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Es war das Jahr 1991. Die internationale Staatengemeinschaft beschränkte – in einem eher im Verborgenen ausgehandelten Abkommen – das Urrecht eines Landwirts, einen Teil seiner Ernte für den Wiederanbau in seinem eigenen Betrieb zu verwenden (Nachbau). Seitdem die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland aufgrund dieses Abkommens Rechtsgrundlagen verändert haben, tobt in Deutschland eine erbitterte rechtliche Auseinandersetzung zwischen Landwirten und Pflanzenzüchtern. Noch länger wird die Auseinandersetzung über die Patenterteilungspraxis des Europäischen Patentamtes geführt, das aufgrund von internationalen Abkommen zunehmend die Patentierung von Pflanzen und Tieren zulässt. Hoch problematisch ist dabei, dass dieses Patentamt kein „Amt“ im eigentlichen Sinn ist. So finanziert es sich u.a. aus den Gebühren der erteilten Patente. Es gibt kein unabhängiges gerichtliches Korrektiv, da die Erteilungspraxis über die Europäische Union hinausgeht. Obwohl die gerade angesprochenen Abkommen elementare Fragen der Ernährung betreffen, wird die politische und rechtliche Diskussion eher in Fachkreisen geführt. Stets sind die Grundlagen auf internationaler Ebene verhandelt und entschieden worden.

Dank einer breiten Bewegung für einen fairen Welthandel ist die Lage nun in der Debatte um die transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) sowie der EU und den USA (TTIP) anders. Während die TTIP-Verhandlungen noch laufen, liegen beim CETA-Abkommen bereits Verhandlungsergebnisse vor. Es ist ein wichtiger Erfolg, dass auch dieses Abkommen mittlerweile im Fokus der Öffentlichkeit steht. Der Diskurs über rund 1600 Seiten Vertragstext ist nicht leicht zu führen. Häufig geht es um die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe. Und dennoch ist die gesellschaftspolitische Debatte dringend notwendig. Wenn die deutsche Übersetzung vorliegt, haben vor allem diejenigen eine Beweislast, die für entsprechende Abkommen werben. Mit dem Beschluss des SPD-Konvents im Herbst 2014 ist es gelungen, rote Linien zu Gunsten eines fairen Handelsabkommens zu ziehen.

Der Bundesparteitag der SPD hat Mitte Dezember diesen Kurs in der Handelspolitik bekräftigt. Dabei geht es nicht um eine Debatte gegen die Wirtschaft oder um die Rückkehr zum nationalstaatlichen Denken. Es geht um die zentrale Frage, ob gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltschutz als potentielle Investitionshemmnisse angesehen werden. Im Fokus der öffentlichen Debatte steht dabei häufig die Diskussion über die privaten Schiedsgerichte. Notwendig ist jedoch eine tiefer gehende Auseinandersetzung. Auch öffentlich ernannte Richter werden nicht Urteile im Sinne der Allgemeinheit fällen können, wenn die Rechtsgrundlagen unzureichend sind. Deshalb ist es wichtig, dass der SPD-Bundesparteitag nun die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Bundesregierung aufgefordert hat, mit der neuen kanadischen Regierung das Gespräch zu suchen, um nicht nur über das Schiedsgerichtswesen zu reden.

