_Foto: pixabay.com

Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht. Es ist Ausdruck unserer Geschichte. Es zeugt von grundgesetzlich verbriefter Solidarität und Menschlichkeit. Jeder Versuch, es in Abrede zu stellen, ist deshalb zugleich ein Angriff auf die Menschlichkeit.

Zu Recht erinnerte uns Bundespräsident Gauck erst kürzlich daran, dass unsere deutsche Geschichte auch durch Flucht geprägt ist: Unzählige Deutsche haben in der Nazizeit das Land verlassen wie der frühere Bundeskanzler und SPD-Vorsitzende Willy Brandt. Auch viele Juden mussten fliehen, um der Vernichtung zu entkommen. Nach dem Ende des zweiten Weltkriegs waren Millionen Deutsche ebenfalls auf der Flucht. Viele Familiengeschichten sind durch solch leidvolle Erfahrungen geprägt. Vielleicht haben auch deshalb heutzutage viele Menschen ein offenes Herz: Sie packen an, helfen mit, um den Geflüchteten ein würdevolles Willkommen zu bereiten.

Aber die bundesweit rasant steigende Zahl an Überfällen, Angriffen und Anschlägen auf geflüchtete Menschen und auf ihre Unterkünfte bereitet mir Sorge. Diese Bilder wecken ungute Erinnerungen an die finsteren Zeiten der 1990er Jahre. Auch die politische Rhetorik erinnert an diese Zeit. Den damaligen gewalttätigen Übergriffen ging eine harte populistische Auseinandersetzung um das Asylrecht voraus. Heute finden sich wieder Parolen wie „Das Boot ist voll“ und Begriffe wie „Asylantenströme“, „-schwemme“ oder wahlweise „-welle“ unter einschlägigen Rechtsradikalen, Vertretern der AfD, aber auch bei Politikern der Union wieder.

Dabei haben wir Politiker die Aufgabe, eine klare Haltung gegen Menschenfeindlichkeit einzunehmen. Es ist unsere Aufgabe, die Gesellschaft zusammenzuführen und nicht zu spalten. Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Hort Seehofer fordert jedoch, „massenhaften Asylmissbrauch“ einzudämmen. Seine Begleitmusik: Kürzungen in der Versorgung von Asylsuchenden und die Bildung von Lagern je nach Herkunftsregionen der Asylsuchenden. „Massenhafter Asylmissbrauch“ – dieser Ausdruck ist aber so falsch wie gefährlich. Denn er suggeriert zweierlei: erstens, dass zu viele Menschen Asyl in Deutschland suchten, und zweitens, dass nicht jeder Mensch das Recht auf einen Asylantrag habe.

Zum Begriff der „Masse“: Aktuell befinden sich weltweit rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung, Hunger und schlicht aus Not. Dies ist die größte Flüchtlingskrise seit dem Ende des zweiten Weltkrieges. Von diesen 60 Millionen Schutzsuchenden kamen 2014 etwa 200.000 Menschen nach Deutschland, also 0,3 Prozent. Das sollte dieses Land überfordern?

Und wie steht’s um die Anerkennung? Die bereinigte Schutzquote liegt bei ca. 50 Prozent, wenn man die einbezieht, deren Asylantrag zwar abgelehnt wurde, die aber aus anderen Gründen bleiben dürfen oder nicht abgeschoben werden. Dies bedeutet, jeder zweite Antragsteller bekommt am Ende irgendeine Form von Bleiberecht. Wer nun einwendet, dass die Anerkennungsquote für Asylsuchende aus dem Balkan bei unter 2 Prozent liegt, dem empfehle ich einen Blick auf unsere europäischen Nachbarstaaten. In Frankreich, Belgien, Dänemark und anderen EU-Ländern werden Roma, die einen Großteil der Asylbewerber aus dem Balkan bilden, sehr wohl als Asylsuchende anerkannt. Sie gelten dort nachvollziehbar als gruppenspezifisch Verfolgte. Daran lässt sich sehr leicht ablesen, dass die Frage, wer politisch verfolgt ist, eine Frage der Deutung und Auslegung ist.

Wer nun aber an die Notunterkünfte in Turnhallen, an die Zeltstädte und Containerdörfer denkt und meint, wir seien am Ende unserer Kapazitäten, dem rufe ich zu: Dies sind nur die sichtbaren Ergebnisse einer kurzsichtigen Politik der letzten Jahre. Wir sind eine starke Volkswirtschaft, und wir können und werden noch mehr leisten.

Der Begriff „Asylmissbrauch“ geht aber noch aus einem anderen Grund fehl: Jeder Mensch hat ein Recht darauf, einen Antrag auf Asyl zu stellen, und darauf, dass sein Antrag geprüft wird. Die Bewilligung von Asyl erfolgt nach klaren Rechtsvorschriften. Erfüllt ein Mensch diese Richtlinien, erhält er oder sie ein Aufenthaltsrecht. Erfüllt ein Mensch die Kriterien nicht, so erhält er oder sie kein Asyl. Und kann es auch logischerweise nicht missbrauchen. Kurzum: Der Begriff des Asylmissbrauchs ist absurd. Schließlich werfen wir Studierenden ja auch nicht vor, „BAföG-Missbrauch“ zu betreiben, wenn sie unberechtigterweise einen BAföG-Antrag stellen.

Die Formulierung eines angeblichen „massenhaften Asylmissbrauchs“ ist aber vor allem deshalb so falsch und gefährlich, weil sie suggeriert, dass Menschen, die hier Asyl suchen, kriminell handeln. Damit wird ein Nährboden für Vorurteile und Stereotype geschaffen. Auf diesem Nährboden wachsen Aggressionen, im schlimmsten Fall Übergriffe und eine gesteigerte Akzeptanz für diese Gewalt gegen Menschen. Dieser Ausdruck ist entmenschlicht, er bedient gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und damit rassistisch begründete Denk- und Handlungsmuster. Herr Seehofer und seine Parteifreunde sollten ihn nicht mehr verwenden.

