkter Demokratie auf Bundesebene. Als solches müssen wir es stärken.

Denn die tatsächliche Ausgestaltung des Petitionswesens beim Deutschen Bundestag, die im Wesentlichen auf den Regelungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) zum Petitionswesen (§§ 109, 110, 111, 112, 125 GOBT) und den Grundsätzen des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) beruht, wird weder dem Charakter des Petitionsrechts als Grund- und Jedermannsrecht, noch seiner Bedeutung als einziges direktdemokratisches Element auf Bundesebene gerecht. Das fängt mit der traurigen Tatsache an, dass gut zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger ihr Petitionsrecht nicht kennen – so können sie es natürlich auch nicht nutzen. Das Petitionsrecht müssen wir also bekannter machen. Aber es muss auch moderner und damit für die Bürgerinnen und Bürger attraktiver werden. Dafür sind Reformen nötig: Wir brauchen im Petitionswesen bessere Zugänglichkeit, mehr Transparenz, mehr Nachvollziehbarkeit und mehr Öffentlichkeit!

Die letzte große Reform des Petitionswesens beim Deutschen Bundestag fand in seiner 15. Wahlperiode statt und wurde von der damaligen SPD-geführten rot-grünen Koalition vorangetrieben. Damals wurden nach schottischem Vorbild unter anderem öffentliche Online-Petitionen („E-Petitionen“) und regelmäßige, wenn auch eher seltene, öffentliche Beratungen eingeführt. Die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller hat sich hier große Verdienste um unser Petitionswesen erworben. Seitdem ist viel passiert – allerdings nicht beim Thema Petitionen auf Bundesebene. Während inzwischen eine Vielzahl privater Kampagnenplattformen mit teilweise fragwürdigen Geschäftsmodellen wachsenden Zulauf von Nutzerinnen und Nutzern bei gleichzeitig steigender Kampagnenzahl erhalten, gehen die Eingabezahlen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages von Jahr zu Jahr zurück.

Offenbar besteht ein wachsendes Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach direkter politischer Beteiligung auch auf Bundesebene. Es ist unsere Aufgabe als gewählte Abgeordnete dieses Bedürfnis nicht nur ernst zu nehmen, sondern auch danach zu handeln. Der Petitionsausschuss wird aber offenbar aus unterschiedlichen Gründen derzeit nicht als die zuständige und gleichzeitig beste Anlaufstelle dafür angesehen. Wir sollten deshalb in dieser Legislatur unter Berücksichtigung und Nutzung des gesellschaftlichen und technologischen Fortschritts Grundlagen für ein entsprechend modernisiertes Petitionswesen schaffen und umzusetzen. Ideen dafür liegen seit langem auf dem Tisch und die SPD ist folgerichtig mit der Forderung nach einer Stärkung des Petitionswesens in den Bundestagswahlkampf gezogen.

Deshalb müssen wir jetzt im Parlament und im Petitionsausschuss über diese Punkte reden:

  • Den Zugang zum Petitionswesen beim Deutschen Bundestag für alle Menschen zu erleichtern und vorhandene Barrieren abzubauen. Das betrifft unter anderem die Bereitstellung von Informationen über das Petitionsrecht und das Petitionswesen und die Nutzbarkeit der Online-Angebote des Petitionsausschusses. Vor allem Menschen mit Behinderungen sowie Kindern und Jugendlichen muss die Wahrnehmung ihres Grundrechtes auf eine Petition erleichtert werden.
  • Das Petitionsverfahren transparenter zu gestalten. Für die Petentinnen und Petenten ist es von herausgehobener Bedeutung, die Verfahren, Beratungen und Zeitabläufe ihrer Petition jederzeit nachvollziehen zu können. Das erfordert eine lückenlose und für die Petentinnen und Petenten jederzeit nachvollziehbare Dokumentation sowohl der Beratungen in den Fraktionen als auch über das Einholen von Informationen bei den zuständigen Stellen.
  • Das Quorum für Öffentliche Petitionen abzusenken. Öffentliche Petitionen sind Petitionen von öffentlichem Interesse. Dieser Tatsache wird die Arbeit des Petitionsausschusses bisher nicht gerecht, weil ihre Beratung in der Regel nicht-öffentlich stattfindet. Bisher gilt für die öffentliche Beratung öffentlicher Petitionen in Sondersitzungen des Ausschusses ein Quorum von 50.000 Mitzeichnungen innerhalb von vier Wochen. Mehr Öffentlichkeit in der Arbeit des Ausschusses kann durch die grundsätzlich öffentliche Beratung von öffentlichen Petitionen und das Absenken des Quorums für die öffentliche Beratung öffentlicher Petitionen in Sondersitzungen des Ausschusses beispielsweise auf 30.000 Mitzeichnungen und einer Verlängerung der Mitzeichnungsfrist etwa auf acht Wochen erreicht werden.