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Das allgemeine und gleiche Wahlrecht ist die tragende Säule unserer Demokratie. Trotzdem dürfen es nicht alle volljährigen deutschen Staatsbürger ausüben. Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes legt fest, welche Personengruppen nicht an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen dürfen. Demnach sind vor allem diejenigen vom Wahlrecht ausgeschlossen, für die ein gesetzlicher Betreuer zur Regelung all ihrer Angelegenheiten bestellt ist – die sogenannten „dauerhaft Vollbetreuten“.

Für die Betroffenen ist das oft schwer erträglich. „Es ist bedrückend, nicht wählen zu dürfen. Alle dürfen das, auch die anderen Menschen mit Behinderung aus meiner Wohngemeinschaft“, sagte zum Beispiel Klaus Winkel gegenüber dem Spiegel. Winkel ist geistig behindert, aber durchaus in der Lage, seine Interessen deutlich zu machen. Er klagt derzeit gemeinsam mit anderen Betroffenen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Wahlrechtsentzug.

Betreuungen werden vom Betreuungsgericht immer dann angeordnet, wenn Betroffene aufgrund von psychischen Krankheiten oder Behinderungen ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Betreuung darf sich dabei jedoch nur auf solche Aufgabenbereiche beziehen, die die Betroffenen nicht eigenständig erledigen können. Ist das Betreuungsgericht der Auffassung, dass der Betroffene keinerlei rechtliche Angelegenheiten mehr selbstständig regeln kann, so ordnet es eine dauerhafte Vollbetreuung an. Damit wird den Betroffenen gleichzeitig und automatisch auch das Wahlrecht entzogen.

Unvereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention

Dieser automatische Entzug des Wahlrechts wird zu Recht kritisiert. Der UN-Ausschuss zum Schutz der Menschen mit Behinderungen hat den deutschen Gesetzgeber aufgefordert, ihn aufzuheben, da er gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoße. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben reagiert und im vergangenen Jahr entsprechende Wahlrechtsausschlüsse aus ihren Landeswahlgesetzen gestrichen.

So wird festgestellt, dass Vollbetreute nicht unbedingt schwer beeinträchtigt sind. Viele Personen mit schwersten geistigen Behinderungen sind überhaupt nicht voll betreut, weil dies aufgrund ihrer Dauerhospitalisierung nicht erforderlich ist, sprich: Sie nehmen am öffentlichen Leben nicht mehr teil. Gleichwohl sind sie wahlberechtigt. Viele leichtgradig beeinträchtigte Personen hingegen sind auf eigenen Wunsch hin aus Selbstschutz vor Risiken voll betreut. Viele von ihnen allerdings sind politisch informiert und entscheidungsfähig. Sie wollen wählen.

Weiter wird festgestellt, dass 2014 und 2015 in Deutschland 81.220 Vollbetreute vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Dabei gibt es ein starkes regionales Ungleichgewicht. Während in Hamburg und Bremen auf je 100.000 Bürger jeweils weniger als zehn Wahlrechtsentzüge kommen, sind es in Nordrhein-Westfalen 165 und in Bayern sogar 204. In Bayern ist die Wahrscheinlichkeit eines Wahlrechtsausschlusses also um ein Zigfaches höher als in Bremen. Als könne es ernsthaft vom Wohnort abhängen, ob und wann eine Vollbetreuung angeordnet wird.

Dies ist umso bedenklicher, als es sich beim Verlust des Wahlrechts um einen massiven Eingriff in die Rechte der Betroffenen handelt. Die Schwere dieses Eingriffs setzt eigentlich voraus, dass sich die Gründe explizit auf die Fähigkeit des Betroffenen zur Ausübung des Wahlrechts beziehen.

Gleiches wird ungleich behandelt

Schließlich lässt sich durchaus argumentieren, dass jemand, der zwar keine Kaufverträge mehr abschließen darf, trotzdem noch wählen können sollte. Durch die Wahl entsteht ihm kein Vermögensnachteil. Und gerade die Schwächsten einer Gemeinschaft müssen ein Recht haben, auf Veränderungen hinzuwirken, auch und gerade wenn diese nur einen kleinen, eben noch nachvollziehbaren Nahbereich betreffen. Genau das ist aber nach der geltenden Rechtslage nicht der Fall. In die Entscheidungsfindung des Gerichtes zur Geschäftsfähigkeit fließen keinerlei Überlegungen zur Wahlrechtsfähigkeit der Betroffenen ein. Das allgemeine Wahlrecht geht – quasi als Nebenwirkung – automatisch verloren, wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass eine Vollbetreuung notwendig ist.

Dass mit dem Verlust der Geschäftsfähigkeit keineswegs zwangsläufig auch das Wahlrecht verloren gehen muss, zeigt der Vergleich mit sogenannten Vorsorgevollmachten. Hat eine später geschäftsunfähig gewordene Person rechtzeitig vorher durch eine Vorsorgevollmacht entschieden, wer ihre Angelegenheiten regeln soll, so kann eine Vollbetreuung gerichtlich nicht angeordnet werden. Ein Wahlrechtsentzug kann damit auch nicht stattfinden. Gleiches wird also ungleich behandelt. Denn diejenigen, die in gleicher Weise beeinträchtigt sind, aber keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, verlieren ihr Wahlrecht.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb beschlossen, den Wahlrechtsausschluss aus dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz zu streichen. Dieser Vorstoß scheiterte in diesem Frühjahr an der CDU/CSU-Fraktion. Es steht zu hoffen, dass sich der nächste Bundestag einsichtiger zeigt als der jetzige. Denn es wäre peinlich, wenn wieder einmal das Bundesverfassungsgericht das Parlament korrigieren müsste.

 

Dieser Artikel erschien zuerst am 13.6.2017 auf ZEIT ONLINE.

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Wenn die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung ernst genommen wird, müssen die Kommunen die Freiheit haben, die Lebensbedingungen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Gerechtigkeit beginnt häufig in den Bildungseinrichtungen der eigenen Kommune und setzt sich über die Arbeits- und Lebensbedingungen fort. Sozialdemokratische Politik in und für Kommunen muss deshalb drauf ausgerichtet sein, die lokale Ebene so zu stärken, dass sie strukturell in der Lage ist, kommunale Selbstverwaltung mit Leben zu füllen. An diesem Grundverständnis wird sich die Programmatik der SPD auch in der Zukunft orientieren. Bevor wir die zukünftigen Fragen diskutieren, lohnt der Blick auf die Ergebnisse der SPD in der Bundesregierung.

Ausgangslage:  Viel vorgenommen

Selten zuvor hat die Lage der Kommunen in einem Wahlprogramm der SPD eine so herausgehobene Position gehabt. Gleiches gilt auch für den Koalitionsvertrag. Ohne es im Einzelnen hier zu rekapitulieren, darf begründet gesagt werden, dass die Positionen zur Stärkung der Kommunen für viele Mitglieder ein ausschlaggebender Grund gewesen sind, dem Koalitionsvertrag zuzustimmen.

Wer die Kommunen in Deutschland in den Blick nimmt, kommt um Differenzierung nicht herum. Vielen Kommunen geht es – gemessen an der finanziellen Lage von Bund und Ländern – vergleichsweise gut. Wer nur auf den finanziellen Gesamtabschluss blickt, wird sogar feststellen, dass die Kommunen über alles gesehen in mehreren Jahren Überschüsse erzielten. Unter der statistischen Durchschnittsbetrachtung wird gleichsam spiegelbildlich zur Drift zwischen Arm und Reich in der Gesellschaft erkennbar, wie stark die Lebensverhältnisse in Deutschland zwischen einzelnen Kommunen auseisandergehen.

Im Kern sind es drei Hauptprobleme, die die Kommunen belasten:

  • die Höhe und Entwicklungsdynamik (nicht deren Berechtigung) sozialer Leistungen in Deutschland, von denen die Kommunen erhebliche Anteile tragen müssen; derzeit sind es fast 60 Mrd. Euro. jährlich.
  • die sowohl finanzpolitisch als auch im Verhältnis zum notwendigen Infrastukturerhalt nachweisbare Investitionsschwäche, die einer nachhaltigen und demografiefesten Politik entgegensteht. Allein unter Status-quo-Bedingungen stehen einem Investitionsbedarf von rund 140 Mrd. Euro jahresdurchschnittlich Investitionen in einer Größenordnung von rund 23 Mrd. Euro gegenüber.
  • die aus gesamtstaatlicher Perspektive zu hohe Verschuldung einzelner Kommunen (wie auch ihrer Gesamtheit) in einer Größenordnung von rund 140 Mrd. bei einem Bestand an Kassenkrediten von rund 54 Mrd. Euro.

Ungeachtet dieser seit langem wirksamen Entwicklung, ist die Lage durch die große Zahl und die Geschwindigkeit der Aufnahme von Flüchtlingen weiter erschwert worden. Konsolidierungspfade mussten nochmals verlängert, Infrastrukturkonzepte revidiert und schmerzhafte Einschnitte wiederholt werden, von Leistungsverbesserungen nicht zu reden.