Dieser Artikel erschien  am 10. August 2015 als Gastbeitrag auf Zeit Online.

_Foto: pixabay.com

Dreizehn Dollar und fünfzig Cent: pro Kopf und Monat. Das ist das, was ein syrischer Flüchtling im Libanon als Nahrungsmittelhilfe erhält. Die Summe ist zum dritten Mal gekürzt, reicht nicht aus, um satt zu werden. Die Kinder müssen auf den Feldern arbeiten, damit sich die Familien ausreichend versorgen können. Manche gehen seit Jahren nicht zur Schule. Familien leiden aktuell und verlieren jede Zukunftsperspektive. In Jordanien, in der Türkei und im Nordirak sieht die Lage leider nicht sehr anders aus. Die Lebenssituation ist erbärmlich und die Weltgemeinschaft versagt auf ganzer Linie bei der Notwendigkeit der Bereitstellung ausreichender Hilfe.

Die intensive Debatte über die Flüchtlingspolitik und die daraus abgeleiteten notwendigen Maßnahmen in Deutschland sind gut, und wir sind hier auf dem richtigen Weg. Das Engagement der Weltgemeinschaft für die syrischen Flüchtlinge vor Ort steht aber in keinem Verhältnis dazu. Deshalb müssen wir unseren Blick wieder stärker dem Konflikt in Syrien zuwenden und dringend die humanitäre Lage der Flüchtlinge in den syrischen Nachbarstaaten deutlich verbessern. Falls wir das nicht tun, wird die Zahl der Flüchtlinge eher zu- als abnehmen. Die notwendigen Ressourcen sind in den Herkunftsregionen viel effektiver einzusetzen als in Deutschland und Europa.

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, der UNHCR, veranschlagt als notwendige humanitäre Hilfe für alle sechzig Millionen Flüchtlinge weltweit eine Summe von etwa zwanzig Milliarden Dollar. Das ist eine Menge, aber weniger als der Verteidigungsetat Deutschlands. Für die Versorgung der syrischen Flüchtlinge in der Herkunftsregion, in den Nachbarländern Libanon, Jordanien, Türkei und im Nordirak veranschlagt UNHCR gut acht Milliarden Dollar. Davon ist zurzeit nicht mal ein Drittel finanziert. Es fehlen also etwa fünf Milliarden Dollar, die die Weltgemeinschaft umgehend zur Verfügung stellen muss.

Die Auswirkungen fehlender humanitärer Hilfe sind offensichtlich und klar. Wir reden mittlerweile über zwölf Millionen syrische Flüchtlinge, davon befinden sich knapp fünf Millionen in den Nachbarländern. Sehr viele dieser Menschen sitzen im wahrsten Sinne des Wortes auf gepackten Koffern. In der Bekaa-Ebene im Libanon leben die Menschen in provisorisch zusammengenagelten Unterkünften. Der Libanon verweigert den Syrern geordnete Flüchtlingscamps.

Zehnjährige Kinder sind zum Teil noch nie in ihrem Leben zur Schule gegangen. Aus Sicht der Familien droht eine ganze Generation ohne Bildung. Das Trinkwasser ist schlecht, die Familien versinken im Müll, es droht ein bitterkalter Winter ohne entsprechenden Schutz. Kinder und Alte könnten erfrieren.

Niemand kann genau sagen, wann sich Familien zur Flucht nach Europa entscheiden. Niemand kann genau sagen, wann sich eine Dynamik entwickelt, die Zehntausende oder Hunderttausende in kurzer Zeit dazu bringt, sich auf den Weg zu machen. Wer jedoch mit den Familien vor Ort gesprochen hat, dem ist glasklar, dass die Welt zurzeit alles macht, um die Motivation zu erhöhen, dass sich sehr viele Flüchtlinge in Richtung Europa in Bewegung setzen.

Wir streiten uns in Deutschland darüber, ob ein Taschengeld von 143 Euro bezahlt werden soll. Mit 30 Euro könnten wir die Ernährung eines syrischen Flüchtlings im Libanon in ausreichendem Maße sicherstellen. Deutschland leistet viel. Wir sind unter den Hauptgebern der humanitären Hilfe und der Übergangshilfe in den syrischen Nachbarländern.

Deutschland hat die humanitäre Hilfe auf eine halbe Milliarde Euro gesteigert. Im Zuge des Flüchtlingspakets legt Deutschland noch einmal 400 Millionen drauf. Das gibt uns die Chance für neue diplomatische Initiativen, um die skandalöse und unsinnige Unterfinanzierung der Hilfsprogramme der Vereinten Nationen (UN) endlich zu beenden.

Die Völkerwanderung, von der einige jetzt leider leichtfertig reden, hat ganz sicher noch nicht eingesetzt. Sie droht allerdings dann, wenn wir langfristig Entwicklungshilfe immer noch als Almosen verstehen und Handelspolitik nur im Sinne der entwickelten Länder organisieren. Die Welt wächst weiter zusammen, Distanzen werden überwindbarer und Informationen sind in Echtzeit rund um den Globus bis in den hintersten Slum abrufbar. Wenn Menschen in anderen Ländern der Welt keine Perspektive haben, werden sie sich – nicht alle, aber viele – auf den Weg machen. Wenn wir das nicht wollen, müssen wir echte Teilhabe organisieren und eine faire Handels- und Rohstoffpolitik entwickeln.

Was wir zurzeit erleben, sind insbesondere zwei Fluchtbewegungen aus Südosteuropa und Syrien. So sehr uns die gestiegenen Zahlen überrascht haben, ist nicht klar, wie lange die Zahlen auf diesem Niveau bleiben. Der Schlüssel in Südosteuropa liegt in einer ökonomischen und sozialen Perspektive, die nur über eine Beitrittsperspektive in die Europäische Union (EU) erreicht werden kann.

Rund um Syrien geht es schlichtweg um die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel, um das Ausmaß der Zuwanderung nach Europa abzufedern. Die Vereinten Nationen und die Hilfsorganisationen leisten eine hervorragende Arbeit. Wir sollten sie ausreichend mit Mitteln ausstatten und den Menschen in den Herkunftsregionen helfen.

