Unsere Klimaschutzziele sind keine Frage der Erreichbarkeit, sondern des politischen Willens. Wer heute fordert, die nationalen 2020-Ziele von minus 40 % CO2 gegenüber 1990 aufweichen zu müssen, kapituliert vor politischer Verantwortung, auch gegenüber den Menschen aus den Kohlerevieren. Ein Festhalten an Kohleenergie bremst Technologieführerschaft und Unternehmensentwicklungen mit Hunderttausenden neuer Arbeitsplätze aus. Die Ablösung von hochgradig klimaschädlicher Kohleverstromung in einem Umfang von 90 Mio. t CO2 bis 2020 ist nötig und möglich – durch das Abschalten weniger, besonders emissionsintensiver Kraftwerke und eine Reduktion von Volllaststunden in weiteren Kraftwerken. Auch über eine Bepreisung von Emissionen und Schadstoffen, die bisher von der Gesellschaft als Umwelt-, Gesundheits- und Klimafolgeschäden zu tragen sind, können die erforderlichen Reduktionen erreicht werden. Schließlich ist es eine Frage der Gerechtigkeit, dass Schädigungen verursacherseitig getragen werden. Wir brauchen Strukturhilfen für die Kohleregionen, um für die in der Kohleindustrie Beschäftigten Perspektiven, etwa in den Energiewendebranchen, anzureizen.
Auch die deutsche Automobilindustrie droht weltweit abgehängt zu werden, wenn sie nicht verstärkt in alternative Antriebstechnologien und Synergien mit dem Strommarkt, insbesondere die Wasserstoffnutzung, investiert. Die weltweite Divestment-Bewegung – ein Rückgang von Investitionen in fossile Energiegewinnung – zeigt, dass es ein auch deutsches und europäisches Interesse ist, auf möglichst harte Vorgaben zur Umsteuerung auf Elektromobilität, einschließlich der Wasserstoffnutzung, zu setzen.
Damit der Umstieg auf Erneuerbare Energien gelingt, müssen bestehende Mengenbegrenzungen und weitergehende Hemmnisse beseitigt werden, die derzeit ein Stagnieren der Energiewende provozieren und ihrerseits bereits Zehntausende Arbeitsplätze (in den Erneuerbare-Energien-Branchen) gekostet haben. Sowohl der Ausbau Erneuerbarer Energien als auch von Speichern muss beschleunigt werden. Dabei gilt es, eine dezentrale Beteiligung von Kommunen und Stadtwerken sowie Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern.
Im Original erschien dieser Beitrag am 9. November 2017 als Gastkommentar im energate Newsletter.