Genossenschaften sind wieder in den Focus gerückt, seit sie sich während der Finanz- und Wirtschaftskrise als besonders krisenresistent erwiesen haben. Die Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion verfolgt das Ziel einer Renaissance der Genossenschaften seit Jahren beharrlich. Am 28. Januar 2016 kamen auf Einladung der PL zahlreiche Expert_innen im Bundestag zusammen, um das bisher Erreichte und weitere Schritte für eine Stärkung der Genossenschaften zu diskutieren.

Zu Gast waren unter anderem Prof. Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister a. D. und ehemaliger Exekutivdirektor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, Joachim Garrecht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Ute Höhfeld vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie Jan Kuhnert und Hans-Gerd Nottenbohm für den Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens. Die Abgeordneten Klaus Mindrup (Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) und Dr. Matthias Bartke (Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion) leiteten die Diskussionsrunden.

Weit über die wirtschaftliche Bedeutung von Genossenschaften hinaus betonten alle Diskutant_innen, dass diese Wirtschaftsform für die Demokratie von großer Bedeutung sei. In einer Zeit der Globalisierung und Digitalisierung geben die Beteiligungsrechte der Genossenschaft ein Stück Autonomie und Selbstbestimmung zurück. Dass diese Einsicht immer mehr Verbreitung findet, zeigen die Zahlen seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise. So ist allein in Deutschland die Zahl der Genossenschaften von rund 5.000 auf ca. 7.500 gestiegen, besonders im Energiesektor. Auch für den ökologischen Umbau unserer Gesellschaft spielt diese Wirtschaftsform also eine wichtige Rolle.

Aufgrund der vielen positiven Aspekte des Genossenschaftswesens stand die Stärkung der Genossenschaften im Fokus der Diskussion. Eine Befragung ergab, dass besonders die mit den Prüfungsauflagen verbundenen Kosten einer Genossenschaftsgründung einen Hinderungsgrund darstellen. Andererseits sind gerade diese Prüfungsauflagen eine wichtige Voraussetzung für die Vertrauenswürdigkeit und damit Attraktivität von Genossenschaften. Die Parlamentarische Linke wird sich auch weiterhin gemeinsam mit ihren Bündnispartner_innen für eine Vereinfachung des Genossenschaftsrechts einsetzen. Fördermöglichkeiten wie z.B. durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau würden dabei helfen, die Anfangsschwierigkeiten bei der Gründung einer neuen Genossenschaft zu überwinden.

 

Dokumentation

Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung:
Aktivierung privater Wohnimmobilieneigentümer im Rahmen energetischer Quartiersansätze

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft

Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens:
30 Jahre Engagement für Genossenschaften

 

Hintergrundmaterial

FES WiSo direkt 2/2014:
Möglichkeiten und Grenzen zur Stärkung genossenschaftlicher Unternehmensformen

spw 3/2013:
Jahr der Genossenschaften – Das „Wir statt ich“ wächst!

Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion (2011):
Reader zur Reform des Genossenschaftsrechts

 

 

Es war das Jahr 1991. Die internationale Staatengemeinschaft beschränkte – in einem eher im Verborgenen ausgehandelten Abkommen – das Urrecht eines Landwirts, einen Teil seiner Ernte für den Wiederanbau in seinem eigenen Betrieb zu verwenden (Nachbau). Seitdem die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland aufgrund dieses Abkommens Rechtsgrundlagen verändert haben, tobt in Deutschland eine erbitterte rechtliche Auseinandersetzung zwischen Landwirten und Pflanzenzüchtern. Noch länger wird die Auseinandersetzung über die Patenterteilungspraxis des Europäischen Patentamtes geführt, das aufgrund von internationalen Abkommen zunehmend die Patentierung von Pflanzen und Tieren zulässt. Hoch problematisch ist dabei, dass dieses Patentamt kein „Amt“ im eigentlichen Sinn ist. So finanziert es sich u.a. aus den Gebühren der erteilten Patente. Es gibt kein unabhängiges gerichtliches Korrektiv, da die Erteilungspraxis über die Europäische Union hinausgeht. Obwohl die gerade angesprochenen Abkommen elementare Fragen der Ernährung betreffen, wird die politische und rechtliche Diskussion eher in Fachkreisen geführt. Stets sind die Grundlagen auf internationaler Ebene verhandelt und entschieden worden.

Dank einer breiten Bewegung für einen fairen Welthandel ist die Lage nun in der Debatte um die transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) sowie der EU und den USA (TTIP) anders. Während die TTIP-Verhandlungen noch laufen, liegen beim CETA-Abkommen bereits Verhandlungsergebnisse vor. Es ist ein wichtiger Erfolg, dass auch dieses Abkommen mittlerweile im Fokus der Öffentlichkeit steht. Der Diskurs über rund 1600 Seiten Vertragstext ist nicht leicht zu führen. Häufig geht es um die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe. Und dennoch ist die gesellschaftspolitische Debatte dringend notwendig. Wenn die deutsche Übersetzung vorliegt, haben vor allem diejenigen eine Beweislast, die für entsprechende Abkommen werben. Mit dem Beschluss des SPD-Konvents im Herbst 2014 ist es gelungen, rote Linien zu Gunsten eines fairen Handelsabkommens zu ziehen.