Weil sich diese Elemente aber nicht überall und schon gar nicht in gleicher Tiefe zeigen, sondern zu einem Teil konzentriert in Städten und Stadtregionen auftreten, die ohnehin gebeutelt sind, entwickelt sich die Lebensqualität in Deutschland nachweisbar auseinander. Die Steuerkraft der ostdeutschen Gemeinden stagniert weiterhin bei nur rund 60 Prozent des Niveaus der alten Bundesländer. Die Sozialausgaben je Einwohner sind demgegenüber mit 853 Euro in Nordrhein-Westfalen am höchsten, Sachsen-Anhalt liegt dagegen bei 405 Euro je Einwohner. Und auch innerhalb der einzelnen Länder ist das Gefälle bei der kommunalen Steuerkraft enorm, etwa im „reichen“ Bayern: 2015 lagen die Steuereinnahmen je Einwohner im Kreis München bei 3.440 Euro, in Bayreuth bei lediglich 740 Euro.

Disparitäre Lebensbedingungen wiederum müssen auch den Bund auf den Plan rufen, trägt er doch für die Sicherung gleichwertiger Lebensbedingen eine maßgebliche (aber nicht die einzige) Verantwortung.

Ergebnisse:  Viel erreicht

Durchaus vergleichbar wie nach dem Regierungswechsel von Jürgen Rüttgers (CDU) zu Hannelore Kraft (SPD) in NRW 2010 vollzog sich auch im Bund ein deutlicher Perspektivenwechsel zugunsten der Kommunen. Nach gut drei von vier Jahren der GroKo kann die SPD für sich begründet in Anspruch nehmen, der Anwalt der Kommunen im Bund zu sein.

Welche Maßnahmen zur Entlastung von Sozialkosten, Stärkung der Investitionskraft und Schuldenproblematik wurden ergriffen?

Experten wie auch kommunale Spitzenverbände bestätigen der Großen Koalition, soviel für die Kommunen auf den Weg gebracht zu haben, wie vermutlich keine Regierung zuvor: Das Bundesfinanzministerium listet für den Zeitraum 2014 – 2017 (18. WP) mehr als 65 Milliarden Euro auf, mit denen Länder und Kommunen in dieser Legislaturperiode unterstützt worden sind (auch wenn nicht in allen Fällen die kommunalen Mittel beim Umweg über die Länderhaushalte ihr Ziel erreichen).

Die Liste der Maßnahmen umfasst:

Quelle: Finanzbericht 2017
Betrag / EuroMaßnahme
25 Mrd. vollständige Erstattung Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
11,3 Mrd.Entflechtungsmittel
5 Mrd. Erstattung der Ausgaben bei Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (mit Abschlag im Jahr 2016)
5 Mrd. Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung (BBKdU) und der Sonderquote für Bildungs- und Teilhabeaufwendungen
4,2 Mrd. vollständigen Übernahme des BAföG durch den Bund
4,1 Mrd. Beitrag des Bundes zum Ausbau der Kinderbetreuung
3,5 Mrd. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (finanzschwacher Kommunen)
3 Mrd. Höherer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und höherer BBKdU
1,5 Mrd.2017 zur Stärkung kommunaler Investitionskraft (höherer Ge¬meindeanteil an der Umsatzsteuer und höhere BBKdU)
1,1 Mrd.höherer Länderanteil Umsatzsteuer wg. Wegfall des Betreuungsgeldes
0,8 Mrd. Unterstützungsleistungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen durch die BIMA
0,7 Mrd. Kostenerstattung von Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
0,6 Mrd.Breitbandausbau in Kommunen in unterversorgten Gebieten

Die damit erbrachten Unterstützungen entlasten die Kommunen von Ausgaben, deren Verursachung sie kaum steuern können und für die die Verantwortung überwiegend beim Bundesgesetzgeber liegt. Insbesondere diese Förderung wird durch die ab 2018 dauerhaft laufende Kommunalentlastung in Höhe von 5 Mrd. jährlich fortgeschrieben. Wir wollten  andere Verteilungskriterien. Beschlossen wurde allerdings eine erhöhte kommunalen Umsatzsteuerbeteiligung und eine nachgeordnete Beteiligung an den Kosten der Unterkunft. Damit haben die Entlastungen zwar nicht so sehr vorrangig den finanz­schwachen Kommunen geholfen, die Entlastungswirkung ist dennoch ein großer politischer Erfolg.

Gleiches gilt auch für die Vereinbarungen im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbezie­hungen. Die Aufstockung des Kommunalinvestitionsfördergesetzes um weitere 3,5 Mrd. Euro auf dann 7 Mrd. Euro stärkt die kommunale Investitionskraft erheblich.

Gerade diese Aufgabe wird auch über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Wohnungsbau flan­kiert: Im Kontext des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes hat der Bund 2016 bis 2019 die Mittel für den sozialen Wohnungsbau um jährlich 500 Mio. Euro erhöht. Nochmals werden diese Mittel in 2017 und 2018 um 500 Mio.  Euro im Rahmen der Kompensationsmittel den Ländern zur Verfügung gestellt. Die Gesamtausgaben des Bundes für den sozialen Wohnungsbau im Zeitraum von 2015 bis 2019 betragen damit 5,5 Mrd. Euro.

Mindestens weiterer Erwähnung bedarf die erhebliche Steigerung der Mittel für das Programm „Sozi­ale Stadt“ im Rahmen der Städtebauförderung, die seit 2014 von 455 auf 700 Mio. jährlich erhöht und nochmals um jährlich 300 Mio. Euro für die Jahre 2017 bis 2020 aufgestockt wurden.

Ungeachtet der fehlenden kleineren Maßnahmen darf resümiert werden, dass sowohl zur Entlastung der Sozialausgaben als auch zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, um der kommunalen Selbstverwaltung wieder größeren Handlungsspielraum zu verschaffen.

Finanzierung der Flüchtlingsbewegung

Seit im Laufe des Jahres 2015 die Flüchtlingszahlen stark anstiegen sind, hat der Bund erhebliche Auf­wendungen getätigt, um seiner Verantwortung gerecht zu werden. Jenseits der zunächst vorrangigen Aufnahme und Unterbringung war es uns wichtig, finanzielle Bedingungen zu schaffen, unter denen Integration erfolgreich sein kann  und die Kommunen nicht auf den Kosten sitzen zu lassen. Im Streit zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist es allerdings nicht nur der Bund, der sich die Frage stellen muss, ob die Kommunen bei der erforderlichen Integration hinreichend unterstützt werden. Die vom Bund bereitgestellten dreimal 2 Mrd. Euro Integrationspauschale für die Jahre 2016 bis 2018 werden gar nicht oder nur in homöopathischen Dosen von den Ländern an die Kommunen weitergegeben.

Die Finanzierung des Flüchtlingszuzugs wird so oder so eine der wichtigen Aufgaben der kommenden Jahre bleiben und damit auch in Zukunft die Diskussion mitbestimmen. Oft genug mussten wir für diese Politik den Widerstand unseres Koalitionspartners überwinden, dem es im Zweifel wichtiger ist, eine schwarze Null zu präsentieren. Um des kleinkarierten Vorteils willen, werden die Länder von den Kon­servativen als „Geier“ diffamiert oder deren Finanzprobleme unter Hinweis auf klebrige Finger minia­turisiert.  Dessen ungeachtet haben wir uns aber durchsetzen können. Eine wirklich gute Bilanz.

Perspektiven:  Aufgabe erledigt?

Ist nach den Milliardenentlastungen in dieser Legislaturperiode die Wende geschafft? Leider nein, lau­tet die kurze Antwort. Den Entlastungen auf der einen Seite stehen Belastungen auf der anderen Seite gegenüber: Angefangen von der Pflegeversicherung über steuerrechtliche Änderungen bis zum Bun­desteilhabegesetz stehen immer wieder neue Herausforderungen auf der Tagesordnung. Zusätzliche staatliche Leistungen – die der Bund beschließt, die aber häufig von den Kommunen erbracht werden – müssen vollumfänglich vom Bund finanziert werden.

Gerade die politische Linke muss dabei darauf achten, dass die Finanzierung der Sozialkosten  nicht einfach in eine Debatte über deren Berechtigung umgemünzt wird. Es geht nicht um den Sozialstaat, sondern um die Finanzierungsverantwortung. Mit dem Hinweis auf die Konnexität – wie in den Lan­desgesetzen und –verfassungen geregelt, kommt man auf der Bundesebene wegen der föderalen Ver­antwortungszuordnung nicht weit. Das strukturelle Problem der Kommunalfinanzierung besteht darin, dass die Einnahmeseite eher wirtschafts- und steuerkraftbezogen, die Ausgabeseite hingegen sozialinduziert ist: Kommunalhaushalte sind weit mehr Sozial- statt Investitionshaushalte. Auf die Sozialausgaben haben die Kommunen aber nur sehr begrenzt Einfluss. Deshalb ist der Hinweis, bei sparsamer Haushaltsführung könne auch der Haushaltsausgleich erreicht werden, nur dort angebracht, wo die sozialen Problemlagen klein sind. Das ist zumeist in Ballungsgebieten, in denen der Strukturwandel durch Rückgang der Grundstoffindustrien massiv ist, nicht der Fall.