Die kanadische Regierung weiß aus eigener Erfahrung mit dem nordamerikanischen Freihandelsabkommen (NAFTA) nur zu gut, wohin Investor-Staats-Vorschriften führen können. Kanada liegt an der Spitze der am meisten verklagten Industrieländer. So strengte ein US-Chemiekonzern eine Millionenklage auf entgangenen Gewinn gegen das Verbot des Imports eines Brennstoffs an, der als gesundheitsgefährdend eingestuft wurde. Ein kanadisches Energieunternehmen verklagt die kanadische Regierung über ihren amerikanischen Partner auf Schadensersatz, weil die Provinz Quebec ein vorläufiges Fracking Moratorium verhängte. Es ist bezeichnend, dass die Kanadier im CETA-Abkommen offenkundig den Investorenschutz einschränken wollten und es die EU-Kommission gewesen ist, die auf weitreichende Bestimmungen bestand. Kommt es nun zu neuerlichen Gesprächen, sollte vor allem die Bundesregierung der EU-Kommission ihre Erfahrungen mitteilen, die sie gerade vor dem Washingtoner Schiedsgericht mit der Firma Vattenfall sammelt. Auch hier ist es wieder die Berufung auf unbestimmte Rechtsbegriffe, mit Hilfe derer Vattenfall ihre Milliardenforderung gegen den Deutschen Staat aufgrund des demokratisch beschlossenen Atomausstieges geltend macht.

Unbestritten ist, dass Unternehmen Vertrauensschutz genießen, wenn sie aufgrund bestehender Regelungen investieren. Es ist auch richtig, Erfindungen mit Rechten des geistigen Eigentums zu schützen. Genauso wichtig ist jedoch, auch im Sinne künftiger Generationen eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Einem maximalen Gewinninteresse müssen demokratisch legitimierte Grenzen gegenüber stehen. Mag die Einführung des Mindestlohns für einige Unternehmen eine höhere Belastung darstellen, so ist sie gleichzeitig eine legitime Rahmensetzung von Würde durch den Gesetzgeber. Auch der europarechtlich fest verankerte Vorsorgegrundsatz ist essentiell. Anders als in Kanada und in den USA muss der Gesetzgeber hier nicht beweisen, dass eine Sache gefährlich ist, um sie zu verbieten. Er hat einen Einschätzungsspielraum. Diese Sichtweise ist seit Jahrzehnten international hoch umstritten. Wenn nun der CETA-Vertragsentwurf eine Passage enthält, wonach zum Beispiel im Rahmen der grünen Gentechnik angestrebt werde, künftig wissenschaftsbasierte Zulassungssysteme zu etablieren, so wird an diesem Vorsorgegrundsatz gerüttelt.

Das gleiche gilt für die Liberalisierung des Dienstleistungssektors: Mit ihrem Beschluss hat die SPD sich erneut klar für das Prinzip der Daseinsvorsorge und gegen die Möglichkeit ausgesprochen, ganze öffentliche Wirtschaftssektoren zu privatisieren.

Der Beschluss des SPD-Bundesparteitags richtet an die Verantwortlichen einen klaren Appell: Die Chancen für eine breite gesellschaftliche Debatte über eine gerechtere und fortschrittlichere Handelspolitik, die vor allem die Zukunft der Menschen im Blick hat, war nie größer als jetzt. Zudem gibt es Rückenwind. In Paris verabschiedeten die Staaten der Welt vor wenigen Tagen erstmals ein globales Klimaschutzabkommen, das gravierende Folgen für die Ausrichtung ganzer Wirtschaftszweige haben wird.

Dieser Artikel erschien am 04.01.2016 als Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau.

Ein wirtschaftlich bedeutsamer Aspekt des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada ist der durch das Abkommen erhoffte verbesserte Marktzugang für europäische Dienstleistungsunternehmen. Nachdem die EU bisher stets auf einen Positivlistenansatz setzte (nur die genau beschriebenen Dienstleitungen fallen unter die Freizügigkeit), verfolgt sie in CETA einen Negativlistenansatz: Im Prinzip soll der Dienstleistungszugang frei sein, nur die Ausnahmen werden definiert. Zum Thema Handel mit Dienstleistungen hat die PL am 7. Mai 2015 ein Fachgespräch mit Tine Hørdum, Referentin in der Stabsstelle Daseinsvorsorge der Stadtwerke Köln, durchgeführt. Wie sie über Negativlisten denkt und wo sie noch Verhandlungsspielraum sieht, erzählt sie im Interview. Weiterlesen