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In der Debatte um die transatlantischen Freihandelsabkommen hat die SPD einen sachbezogenen Weg gewählt, statt sich pauschal auf ein Ja oder Nein festzulegen. Wir sind davon überzeugt, dass die Globalisierung Regeln braucht, damit sie nicht zu einem Wettlauf der Standards nach unten führt. Ziel muss es sein, Spielregeln festzulegen, die für alle Länder gelten. Leider stockt der Prozess über eine Reform der WTO seit Jahren, aber das Pariser Klimaschutzabkommen und die Vereinbarung globaler Nachhaltigkeitsziele machen Mut. Auch bilaterale Freihandelsabkommen können Standards setzen und den Prozess positiv beeinflussen. Es ist deshalb sinnvoll, über solche Abkommen zu verhandeln. Mit der SPD wird es aber keinen Freifahrtschein für TTIP und CETA geben. Die Sozialdemokratie hat wie keine andere Partei die Gerechtigkeit als Markenkern – deshalb ist für uns die Frage zentral, wie die Globalisierung gestaltet werden kann.

Weitere Verhandlungen machen keinen Sinn

Seit den #TTIPLeaks ist schwarz auf weiß nachzulesen, dass die großen Vorbehalte, die es in der Bevölkerung seit langer Zeit gibt, begründet sind. Es sind aber nicht nur die veröffentlichten Dokumente, die uns zum Zweifeln bringen, sondern vor allem der aktuelle Stand der Verhandlungen. Wenn die US-Administration sich in zentralen Fragen wie Vorsorgegrundsatz, Lebensmittelsicherheit und Investitionsschutz nicht bewegt, ist der Zeitpunkt gekommen, an dem man ehrlich sagen muss: Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand wird es nicht möglich sein, einen Vertragstext zu finden, der in irgendeiner Form den Ansprüchen der SPD genügt. Gleichzeitig ist es angesichts der kritischen Haltung aller US-Präsidentschafts-BewerberInnen zu TTIP sehr unwahrscheinlich, dass überhaupt ein Abkommen zustande kommt. Unter solchen Bedingungen macht es schlicht keinen Sinn, weiter zu verhandeln.

Positive Veränderungen bei CETA

In den Verhandlungen über das europäisch-kanadischen Abkommen CETA ist es der SPD dagegen gelungen, Veränderungen zu erreichen, die mit einer Verweigerungshaltung nicht zustande gekommen wären. Diese Veränderungen müssen nun ausgewertet werden. Der Vertragstext liegt mittlerweile vor und wird voraussichtlich im Juni dieses Jahres übersetzt sein. Dann ist ein sorgfältiger Abgleich mit den roten Linien notwendig, die die SPD auf dem Parteikonvent im September 2014 und auf dem Bundesparteitag im Dezember 2015 beschlossen hat. Der Parteikonvent muss im September entscheiden, ob die roten Linien eingehalten worden sind oder eben nicht. Allerdings gibt es noch zahlreiche offene Fragen. Die umstrittenen Schiedsgerichte sollen im Vertrag durch ordentliche Handelsgerichte ersetzt werden – ein wichtiger Verhandlungserfolg, der aber nichts bringt, wenn die Rechtsgrundlagen für diese Gerichte schlecht sind. Die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe im Vertrag müssen dringend weiter präzisiert werden. Wir setzen deshalb auf weitere Verhandlungen. Glücklicherweise ist die neue kanadische Regierung fortschrittlicher als die alte. Das gibt uns die Gelegenheit, an bestimmten Stellen noch einmal neu anzusetzen.

Nicht ohne den Bundestag

CETA darf aber auf keinen Fall ohne die Beteiligung der nationalen Parlamente in Kraft treten. Der Deutsche Bundestag muss sich intensiv mit diesem Abkommen befassen. Wie bei der ersten Föderalismusreform muss es eine Anhörung im Plenum des Parlaments und zusätzlich Anhörungen in allen betroffenen Fachausschüssen geben, wenn der übersetzte Vertragstext vorliegt. Wir erleben derzeit eine der tiefsten Sinnkrisen der ‎EU. Vor diesem Hintergrund wäre es fatal, ein so weitreichendes und hoch umstrittenes Abkommen ohne die notwendige Akzeptanz in Kraft zu setzen. So kann kein Vertrauen in demokratische Prozesse entstehen. Die einzige Möglichkeit Vertrauen zurückzugewinnen, ist eine breite transparente Debatte, die wir immer wieder einfordern.

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Es war das Jahr 1991. Die internationale Staatengemeinschaft beschränkte – in einem eher im Verborgenen ausgehandelten Abkommen – das Urrecht eines Landwirts, einen Teil seiner Ernte für den Wiederanbau in seinem eigenen Betrieb zu verwenden (Nachbau). Seitdem die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland aufgrund dieses Abkommens Rechtsgrundlagen verändert haben, tobt in Deutschland eine erbitterte rechtliche Auseinandersetzung zwischen Landwirten und Pflanzenzüchtern. Noch länger wird die Auseinandersetzung über die Patenterteilungspraxis des Europäischen Patentamtes geführt, das aufgrund von internationalen Abkommen zunehmend die Patentierung von Pflanzen und Tieren zulässt. Hoch problematisch ist dabei, dass dieses Patentamt kein „Amt“ im eigentlichen Sinn ist. So finanziert es sich u.a. aus den Gebühren der erteilten Patente. Es gibt kein unabhängiges gerichtliches Korrektiv, da die Erteilungspraxis über die Europäische Union hinausgeht. Obwohl die gerade angesprochenen Abkommen elementare Fragen der Ernährung betreffen, wird die politische und rechtliche Diskussion eher in Fachkreisen geführt. Stets sind die Grundlagen auf internationaler Ebene verhandelt und entschieden worden.

Dank einer breiten Bewegung für einen fairen Welthandel ist die Lage nun in der Debatte um die transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) sowie der EU und den USA (TTIP) anders. Während die TTIP-Verhandlungen noch laufen, liegen beim CETA-Abkommen bereits Verhandlungsergebnisse vor. Es ist ein wichtiger Erfolg, dass auch dieses Abkommen mittlerweile im Fokus der Öffentlichkeit steht. Der Diskurs über rund 1600 Seiten Vertragstext ist nicht leicht zu führen. Häufig geht es um die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe. Und dennoch ist die gesellschaftspolitische Debatte dringend notwendig. Wenn die deutsche Übersetzung vorliegt, haben vor allem diejenigen eine Beweislast, die für entsprechende Abkommen werben. Mit dem Beschluss des SPD-Konvents im Herbst 2014 ist es gelungen, rote Linien zu Gunsten eines fairen Handelsabkommens zu ziehen.

Der Bundesparteitag der SPD hat Mitte Dezember diesen Kurs in der Handelspolitik bekräftigt. Dabei geht es nicht um eine Debatte gegen die Wirtschaft oder um die Rückkehr zum nationalstaatlichen Denken. Es geht um die zentrale Frage, ob gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltschutz als potentielle Investitionshemmnisse angesehen werden. Im Fokus der öffentlichen Debatte steht dabei häufig die Diskussion über die privaten Schiedsgerichte. Notwendig ist jedoch eine tiefer gehende Auseinandersetzung. Auch öffentlich ernannte Richter werden nicht Urteile im Sinne der Allgemeinheit fällen können, wenn die Rechtsgrundlagen unzureichend sind. Deshalb ist es wichtig, dass der SPD-Bundesparteitag nun die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Bundesregierung aufgefordert hat, mit der neuen kanadischen Regierung das Gespräch zu suchen, um nicht nur über das Schiedsgerichtswesen zu reden.

Die kanadische Regierung weiß aus eigener Erfahrung mit dem nordamerikanischen Freihandelsabkommen (NAFTA) nur zu gut, wohin Investor-Staats-Vorschriften führen können. Kanada liegt an der Spitze der am meisten verklagten Industrieländer. So strengte ein US-Chemiekonzern eine Millionenklage auf entgangenen Gewinn gegen das Verbot des Imports eines Brennstoffs an, der als gesundheitsgefährdend eingestuft wurde. Ein kanadisches Energieunternehmen verklagt die kanadische Regierung über ihren amerikanischen Partner auf Schadensersatz, weil die Provinz Quebec ein vorläufiges Fracking Moratorium verhängte. Es ist bezeichnend, dass die Kanadier im CETA-Abkommen offenkundig den Investorenschutz einschränken wollten und es die EU-Kommission gewesen ist, die auf weitreichende Bestimmungen bestand. Kommt es nun zu neuerlichen Gesprächen, sollte vor allem die Bundesregierung der EU-Kommission ihre Erfahrungen mitteilen, die sie gerade vor dem Washingtoner Schiedsgericht mit der Firma Vattenfall sammelt. Auch hier ist es wieder die Berufung auf unbestimmte Rechtsbegriffe, mit Hilfe derer Vattenfall ihre Milliardenforderung gegen den Deutschen Staat aufgrund des demokratisch beschlossenen Atomausstieges geltend macht.

Unbestritten ist, dass Unternehmen Vertrauensschutz genießen, wenn sie aufgrund bestehender Regelungen investieren. Es ist auch richtig, Erfindungen mit Rechten des geistigen Eigentums zu schützen. Genauso wichtig ist jedoch, auch im Sinne künftiger Generationen eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Einem maximalen Gewinninteresse müssen demokratisch legitimierte Grenzen gegenüber stehen. Mag die Einführung des Mindestlohns für einige Unternehmen eine höhere Belastung darstellen, so ist sie gleichzeitig eine legitime Rahmensetzung von Würde durch den Gesetzgeber. Auch der europarechtlich fest verankerte Vorsorgegrundsatz ist essentiell. Anders als in Kanada und in den USA muss der Gesetzgeber hier nicht beweisen, dass eine Sache gefährlich ist, um sie zu verbieten. Er hat einen Einschätzungsspielraum. Diese Sichtweise ist seit Jahrzehnten international hoch umstritten. Wenn nun der CETA-Vertragsentwurf eine Passage enthält, wonach zum Beispiel im Rahmen der grünen Gentechnik angestrebt werde, künftig wissenschaftsbasierte Zulassungssysteme zu etablieren, so wird an diesem Vorsorgegrundsatz gerüttelt.

Das gleiche gilt für die Liberalisierung des Dienstleistungssektors: Mit ihrem Beschluss hat die SPD sich erneut klar für das Prinzip der Daseinsvorsorge und gegen die Möglichkeit ausgesprochen, ganze öffentliche Wirtschaftssektoren zu privatisieren.

Der Beschluss des SPD-Bundesparteitags richtet an die Verantwortlichen einen klaren Appell: Die Chancen für eine breite gesellschaftliche Debatte über eine gerechtere und fortschrittlichere Handelspolitik, die vor allem die Zukunft der Menschen im Blick hat, war nie größer als jetzt. Zudem gibt es Rückenwind. In Paris verabschiedeten die Staaten der Welt vor wenigen Tagen erstmals ein globales Klimaschutzabkommen, das gravierende Folgen für die Ausrichtung ganzer Wirtschaftszweige haben wird.

Dieser Artikel erschien am 04.01.2016 als Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau.

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Die Debatte um die Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA und CETA zwischen der EU und Kanada wird eine der beherrschenden politischen Themen in diesem Jahr werden. In den vergangenen Monaten wurde schon an verschiedenen Stellen deutlich gemacht, warum die Freihandelsabkommen in der derzeitigen Form nicht zustimmungsfähig sind. Eine der vielen Baustellen ist der Investorenschutz und besonders die Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS), die im CETA-Entwurf enthalten sind, aber vom SPD-Parteikonvent im September 2014 „in jedem Fall“ abgelehnt wurden. Weiterlesen

Am 18. Dezember war Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano von der Universität Bremen zu Gast bei der PL, um über die Freihandelsabkommen TTIP und CETA zu referieren. In seinem Vortrag nahm er eine grundsätzlich kritische Haltung zu den Abkommen ein und zeigte Möglichkeiten auf, den Schwerpunkt der Verhandlungen auf eine sozialere Weltwirtschaftsordnung zu legen. Weiterlesen

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Im Juli 2014 trafen sich Abgeordnete der Parlamentarischen Linken mit Representative George Miller, einem demokratischen Kongressabgeordneten aus Kalifornien. Thema war das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen EU und USA. Miller führte aus, dass das Abkommen vor allem im Interesse großer Konzerne sei. Die Chance, mit dem Abkommen Standards durchzusetzen, die nachhaltiges Wachstum und gute Arbeitsplätze bedeuteten, sei zwar gegeben – dafür müssten die linken Kräfte auf beiden Seiten des Atlantiks jedoch eng kooperieren. Es geht um die Durchsetzbarkeit der Standards – nicht darum sie symbolisch zu benennen. Hier gelangen Sie zum taz-Interview mit George Miller.  Weiterlesen