Zwei Hauptstränge sind auch in der Zukunft zuvörderst zu bearbeiten:

  1. Gerecht: Die Kommunalfinanzierung muss auskömmlich sein. Eine dem Kommunalisierungs­grad angemessene Finanzausstattung ist nicht mehr gegeben. Dieses Thema knüpft an die grundsätzliche Steuerverteilung zwischen Bund (42,5%), Ländern (42,5%) und Kommunen (15%) an und schließt die kommunale Beteiligung am Landesanteil der Steuern (Verbundsatz) ein.
  2. Gleich: Regionale Ungleichheit der kommunalen Finanzkraft darf nicht zu Ungleichheit der Le­bensbedingungen werden. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland zwischen und innerhalb von Regionen muss ein Maßstab bleiben. Diesem Ziel könnte zum Beispiel besser gefolgt werden, wenn die Steuerbeteiligung der Kommunen die Soziallasten besser berücksichtigen würde. Die kommunale Umsatzsteuerbeteiligung setzt sich beispielsweise durch einen Indikator aus Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (50%), Lohnsumme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter (25%) und Gewerbesteueraufkommen (25%) zusammen. Arbeitslosigkeit oder andere Sozialindikatoren spielen keine Rolle. Würden diese Kriterien stärker berücksichtigt, wäre mehr Gleichheit in der Steuerverteilung erreichbar.

Ein solches Fundament wäre zweifellos eine zukunftsfähigere Perspektive als im regelmäßigen Rhyth­mus „Entlastungen“ zu verkünden, die doch zuvor als Belastungen beschlossen worden sind. Eigene Finanzierungsquellen wie die Gewerbesteuer oder auch die Grundsteuer müssen dazu stabilisiert, wei­terentwickelt, aber nicht ausgehöhlt werden.  Wenn Abschreibungen dauerhaft höher sind als die In­vestitionen ist  Zukunftsfähigkeit gefährdet. Diesen Prinzipien zu folgen, bedeutet nicht, von zielgerich­teter Politik in einzelnen Handlungsfeldern Abstand zu nehmen.

Die Themenfelder sind zahlreich, wie die Bilanz bereits gezeigt hat. Neue Aufgaben werden uns for­dern: die Digitalisierung der Gesellschaft, der demografische Wandel, die weltweite Migration sind nur drei Bereiche, die ihren Niederschlag in den Kommunen finden.

Die SPD hat in der laufenden Wahlperiode gezeigt, dass sie im Bund der Anwalt der Kommunen ist. Soll es so bleiben, notabene: Wahlen haben Konsequenzen.

 

 

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von Hilde Mattheis und Bärbel Bas

Im Jahr 2017 stehen nicht nur die Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag an. Am 31. Mai finden auch zum zwölften Mal Sozialwahlen statt – gemessen an der Zahl der Wahlberechtigten die wichtigste Wahl in Deutschland nach den Bundestags- und Europawahlen. Dennoch geht diese Wahl meist fast unbemerkt vonstatten. In diesem Jahr aber erzeugt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ein wenig Aufmerksamkeit.

Sozialwahlen bilden ein fundamentales Prinzip unseres Sozialversicherungssystems und unserer demokratischen Gesellschaft ab: Das Prinzip des „Regierens durch Regierte“. Bei den Sozialwahlen werden für Renten-, Unfall-, Pflege- und Krankenversicherung die ehrenamtlichen Vertreterversammlungen bzw. Verwaltungsräte gewählt. Die Sozialversicherung wird also nicht fremdbestimmt, sondern verwaltet sich selbst. Die vermeintlich „trockene“ Selbstverwaltung birgt ein gewaltiges Potential: Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten finanzieren mit ihren Beiträgen die Solidargemeinschaft und damit die Leistungen für Rentner und Kranke. Deshalb sitzen sie auch am Tisch der Entscheider. Gibt es einen Zusatzbeitrag für die Krankenkasse und wie hoch soll der sein? Werden homöopathische Leistungen oder lieber eine professionelle Zahnreinigung von der Kasse erstattet? Oder gleich beides? Benötigt ein Versicherter in besonderen Fällen eine weitergehende Versorgung oder nicht? Diese Fragen beantworten die Verwaltungsräte der Krankenkasse, die in der Regel zu gleichen Teilen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite – und damit den Versicherten – besetzt sind. Diese gelebte Mitbestimmung der Sozialpartner hat für uns Sozialdemokraten eine sehr hohe Bedeutung und ist für den Erfolg der Sozialversicherung unverzichtbar.

Als SPD haben wir in der Vergangenheit für die Möglichkeit einer Onlinewahl bei den Sozialversicherungswahlen und die Einführung der Frauenquote in den Verwaltungsräten geworben. Strittig bleibt weiterhin das Prinzip der so genannten Friedenswahl. Dieses Prinzip ist Ausdruck funktionsfähiger Interessenvertretung von Versicherten, verhindert aber gleichzeitig Wahlkampf und damit auch öffentliches Interesse. Um die Selbstverwaltung stärker ins Bewusstsein der Versicherten zu bringen, werben wir für mehr Urwahlen bei den Krankenkassen.

Die SPD steht für eine starke Selbstverwaltung. Umso kritischer sehen wir daher einen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit dem wohlklingenden Titel „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“. Die Stärkung der Selbstverwaltung ist immer eine gute Idee. Der erste Entwurf des BMG zum Gesetz hätte aber das genaue Gegenteil erreicht. Nach massiver Intervention der SPD und harscher Kritik aus der gesamten Fachwelt hat das Ministerium seinen ersten Vorschlag entschärft. Das ist gut, kann uns aber noch nicht zufriedenstellen. Unstrittig ist: Auch die Selbstverwaltung muss sich kontinuierlich anpassen. Allerdings dürfen die Strukturprinzipien, das Sachleistungsprinzip und die Solidarität nicht angetastet werden. Es darf zu keiner Beschneidung der Selbstverwaltung kommen. Es hat schließlich für die Menschen keinen Sinn, ein Gremium zu wählen, wenn dieses dann die maßgeblichen Entscheidungen für die Sozialversicherung nicht autonom treffen kann.

Das BMG hat mit seinem Gesetzgebungsvorschlag auf die Verfehlungen einer Institution der ärztlichen Selbstverwaltung, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) reagiert. Deren Mix aus Korruption, Intrigen und Selbstbereicherung hat das öffentliche Vertrauen in die Selbstverwaltung insgesamt erschüttert. Um es klar zu sagen: Die Missbrauchsvorwürfe und Verfehlungen innerhalb der KBV müssen konsequent aufgeklärt werden. Ob es dafür ein Gesetz bedarf oder ob die bestehenden Regelungen nicht für eine effiziente Aufsicht durch das Ministerium ausreichen, wird im Bundestag zu diskutieren sein.

Der Gesetzentwurf des BMG soll die KBV treffen, schießt aber auf alle Spitzenorganisationen im Gesundheitsbereich mit Selbstverwaltung. Das Versagen der KBV darf nicht zu einer effektiven Beschneidung von Selbstverwaltungskompetenzen führen oder gar zur Blaupause für Debatten um die Zukunft der Selbstverwaltung werden. Deren Wert ist zu hoch, als dass er leichtfertig mit einem Gesetz aufs Spiel gesetzt werden darf.

Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren müssen demnach weitere Änderungen vorgenommen werden, damit dieses Gesetz wirklich zu einem „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ wird. Es bleibt dabei: Es wird keine Entwicklung von einer Rechts- zu einer Fachaufsicht geben, die sich dann anmaßt, die internen Prozesse der Selbstverwaltungsorgane zu steuern. Eine gute Selbstverwaltung braucht eigenverantwortliche Gestaltungsspielräume. Hierzu gehört insbesondere die Satzungsautonomie, in die der Gesetzgeber nicht eingreifen sollte. Einen Übergang von der Selbst- zur Fremdverwaltung werden wir nicht mittragen. Sie würde auch die anstehenden Sozialwahlen ad absurdum führen.

Um die Wahlen stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern, hat die Gewerkschaft ver.di eine Transparenzinitiative angekündigt. Dies ist der richtige Weg. Eine hohe Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen am 31. Mai ist wichtig, dafür müssen alle demokratischen Parteien und die Sozialpartner werben. Eine starke Selbstverwaltung ist eine tragende Säule der Sozialversicherung im Interesse aller Menschen in diesem Land. Angesichts der Abstiegsängste und realen Armut bei einem Teil der Bevölkerung ist ein soziales Netz, das Menschen in schwierigen Lebenslagen abfängt, wichtiger denn je.

 

Dieser Text erschien erstmals am 16. Januar 2017 in der Frankfurter Rundschau.

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Es sind goldene Zeiten für Apokalyptiker. Wenn vor einem Jahr jemand prophezeit hätte, dass Großbritannien aus der EU austreten, Donald Trump Präsident der Vereinigten Staaten und die Türkei sich auf dem Weg in ein autoritäres, antidemokratisches Regime befinden werden, er wäre zweifelsohne für verrückt erklärt worden.

Ein Egomane und Populist, Lügner und Steuerbetrüger ist nun – zumindest pro forma – der mächtigste Mann der Welt. In Moskau dürfte Krimsekt geflossen sein. Der Triumph des bekennenden Putin-Verehrers Trump ist aus diesem Blickwinkel auch ein Sieg des Kreml und der „autoritären Internationalen“. Mit Trump könnten nun aber auch endlich die Träume der linken und rechten Populisten in Deutschland wahr werden: das Ende der Nato, des Freihandels und die Rückkehr zur nationalen Kirchturmpolitik. In diesen Punkten sind sich Donald Trump, die Alternative für Deutschland (AfD) und Teile der Linken erstaunlich einig. Man kann nur hoffen, dass die im Kongress noch verbliebenen „vernünftigen“ Republikaner in der Lage sein werden, die schlimmsten Auswüchse zu verhindern. Zudem gibt es erste Anzeichen, dass auch Donald Trump zwischen Wahlkampfgetöse und Realpolitik zu unter-scheiden weiß.

Viel ist mittlerweile die Rede vom „postfaktischen Zeitalter“, in dem nicht mehr Fakten oder empirisch überprüfbare „Wahrheiten“ zählen, sondern Hass und Lügen, die sich in den sozialen Netzwerken und im Internet ihre eigenen Realitäten erschaffen. Dort wird mit dem „gesunden Menschenverstand“ gegen Minderheiten, Flüchtlinge, Ausländer, die „Lügenpresse“, Eliten und „korrupte Politiker“ gegeifert. „Postfaktisch“ ist ein zwar treffender Begriff für dieses Phänomen, zugleich aber auch euphemistisch und verharmlosend, handelt es sich konkret doch zumeist ganz schlicht um Falschmeldungen, Lügen und Propaganda.

Panik hilf nicht

Man sollte aber auch die Kirche im Dorf lassen. All diejenigen, die bereits ein neues faschistisches Zeitalter anbrechen sehen oder gar (mit klammheimlicher Freude) das Ende des „Westens“ ausrufen, schüren Hysterie und betreiben damit das Geschäft der Populisten. Hier feiert die deutsche Sehnsucht nach der Apokalypse fröhliche Urstände.

Panik hilft jedoch nicht weiter. Es ist Aufgabe der (Außen-)Politik, mit Ruhe und kühlem Kopf die zweifelsohne neue und schwierige Lage zu akzeptieren, zu analysieren und das Beste daraus zu machen. Wasserstandsmeldungen über persönliche Befindlichkeiten sind das Gegenteil davon. So prognostizierte Joschka Fischer bereits ein Jalta 2.0 und die Verteidigungsministerin teilte nach der Wahl in den Vereinigten Staaten der interessierten Öffentlichkeit mit, dass sie „geschockt“ sei. Auch die prompt einsetzende Selbstkritik der politischen Klasse, man habe zu wenig auf die Stimmen der Vergessenen und Abgehängten gehört, entspricht nicht der Realität.

Die SPD hat hier mit dem Mindestlohn, der Mietpreisbremse, der Reform der Alterssicherung, dem Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern und der Begrenzung der Leiharbeit ganz konkrete Verbesserungen erreicht. Es ist auch nicht wahr, dass Politik und Gesellschaft die besorgten Bürger vergessen haben. Im Gegenteil: Seit den ersten Pegida-Märschen und den Wahlerfolgen der AfD kennt die Nation scheinbar kaum ein anderes Thema. Nicht nur die sozialen Medien, die gesamten öffentlichen Debatten und Talkshows wurden von AfD-Politikern und „Wutbürgern“ geradezu „gekapert“. Hier ist auch eine Debatte über die Rolle der Medien längst überfällig.

Die Herausforderung annehmen

Der Populismus ist auf dem Vormarsch und die Wahl Donald Trumps hat im globalen Kampf zwischen den liberalen und den autoritären Kräften ersteren zweifelsohne geschadet. In die Achse der autoritären Populisten könnten sich demnächst auch die Niederlande und Frankreich einreihen. Doch auch dies wäre nicht das Ende des Westens, der EU und der Demokratie. Aber es wird Zeit, dass die liberalen Kräfte die autoritäre Herausforderung annehmen.

Dazu reicht es nicht, Angela Merkel als „letzte Verteidigerin des freien Westens“ auszurufen. Vielmehr müssen die liberalen Demokratien noch enger zusammenarbeiten. Nur dann kann Europa seine Krise überwinden, sich auf seine Stärke besinnen und mehr Verantwortung übernehmen. Zumal wir registrieren müssen, dass wir uns in einer Zeit befinden, in der das, was der Historiker Heinrich August Winkler das „normative Projekt des Westens“ nennt (Gewaltenteilung, unveräußerliche Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, repräsentative Demokratie und Minderheitenrechte) verteidigt werden muss. Und zwar nicht nur abstrakt, sondern sehr konkret, vor Ort, vor allem in der Auseinandersetzung mit denen, die diese Werte infrage stellen oder bedrohen.

Diese Art von „besorgten Bürgern“ nimmt man am besten dadurch „ernst“, dass man ihnen entschlossen entgegentritt. Es gibt keine einfachen Antworten auf komplexe Fragen. Die Populisten mögen auf dem Vormarsch sein, aber sie werden nicht liefern können und damit ihre Anhänger geradezu zwangsläufig enttäuschen. Dies wird sich auch in den USA bestätigen und scheint auch dem künftigen Präsidenten allmählich zu dämmern, der nun seine postfaktischen Wahlversprechungen in praktische Politik wird umsetzen müssen. Auch mit Trump und vor allem nach Trump und – kaum zu glauben – selbst ohne Angela Merkel hat das Projekt des „Westens“, haben die USA und Europa eine gemeinsame Zukunft.

Dieser Beitrag erschien am 9. Dezember 2017 in der Frankfurter Rundschau.

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Adam Smith war ein Anhänger, David Ricardo ebenso und sogar Milton Friedman konnte ihr etwas abgewinnen: Bei Ökonomen gilt die Grundsteuer bis heute als eine der gerechtesten Steuerarten. Die Vorzüge der Grundsteuer liegen auf der Hand: Sie besteuert den Grundbesitz. Dessen Nutzung ist ohne Leistungen des Gemeinwesens – also ohne Straßen, Strom- und Wasserleitungen – nicht sinnvoll möglich. Mithin ist es gerechtfertigt, diese Realsteuer zu erheben. Zudem setzt die Steuer kaum ökonomische Fehlanreize, sie ist deutlich robuster gegenüber Krisenzeiten als viele andere Steuerarten und auch ihre Sozialverträglichkeit ist gegeben, da die Steuerlast davon abhängt, wie viel das jeweilige Grundstück und die darauf errichteten Immobilien wert sind.

Bekanntlich aber ist die Grundsteuer in Deutschland auf die schiefe Bahn geraten, ihre soziale Ausgewogenheit ist inzwischen nicht mehr gegeben. Warum? Die Bemessungsgrundlagen der Steuer sind völlig veraltet – die Einheitswerte sind im Westen auf das Jahr 1964 und im Osten auf das Jahr 1935 festgesetzt und seitdem nicht angepasst worden. Grundstücks- und Immobilienpreise sind in den vergangenen Jahren jedoch dramatisch gestiegen, gerade in Ballungsräumen wie München oder Hamburg. In anderen Regionen Deutschlands, die vom Strukturwandel oder schwindenden Bevölkerungszahlen betroffen sind, sieht die Entwicklung anders aus.

Was sind die Folgen? Grundbesitzer, Hauseigentümer und Mieter zahlen heute eine Steuer, die mit den tatsächlichen Grundstücks- und Immobilienwerten des Jahres 2016 nichts zu tun hat – die einen zahlen zu viel, die anderen zu wenig. Das geradezurücken ist eine Frage der Gerechtigkeit: Ein Villenbesitzer in Hamburg-Blankenese sollte mehr Grundsteuer bezahlen müssen als Tante Erna für ihr kleines Häuschen irgendwo auf dem Land.

Der politische Handlungsdruck wird durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs akut, der die veraltete Einheitsbewertung des Grundvermögens bereits als verfassungswidrig eingestuft und die Frage an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht hat. Sollte sich Karlsruhe dieser Auffassung anschließen und die Grundsteuer kippen – dass dies durchaus im Bereich des Möglichen liegt, zeigt das Beispiel der Erbschaftssteuer – wäre nicht nur die Politik blamiert, die es jahrzehntelang nicht geschafft hat, die Grundsteuer zu reformieren.

Vor allem würde eine solche Entscheidung die Handlungsfähigkeit der Kommunen massiv bedrohen. Denn die Einnahmen aus der Grundsteuer gehören mit derzeit rund 13 Milliarden Euro pro Jahr zu den wichtigsten Finanzquellen der Kommunen. Angesichts der anhaltenden kommunalen Unterausstattung hat die Grundsteuer gerade in klammen Städten und Gemeinden immer mehr an Bedeutung gewonnen: Beim Hebesatz wird die Schwelle von 1000 Prozent gerade von mehreren Kommunen gerissen. Unglaublich, aber wahr.

Eingedenk dieser Entwicklung hat sich die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, „die Grundsteuer unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes für Kommunen zeitnah zu modernisieren“. Der Bundesfinanzminister legte jedoch die Hände in den Schoß. Dafür haben nun die Länder, nach jahrzehntelangen Diskussionen, endlich einen Gesetzentwurf im Bundesrat auf den Weg gebracht. Ihr Plan sieht vor, die immerhin 35 Millionen „wirtschaftlichen Einheiten“, sprich Grundstücke und Immobilien, ab 2022 (!) neu zu bewerten. Ab 2027 geht’s dann richtig los mit der neuen Grundsteuer. Von da an soll der Wert der Grundstücke regelmäßig aktualisiert werden.

Ob das Verfassungsgericht angesichts dieser Umsetzungsdauer die Geduld der Länder teilt, wird sich zeigen. Immerhin gibt es nun aber einen konsensfähigen Vorschlag, der von einer großen Mehrheit der Länder und auch von den drei kommunalen Spitzenverbänden unterstützt wird. Konsensfähig? Hamburg aus taktischen und Bayern aus prinzipiellen Gründen haben ihre Zustimmung verweigert.

Denn in Bayern möchte man Steuersenkungen zum Thema im Bundestagswahlkampf machen. Da stört schon der Ruch, dass durch eine Reform irgendjemand mehr bezahlen könnte, als vorher. Es drohe eine gewaltige Steuererhöhung oder die Mieten würden explodieren, so orakelt man in Bayern. Dabei sieht der Vorschlag der Länder gerade keine Steuererhöhungen vor. Vielmehr setzt die Reform an der Verteilung der bestehenden Steuerlast an: Etwaigen Mehrbelastungen für Besitzer wertvoller Grundstücke und Immobilien stehen Steuererleichterungen in gleicher Höhe bei den günstigeren Lagen gegenüber. Offenbar aber ist die bayrische Verweigerungslust stärker als die Bindungswirkung des Koalitionsvertrags. Pacta sunt servanda? Schwierig mit der CSU.

Man kann nur hoffen, dass Ministerpräsidenten und Bundesfinanzminister die Kraft finden werden, dieses fast dreißigjährige Schauspiel föderaler Insuffizienz zu beenden. Klar ist: Wer eine Reform und damit den Fortbestand der Grundsteuer riskiert, sei es durch Nichtstun oder durch aktive Blockade, wird dieses Versagen vor Wählern, Bürgern, Vereinen, Kommunalpolitikern und vielen anderen erklären müssen.

Dieser Artikel erschien erstmalig am 29.11.2016 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

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Sozialdemokratische Bildungspolitik hat mein Leben verändert. Weitsichtige Kommunalpolitiker_innen meiner Heimatstadt gründeten eine Gesamtschule. Kluge Landespolitiker_innen und vor allem Johannes Rau bauten das Netz der Hochschulen im Ruhrgebiet für uns aus. Und die Einführung des BAföG durch den sozialliberalen Aufbruch im Bund unterstützte uns beim Studium. So haben Sozialdemokrat_innen Leitern aufgestellt, die uns Arbeiterkindern aus dem Ruhrgebiet die Chance auf einen sozialen Aufstieg durch Bildung ermöglichten. Tatsächlich war es ein Versprechen der Sozialdemokratie, dass Menschen, die sich anstrengen, auch eine faire Chance und Unterstützung auf sozialen Aufstieg durch Bildung bekommt. Und viele haben die Chance ergriffen.

 

Und um die Erneuerung dieses sozialdemokratischen Versprechens geht es auch heute wieder. In einer Zeit, in der Chancen immer noch ungleich verteilt sind: Von 100 Kindern aus Akademikerfamilien erwerben 77 eine Hochschulzugangsberechtigung, während es von 100 Kindern aus Nicht-Akademikerfamilien gerade einmal 23 sind. Während es der sozialdemokratischen Bildungspolitik also gelungen ist, seit den 1970er Jahren in der Bundesrepublik insbesondere die Kinder aus dem aufstiegsorientierten Facharbeitermilieu zu erreichen, so müssen wir uns heute eingestehen: Es gibt neue Formen sozialer Benachteiligung, die oft mit Geschlecht und Migrationsstatus einhergehen. Bislang haben wir auf diese noch keine ausreichenden Antworten gefunden. Uns geht es nicht darum, alle gleich zu machen. Wir wollen für alle die gleichen Chancen auf Entfaltung ihrer Talente und eine Qualifizierung, die ihren individuellen Begabungen und Fähigkeiten und ihren eigenen Vorstellungen am besten gerecht wird.

Die sozialdemokratische Bildungspolitik für das 21. Jahrhundert orientiert sich also nach wie vor am Prinzip der Chancengleichheit – gleiche Chancen für alle. Und zwar ein Leben lang. Denn Bildungsbiografien verlaufen nicht mehr linear und schon gar nicht risikofrei. Die Bildungswege haben sich stetig ausdifferenziert. Immer wieder stellen sich neue Herausforderungen: der richtige Einstieg, der Übergang von der einen in die nächste Bildungsinstitution, die Wiederaufnahme von Arbeit und Qualifizierung nach einer Pause, nach Arbeitslosigkeit oder nach Erziehungszeiten, lebensbegleitendes Lernen, der Notwendigkeit von Umqualifizierung, Höherqualifizierung oder Spezialisierung und vieles mehr. Bildungsbiografien sind gekennzeichnet von Veränderungen, von Übergängen und auch der Möglichkeit des Scheiterns. Deshalb muss eine sozialdemokratische Bildungspolitik genau an diesen Übergängen in den Bildungsbiografien ansetzen. Wir wollen Menschen helfen, in unterschiedlichen Lebensphasen die richtige Entscheidung für ihren weiteren Weg zu finden und sie unterstützen, damit aus Übergängen in einer Bildungsbiografie keine Brüche werden. Wir wollen, dass kein Weg zur Sackgasse wird. Dazu brauchen wir eine Politik, die sich am Ziel orientiert, immer wieder neue Chancen zu schaffen. Eine Politik, die Sicherheit bietet, um jedem Einzelnen eine selbstbestimmte Entfaltung der eigenen Potenziale zu ermöglichen.

Aufstieg durch Bildung heißt deshalb auch, neue Einstiegschancen schaffen. In der frühkindlichen Bildung hat sich ein hoch dynamischer und innovationsfreudiger Zweig des Bildungssystems entwickelt. Der Ausbau des Platzangebots ist überall mit einer Professionalisierung und Weiterentwicklung des Bildungsangebots einhergegangen. In der frühkindlichen Bildung können herkunftsbedingte Unterschiede frühzeitig und mit nachhaltiger Wirkung angegangen werden. Wir brauchen im nächsten Jahrzehnt ein großes Aufbauprogramm für flexible Betreuungszeiten einerseits, bundesweit vergleichbare Standards und pädagogische Qualität andererseits. Das bedeutet auch, dass auf die frühkindliche Bildung, auf den guten Einstieg in die Bildungsbiografie, ein politischer und finanzieller Schwerpunkt gelegt werden muss, in dem Bund und Länder eng kooperieren.

Aufstieg durch Bildung heißt aber auch, verschiedene Wege in der Bildung zuzulassen, sie wertzuschätzen und sinnvoll miteinander zu verbinden. Insbesondere gilt das für die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung. Das duale System der Berufsausbildung wird zu Recht gelobt als innovationsfreudig und international herausragend. Aber auch dieses System muss sich weiter entwickeln und bewähren. Da geht es zunächst um bessere Einstiegschancen in die Berufslaufbahn für die jungen Menschen, die z.B. mit einem Hauptschulabschluss zwar eine Ausbildung machen wollen, aber zunehmend ausgeschlossen werden, weil sie vom dualen System nicht aufgenommen werden.

Auf der anderen Seite wird es eine große Herausforderung, die Systeme der beruflichen und akademischen Bildung sinnvoll miteinander zu verbinden. Und zwar in zweierlei Hinsicht: für diejenigen, die zum Einstieg in ihr Berufsleben aus guten Gründen eine Kombination aus beruflicher und akademischer Ausbildung wünschen, und für diejenigen, die sich ein Leben lang in ihrem Tätigkeitsfeld sowohl beruflich wie akademisch spezialisieren wollen. Etwa 50.000 Menschen studieren derzeit an unseren Hochschulen, zumeist an den Fachhochschulen, ohne Hochschulzugangsberechtigung mit beruflicher Erfahrung. Diese Zahl muss höher werden.

Und Aufstieg durch Bildung heißt weiter, lebensbegleitendes Lernen und berufliche Umstiege zu ermöglichen und zu unterstützen. Wir brauchen ein sinnvolles System zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland. Dazu brauchen die Menschen, die Phasen der Weiterbildung in ihrer Bildungsbiografie einlegen wollen oder müssen, eine Absicherung, damit sie Zeit und Geld für Weiterbildung haben. Auch ist es notwendig, nicht nur über die Möglichkeiten der Weiterbildungsangebote Transparenz zu schaffen, sondern auch die Menschen dabei zu beraten, das für sie passende Angebot auszuwählen. Somit ist es Aufgabe einer neuen Arbeitsversicherung, die Arbeitslosigkeit vermeiden helfen soll, Weiterbildung sinnvoll zu organisieren und abzusichern.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese drei Schnittstellen in der Bildungsbiografie als Schlüsselstellen identifiziert. Wichtig ist auch, die Bedingungen von Aus- und Weiterbildung, die Arbeitsbedingungen und die beruflichen Perspektiven für das pädagogische Personal in den Blick zu nehmen. Es braucht Frauen und Männer in Kitas, Schulen, Betrieben, Hochschulen und in der Weiterbildung, die jungen Menschen Freude am Lernen geben und ihnen neue Perspektiven für ihr Leben ermöglichen. Und dabei denken wir nicht nur an Lehrer_innen, sondern auch an die Erzieher_innen, die Schulsozialarbeiter_innen und die Sprachlehrer_innen und -lehrer, die heute noch nicht die ungeteilte Aufmerksamkeit in der Diskussion ihres Berufsfeldes erhalten. Es stimmt tatsächlich, dass wir es uns nicht leisten können, dass die, die Maschinen bewegen so viel mehr Aufmerksamkeit und nicht selten auch Geld bekommen, als diejenigen, die Menschen bewegen.

Wir wollen neue Chancen schaffen, um das alte sozialdemokratische Versprechen vom Aufstieg durch Bildung neu zu beleben und erfahrbar zu machen. Deshalb bemisst sich sozialdemokratische Bildungspolitik nicht allein an der Zahl der Milliarden, die in das System investiert werden. Vielmehr muss sich sozialdemokratische Bildungspolitik im Alltag der Menschen bewähren und ihre Chancen verbessern, damit auch zukünftig das Leben von Menschen dank dieser Politik besser wird.

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Die deutsche Politik und Öffentlichkeit streiten wieder einmal über den richtigen Umgang mit Saudi-Arabien. Die einen sehen im wahhabitischen Königshaus nach wie vor einen unverzichtbaren Partner, der zur Regelung von Regionalkonflikten und zur Stabilisierung in der Region gebraucht wird und mit dem man zudem lukrative (Rüstungs-)Geschäfte machen kann. Die anderen sehen in Riad einen gefährlichen Exporteur ultrakonservativer islamischer Ideologie, der die Menschenrechte mit Füßen tritt und maßgebliche Mitschuld an der Destabilisierung der Region trägt.

Die Herrscher in Riad wiederum fühlen sich, umringt von Kriegen und Krisenherden, existenziell bedroht. Keiner weiß, wie viele Saudis tatsächlich mit dem „Islamischen Staat“ und dessen radikaler Ideologie sympathisieren, die sich im Übrigen nur unwesentlich von der saudischen Staatsdoktrin des Wahhabismus unterscheidet. Nun rächt sich, dass das saudische Königshaus jeden Konflikt in der Region primär unter dem iranisch-saudischen Machtkampf betrachtet. Die damit verbundene Sorge, dass sich der „schiitische Halbmond“ in einen Vollmond verwandeln könnte, führt dazu, dass der Aufschwung radikaler islamistischer Gruppen in „Stellvertreterkriegen“ aller Art billigend in Kauf genommen wird.

Saudi-Arabien droht jedoch weiter in die Defensive zu geraten. Der von ihm mitfinanzierte Bürgerkrieg in Syrien ist ihm ebenso entglitten wie seine Versuche, die sunnitischen Stämme im Irak gegen den „Islamischen Staat“ zu einen. Und im Jemen hat der von den Saudis unterstütze Stellvertreterkrieg mit den Huthi-Milizen für eine humanitäre Katastrophe gesorgt, die der in Syrien in nichts nachsteht.

Der Rückzug der USA aus der Region unter Obama wird von den politischen Eliten in Saudi Arabien als Verrat empfunden. Hinzu kommt, dass die Vereinigten Staaten aufgrund der Schieferölrevolution vom Importeur zum Exporteur von Rohöl geworden sind. Der damit einhergehende aggressive Preiskrieg hat zu einem radikalen Ölpreisverfall geführt, der auch Riad zu schaffen macht. Und zu allem Überfluss drängt nach dem iranischen Atomabkommen nun auch Teheran als Ölanbieter wieder auf die Märkte. Nicht nur die deutsche Wirtschaft ist in froher Erwartung angesichts von anstehenden Milliardengeschäften mit Teheran.

Zwischen Hofieren und Liebedienerei liegt dabei ein schmaler Grat, wie der Besuch des iranischen Präsidenten Hassan Ruhani in Rom zeigte, als die italienische Regierung in vorauseilendem Gehorsam die unbekleideten römischen Statuen verhüllen ließ, um den künftigen Geschäftspartner nicht in Kalamitäten zu bringen. Dabei dürfte der eine oder andere „antike Nackte“ auch in persischen Museen zu finden sein.

Bei allen berechtigten politischen und wirtschaftlichen Interessen darf auch die Menschenrechtslage im Iran nicht verschwiegen werden, der allein 2015 über 700 Menschen hinrichten ließ. Von Saudi-Arabien wird der Iran – nicht ganz zu Unrecht – als expansive Macht und großer strategischer Gewinner des letzten Jahrzehnts empfunden. Saudi-Arabien handelt also nicht aus einer Position wirtschaftlicher und politischer Stärke, sondern aus Schwäche heraus. Dies wiederum macht das Regime am Golf noch unberechenbarer und gefährlicher.

Macht Deutschland angesichts der Menschenrechtslage in Saudi-Arabien zu viele Geschäfte mit einem Unrechtsstaat? Diese Frage lässt sich nicht ohne weiteres mit einem Ja oder Nein beantworten. Im Gegensatz zu unseren Partnern Frankreich, Großbritannien und USA, die sich in Riad die Klinke in die Hand geben, ist Deutschland durchaus zurückhaltend und spart auch nicht mit Kritik. Dennoch ist es notwendig, die Politik gegenüber Riad auf den Prüfstand stellen. Wir können nicht länger die Augen davor verschließen, dass Saudi-Arabien ein schwieriger Partner ist, der maßgeblich für die weltweite Verbreitung radikal-islamischen Gedankenguts in Form mit verantwortlich ist. Das Land ist nur noch insofern ein „Stabilitätsanker“, als dass ein Zusammenbruch des saudischen Königshauses für die Region und für Europa unübersehbare Folgen hätte.

Saudi-Arabien ist ebenso Teil der Lösung wie Teil des Problems – genauso wie der Iran, Russland und die Türkei. Sie alle sind „schwierige Partner“, die man gleichwohl zur Befriedung des mörderischen Krieges in Syrien braucht. Deshalb muss man mit ihnen reden – und zwar im Sinne von kritisch auseinandersetzen und nicht nach dem Mund reden. Letzteres hat der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer auf seiner jüngsten Moskaureise eindrücklich demonstriert. Er entblödete sich nicht, sich bei Putin artig für die „noble Geste“ zu bedanken, sich nicht in die europäische Flüchtlingspolitik einmischen zu wollen, wohl wissend, dass Moskau mit seiner kriegerischen und rücksichtslosen Syrienpolitik maßgeblich mitverantwortlich für die Flüchtlingsströme aus Syrien ist.

Langfristiges Ziel des Westens muss es sein, im Nahen und Mittleren Osten demokratisch orientierte zivilgesellschaftliche Kräfte zu fördern – die selbst in Saudi-Arabien in Nischen vorhanden sind – und den Aufbau legitimer und funktionierender staatlicher Strukturen zu unterstützen. Diese Aufgabe wird voraussichtlich Jahrzehnte in Anspruch nehmen und immer wieder durch Rückschläge gekennzeichnet und bedroht sein. Doch die Alternativen des Nahen und Mittleren Ostens heißen nicht sunnitischer oder schiitischer Islam, sondern Unterdrückung oder demokratische Selbstbestimmung.

Dieser Artikel ist am 14. Februar 2016 als Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau erschienen.

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Es gibt eine lange Tradition im deutschen Bildungssystem, dass besonders gute Schülerinnen und Schüler oder sehr gute Studierende mit Preisen oder Stipendien ausgezeichnet werden, weil hinter der besonders guten Leistung auch eine besonders große Leistungsbereitschaft und Anstrengung vermutet wird, die hervorgehoben und belohnt werden muss. Auch erfolgreiche Meister, Techniker und Fachwirte im Meister-Bafög bekommen einen deutlichen geldwerten Erfolgsnachlass, wie es eine solche Erfolgsprämie auch über eine lange Zeit beim Bafög gegeben hat.

Aber sind die Leistungsbereitschaft und die Anstrengung des Analphabeten, der unter größten Mühen das Lesen und Schreiben lernt, nicht mindestens genauso groß? Nur dass er bisher keinerlei Chance auf eine Auszeichnung oder eine Geldprämie hat. Genauso wenig wie der junge Erwachsene, der lange nach seiner Schulzeit noch einen Abschluss nachholt oder eine Berufsausbildung erfolgreich beendet. Oder wie der Langzeitarbeitslose, der durch erstmalige oder zusätzliche Qualifizierung arbeitsmarktfähig wird. Geldwerte Anerkennungen für diese Anstrengungen suchen wir im deutschen System von Bildung und Weiterbildung bisher vergeblich. Handicaps werden in unserer Leistungsgesellschaft noch am ehesten im Sport ausgeglichen. In anderen systemischen Zusammenhängen ist diese Betrachtung dagegen in der Regel noch nicht angekommen.

Gegen eine solche Gleichbehandlung von persönlicher Anstrengung und persönlichem Erfolg, unabhängig von der Ausgangslage und dem Niveau der Leistungserbringung, gibt es vielmehr immer noch tief verankerte Widerstände aus ganz verschiedenen Quellen. Soziologen analysieren, dass sich die Erfolgreichen eben schon immer am besten selbst zu fördern und auszuzeichnen wissen, was den politischen Fatalismus befördert, dass diese Faktizität nicht aufzuheben sei.

Idealisten verweisen darauf, dass der endlich erreichte Gewinn an Bildung und Qualifikation doch schon Anerkennung genug sein sollte. „Schwarze Pädagogen“ argumentieren, dass reale oder vorgebliche Faulheit unter keinen Umständen nachträglich auch noch belohnt werden dürfte. Ökonomen bezweifeln die Anreizeffizienz und das Kosten–Nutzen–Verhältnis einer Strategie der breiter gestreuten Belohnung. Und Zyniker verbreiten die Furcht, dass mehr Bildungserfolge durch wirksame Anreize doch nur die Bildungsrendite der übrigen schmälern würde.

Dieser Widerspruch muss jetzt dringend aufgearbeitet werden. Die Schere im Kopf muss weg. Bildungsanstrengung und Bildungserfolg, gerade im Aufstieg von einem unteren Niveau her, verdienen endlich genauso eine materielle Anerkennung wie Spitzenleistungen. Aus Gerechtigkeitsgründen. Aus Gründen der Effektivität. Aus Gründen der ökonomischen Bedarfe.

Tatsächlich beginnt hier ein Umdenken. Die Angst vor dem Fachkräftemangel verändert die bildungsökonomische Bewertung. Der Abbau von einfacher Arbeit befördert die Suche nach neuen Instrumenten der zweiten Chance und der nachholenden Qualifizierung. Die Innovationssprünge in der Arbeitswelt und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit werten die Weiterbildung auf. Andere Länder, die schon länger mit materialistischen Anreizen für Bildungsanstrengungen und -erfolge arbeiten, machen Mut. Die Gewerkschaften trauen sich endlich was und befördern einmal mehr den gesellschaftlichen Fortschritt durch eigene Initiativen.

Es war die Gewerkschaftsseite, die sich vor gut zwei Jahren im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit mit den Arbeitgebern auf Modellprojekte verständigt hat, mit denen die Teilnahmebereitschaft und das Durchhaltevermögen junger Erwachsener bei der Weiterbildung über finanzielle Anreize gefördert werden sollte. 1000 Euro nach der Zwischenprüfung und 1500 Euro nach der Abschlussprüfung standen im Raum. CDU-Ministerin Frau von der Leyen lehnte strikt ab. Das Arbeitsministerium Thüringen hat dieses Modell dann übernommen, um die Weiterbildung auch für die nicht so gut Vorgebildeten und Qualifizierten attraktiver zu machen und diese Gruppen, die nach allen empirischen Erkenntnissen von Weiterbildung eher fern gehalten werden und sich auch selbst eher fernhalten, mit unkonventionellen Methoden zu erreichen und zu motivieren.

Das Dilemma der Weiterbildung, dass die besonders gut Qualifizierten auch die meiste Weiterbildung bekommen und die geringste Beteiligung bei den am schlechtesten Qualifizierten liegt, wird leider gegenwärtig noch durch jeden Nationalen Bildungsbericht und alle Studien der Bildungsforschung immer wieder neu belegt. Erst jüngst hat eine umfangreiche Bertelsmann-Studie dramatisch bestätigt: Geringqualifizierte und atypisch Beschäftigte werden bei der Weiterbildung zunehmend abgehängt.

Deshalb sollte jetzt auch die Bundesregierung daran gehen, die berufliche Weiterbildung gerade bei den nicht so gut Qualifizierten über ein entsprechendes Prämienmodell gesetzlich abzusichern. Schließlich muss die Zahl junger Erwachsener ohne Berufsabschluss zügig mindestens halbiert werden. Und über 15 Prozent der Erwachsenen weisen in Deutschland nach den Ergebnissen der internationalen PIAAC-Studie der OECD zur Bildungskompetenz Erwachsener extrem niedrige Grundkompetenzen auf. Da ist es höchste Zeit, neue Wege zu gehen. Lernbereitschaft und Anstrengung bis zum Bildungserfolg und dann „Cash auf die Hand“: Das ist eine rentierliche Investition, die sich wirklich lohnt. Und die jeder begreift.

Dieser Artikel erschien erstmals am 11. Februar 2016 als Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau.

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Es war das Jahr 1991. Die internationale Staatengemeinschaft beschränkte – in einem eher im Verborgenen ausgehandelten Abkommen – das Urrecht eines Landwirts, einen Teil seiner Ernte für den Wiederanbau in seinem eigenen Betrieb zu verwenden (Nachbau). Seitdem die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland aufgrund dieses Abkommens Rechtsgrundlagen verändert haben, tobt in Deutschland eine erbitterte rechtliche Auseinandersetzung zwischen Landwirten und Pflanzenzüchtern. Noch länger wird die Auseinandersetzung über die Patenterteilungspraxis des Europäischen Patentamtes geführt, das aufgrund von internationalen Abkommen zunehmend die Patentierung von Pflanzen und Tieren zulässt. Hoch problematisch ist dabei, dass dieses Patentamt kein „Amt“ im eigentlichen Sinn ist. So finanziert es sich u.a. aus den Gebühren der erteilten Patente. Es gibt kein unabhängiges gerichtliches Korrektiv, da die Erteilungspraxis über die Europäische Union hinausgeht. Obwohl die gerade angesprochenen Abkommen elementare Fragen der Ernährung betreffen, wird die politische und rechtliche Diskussion eher in Fachkreisen geführt. Stets sind die Grundlagen auf internationaler Ebene verhandelt und entschieden worden.

Dank einer breiten Bewegung für einen fairen Welthandel ist die Lage nun in der Debatte um die transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) sowie der EU und den USA (TTIP) anders. Während die TTIP-Verhandlungen noch laufen, liegen beim CETA-Abkommen bereits Verhandlungsergebnisse vor. Es ist ein wichtiger Erfolg, dass auch dieses Abkommen mittlerweile im Fokus der Öffentlichkeit steht. Der Diskurs über rund 1600 Seiten Vertragstext ist nicht leicht zu führen. Häufig geht es um die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe. Und dennoch ist die gesellschaftspolitische Debatte dringend notwendig. Wenn die deutsche Übersetzung vorliegt, haben vor allem diejenigen eine Beweislast, die für entsprechende Abkommen werben. Mit dem Beschluss des SPD-Konvents im Herbst 2014 ist es gelungen, rote Linien zu Gunsten eines fairen Handelsabkommens zu ziehen.

Der Bundesparteitag der SPD hat Mitte Dezember diesen Kurs in der Handelspolitik bekräftigt. Dabei geht es nicht um eine Debatte gegen die Wirtschaft oder um die Rückkehr zum nationalstaatlichen Denken. Es geht um die zentrale Frage, ob gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltschutz als potentielle Investitionshemmnisse angesehen werden. Im Fokus der öffentlichen Debatte steht dabei häufig die Diskussion über die privaten Schiedsgerichte. Notwendig ist jedoch eine tiefer gehende Auseinandersetzung. Auch öffentlich ernannte Richter werden nicht Urteile im Sinne der Allgemeinheit fällen können, wenn die Rechtsgrundlagen unzureichend sind. Deshalb ist es wichtig, dass der SPD-Bundesparteitag nun die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Bundesregierung aufgefordert hat, mit der neuen kanadischen Regierung das Gespräch zu suchen, um nicht nur über das Schiedsgerichtswesen zu reden.

