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Die Finanzminister von elf EU-Mitgliedstaaten sind bei der Einführung einer Finanztransaktionssteuer einen großen Schritt vorangekommen. Der gefundene Kompromiss ist der Einstieg in eine umfassende Besteuerung von Finanztransaktionen. Nachdem uns der Finanzsektor so viel gekostet hat, wird er damit in stärkerem Maße an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt werden. Dazu erklärt Lothar Binding:

„Nach langen Verhandlungen ist ein Durchbruch bei der Finanztransaktionssteuer gelungen. Die Finanzminister der elf EU-Mitgliedstaaten, die die Steuer im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit einführen wollen, haben sich bei ihrem informellen Treffen in Luxemburg auf wesentliche Elemente der Steuer geeinigt. In der ersten Stufe soll der Handel mit Aktien und Derivaten besteuert werden. Ausnahmen gelten für bestimmte Derivate mit unmittelbarem Bezug auf Staatsanleihen. Außerdem soll das Markt-Making von der Steuer befreit werden. Der jetzt gefundene Kompromiss ist ein Einstieg in eine umfassende Finanztransaktionssteuer. Er entspricht in wesentlichen Punkten dem von der Europäischen Kommission vor vier Jahren vorgelegten Entwurf. Eine Einbeziehung weiterer Finanztransaktionen, insbesondere von Anleihen, muss folgen.

Trotz verschiedener Abstriche wird das zentrale politischen Ziel erreicht: Mit der nun vereinbarten Besteuerung wird der Finanzsektor in stärkerem Maße an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt als bisher und der Widerstand der Finanzbranche, einer Branche mit ausufernden Risiken, gebrochen. Durch die Vereinbarung des Ansässigkeitsprinzips und die gleichzeitige Einführung der Besteuerung von Aktien und Derivaten sollen Ausweichreaktionen und Wettbewerbsverzerrungen weitestgehend vermieden werden.

Die so vereinbarte Einführung einer Finanztransaktionssteuer kann ein wichtiger Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit werden.“