Der Bundesparteitag der SPD hat Mitte Dezember diesen Kurs in der Handelspolitik bekräftigt. Dabei geht es nicht um eine Debatte gegen die Wirtschaft oder um die Rückkehr zum nationalstaatlichen Denken. Es geht um die zentrale Frage, ob gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltschutz als potentielle Investitionshemmnisse angesehen werden. Im Fokus der öffentlichen Debatte steht dabei häufig die Diskussion über die privaten Schiedsgerichte. Notwendig ist jedoch eine tiefer gehende Auseinandersetzung. Auch öffentlich ernannte Richter werden nicht Urteile im Sinne der Allgemeinheit fällen können, wenn die Rechtsgrundlagen unzureichend sind. Deshalb ist es wichtig, dass der SPD-Bundesparteitag nun die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Bundesregierung aufgefordert hat, mit der neuen kanadischen Regierung das Gespräch zu suchen, um nicht nur über das Schiedsgerichtswesen zu reden.

Die kanadische Regierung weiß aus eigener Erfahrung mit dem nordamerikanischen Freihandelsabkommen (NAFTA) nur zu gut, wohin Investor-Staats-Vorschriften führen können. Kanada liegt an der Spitze der am meisten verklagten Industrieländer. So strengte ein US-Chemiekonzern eine Millionenklage auf entgangenen Gewinn gegen das Verbot des Imports eines Brennstoffs an, der als gesundheitsgefährdend eingestuft wurde. Ein kanadisches Energieunternehmen verklagt die kanadische Regierung über ihren amerikanischen Partner auf Schadensersatz, weil die Provinz Quebec ein vorläufiges Fracking Moratorium verhängte. Es ist bezeichnend, dass die Kanadier im CETA-Abkommen offenkundig den Investorenschutz einschränken wollten und es die EU-Kommission gewesen ist, die auf weitreichende Bestimmungen bestand. Kommt es nun zu neuerlichen Gesprächen, sollte vor allem die Bundesregierung der EU-Kommission ihre Erfahrungen mitteilen, die sie gerade vor dem Washingtoner Schiedsgericht mit der Firma Vattenfall sammelt. Auch hier ist es wieder die Berufung auf unbestimmte Rechtsbegriffe, mit Hilfe derer Vattenfall ihre Milliardenforderung gegen den Deutschen Staat aufgrund des demokratisch beschlossenen Atomausstieges geltend macht.

Unbestritten ist, dass Unternehmen Vertrauensschutz genießen, wenn sie aufgrund bestehender Regelungen investieren. Es ist auch richtig, Erfindungen mit Rechten des geistigen Eigentums zu schützen. Genauso wichtig ist jedoch, auch im Sinne künftiger Generationen eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Einem maximalen Gewinninteresse müssen demokratisch legitimierte Grenzen gegenüber stehen. Mag die Einführung des Mindestlohns für einige Unternehmen eine höhere Belastung darstellen, so ist sie gleichzeitig eine legitime Rahmensetzung von Würde durch den Gesetzgeber. Auch der europarechtlich fest verankerte Vorsorgegrundsatz ist essentiell. Anders als in Kanada und in den USA muss der Gesetzgeber hier nicht beweisen, dass eine Sache gefährlich ist, um sie zu verbieten. Er hat einen Einschätzungsspielraum. Diese Sichtweise ist seit Jahrzehnten international hoch umstritten. Wenn nun der CETA-Vertragsentwurf eine Passage enthält, wonach zum Beispiel im Rahmen der grünen Gentechnik angestrebt werde, künftig wissenschaftsbasierte Zulassungssysteme zu etablieren, so wird an diesem Vorsorgegrundsatz gerüttelt.

Das gleiche gilt für die Liberalisierung des Dienstleistungssektors: Mit ihrem Beschluss hat die SPD sich erneut klar für das Prinzip der Daseinsvorsorge und gegen die Möglichkeit ausgesprochen, ganze öffentliche Wirtschaftssektoren zu privatisieren.

Der Beschluss des SPD-Bundesparteitags richtet an die Verantwortlichen einen klaren Appell: Die Chancen für eine breite gesellschaftliche Debatte über eine gerechtere und fortschrittlichere Handelspolitik, die vor allem die Zukunft der Menschen im Blick hat, war nie größer als jetzt. Zudem gibt es Rückenwind. In Paris verabschiedeten die Staaten der Welt vor wenigen Tagen erstmals ein globales Klimaschutzabkommen, das gravierende Folgen für die Ausrichtung ganzer Wirtschaftszweige haben wird.

Dieser Artikel erschien am 04.01.2016 als Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau.