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Deutsches Institut für Menschenrechte braucht gesetzliche Grundlage

Allgemein

Das auf Beschluss des Deutschen Bundestages 2001 gegründete Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Menschenrechte zu schützen, zu fördern und ihre Umsetzung unterstützend voranzutreiben. Da das Institut jedoch bis heute über keine rechtliche Grundlage verfügt, könnte es nun den so genannten A-Status verlieren. Dies hätte auch für die praktische Arbeit negative Konsequenzen.

Dazu erklärt die stv. Sprecherin der PL, Kerstin Tack: „Als unabhängige Schnittstelle zwischen Forschung, Menschenrechtsbildung und Politikberatung ist das Deutsche Institut für Menschenrechte ein unersetzlicher Akteur. Es setzt sich insbesondere für diejenigen gesellschaftlichen Gruppen ein, die allein kaum eine Chance hätten, ihre Interessen und Rechte durchzusetzen. Dies betrifft nicht nur Menschen unterschiedlicher sexueller Identitäten, Flüchtlinge oder Menschen mit Migrationshintergrund, sondern auch Menschen mit Behinderungen.

Seit dem Jahr 2009 macht das Deutsche Institut für Menschenrechte im Rahmen der Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf die Lebenssituation der über 9,6 Millionen in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen aufmerksam. Es erinnert an die Verpflichtung, umfassende Teilhabe, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen und gibt Hinweise, in welchen gesellschaftlichen Bereichen Verbesserungen notwendig sind.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist eines der weltweit 71 von 106 von den Vereinten Nationen anerkannten Instituten, denen ein so genannter A-Status zuerkannt wurde, weil sie den von der UNO-Generalversammlung verabschiedeten Grundsätzen der „Pariser Prinzipien“ entsprechen. Diese umfassen bestimmte einheitliche Qualitätskriterien für die Ausgestaltung nationaler Menschenrechtsinstitutionen. Damit das Deutsche Institut für Menschenrechte auch weiterhin als deutsche Instanz für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen akkreditiert bleibt und im Namen Deutschlands bei internationalen Beratungen zu Menschenrechten auftreten kann, muss eine gesetzliche Grundlage für seine Arbeit geschaffen werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wäre es ein fatales Zeichen, sollten das Institut einschließlich der von ihm geleiteten Monitoringstelle den Status A verlieren.“

8. Januar 2015
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