Die kanadische Regierung weiß aus eigener Erfahrung mit dem nordamerikanischen Freihandelsabkommen (NAFTA) nur zu gut, wohin Investor-Staats-Vorschriften führen können. Kanada liegt an der Spitze der am meisten verklagten Industrieländer. So strengte ein US-Chemiekonzern eine Millionenklage auf entgangenen Gewinn gegen das Verbot des Imports eines Brennstoffs an, der als gesundheitsgefährdend eingestuft wurde. Ein kanadisches Energieunternehmen verklagt die kanadische Regierung über ihren amerikanischen Partner auf Schadensersatz, weil die Provinz Quebec ein vorläufiges Fracking Moratorium verhängte. Es ist bezeichnend, dass die Kanadier im CETA-Abkommen offenkundig den Investorenschutz einschränken wollten und es die EU-Kommission gewesen ist, die auf weitreichende Bestimmungen bestand. Kommt es nun zu neuerlichen Gesprächen, sollte vor allem die Bundesregierung der EU-Kommission ihre Erfahrungen mitteilen, die sie gerade vor dem Washingtoner Schiedsgericht mit der Firma Vattenfall sammelt. Auch hier ist es wieder die Berufung auf unbestimmte Rechtsbegriffe, mit Hilfe derer Vattenfall ihre Milliardenforderung gegen den Deutschen Staat aufgrund des demokratisch beschlossenen Atomausstieges geltend macht.

Unbestritten ist, dass Unternehmen Vertrauensschutz genießen, wenn sie aufgrund bestehender Regelungen investieren. Es ist auch richtig, Erfindungen mit Rechten des geistigen Eigentums zu schützen. Genauso wichtig ist jedoch, auch im Sinne künftiger Generationen eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Einem maximalen Gewinninteresse müssen demokratisch legitimierte Grenzen gegenüber stehen. Mag die Einführung des Mindestlohns für einige Unternehmen eine höhere Belastung darstellen, so ist sie gleichzeitig eine legitime Rahmensetzung von Würde durch den Gesetzgeber. Auch der europarechtlich fest verankerte Vorsorgegrundsatz ist essentiell. Anders als in Kanada und in den USA muss der Gesetzgeber hier nicht beweisen, dass eine Sache gefährlich ist, um sie zu verbieten. Er hat einen Einschätzungsspielraum. Diese Sichtweise ist seit Jahrzehnten international hoch umstritten. Wenn nun der CETA-Vertragsentwurf eine Passage enthält, wonach zum Beispiel im Rahmen der grünen Gentechnik angestrebt werde, künftig wissenschaftsbasierte Zulassungssysteme zu etablieren, so wird an diesem Vorsorgegrundsatz gerüttelt.

Das gleiche gilt für die Liberalisierung des Dienstleistungssektors: Mit ihrem Beschluss hat die SPD sich erneut klar für das Prinzip der Daseinsvorsorge und gegen die Möglichkeit ausgesprochen, ganze öffentliche Wirtschaftssektoren zu privatisieren.

Der Beschluss des SPD-Bundesparteitags richtet an die Verantwortlichen einen klaren Appell: Die Chancen für eine breite gesellschaftliche Debatte über eine gerechtere und fortschrittlichere Handelspolitik, die vor allem die Zukunft der Menschen im Blick hat, war nie größer als jetzt. Zudem gibt es Rückenwind. In Paris verabschiedeten die Staaten der Welt vor wenigen Tagen erstmals ein globales Klimaschutzabkommen, das gravierende Folgen für die Ausrichtung ganzer Wirtschaftszweige haben wird.

Dieser Artikel erschien am 04.01.2016 als Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau.

Große Koalitionen können große Aufgaben meistern. Das war der Satz nach der Bundestagswahl 2013, der möglichst viele innerhalb der SPD davon überzeugen sollte, der Bildung der Großen Koalition zuzustimmen. Vor zwei Jahren war vor allem die Bewältigung der Finanzmarktkrise gemeint. Heute geht es um die praktische Umsetzung der Willkommenskultur für Flüchtlinge. Abgesehen davon, dass auch die Bewältigung der Finanzmarktkrise kritisiert werden muss, bleibt die Frage, ob die Große Koalition nun die Aufgabe einer gerechten und solidarischen Flüchtlingspolitik meistern kann. Das sieht leider auch bei diesem Thema ‑ nicht zuletzt vor dem Hintergrund des letzten Koalitionsgipfels ‑ nicht so aus.

Die staatlichen Strukturen müssen für die Flüchtlinge, die über das Mittelmeer und anderen Wegen wie der Balkanroute zu uns kommen und Schutz suchen, verbessert und besser ausgestattet werden. Wir brauchen eine klare Haltung sowie krisenfeste kurzfristige, aber auch langfristig wirkende Lösungsansätze. Mit dem Appell „Wir schaffen das“ hat die Bundeskanzlerin versucht eine klare Haltung zu zeigen. Klare Lösungsansätze, die dazu passen, gibt es von ihr nicht. Stattdessen wird von CDU und CSU über die Haltung ihrer Bundeskanzlerin debattiert. Und wir müssen feststellen, dass die Bundesregierung seit Monaten eher Ankündigungspo-litik betreibt anstatt zuzupacken. So ist z.B. weder das notwendige Personal beim BAMF eingestellt worden um die Asylanträge schneller zu bescheiden, noch ist z.B. die technische Vernetzung aller maßgeblicher Stellen gegeben oder die medizinische Erstversorgung flächendeckend sichergestellt. Das Bundesinnenministerium und das Kanzleramt leisten keine ausreichende Koordinierung und Or-ganisation. Damit spielen sie unverantwortlich rechten Kräften in die Hände, weil der Staat nicht ausreichend vorbereitet und nicht adäquat handlungsfähig zu sein scheint.

Eine breite solidarische Bewegung von Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfern sowie pragmatische Ansätze in den Kommunen kompensieren das mangelhafte Engagement auf Bundesebene und sorgen für die, die zu uns kommen. Die vielen Helferinnen und Helfer kümmern sich um Unterkunft und Verpflegung, erste medizinische Versorgung und auch menschliche Zuwendung. Auf dieses Engagement ist Verlass. Aber diese Freiwilligen und die Pragmatischen in den Kommunen brauchen bald die Gewissheit, dass Politik insgesamt handlungsfähig ist. Daher ist jetzt die Sozialdemokratie gefordert und zwar sich nicht nur gegen Transitzonen zu stellen, sondern ihre klare Haltung für das Recht auf Asyl zu zeigen. Sich nicht weiter mit Placebopolitik zufrieden zu geben und sich von einer Koalitionsrunde zu Koalitionsrunde zu hangeln. „Wir schaffen das.“ muss sozialdemokratisch unterlegt werden.

Wir sind ein reiches Land. Wir tragen international Verantwortung. Die Verteidigung von Menschenrechten und des Asylrechts gehören zu den Kernanliegen sozialdemokratischer Politik. Die Vision und Gestaltung einer gerechten, sozialen, multikulturellen Gesellschaft ist ein sozialdemokratisches Projekt. Ein Projekt, mit dem wir klar machen, dass die Schwächsten nicht in Konkurrenz gegen die noch Schwächeren stehen, sondern die Stärksten national und interna-tional Verantwortung übernehmen, hierzu muss selbstverständlich gelten: Fluchtursachen, nicht Flüchtlinge bekämpfen, damit Menschen in ihrer Heimat für sich und ihre Familien Perspektiven finden und in Sicherheit leben können. Kurzfristig müssen die Einrichtungen der UNO mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet werden. Die finanziellen Mittel für Entwicklungshilfe sind auf mindestens 0,7 % des BIP festzuschreiben, denn wir wissen doch: Jeder eingesetzte Euro in Krisenregionen rentiert sich mehrfach.

Die europäische Abschottungspolitik muss aufhören und die Staaten Europas müssen sichere und legale Fluchtwege ermöglichen. Die bisherige einseitige Ausrichtung europäischer Politik auf Wirtschaft und Austerität taugt offensichtlich nicht zur gemeinsamen Bewältigung dieser humanitären Herausforderung. Der Bund muss für die Erstaufnahme verantwortlich sein und die Bearbeitung der Asylanträge innerhalb von drei Monaten garantieren sowie die Erstversorgung der Gesundheit übernehmen. Die Bundesebene darf ihre Verantwortung nicht abschieben. Die Stärksten in unserer Gesellschaft müssen sich angemessen an der finanziellen Herausforderung der Integrationsmaßnahmen u.a. von Kindergärten, Schulen und Wohnungsmarkt beteiligen. Wir brauchen eine gerechte Verteilung und nachhaltige Investitionen. Steuern sind kein Selbstzweck, sondern sie dienen dazu, existenzielle staatliche Aufgaben sicherzustellen, für alle.

Vor 25 Jahren war die deutsche Einheit eine große Herausforderung. Ein 10 Punkte Plan für die Zukunft Deutschlands und Europas stellte damals klar, dass die Bundesregierung aktiv diese Herausforderung angehen wird. Die Dimension der heutigen Herausforderung ist vergleichbar, die Möglichkeit der positiven Gestaltung der humanitären und sozialen Aufgaben genauso. Auch für das Sozialversicherungssystem sind positive Effekte erwartbar. Diese positive Gestaltung muss die SPD leisten und einfordern, ansonsten ist der Satz „Große Koalitionen können große Herausforderungen meistern“ falsch. Die SPD müsste dann Konsequenzen ziehen.

Dieser Artikel erschien am 05. November 2015 als Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau.