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Wir wollen, dass alle klimaneutral und umweltfreundlich leben und wirtschaften können – das ist unser Ziel für 2050. Und zwar egal, ob mit großem oder kleinem Geldbeutel sowie unabhängig davon, ob man auf dem Land oder in der Stadt wohnt.
Dafür müssen wir innerhalb der nächsten 30 Jahre unsere Energieversorgung vollständig auf Erneuerbare Energien umstellen. Denn ganz gleich, ob es um unsere Industrie, unsere Mobilität oder die Wärme in unseren Wohnungen geht: Wir brauchen die Erneuerbaren Energien, um CO2-neutral leben zu können.
Wir haben in dieser Legislaturperiode bereits den Solardeckel abgeschafft, strikte bundesweite Abstandsregeln für die Windkraft verhindert, zusätzliche Sonderausschreibungen für Erneuerbare Energien erreicht und mit dem Konjunkturpaket sowie der Wasserstoffstrategie viele Milliarden Euro für Investitionen in Digitalisierung, nachhaltige Energieversorgung und zukunftsfähige Mobilität bereitgestellt. Wir haben die Einsetzung der Kohlekommission durchgesetzt und den Kohleausstieg gesetzlich verankert. Wir haben ein Klimaschutzgesetz beschlossen, das die zuständigen Ministerien verpflichtet, in den Bereichen Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft bestimmte jährliche CO2-Mengen einzusparen. Erstmals gibt es damit einen klaren gesetzlichen Rahmen in Deutschland zur Erreichung der Klimaziele.
Wir sind die Fraktion, die auch weiterhin verlässlich am Atomausstieg bis 2022 festhalten wird. Denn Atomkraft ist keine Lösung. Das zeigen neben den Sicherheitsrisiken insbesondere die hohen externen Kosten – beispielsweise für die Zwischen- und Endlagerung –, die bislang weltweit ungelöste Endlagerfrage und ihre Inkompatibilität mit den stark schwankenden und dezentralen Erneuerbaren Energien.
Die Zeit drängt! Wir müssen die Energiewende jetzt zum Mitmachprojekt für alle machen. Sie findet nicht mehr zentral im Kraftwerk, sondern an vielen Orten statt.

 

Dieser Meinungsbeitrag erschien zuerst im November in der Fraktion intern 3/2020.

_Foto: pixabay

Unsere Klimaschutzziele sind keine Frage der Erreichbarkeit, sondern des politischen Willens. Wer heute fordert, die nationalen 2020-Ziele von minus 40 % CO2 gegenüber 1990 aufweichen zu müssen, kapituliert vor politischer Verantwortung, auch gegenüber den Menschen aus den Kohlerevieren. Ein Festhalten an Kohleenergie bremst Technologieführerschaft und Unternehmensentwicklungen mit Hunderttausenden neuer Arbeitsplätze aus. Die Ablösung von hochgradig klimaschädlicher Kohleverstromung in einem Umfang von 90 Mio. t CO2 bis 2020 ist nötig und möglich – durch das Abschalten weniger, besonders emissionsintensiver Kraftwerke und eine Reduktion von Volllaststunden in weiteren Kraftwerken. Auch über eine Bepreisung von Emissionen und Schadstoffen, die bisher von der Gesellschaft als Umwelt-, Gesundheits- und Klimafolgeschäden zu tragen sind, können die erforderlichen Reduktionen erreicht werden. Schließlich ist es eine Frage der Gerechtigkeit, dass Schädigungen verursacherseitig getragen werden. Wir brauchen Strukturhilfen für die Kohleregionen, um für die in der Kohleindustrie Beschäftigten Perspektiven, etwa in den Energiewendebranchen, anzureizen.

Auch die deutsche Automobilindustrie droht weltweit abgehängt zu werden, wenn sie nicht verstärkt in alternative Antriebstechnologien und Synergien mit dem Strommarkt, insbesondere die Wasserstoffnutzung, investiert. Die weltweite Divestment-Bewegung – ein Rückgang von Investitionen in fossile Energiegewinnung – zeigt, dass es ein auch deutsches und europäisches Interesse ist, auf möglichst harte Vorgaben zur Umsteuerung auf Elektromobilität, einschließlich der Wasserstoffnutzung, zu setzen.

Damit der Umstieg auf Erneuerbare Energien gelingt, müssen bestehende Mengenbegrenzungen und weitergehende Hemmnisse beseitigt werden, die derzeit ein Stagnieren der Energiewende provozieren und ihrerseits bereits Zehntausende Arbeitsplätze (in den Erneuerbare-Energien-Branchen) gekostet haben. Sowohl der Ausbau Erneuerbarer Energien als auch von Speichern muss beschleunigt werden. Dabei gilt es, eine dezentrale Beteiligung von Kommunen und Stadtwerken sowie Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern.

Im Original erschien dieser Beitrag am 9. November 2017 als Gastkommentar im energate Newsletter.