Dieser Artikel ist am 16. September 2015 als Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau erschienen.

_Foto: pixabay.com

Stellen Sie sich vor, Sie sind auf einer Party. Sie unterhalten sich mit mehreren Gästen über den Urlaub, das Wetter, die politische Lage. Im Laufe des Gesprächs gibt sich eine Gesprächspartnerin als Prostituierte zu erkennen. Ganz ehrlich: Was wäre Ihre spontane Reaktion auf ein solches Outing? Wären Sie noch unbefangen oder würden Sie die Frau plötzlich mit anderen Augen sehen?

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) hat in der vergangenen Woche eine ebenso mutige wie wichtige und richtige Grundsatzentscheidung getroffen. Sie hat sich gegen die Kriminalisierung von Prostitution ausgesprochen – und damit die Sexarbeit gemeint, die auf Einvernehmlichkeit beruht. Sie hat ausdrücklich nicht die Straffreiheit für den Menschenhandel zu sexuellen Zwecken gefordert. Es ist nicht nur eine interne Grundsatzentscheidung über die künftige Linie der Menschenrechtsorganisation. Es ist vor allem eine Grundsatzentscheidung, von der für SexarbeiterInnen ein starkes Signal ausgeht: Wir nehmen euch ernst. Wir respektieren, dass ihr die Sexarbeit – zumindest vorerst – für alternativlos haltet. Uns geht es nicht darum, den käuflichen Sex moralisch zu verurteilen, sondern uns geht es um die Stärkung eurer (Menschen-)Rechte. Und wir erkennen an, dass eines eurer größten Probleme die tagtägliche gesellschaftliche Ächtung ist.

Gegen die AI-Entscheidung hat sich in Windeseile ein Bündnis formiert, das in jeder Form der Prostitution einen Verstoß gegen die Menschen- und gegen die Frauenrechte sieht. Dieses Bündnis ist vor allem laut, empört sich, argumentiert wenig sachlich. Es moralisiert, ideologisiert. Bezeichnenderweise sind unter den Kritikern keine Prostituierten, die mit dieser Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Stattdessen Hollywood-Schauspielerinnen und andere, die von sich glauben, Feministinnen zu sein, Sexkauf-Gegnerinnen. Die Empörungsfront gibt sich selbstbewusst: Wir wissen, was gut für euch ist – und was böse. Denn wir sind die Guten und wer anderes denkt, ist böse. Damit kann man sich eine Weile gut fühlen, den Prostituierten hilft es wenig.

Trotz des Widerstandes bleibt AI dabei: Sexarbeit zu entkriminalisieren, bedeute keineswegs, die strafrechtlichen Sanktionen für den Menschenhandel aufzuheben. Es gebe keinerlei Belege dafür, dass eine Entkriminalisierung den Menschenhandel befördere. Genauso wie umgekehrt der Beweis fehlt, dass die Kriminalisierung durch ein Sexkaufverbot den Menschenhandel eindämmt und den Prostituierten ein besseres Leben garantiert. Das zeigt eine hierzulande noch weithin unbekannte Auswertung des seit 1998 geltenden Sexkaufverbots in Schweden. Die beiden Wissenschaftlerinnen Petra Östergren und Susanne Dodillet kommen nach Auswertung zahlreicher Studien (darunter auch Regierungsexpertisen) und Befragungen von Prostituierten zu dem Ergebnis: Für die Behauptung, seit Einführung des sogenannten Schwedischen Modells seien die Prostitution sowie der Menschenhandel dort drastisch zurückgegangen, gibt es keine gesicherten Statistiken.

Was die KundInnen betrifft, scheinen diese seit Einführung des Sexkaufverbots weniger gewillt, in Prozessen gegen potenzielle MenschenhändlerInnen und ZuhälterInnen als Zeugen auszusagen, da sie sich selbst eines Verbrechens schuldig gemacht haben. Gleichzeitig schreckt das Gesetz Freier nach deren eigenen Angaben keineswegs davon ab, zu Prostituierten zu gehen. Vor allem auf die Straßenprostitution hat sich das schwedische Gesetz negativ ausgewirkt. SexarbeiterInnen halten sich jetzt in versteckten Gebieten auf; sie müssen sich schneller für einen Freier entscheiden, um die Kunden davor zu schützen, von der Polizei aufgegriffen zu werden. Dadurch wird die Arbeit prekärer und gefährlicher. Sie suchen auch seltener Hilfe bei der Polizei, weil sie sich von dieser gejagt und nicht beschützt fühlen. Die häufigste und schwerwiegendste Beschwerde von den Prostituierten selbst aber war, dass sie deutlich mehr stigmatisiert würden, seit das Sexkaufverbot in Kraft getreten ist.

Das geplante Prostituiertenschutzgesetz in Deutschland soll kein Gesetz sein, das kriminalisiert und Vorurteile nährt, das die Frauen und Männer in der Prostitution in den Untergrund treibt, das die SexarbeiterInnen davon fernhält, sich Hilfe zu suchen. Genau aus diesem Grund haben wir das von CDU/CSU geforderte Mindestalter von 21 und die medizinischen Zwangsuntersuchungen für Prostituierte von vornherein abgelehnt. Wir wollen ein Gesetz, das der Sexarbeit einen regulierten Rahmen gibt und so für bessere Arbeitsbedingungen sorgt. Das die Prostituierten schützt und unterstützt. Natürlich setzt das voraus, dass die SexarbeiterInnen selbst Vertrauen in das Gesetz haben können. Das können sie allerdings nur, wenn sie sich nicht stigmatisiert fühlen, sondern in ihrer Lebenssituation ernst genommen.

All denjenigen, die jetzt nach Verschärfungen rufen und die die Kriminalisierung für das erste Mittel der Wahl halten, sei gesagt: Wer den Anspruch erhebt, Prostituierte schützen zu wollen, sollte sich nicht in ideologischen Kategorien bewegen, sondern mit der Realität auseinandersetzen. Die beiden Wissenschaftlerinnen Östergren und Dodillet haben es so auf den Punkt gebracht: „Wenn es um politische Strategien für den Umgang mit Prostitution geht, sollte dieser vor allem auf Wissen beruhen und nicht auf moralischen Bedenken oder radikalfeministischer Ideologie.“

Dieser Text ist außerdem am 17.08.2015 als Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau erschienen.

Deutschland diskutiert über Flüchtlingspolitik. Kaum ein anderes Thema schlägt derzeit mehr Wellen. In den Diskussionen hört man dabei immer wieder das Argument, man müsse ja nur die „Fluchtursachen in den Herkunftsländern bekämpfen“. Was aber ist damit eigentlich gemeint?

Der Ausspruch suggeriert, dass es eine einfache und schnelle Lösung gäbe, die uns die Verantwortung für die Flüchtlinge hier in Deutschland abnimmt. Der Vorstellung einer schnellen und einfachen Lösung muss man jedoch entschieden widersprechen. Flucht hat ganz unterschiedliche Ursachen: Terror, Krieg, Armut, Hunger oder einfach eine absolute Chancen- und Perspektivlosigkeit in der eigenen Heimat. So verschieden diese Ursachen sind, sie sind nachvollziehbar und berechtigt. Die vielen bewegenden Einzelschicksale von Menschen, die alles aufgeben und sich in Lebensgefahr begeben, um ihren Familien ein besseres Leben zu ermöglichen, sie bringen uns auf Tuchfühlung mit dem Elend in der Welt. Einem Elend, das für lange Zeit weit genug von uns entfernt war, nämlich jenseits des Mittelmeeres.

Diese individuellen Geschichten, das sichtbare Leid der Menschen vor unserer Haustür führt jedoch zu einem Umdenken in der Bevölkerung und fordert die Politik in vielen Bereichen und auf allen Ebenen. Entwicklungspolitik verdeutlicht dabei, dass die Fluchtursachen die eigentlichen Probleme sind und eben nicht die flüchtenden Menschen selbst. Die Fluchtursachen zu bekämpfen, erfordert nicht zuletzt vielfältige und aufeinander abgestimmte Lösungsansätze.

Es geht um Infrastruktur, um den Aufbau von für alle zugänglichen Gesundheitssystemen, um die Stärkung ziviler Konfliktprävention oder um die Einrichtung fairer Bildungs- und Ausbildungssysteme. Es geht auch um fairen Handel und faire Welthandelsverträge. Erst wenn es gelingt, globale Lieferketten mit verbindlichen Sozial- und Umweltstandards zu etablieren, die gute und existenzsichernde Arbeit weltweit möglich machen, erst dann bekämpfen wir einige Fluchtursachen nachhaltig. Allein diese nicht vollständige Aufzählung der notwendigen Lösungsansätze verdeutlicht, dass es schnelle oder einfache Lösungen nicht geben kann.

Um die Wirksamkeit zu erhöhen, muss Entwicklungspolitik zukünftig noch stärker im Sinne der Kohärenz mit Außen-, Menschenrechts- und Verteidigungspolitik, aber auch mit der Wirtschaftspolitik verknüpft werden. Globale Entwicklung muss dabei noch stärker als Querschnittsaufgabe für alle Politikbereiche gesehen werden – als ein Politikanspruch, der so auch in den neuen globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) benannt wird. In dieser Zukunftsagenda, die im September von der UN-Vollversammlung in New York beschlossen werden wird, geht es um eine gerechte Zukunft für alle Menschen auf unserer Erde, im wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Sinn. Eine immense Herausforderung die an alle Staaten der Welt adressiert ist. Und genau Letzteres ist ein Quantensprung in der Entwicklungszusammenarbeit: Entwicklung betrifft nicht mehr nur die armen und ärmsten Länder der Welt, sie betrifft in Zukunft uns alle.

Wir in den wohlhabenden Staaten müssen uns von dem Gedanken verabschieden, dass die Menschen, die zu uns flüchten, ein zeitlich begrenztes Phänomen seien. Ganz im Gegenteil, denn die Zahl der Krisenherde nimmt weltweit eher zu als ab. Selbst wenn es mittelfristig doch gelingen sollte, Zentral- und Nordafrika sowie den Nahen Osten wieder einigermaßen zu stabilisieren, bedeutet das nicht, dass damit die Flüchtlingsströme gestoppt wären. Zurzeit sind weltweit 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Nur ein minimaler Bruchteil davon sucht den Weg nach Europa und dennoch kommt es zu beschämenden Quoten-Debatten. Der Klimawandel wird die Zahl der zur Flucht gezwungenen Menschen erhöhen, denn auch sie werden nichts anderes als einen Ort zum Überleben auf der Welt suchen.

Aufgrund der möglichen Verstetigung der Anzahl der flüchtenden Menschen macht Aktionismus bei der Bekämpfung von Fluchtursachen keinen Sinn – er wird verpuffen. So begrüßenswert und notwendig die zusätzlichen Mittel sind, die die Bundesregierung – für die wirtschaftliche Zusammenarbeit bereitstellt, so brauchen wir in Zukunft endlich einen verbindlichen Aufwuchspfad der Finanzmittel für Entwicklung. Das Versprechen der Industriestaaten, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungs-zusammenarbeit auszugeben, stammt aus den 70er Jahren. Und wo liegt Deutschland zurzeit? Nächstes Jahr erreichen wir voraussichtlich endlich immerhin 0,4 Prozent. Wir verlangen von den Entwicklungsländern wirksames Handeln und zügige Reformen, aber wir selbst halten uns jahrzehntelang nicht an die eigenen Versprechen. So verspielt man Zeit und vor allem Vertrauen.

Die Aussage „Fluchtursachen in den Herkunftsländern bekämpfen“ darf nicht zu einer Ausrede werden, um sich von der Problematik distanzieren zu können. Wir werden schutzsuchenden Menschen weiter helfen, sie nehmen uns kein bisschen weg und sie verdienen selbstverständlich einen menschenwürdigen Aufenthalt. Entwicklungszusammenarbeit hat die komplexe, aber auch erfolgversprechende Aufgabe, mit Nachdruck an langfristig strukturellen Verbesserungen in den Herkunftsländern zu arbeiten. Wir alle müssen deshalb unsere Erwartungshaltung an die Fluchtursachenbekämpfung durch Entwicklungszusammenarbeit an die Realität anpassen: Es gibt keine schnellen Lösungen – alles, was wir tun, braucht Zeit.

Der Artikel ist außerdem am 05.08.2015 als Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau erschienen.

_Foto: pixabay.com

Deutschland lebt von seiner Substanz. Schon lange. Jährlich werden 80 Milliarden Euro zu wenig investiert – mit ganz konkreten Folgen. Das Nettovermögen des Staates lag im Jahr 1999 noch bei rund 500 Milliarden Euro und ist heute praktisch auf Null gesunken. Geld, das den kommenden Generationen nicht mehr zur Verfügung steht. Unwiederbringlich. Die Fehler der Vergangenheit – Jahre der „Entstaatlichung“, Steuerreformen und Senkung der Lohnnebenkosten – rächen sich jetzt.

Die Investitionslücke hat damit eine Dimension erreicht, die kurzfristig allein durch Steuerpolitik nicht geschlossen werden kann. Natürlich könnten jährlich zwischen 15 und 20 Milliarden Euro mehr eingenommen werden. Die Rezepte dafür liegen auf dem Tisch: Steuerflucht und -betrug müssen weiter eingedämmt werden, die Abgeltungsteuer abgeschafft, eine verfassungsgemäße Reform der Erbschaftssteuer durchgesetzt und die aufkommensstarke Finanztransaktionssteuer in Europa endlich konsequent und zügig verhandelt werden. Darüber hinaus müssen aber auch die Möglichkeiten der Haushaltsfinanzierung ausgeschöpft werden. Der Internationale Währungsfonds (IWF) schätzt, dass Deutschland unter Einhaltung der Schuldenbremse bis zum Jahr 2018 150 Milliarden Euro zur Verfügung stehen könnten. An den Anfang jeder ehrlichen Debatte gehört also die Feststellung, dass vorhandene Spielräume in der Finanzpolitik und Instrumente zur Stärkung der binnenwirtschaftlichen Nachfrage nicht genutzt werden. Das alles zeigt: Wenn die SPD sich der von der Union verordneten Abstinenz in der Steuerpolitik und dem Dogma der schwarzen Null unterordnet, bleibt wenig Raum für eigene Akzente und einen handlungsfähigen Staat. Schon die eingegrenzte Frage der Infrastrukturfinanzierung ist im Kern eine politische Richtungsentscheidung zwischen privater und öffentlicher Verantwortung. Es geht damit einmal mehr um die zentrale Auseinandersetzung von privaten Gewinninteressen und Gemeinwohl, von Rendite und notwendiger Umverteilung. Diese Frage aber kann weder allein von der Bundesregierung noch von einer ad-hoc einberufenen Expertenkommission beantwortet werden. Sie muss die SPD und besonders die SPD-Linke beschäftigen.

Die jetzt vorliegenden Überlegungen der von Sigmar Gabriel eingesetzten Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen haben für die weitere Debatte eine große Bedeutung. Wie lässt sich die chronische Investitionsschwäche vieler Kommunen überwinden? Wie kann der Staat seiner Verantwortung für die Infrastruktur nachkommen? Und bietet der steigende Investitionsbedarf eine Möglichkeit, privates, auf den Finanzmärkten vagabundierendes Kapital wieder realwirtschaftlichen Zwecken zuzuführen? Die Expertenkommission, die unter dem Vorsitz von DIW-Präsident Marcel Fratzscher nun ihren Abschlussbericht vorgelegt hat, gibt auf diese Fragen nicht nur eindeutige Antworten. Klar ist: Ein Patentrezept wird es auch in Zukunft nicht geben. Dennoch gibt die Kommission interessante Denkanstöße – insbesondere in den Bereichen der kommunalen Infrastruktur und der Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene.

Stärkung der kommunalen Infrastruktur: Zwischen ÖPP und Öffentlichen Kooperationen

Ein zentraler Vorschlag zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur ist beispielsweise ein Nationaler Investitionspakt für Kommunen, der eine Erhöhung kommunaler Investitionen mindestens in Höhe des kommunalen Substanzverzehrs (15 Milliarden Euro in den letzten drei Jahren) über die nächsten drei Jahre ermöglichen soll. Dem vor kurzem von der Bundesregierung angekündigten Sondervermögen für bestimmte Investitionszwecke soll damit ein zweites Förderungsinstrument an die Seite gestellt werden, das zeitlich nicht begrenzt ist und flexibler – etwa für die Instandhaltung, Erweiterung oder Modernisierung von kommunalen Verkehrswegen – eingesetzt werden kann.

Obwohl die genaue Ausgestaltung eines solchen Investitionspaktes für Kommunen noch konkretisiert werden muss, ist es richtig und unbedingt nötig, den unzureichenden Finanzrahmen der Kommunen zu stärken. Schon im Regierungsprogramm haben wir die schwinden Gestaltungsspielräume der Kommunen problematisiert und später in den Koalitionsverhandlungen mit vielen wichtigen Maßnahmen adressiert: Es ist der SPD z.B. mit den Beihilfen zum Ausbau und Betrieb der Kindertagesstätten und der Aufstockung der Städtebauförderung gelungen, die Kommunen um mehr als 15 Milliarden Euro zu entlasten. Auch in Zukunft liegt die zentrale Aufgabe darin, die Entlastung der Kommunen von den wachsenden Sozialausgaben in Verbindung mit einem Programm zur Stärkung der Investitionskraft fortzuführen.

