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Ein wirtschaftlich bedeutsamer Aspekt des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada ist der durch das Abkommen erhoffte verbesserte Marktzugang für europäische Dienstleistungsunternehmen. Nachdem die EU bisher stets auf einen Positivlistenansatz setzte (nur die genau beschriebenen Dienstleitungen fallen unter die Freizügigkeit), verfolgt sie in CETA einen Negativlistenansatz: Im Prinzip soll der Dienstleistungszugang frei sein, nur die Ausnahmen werden definiert. Zum Thema Handel mit Dienstleistungen hat die PL am 7. Mai 2015 ein Fachgespräch mit Tine Hørdum, Referentin in der Stabsstelle Daseinsvorsorge der Stadtwerke Köln, durchgeführt. Wie sie über Negativlisten denkt und wo sie noch Verhandlungsspielraum sieht, erzählt sie im Interview. Weiterlesen