Jenseits der Finanzierung kommunaler Infrastruktur spielt in der Debatte um die kommunale Handlungsfähigkeit immer die Frage nach der wirtschaftlichsten Projekt- und Beschaffungsvarianten eine Rolle, die auch innerhalb der SPD diskutiert werden muss. Die Kommission schlägt zur Verbesserung der Effizienz von öffentlichen Investitionen der Kommunen eine von Bund und Ländern getragene „Infrastrukturgesellschaft für Kommunen“ (IfK), oder alternativ mehrere regional oder infrastrukturspezifische Infrastrukturgesellschaften vor, um allen Kommunen – unabhängig von ihrer Finanzkraft, Größe und Kompetenzen – zu helfen, die wirtschaftlichsten Projekt- und Beschaffungsvarianten auszuwählen, und den Planungs- und Umsetzungsprozess zu stärken. Zwar gibt es bereits heute mit der DEGES eine solche Gesellschaft, die im Bereich Tiefbau für den Bund und in einigen Ländern einen Teil dieser Aufgaben übernimmt. Ob eine solche Gesellschaft allerdings im kommunalen Bereich praktikabel ist und von den Kommunen angenommen werden würde, lässt sich im Moment noch nicht sagen. Vieles wird davon abhängen, wie eine nicht interessengebundene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung überhaupt sichergestellt werden kann und wo eine solche Gesellschaft an die Grenzen des deutschen Föderalismus stoßen würde. Eine weitere ÖPP-Deutschland AG für Kommunen jedenfalls – das hat sich in der Vergangenheit gezeigt – wird die Probleme kaum lösen können.

Ein dritter wesentlicher Vorschlag zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur widmet sich schließlich der Frage, ob und inwieweit die existierenden Probleme von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) reduziert werden können. Konkret schlägt die Kommission hierbei die Prüfung und gegebenenfalls Entwicklung von „Öffentlichen Kooperationen“ als Alternative zur konventionellen Beschaffung bzw. ÖPP vor. Wie bei öffentlich-privaten Partnerschaften werden Planung, Realisierung, Betrieb und möglicherweise Finanzierung außerhalb der kommunalen Kernverwaltung ausgeführt. Auftragnehmer wäre nach den Vorstellungen der Kommissionsmitglieder jedoch kein privater Partner, sondern ein öffentliches Unternehmen, das einerseits seine wirtschaftliche Tragfähigkeit sichern muss, andererseits aber grundsätzlich das öffentliche Interesse verfolgt.

Diese Überlegung ist interessant: Nachdem in Folge der Zerschlagung der „Neuen Heimat“ in den 70er und 80er Jahren und den neoliberalen Privatisierungsideologien und -praxen in den 90er Jahren der öffentliche Unternehmenssektor in einen beispiellosen Niedergang geraten ist, könnte hier die Chance für eine Renaissance von Unternehmen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften entstehen. In einigen Städten und Ländern haben kommunale Stadtwerke, Wohnungsbaugesellschaften und andere mehrheitlich im öffentlichen Eigentum befindliche Unternehmen die dunklen Zeiten des Neoliberalismus durchstanden und können damit konkrete Anker für eine effiziente öffentlich verpflichtete Investitionspolitik werden. Dass die Fratzscher-Kommission hierfür einen neuen Pfad legt, sollte für eine fortschrittliche Politik, wie sie in der spw in den vergangenen Jahrzehnten immer verfochten und beispielsweise in den „53 Thesen“ sowie den „Herforder Thesen“ schon in den 80er und 90er Jahren konzeptionell gedacht wurde, ein wichtiger Anknüpfungspunkt werden.

Angesichts spektakulärer Fehlschläge bei ÖPP, die zu hohen Kosten bei den betroffenen öffentlichen Auftraggebern führten, verdient dieser Vorschlag einer tatsächlichen Verbesserung alternativer Beschaffungsvarianten auch in der politischen Linken eine ernsthafte Diskussion. Klarer herausgearbeitet werden muss allerdings noch, welche Vorteile Kommunen bei diesem Modell gegenüber einer Eigenrealisierung haben. Denn auch Öffentliche Kooperationen wären nicht risikofrei. Auch bei öffentlichen Unternehmen könnte die wirtschaftliche Nachhaltigkeit auf Dauer gefährdet sein, wenn sie beispielsweise unter dem Druck eines Auftraggebers Kompromisse eingehen müssen – insbesondere wenn dieser Auftraggeber mehrheitlich auch Gesellschafter ist.

So existieren bereits heute Formen öffentlicher Kooperationen zwischen stadteigenen Bau- und Betriebsgesellschaften und größeren Städten, wie beispielsweise in der Stadt Nürnberg. Die Erfahrungen solcher öffentlichen Kooperationen müssen jetzt evaluiert werden, um zu sehen, wie Öffentliche Kooperationen präzise auszugestalten sind um Nachteile zu vermeiden und spürbare Effizienzvorteile gegenüber einer Eigenrealisierung zu erreichen.

Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene – Hintertür für Privatisierungen?

Viel stärker als im Bereich kommunaler Infrastruktur zeigt sich das Spannungsfeld zwischen privater und öffentlicher Infrastrukturfinanzierung aber bei der Verkehrsinfrastruktur auf Bundebene. Unlängst hat Verkehrsminister Dobrindt angekündigt, dass er weitere 670 Kilometer Aus- und Neubauten mithilfe privater Investoren im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften anschieben will. Darüber hinaus gibt es seit längerer Zeit auch im Bundesfinanzministerium unterschiedliche Überlegungen, wie sich private Investoren stärker in die Bereitstellung öffentlicher Verkehrsinfrastruktur einbinden lassen könnten. Auch wenn die SPD gerade mit Blick auf Dobrindts ÖPP-Pläne noch einmal sehr klar gemacht hat, dass es ein einfaches „Weiter so!“ nicht geben wird, ist die Auseinandersetzung über die grundsätzliche Sinnhaftigkeit privater Finanzierungsmodelle im Verkehrsinfrastrukturbereich längst nicht entschieden.

Dies zeigen auch die Vorschläge der von Sigmar Gabriel eingesetzten Expertenkommission. Weil in der Vergangenheit weder genug für den Neubau, noch in den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur investiert wurde, spricht sich die Kommission für die Konzeption einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft aus. Diese sollte nach den Vorstellungen der Kommissionsmitglieder sowohl Planung, Bau als auch Finanzierung aus einer Hand gewährleisten und gleichzeitig den Betrieb und die Instandhaltung von Bundesfernstraßen verantworten. Darüber hinaus hätte die Gesellschaft eine eigene Kreditaufnahmekapazität – allerdings ohne staatliche Garantie – die damit vor allem durch ausreichende Einnahmequellen zu sichern wäre. Dies würde bedeuteten, dass die Finanzierung der Bundesfernstraßen fortan überwiegend oder ausschließlich aus Nutzerentgelten (Maut) zu bestreiten wäre.

Wie eine Abkehr von konventionellen Beschaffungs- und Finanzierungstrukturen aussehen kann, lässt sich bereits heute bei einigen europäischen Nachbarn beobachten. In Österreich finanziert zum Beispiel die ASFINAG – ein privatrechtliches Unternehmen im Bundesbesitz – die ca. 2200 Kilometer Fernstraßen. Sowohl Erweiterungs- als auch Ersatzinvestitionen zum Betrieb und Erhalt des Straßennetzes werden über Anleihen finanziert, die allerdings mit einer Garantie der Republik Österreich ausgestattet sind. In Frankreich wiederum werden Finanzierung, Bau und Betrieb in der jüngeren Vergangenheit faktisch nur noch durch Konzessionsverträge für mehrere Jahrzehnte an eine Konzessionsgesellschaft delegiert, die zur Finanzierung das Recht erhält, Mautgebühren von den Nutzer*innen zu erheben.

Für Deutschland wäre das eine radikale Abkehr von der derzeitigen Bundesfernstraßenfinanzierung, die traditionell überwiegend aus Mitteln des Bundeshaushaltes erfolgt. Das kann es nur unter der Bedingung geben, dass eine Privatisierung öffentlicher Infrastrukturen ausgeschlossen ist. Wie das praktisch gelingen kann, wird letztendlich auch entscheidend für die von der Expertenkommission angestoßenen Überlegungen sein.

Teile der deutschen Finanz- und Versicherungswirtschaft erwarten eine Verbesserung ihrer ökonomischen Bedingungen durch eine letztendlich öffentliche Subvention ihrer Anlagen. Das war das in der Wirtschaftspresse beherrschende Thema rund um die Fratzscher-Kommission. Diese durchsichtigen Interessen sind zwar an vielen Stellen im Expertenbericht wiederholt zurückgewiesen worden. Dennoch finden sich im Bericht durchaus gefährliche „Modellüberlegungen“, die zu versteckten Privatisierungen führen könnten, indem zum Beispiel die Möglichkeit überhöhter Renditen für Fremdkapital ermöglicht wird. Hierzu passt jedenfalls, dass die Kommission unter dem Stichwort Mobilisierung zusätzlicher privater Infrastrukturfinanzierung die Gründung einer neuen Infrastrukturfinanzierungsgesellschaft und eines Bürgerfonds als Sammelstelle für Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung vorschlägt, die die Infrastrukturgesellschaft bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten unterstützen soll. Dieser Vorschlag kommt im Bericht in zurückhaltend unkonkreter Weise formuliert daher. Genau so geht man politisch vor, wenn man eine strategische Tür öffnen will. Am Ende entscheidet das Kapital, wo es seine besten Renditechancen sieht. Daher müssen insbesondere hier besonders strikte Bedingungen politisch formuliert werden. Denn es kann nicht sein, dass Schuldenbremse und fehlende (Um-)Verteilungspolitik in eine Subventionierung unzureichend empfundener Profitmargen durch von den Steuerzahlern finanzierte Investitionsanlagen führt.

Fazit

Hüten wir uns davor, die alten Fehler der Vergangenheit noch einmal zu machen; auch wenn sie in frischem Gewand oder unter neuer Überschrift daherkommen. Der neoliberale Glaubenssatz von „Privat vor Staat“ hat längst keine Mehrheit mehr. Landauf landab sind Begriffe wie Rekommunalisierung und öffentliche Daseinsvorsorge auf der Tagesordnung. Und dennoch: Die Realität von Schuldenbremse, dem Dogma der ausgeschlossenen Steuererhöhungen und „schwarzer Null“ zwingen die Länder dazu, notwendige Investitionen allein durch laufenden Einnahmen zu finanzieren. Das könnte den Druck erhöhen, ihr Tafelsilber zu verschleudern, was auf keinen Fall passieren darf. Eine flächendeckende Privatisierungsbremse nach dem Vorbild der Landesverfassung Bremens kann deshalb ein notwendiges Korrektiv zur Schuldenbremse sein.

Darüber hinaus sollten folgende Grundsätze bei unserer Positionierung eine erste Richtschnur sein: 1. Keine Privatisierung durch die Hintertür (Investitionsentscheidung und Kontrolle in öffentlicher Hand); 2. Kosteneffizienz (Transparenz über gesamte Lebensdauer der Projekte); 3. Keine Subventionierung des Finanzsektors (z.B. durch eine nur scheinbare Risikoübertragung); 4. Umleitung von anlagesuchendem Kapital großer Investoren in realwirtschaftlichen Investitionen, ohne bei der Beteiligung von Kleinanlegern über den Vertrieb eine zusätzliche Einnahmequelle für den Finanzsektor zu schaffen.

Seit dem Jahr 2009 und vor allem mit ihrem Regierungsprogramm des Jahres 2013 hat sich die SPD programmatisch erneuert und ihr Profil als Partei der linken Mitte geschärft. Dieser maßgeblich von der SPD-Linken erkämpfte Fortschritt muss die Richtschnur bleiben für jede künftige Entscheidung. Das heißt konkret: Auf der Höhe der Zeit ist, wer die Herausforderungen der Finanzierung von Zukunftsinvestitionen auch als zentrale Frage einer Politik gegen Ungleichheit und für Verteilungsgerechtigkeit versteht.

_Foto: pixabay.com

Alleinerziehende sind eine große und immer noch wachsende Bevölkerungsgruppe. Zwanzig Prozent aller Familien gelten als alleinerziehend, davon immer noch 90 Prozent Frauen. Ein-Eltern-Familien haben besondere Bedürfnisse und begegnen anderen Herausforderungen als Paar-Familien. Bei diesen Herausforderungen ist am auffälligsten: Alleinerziehende und ihre Kinder sind die am stärksten von Armut betroffene und von ihr gefährdete Bevölkerungsgruppe. Weiterlesen

_Foto: pixabay.com

Blutdiamanten, Konfliktmineralien – was immer die Schlagworte der schmutzigen Geschäfte sind, sie haben eines gemeinsam: Sie halten eine Maschinerie des Tötens am Laufen. Marodierende Banden verbreiten mit ihren Grausamkeiten Angst und Schrecken, finanziert auf dunklen Kanälen. In illegalen Minen werden unter menschenunwürdigen Bedingungen oft durch Kindersklaven Rohstoffe abgebaut, aus deren Erlösen die Warlords dann Kämpfer und Waffen bezahlen. Und da der Hunger der Industrieländer nach bestimmten Rohstoffen wie Tantal, Zinn oder Wolfram etwa für die Herstellung von Handys und Computern groß ist, sprudeln die Einnahmen.

Weiterlesen

_Foto: pixabay.com

Weltweit gibt es eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. In Deutschland sind es etwa 17 Millionen über 18-Jährige, die mit einer gesundheitliche Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit leben. Mehr als die Hälfte von ihnen – 9,6 Millionen Menschen – haben eine amtlich anerkannte Behinderung. 7,3 Millionen Menschen gelten in Deutschland als schwerbehindert. Die meisten Menschen entwickeln eine Behinderung als Folge einer Erkrankung. Lediglich vier Prozent der Behinderungen sind angeboren. Eine Behinderung kann jede und jeden von uns treffen – jederzeit. Menschen mit Behinderungen wollen gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Doch in ihrem Lebensalltag sieht das ganz anders aus. Deshalb ist es wichtig, die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 als eines der ersten Länder ratifiziert hat, umzusetzen.

Es ist daher folgerichtig, dass die Große Koalition von SPD und CDU/CSU annähernd 20 Handlungsaufträge in den Koalitionsvertrag aufgenommen hat, die das Leben von Menschen mit Behinderungen verbessern sollen. Dazu gehören die Bereiche Bildung und Arbeit, Gesundheit und Pflege, Tourismus und Verkehr sowie Kultur und Sport. Ziel ist es, Barrieren, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, gleichberechtigt am Leben teilzuhaben, abzubauen.

Eines der größten Projekte der Großen Koalition im Bereich der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen ist die Reform der Eingliederungshilfe. Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen dabei unterstützen, behinderungsbedingte Nachteile bestmöglich auszugleichen, damit sie ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen können.

Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz soll die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass das Bundesteilhabegesetz noch in dieser Wahlperiode in Kraft tritt. Als Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Bundestagsfraktion habe ich ein Eckpunktepapier mit den aus meiner Sicht bestehenden Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz formuliert. Hierzu gehören insbesondere

  • die Prüfung der Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die Leistungen zur Eingliederungshilfe,
  • die angemessene Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts,
  • die Bereitstellung individueller, passgenauer und personenzentrierter Leistungen,
  • eine leistungsträgerunabhängige Beratung,
  • verbindliche, einheitliche Standards für Hilfebedarfsfeststellungsverfahren,
  • die Aufnahme einer klaren und praxistauglichen Regelung zur Inanspruchnahme von Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz sowie
  • die Lösung noch vorhandener Schnittstellenproblematiken und
  • die Schaffung flexibler Übergänge zwischen Werkstätten für behinderte Menschen und erstem Arbeitsmarkt.

Hier können Sie das komplette Eckpunktepapier zu den Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz herunterladen:

 

 

_Foto: pixabay.com

Jeder Mensch wünscht sich nach einem erfüllten Leben einen Tod in Würde. Auch und vor allem bei Patientinnen und Patienten mit schweren, tödlich verlaufenden Krankheiten wird dieser Wunsch geäußert. Wir müssen alles tun, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Leiden so stark wie möglich gelindert und den Menschen die Angst vor dem Sterben genommen wird. Erste Eckpunkte zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland haben wir am 10. November 2014 gemeinsam vereinbart. Nun geht es an die gesetzliche Ausgestaltung dieses zentralen Vorhabens. Weiterlesen

_Foto: pixabay.com

„Wir stehen zum Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte. Wer vor Verfolgung oder Diskriminierung, seien sie staatlich oder nichtstaatlich oder auch geschlechtsspezifisch, fliehen muss, soll in Deutschland Schutz und Zuflucht, schließlich auch einen gesicherten Aufenthalt bekommen.“ (Hamburger Programm der SPD)

Angesichts der weltweit größten Anzahl von Flüchtlingen seit dem Zweiten Weltkrieg – derzeit ca. 50 Mio. – sind diese Sätze aus unserem Grundsatzprogramm aktueller denn je. Im Jahr 2014 wurden in Deutschland 202.834 Asylanträge gestellt. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 59,7 %. In knapp 50 % der Fälle wird aufgrund einer inhaltlichen Entscheidung ein Schutzstatus gewährt („bereinigte Schutzquote“). Bei fünf der zehn häufigsten Herkunftsländer liegt die Bleibewahrscheinlichkeit bei über 70 %. Insgesamt lebten in Deutschland Ende 2013 rund 500.000 Flüchtlinge. Davon sind 86.000 Geduldete und 33.000 Ausreisepflichtige. Flüchtlinge verdienen unseren Schutz und unsere Unterstützung. Wir als SPD im Bund, in den Ländern und in den Kommunen wollen für eine fortschrittliche Flüchtlingspolitik stehen, die das Wohl der Menschen im Blick hat. Weiterlesen