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Die globale Corona-Pandemie ist die wohl größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Bundesregierung hat daher ein beispielloses Maßnahmenpaket geschaffen, um die Ausbreitung von Corona einzudämmen und die wirtschaftlichen Folgen aufzufangen. Es wird dabei helfen, dass Deutschland diese Krise übersteht. Die letzten Wochen zeigen, dass diese Bundesregierung insgesamt gerade in schwierigen Zeiten gut arbeitet, nicht zuletzt auch wegen der geradlinigen und konzentrierten Arbeit von Vizekanzler Olaf Scholz und den sozialdemokratischen Ministerinnen und Ministern Franziska Giffey, Hubertus Heil, Christine Lambrecht, Heiko Maas und Svenja Schulze. Die vielen auf den Weg gebrachten Maßnahmen erreichen große Teile der Bevölkerung schnell und unbürokratisch. Als Sozialstaat fängt er in Not geratene Menschen in der Krise auf, seine Schutzschirme helfen den kleinen wie den großen Unternehmen. Weitere Maßnahmen insbesondere zum Schutz von Beschäftigten mit geringeren Einkommen und Erwerbslosen scheitern allerdings bislang an CDU und CSU.

Schon jetzt sehen wir aber auch, wie die Corona-Pandemie die bestehenden Ungleichheiten in Europa verschärft und zu einer existenziellen Herausforderung für die Europäische Union und den Euro-Raum wird. Eine Verschärfung der Krise, Massenarbeitslosigkeit und eine mögliche Renationalisierung gilt es zu verhindern. Wir wollen ein Europa, welches solidarisch zusammensteht. Dafür braucht es koordinierte nationale und europäische Hilfs- und Wachstumsprogramme. Die nun zu ergreifenden Maßnahmen werden die gesellschaftliche Entwicklung der nächsten Jahre mitbestimmen. Wir alle stehen vor einer Richtungsentscheidung:

Entweder überlassen wir die Gesundheitsvorsorge weiterhin dem Markt, sparen Deutschlands und Europas Zukunft kaputt und wälzen die Kosten der Krise ab auf die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger. Dabei wird sich an den schlechten Arbeitsbedingungen von vielen, die gerade jetzt in der Krise den Laden am Laufen halten, von allein wenig ändern. Der Markt kümmert sich nicht um gute Löhne im Gesundheitsbereich oder im Einzelhandel. Und er sorgt auch nicht für Krisenzeiten vor.

Oder aber wir schlagen einen anderen Weg ein und setzen uns für einen starken und handlungsfähigen Staat als Motor gesellschaftlicher Entwicklung ein. Für eine Gesundheits- und Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand, die allen gleichermaßen zugänglich ist. Für eine koordinierte nationale und europäische Wirtschaftspolitik zur Überwindung der Krise und einen auf Nachhaltigkeit, Innovation und gute Beschäftigung ausgerichteten sozial-ökologischen Deal für Europa.

Wir als sozialdemokratische Abgeordnete sind der festen Überzeugung, dass es uns nur gelingt die Spaltung in Arm und Reich einzudämmen und Europa zusammenzuhalten, wenn wir dem Markt und der reinen Gewinnlogik klare Regeln und Grenzen setzen. Daher braucht es nun einen Mix aus kurzfristigen Ergänzungen der aktuellen Maßnahmen, einer koordinierten nationalen und europäischen Krisenpolitik und eines langfristigen Projekts für eine sozial gerechte und ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und Europa. In diesem Sinne bringen wir die folgenden Ideen und Forderungen als Parlamentarische Linke in die weitere politische Diskussion ein.


I. Was in Deutschland noch zu tun ist: Jetzt und auf lange Sicht

1.
Das Kurzarbeitergeld und der erleichterte Zugang zu Sozialleistungen helfen vielen Menschen durch die Krise. Insbesondere für Beschäftigte im Niedriglohnsektor, die zudem nicht von aufstockenden Tarifverträgen profitieren, reicht ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent aber nicht aus. Wir fordern daher eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für niedrigere Einkommen auf 80 bzw. 87 Prozent und mehr politischen Druck auf diejenigen Branchen, die bisher keine ergänzenden Tarifverträge zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes abgeschlossen haben. Wo Tarifverträge nicht reichen, müssen wir als Politik die Unternehmen in die Pflicht nehmen. Wir befreien die Unternehmen von den Sozialabgaben, verpflichten sie aber, die Hälfte der Entlastung an ihre Beschäftigten weiterzugeben.

Die Lage vieler Beschäftigter in der Krise ist aber vor allem deswegen so schwierig, weil ihre Einkommen in Normalzeiten zu gering sind. Niedriglöhne sind nicht krisenfest. Ein Mindestlohn von 12 Euro und allgemeinverbindliche Tarifverträge sind ein erster Schritt, diesen Problemen zu begegnen. Dafür erleichtern wir die Allgemeinverbindlicherklärung durch die Abschaffung des Vetorechts der Arbeitgeber und schaffen zudem Anreize für die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch eine stärkere steuerrechtliche Privilegierung der Gewerkschaftsbeiträge.

2.
In der Krise zeigt sich, dass vor allem diejenigen unsere Gesellschaft am Laufen halten, die bislang mit niedrigen Löhnen und wenig Anerkennung zu kämpfen hatten. Die Beschäftigten in der Pflege und dem Gesundheitssektor, im Einzelhandel und in der Logistik, die Rettungskräfte und viele mehr gehen derzeit an ihre individuellen Grenzen, um uns auch in diesen Zeiten bestmöglich zu versorgen. Ihnen gebührt nicht nur unser Dank. Wir unterstützen nachdrücklich die Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bonuszahlungen an die Beschäftigten steuer- und abgabenfrei zu stellen. Darüber hinaus braucht es jetzt zusätzlich zu steuerlichen Vergünstigungen und tariflichen Zusatzvereinbarungen bundesweit einheitliche Bonuszahlungen für diese Beschäftigten. Klar ist: Die Bonuszahlungen dürfen dringend gebotene tarifliche Zusatzvereinbarungen nicht ersetzen und müssen steuerfinanziert sein.

Wir belassen es aber nicht bei Zuschlägen in der Krise, wir werden sie auch anschließend nicht vergessen. Sie verdienen, wie alle anderen auch, gute Arbeitsbedingungen und gute Tariflöhne. Und wir fordern einen breiten Tarif „Soziale Arbeit/Dienste“ und eine bessere Unterstützung von gemeinnützigen Sozialverbänden wie Arbeiterwohlfahrt, Diakonie und andere.

3.
Menschen in der Grundsicherung, mit geringen Einkommen und kleiner Rente sind von der Corona-Krise ganz besonders betroffen. Preissteigerungen, Hamsterkäufe und andere Folgen setzen ihnen stark zu. Die von Hubertus Heil und Franziska Giffey schnell umgesetzte Anpassung der Grundsicherung und des Kinderzuschlags an die Erfordernisse der Krise helfen vielen Menschen. Ergänzend fordern wir mindestens für die Dauer der Krise eine Anhebung der Grundsicherungsleistungen in Form einer Pauschale von 100 Euro. Besonders Hilfsbedürftige sind Kinder in der Grundsicherung, stehen doch z.B. kostenfreies Mittagessen für Kinder in Kita und Schule oder Tafeln oftmals nicht mehr zur Verfügung. Familien mit Kindern sollte durch eine Erhöhung des Bildungs- und Teilhabepakets oder eine Erhöhung des Kindergeldes, das nicht auf die ALGII oder Grundsicherung angerechnet wird, unbürokratisch geholfen werden. Mit der bereits beschlossenen Grundrente hat die SPD gegenüber dem Koalitionspartner ein gutes Instrument für hilfebedürftige Rentnerinnen und Rentner durchgesetzt, das jetzt auch zwingend zum 1. Januar 2021 wirksam werden muss. Versuche aus der Fraktion der CDU/CSU, die getroffenen Vereinbarungen zu brechen, sind respektlos gegenüber den Menschen, die auch früher schon den Laden am Laufen gehalten haben. Das werden wir nicht hinnehmen.

4.
Zur Sicherung der sozialen Lage von Auszubildenden und Studierenden in der Corona-Krise benötigen wir weitergehende Maßnahmen. Wer akut in Not gerät, weil die Eltern in Kurzarbeit müssen oder weil der eigene Nebenjob verloren geht, muss schnell und vereinfacht Zugang zum BAföG oder einem Härtefallfonds bekommen. Ein Härtefallfonds kann gerade für internationale Studierende ein hilfreicher Ausweg sein, die sonst durchs Raster fallen würden. Zudem sollte der Finanzierungsnachweis für internationale Studierende vorübergehend ausgesetzt werden. Wenn die Studienhöchstdauer aufgrund der pandemiebedingten Umstände überschritten wird, muss eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unbürokratisch möglich sein. Das Sommersemester 2020 darf nicht auf die Förderhöchstdauer im BAföG angerechnet werden. Einkünfte aus systemrelevanten Nebenjobs sollen auch für die studentische Krankenversicherung anrechnungsfrei sein. Sowohl Studierende als auch Auszubildende sollen vereinfachten Zugang zum Wohngeld erhalten, wenn sie kein BAföG bekommen können.

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung muss jetzt aktiviert werden, damit zwischen den Sozialpartnern konkrete Antworten für die Organisation der beruflichen Bildung gefunden werden können. Vorrang muss dabei die Sicherstellung des Ausbildungsjahres 2020 und 2021 haben. Ein überbetrieblicher Fonds zur Sicherstellung von Auszubildendenplätzen sollte als eine Möglichkeit mit Augenmaß und Verantwortung beraten werden.  Darüber hinaus muss gewährleistet werden, dass Auszubildende ihre Ausbildung in einem machbaren Zeitraum erfolgreich abschließen können.

5.
Wir brauchen sofort einen Rettungsschirm für Kommunen. Durch die massiven Einbrüche bei allen Steuerarten, allen voran der Gewerbesteuer, verschärft sich die finanzielle Lage vieler Kommunen gerade massiv. Gleichzeitig gibt es keine Handlungsspielräume, die Einnahmeverluste öffentlicher Einrichtungen auszugleichen, so dass viele kommunale Unternehmen existentiell bedroht sind und sogar relativ finanzstarke Kommunen in Schwierigkeiten geraten. Die Städte, Gemeinden und Kreise stellen unsere technische, soziale und kulturelle Infrastruktur bereit; sie tragen Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, sichern den öffentliche Gesundheitsdienst und den öffentlichen Personennahverkehr. Damit all das auch in Zukunft möglich bleibt, ist über den weiterhin notwendigen Altschuldenfonds ein kommunaler Rettungsschirm unverzichtbar, denn die Krise trifft alle Kommunen.

Das Corona-Virus macht vor niemandem halt und dennoch sind die Herausforderungen unterschiedlich. Angefangen von der medizinischen Versorgung der gesamten Bevölkerung über die Herausforderungen in bestimmten Problemlagen wie etwa der Obdachlosigkeit, Gewalt gegen Frauen und familienunterstützenden Hilfen bis zur Schaffung guter Rahmenbedingungen für das Homeschooling, müssen die Kommunen handlungsfähig sein. Programme von Bund und Ländern sind zwingende Voraussetzung, allerdings: Vor Ort weiß man am besten, wo es brennt und wo geholfen werden muss. Um diese Handlungsfreiheit zu schaffen, gehört zu einem Rettungsschirm für Kommunen umgehend auch ein von Bund und Ländern getragener kommunaler Sozialfonds.

Überdies ist es nötig, das öffentliche System der Kommunalfinanzierung zu verbessern. Nicht nur in Krisenzeiten sind die Kommunen mit der Finanzierung vieler notwendiger Sozialaufgaben überfordert, zumal die Länder in vielen Fällen keine kommunale Finanzausstattung gewährleisten, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch die Kommunen (Kommunalisierungsgrad) entspricht. Die Kommunen sind zentral für unser Gemeinweisen. Vor Ort leben und arbeiten wir, gehen einkaufen oder müssen zum Arzt, besuchen die Schule oder freuen uns auf einen Theaterbesuch und den abendlichen Sport in unserem Verein. Unser Ziel ist es, die öffentlichen Angebote vor Ort zu erhalten und perspektivisch auszubauen. Unsere Kommunen sind systemrelevant.

6.
Auch wenn die Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus gelockert werden, gibt es Menschen mit beispielsweise Vorerkrankungen, die weiterhin unseren besonderen Schutz benötigen. Wir werden diejenigen, die für sich das Risiko als zu hoch einschätzen wieder am öffentlichen Leben teilzunehmen, bis zum Vorhandensein von Impfstoffen nach Kräften schützen und gegebenenfalls auch finanziell unterstützen. Die Mittel aus dem kommunalen Sozialfonds sollen auch für konkrete Unterstützung, Besuche, soziale und gesundheitliche Betreuung und Versorgung von gefährdeten Menschen zur Verfügung stehen.

7.
Im Vergleich zu anderen Ländern ist das deutsche Gesundheits- und Pflegesystem relativ krisenfest. Doch gerade in der Corona-Krise erleben wir, wie es an seine Grenzen stößt. Eine jahrzehntelange Politik der Durchökonomisierung und Privatisierung hat dazu geführt, dass das Gesundheits- und Pflegesystem unterversorgt ist. Angesichts dessen leisten die Beschäftigten Großartiges. Applaus alleine wird indes nicht reichen, um die strukturellen Probleme zu lösen. In den vergangenen Jahrzehnten wurden bei den Gesundheitsämtern der Länder und Kommunen massiv an Personal gespart, ein Drittel der Krankenhäuser wurde privatisiert und der Klinikbereich wird in hohem Maße aus Beitragsgeldern z.B. zur Bereitstellung von Intensivbetten unterstützt. Gesundheit darf aber keine Ware sein. Deswegen setzen wir uns auch in Zukunft ein für ein krisenfestes und gemeinwohlorientiertes Gesundheitssystem in öffentlicher Hand, die Ausweitung öffentlicher Beschäftigung im Pflege- und Gesundheitsbereich und die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung statt des bisherigen Zwei-Klassen-Systems in Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem darf es im Pflegebereich, der zu einer lukrativen Investition für Kapitalanleger geworden ist, keine Renditeversprechen geben. Das Personal im Pflegebereich muss endlich als Berufsgruppe eingestuft werden, die in einem systemrelevanten Bereich arbeitet. Diese Berufsgruppen, die nicht nur in der Krise an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gehen, brauchen eine generelle Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich.

8.
Die Corona-Krise ist die größte Probe für unser Gemeinwesen seit dem Zweiten Weltkrieg. Es wird große Anstrengungen brauchen, diese Herausforderungen zu stemmen. Für uns gilt: Die Kosten der Krise dürfen nicht auf die große Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit geringen und mittleren Einkommen abgewälzt werden. Wo der Staat die Unternehmen mit staatlichen Hilfen unterstützt, braucht es gedeckelte Vorstandsbezüge und das Verbot von Dividendenausschüttungen. Schließlich stehen in einer sozialen Marktwirtschaft die Vorstände und die Anteilseigner an erster Stelle in der Mitverantwortung für den Erhalt des Unternehmens. Und das schließt die persönliche finanzielle Verantwortung mit ein. Wir müssen Geld in die Hand nehmen, um die Krise ohne eine Verschärfung der sozialen Spaltung zu überstehen und um die Wirtschaft durch große konjunkturpolitische Maßnahmen zu stimulieren. Zur Finanzierung der Krisenfolgen brauchen wir eine finanzielle Beteiligung der stärksten Schultern der Gesellschaft. Daher fordern wir eine Abgabe auf besonders hohe Vermögen von über 10 Millionen Euro, eine Anhebung des Spitzensteuersatzes, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und eine weitergehende Reform der Erbschaftssteuer.

9.
Schon jetzt ist absehbar, dass die Krisenauswirkungen über den Sommer hinaus fortbestehen werden. Es wird dauern, bis die Wirtschaft wieder das Vorkrisenniveau erreichen wird und Instrumente wie das Kurzarbeitergeld aufgehoben werden können. Entsprechende Maßnahmen wie etwa das Kurzarbeitergeld oder die Schutzschirme zwischen VermieterInnen und MieterInnen müssen daher so lange wie nötig verlängert werden.


II. Eine koordinierte und solidarische europäische Krisenpolitik

10.
Ohne eine gemeinsame, solidarische Lösung der Corona-Krise steht die europäische Einigung auf dem Spiel. Die Kluft zwischen Arm und Reich innerhalb der Staaten und die Spaltung zwischen schwächeren und stärkeren Mitgliedsstaaten würden sich ohne eine Koordinierung der nationalen und der europäischen Maßnahmenpakete nur noch verschärfen. Wir müssen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Austeritätspolitik ist keine Lösung und verschärft die Krise nur noch, wie wir am Beispiel des kollabierenden italienischen Gesundheitssystems sehen.

11.
Es braucht jetzt eine unbürokratische und schnelle Lösung, um die besonders von der Krise betroffenen Staaten mit Liquidität zu versorgen. Kurzfristig wird der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) bei der gemeinsamen Kapitalbeschaffung helfen. Mittelfristig fordern wir aber die Einführung von Coronabonds für die Deckung der Folgelasten der Corona-Pandemie in Form eines europäischen Solidarfonds. Aus diesem Solidarfonds können notwendige Konjunkturpakete zur Belebung der Wirtschaft nach der Corona-Krise finanziert werden.

12.
Diese Maßnahmen müssen an die sozial-ökologische Modernisierung Europas gekoppelt werden. Denn auch wenn angesichts von Corona andere Herausforderungen wie die Klimakrise, die zunehmende internationale Konkurrenz oder die ungleiche Entwicklung in Europa, in der öffentlichen Wahrnehmung derzeit in den Hintergrund treten, bleiben diese Probleme bestehen. Wir müssen sie deshalb genauso koordiniert angehen. Zur Belebung der Konjunktur nach Corona und angesichts der anderen Herausforderungen braucht es ein makroökonomisches koordiniertes Wachstums- und Innovationsprogramm für Europa. Dieses muss die Förderung von Zukunftsmärkten, von Forschung und technischer Innovation mit dem ökologischen Umbau der Wirtschaft, der Förderung von Beschäftigung und guten Arbeitsbedingungen sowie dem Ausbau der öffentlichen Daseinsvorsorge verknüpfen. Damit von den Maßnahmen nicht allein die Unternehmen profitieren, müssen die ArbeitnehmerInnen unter anderem durch mehr Mitbestimmung strukturell gestärkt werden und politische Einflussmöglichkeiten ausgebaut werden. Denkverbote helfen uns nicht. Gerade in für die gesellschaftliche Entwicklung wichtigen Bereichen ist es denkbar, dass die öffentliche Hand im Gegenzug für aktive staatliche Förderung Unternehmensanteile erhält. So können die Umsetzung ökologischer und sozialer Standards in der Wirtschaft demokratisch kontrolliert und angesichts zunehmender globaler Konkurrenz heimische Standorte besser geschützt werden. Wir wollen aus dem Green Deal einen Social Green Deal machen.

13.
Wir machen uns jetzt auf den Weg dahin. Es muss endlich zu einem Ende des steuer- und sozialpolitischen Dumpingwettbewerbs in Europa kommen. In einem ersten Schritt braucht es eine Harmonisierung der Steuerpolitik, eine europäisch abgestimmte Tarifpolitik und die Einführung eines europäischen Arbeitslosenrückversicherungssystems. Auch so können Spaltung und Ungleichheit in Europa bekämpft werden und der europäischen Idee neues Leben eingehaucht werden.

14.
Wir wollen, dass es in Europa solidarisch zugeht. Deswegen ist es wichtig, dass sich die kriselnden Mitgliedsstaaten über den ESM mit Liquidität versorgen können – ohne unsinnige Sparvorgaben. Klar ist aber auch: Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache, denn es kommt jetzt darauf an, die sozialen Fliehkräfte in Europa einzudämmen. Zur Finanzierung der Coronabonds und der konjunkturpolitischen Maßnahmen fordern wir eine effiziente und nachhaltig wirksame europäische Transaktionssteuer und regen die Erhebung einer Abgabe auf besonders hohe Vermögen in Form eines europäischen Lastenausgleichs an. Außerdem müssen die restriktiven Fiskal- und Fördervorgaben innerhalb der europäischen Vertragswerke reformiert werden. Jedes Land braucht jetzt Spielraum, um in der Krise gegensteuern zu können.

15.
Europa ist nicht nur ein gemeinsamer Wirtschaftsraum. Als Wertegemeinschaft darf es jetzt nicht die Schwächsten der Schwachen vergessen. In den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln herrschen schlimmste Bedingungen, ein Ausbruch der Corona-Pandemie könnte gravierende Folgen haben. Im Koalitionsausschuss haben wir als SPD nach äußerst zähen Verhandlungen mit der CDU und CSU durchgesetzt, dass den besonders schutzbedürftigen Geflüchteten auf den griechischen Inseln so schnell und unbürokratisch wie möglich geholfen werden soll. Der deutsche Anteil der 1.600 Kinder, auf deren koordinierte Aufnahme sich eine europäische Koalition der Willigen geeinigt hat, muss schnellstmöglich in einer Koalition der Handelnden nach Deutschland kommen. Die Aufnahme dauert schon viel zu lange. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Gefahr durch die Corona-Pandemie müssen die Flüchtlingslager auf den griechischen Inseln evakuiert und annehmbare Aufnahmezentren auf dem Festland geschaffen werden. Wir stellen aber auch klar: Uns reicht das nicht! Insgesamt fordern wir die Bundesregierung auf, auch die Ratspräsidentschaft zu nutzen, um endlich zu langfristigen Lösungen für eine humane, solidarische und rechtssichere EU-Asylpolitik zu kommen. Es darf nicht sein, dass immer wieder auf Notsituationen reagiert wird. Stattdessen muss das Ziel sein, genau diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Diesen Prozess werden wir aktiv begleiten.

16.
Entwicklungsländer werden von der Ausbreitung des Virus und dessen Auswirkungen besonders hart getroffen, vor allem weil hier in Großstädten und dichtbesiedelten Armenvierteln keine soziale Distanzierung möglich ist und Menschen oft keine Wahl haben nicht arbeiten zu gehen. Dazu kommt eine Bevölkerung, die zwar relativ jung ist, aber aufgrund von Mangelernährung und chronischen Krankheiten körperlich geschwächt ist. Es ist zu befürchten, dass diese Länder, in denen schon heute deutliche schlechtere hygienischen Verhältnisse herrschen und in denen die medizinische Versorgung unzureichend ist, auch beim Zugang zu künftigen Medikamenten und Impfstoffen vergessen werden. Daher müssen wir uns für einen gerechten weltweiten Zugang zu den Medikamenten und Impfstoffen gegen das Covid-19-Virus einsetzen und die ausreichende Produktion entsprechend sicherstellen. Und unsere Solidarität sollte sich indes nicht nur auf die medizinische Versorgung beschränken. Wir müssen auf nationaler und europäischer Ebene dringend erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um die Gesundheitssysteme in den Ländern des globalen Südens zu stärken und die wirtschaftlichen und sozialen Schäden abzumildern. In diesem Sinne unterstützen wir auch Schuldenerlasse und Schuldenerleichterungen für die ärmsten Länder.

17.
Das Corona-Virus ist in Windeseile zu einer weltweiten Herausforderung geworden und hat jeden Winkel dieser Welt erfasst. Kein Staat ist optimal auf dieses Szenario vorbereitet gewesen, umso unverzichtbarer wäre nun eine weltweite Kooperation. Doch stattdessen führt uns diese Krise klar vor Augen, dass die internationalen Institutionen derzeit in keiner guten Verfassung sind. Anstatt weltweit Maßnahmen aufeinander abzustimmen und die Verteilung von benötigten Gütern zu koordinieren, konkurrieren die einzelnen Staaten vielfach miteinander und treiben so beispielsweise die Preise für medizinische Schutzkleidung in die Höhe. Und auch wenn es in der Folge in mancher Hinsicht zu einer Deglobalisierung kommen wird, nicht nur bei der Herstellung von Medizinprodukten, sondern auch mit Blick auf weitverzweigte Liefer- und Fertigungsketten in der Industrie, wird unsere Welt auch in Zukunft eine globalisierte sein. Es wird hoffentlich eine Lehre aus dieser Corona-Krise sein, dass wir demokratische und handlungsfähige internationale Institutionen brauchen, die globale Herausforderungen wie den Klimawandel, die Spaltung in Arm und Reich, kriegerische Konflikte und eben auch Pandemien bewältigen können. Das ist das soziale und demokratische Angebot in einer sich neu aufstellenden Welt. Wir wollen die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dafür nutzen.

 

Das Papier als pdf-Datei zum Download gibt es hier.

Anlässlich der Corona-Pandemie erklären Matthias Miersch, Sprecher der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion sowie Bernhard Daldrup, Mitglied der Parlamentarischen Linken sowie kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

„Auf die Kommunen kommen durch die Folgen der Corona-Pandemie finanziell dramatische Zeiten zu. Es steigen nicht nur die Ausgaben für kommunale Unternehmen, Unterstützungen für soziale Leistungen oder für den Mittelstand stark an. Gleichzeitig werden die Kommunen massive Steuereinbrüche haben. Unser gesellschaftliches Leben wird maßgeblich in den Kommunen bestimmt. Sie organisieren die Fürsorge, helfen Vereinen, ihre zahlreichen Einrichtungen bilden das Grundgerüst für das öffentliche Leben. Sie geben dem Staat sein Gesicht. An ihrer Fähigkeit zum Handeln entscheidet sich, ob der Staat den Menschen in der Krise erfolgreich beisteht. Die Kommunen sind systemrelevante Akteure, sie brauchen deshalb jetzt einen Rettungsschirm durch Bund und Länder. Sie müssen mit liquiden Mitteln aus-gestattet werden um Investitionen zu finanzieren und die Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten.

Infolge der Auswirkungen der Corona-Krise werden die kommunalen Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich, deutlich ansteigen. Das gilt nicht nur für die Folgekosten der Arbeitslosigkeit – im Bereich der Kosten der Unterkunft – sondern auch für verschiedene kommunal finanzierte Leistungen des SGB – etwa im Bereich der Jugendhilfe. Auch freiwillige Leistungen wie die zusätzliche Unterstützung von Frauenhäusern und -Beratungsstellen, Wohnungslosen- und Obdachloseninitiativen und vieles andere mehr sind faktisch unverzichtbar. Der Staat tritt seinen Menschen in Form der Kommunen unmittelbar gegenüber. Sie geben dem Staat sein Gesicht.

Auch kommunale Unternehmen sind durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Unternehmen in besonders betroffenen Wirtschaftsbereichen wie Messen, Flughäfen, Veranstaltungszentren, Häfen, Bäder und Kultureinrichtungen sind durch Einnahmeausfälle in ihrer Existenz bedroht. Aus diesem Grunde begrüßen wir als ersten Schritt, dass der Bundesfinanzminister auch kommunalen Unternehmen den Zugang zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds ermöglicht und wünschen diese Bereitschaft von Bund und Ländern auch bei weiteren in Planung befindlichen Hilfsprogrammen.

Neben den ansteigenden Ausgaben werden die Kommunen zudem massive Einbrüche bei allen Steuerarten haben, und zwar sowohl durch den Rückgang des Steueraufkommens als auch zusätzlich durch Stundung, Aussetzen und Kürzung. Gleichermaßen gibt es keinerlei Handlungsspielräume, die Einnahmeverluste durch Steuererhöhungen auszugleichen. Dieses gilt auch für gebührenfinanzierte öffentliche Einrichtungen, die dennoch nicht geschlossen werden können, wenn nicht völlig neue soziale Konflikte heraufbeschworen werden sollen.

Es führt deshalb kein Weg daran vorbei, einen Rettungsschirm für die systemrelevanten Kommunen aufzuspannen. Als erste schnelle und wirkungsvolle Maßnahme sollte der Bund seine unmittelbar an die Kommunen gerichteten Fördermaßnahmen entfristen und mit vorzeitigen, förderunschädlichen Genehmigungen und einfachen Verwendungsnachweisen versehen. Dazu zählen beispielsweise der Digitalpakt an Schulen und verschiedene Programme für Infrastrukturmaßnahmen wie im Bereich des Sport, der Kultur, Freizeit und des Städtebaus. Bund und Länder kommen zudem nicht umhin, entweder ihre Anteile oder die absoluten Beträge an den Sozialkosten, zunächst zeitlich befristet auf die Jahre 2020 und 2021 deutlich zu erhöhen. Wir appellieren angesichts der massiven Einnahmeverlusten bei den Kommunen auch an die Länder, die finanzielle Grundausstattung der Kommunen deutlich zu verbessern.

Wir treten weiterhin mehr denn je für eine schnelle Entlastung der Kommunen bei den Altschulden ein, die jetzt in der Krise umso dringender geworden ist.“

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Adam Smith war ein Anhänger, David Ricardo ebenso und sogar Milton Friedman konnte ihr etwas abgewinnen: Bei Ökonomen gilt die Grundsteuer bis heute als eine der gerechtesten Steuerarten. Die Vorzüge der Grundsteuer liegen auf der Hand: Sie besteuert den Grundbesitz. Dessen Nutzung ist ohne Leistungen des Gemeinwesens – also ohne Straßen, Strom- und Wasserleitungen – nicht sinnvoll möglich. Mithin ist es gerechtfertigt, diese Realsteuer zu erheben. Zudem setzt die Steuer kaum ökonomische Fehlanreize, sie ist deutlich robuster gegenüber Krisenzeiten als viele andere Steuerarten und auch ihre Sozialverträglichkeit ist gegeben, da die Steuerlast davon abhängt, wie viel das jeweilige Grundstück und die darauf errichteten Immobilien wert sind.

Bekanntlich aber ist die Grundsteuer in Deutschland auf die schiefe Bahn geraten, ihre soziale Ausgewogenheit ist inzwischen nicht mehr gegeben. Warum? Die Bemessungsgrundlagen der Steuer sind völlig veraltet – die Einheitswerte sind im Westen auf das Jahr 1964 und im Osten auf das Jahr 1935 festgesetzt und seitdem nicht angepasst worden. Grundstücks- und Immobilienpreise sind in den vergangenen Jahren jedoch dramatisch gestiegen, gerade in Ballungsräumen wie München oder Hamburg. In anderen Regionen Deutschlands, die vom Strukturwandel oder schwindenden Bevölkerungszahlen betroffen sind, sieht die Entwicklung anders aus.

Was sind die Folgen? Grundbesitzer, Hauseigentümer und Mieter zahlen heute eine Steuer, die mit den tatsächlichen Grundstücks- und Immobilienwerten des Jahres 2016 nichts zu tun hat – die einen zahlen zu viel, die anderen zu wenig. Das geradezurücken ist eine Frage der Gerechtigkeit: Ein Villenbesitzer in Hamburg-Blankenese sollte mehr Grundsteuer bezahlen müssen als Tante Erna für ihr kleines Häuschen irgendwo auf dem Land.

Der politische Handlungsdruck wird durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs akut, der die veraltete Einheitsbewertung des Grundvermögens bereits als verfassungswidrig eingestuft und die Frage an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht hat. Sollte sich Karlsruhe dieser Auffassung anschließen und die Grundsteuer kippen – dass dies durchaus im Bereich des Möglichen liegt, zeigt das Beispiel der Erbschaftssteuer – wäre nicht nur die Politik blamiert, die es jahrzehntelang nicht geschafft hat, die Grundsteuer zu reformieren.

Vor allem würde eine solche Entscheidung die Handlungsfähigkeit der Kommunen massiv bedrohen. Denn die Einnahmen aus der Grundsteuer gehören mit derzeit rund 13 Milliarden Euro pro Jahr zu den wichtigsten Finanzquellen der Kommunen. Angesichts der anhaltenden kommunalen Unterausstattung hat die Grundsteuer gerade in klammen Städten und Gemeinden immer mehr an Bedeutung gewonnen: Beim Hebesatz wird die Schwelle von 1000 Prozent gerade von mehreren Kommunen gerissen. Unglaublich, aber wahr.

Eingedenk dieser Entwicklung hat sich die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, „die Grundsteuer unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes für Kommunen zeitnah zu modernisieren“. Der Bundesfinanzminister legte jedoch die Hände in den Schoß. Dafür haben nun die Länder, nach jahrzehntelangen Diskussionen, endlich einen Gesetzentwurf im Bundesrat auf den Weg gebracht. Ihr Plan sieht vor, die immerhin 35 Millionen „wirtschaftlichen Einheiten“, sprich Grundstücke und Immobilien, ab 2022 (!) neu zu bewerten. Ab 2027 geht’s dann richtig los mit der neuen Grundsteuer. Von da an soll der Wert der Grundstücke regelmäßig aktualisiert werden.

Ob das Verfassungsgericht angesichts dieser Umsetzungsdauer die Geduld der Länder teilt, wird sich zeigen. Immerhin gibt es nun aber einen konsensfähigen Vorschlag, der von einer großen Mehrheit der Länder und auch von den drei kommunalen Spitzenverbänden unterstützt wird. Konsensfähig? Hamburg aus taktischen und Bayern aus prinzipiellen Gründen haben ihre Zustimmung verweigert.

Denn in Bayern möchte man Steuersenkungen zum Thema im Bundestagswahlkampf machen. Da stört schon der Ruch, dass durch eine Reform irgendjemand mehr bezahlen könnte, als vorher. Es drohe eine gewaltige Steuererhöhung oder die Mieten würden explodieren, so orakelt man in Bayern. Dabei sieht der Vorschlag der Länder gerade keine Steuererhöhungen vor. Vielmehr setzt die Reform an der Verteilung der bestehenden Steuerlast an: Etwaigen Mehrbelastungen für Besitzer wertvoller Grundstücke und Immobilien stehen Steuererleichterungen in gleicher Höhe bei den günstigeren Lagen gegenüber. Offenbar aber ist die bayrische Verweigerungslust stärker als die Bindungswirkung des Koalitionsvertrags. Pacta sunt servanda? Schwierig mit der CSU.

Man kann nur hoffen, dass Ministerpräsidenten und Bundesfinanzminister die Kraft finden werden, dieses fast dreißigjährige Schauspiel föderaler Insuffizienz zu beenden. Klar ist: Wer eine Reform und damit den Fortbestand der Grundsteuer riskiert, sei es durch Nichtstun oder durch aktive Blockade, wird dieses Versagen vor Wählern, Bürgern, Vereinen, Kommunalpolitikern und vielen anderen erklären müssen.

Dieser Artikel erschien erstmalig am 29.11.2016 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

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Deutschland lebt von seiner Substanz. Schon lange. Jährlich werden 80 Milliarden Euro zu wenig investiert – mit ganz konkreten Folgen. Das Nettovermögen des Staates lag im Jahr 1999 noch bei rund 500 Milliarden Euro und ist heute praktisch auf Null gesunken. Geld, das den kommenden Generationen nicht mehr zur Verfügung steht. Unwiederbringlich. Die Fehler der Vergangenheit – Jahre der „Entstaatlichung“, Steuerreformen und Senkung der Lohnnebenkosten – rächen sich jetzt.

Die Investitionslücke hat damit eine Dimension erreicht, die kurzfristig allein durch Steuerpolitik nicht geschlossen werden kann. Natürlich könnten jährlich zwischen 15 und 20 Milliarden Euro mehr eingenommen werden. Die Rezepte dafür liegen auf dem Tisch: Steuerflucht und -betrug müssen weiter eingedämmt werden, die Abgeltungsteuer abgeschafft, eine verfassungsgemäße Reform der Erbschaftssteuer durchgesetzt und die aufkommensstarke Finanztransaktionssteuer in Europa endlich konsequent und zügig verhandelt werden. Darüber hinaus müssen aber auch die Möglichkeiten der Haushaltsfinanzierung ausgeschöpft werden. Der Internationale Währungsfonds (IWF) schätzt, dass Deutschland unter Einhaltung der Schuldenbremse bis zum Jahr 2018 150 Milliarden Euro zur Verfügung stehen könnten. An den Anfang jeder ehrlichen Debatte gehört also die Feststellung, dass vorhandene Spielräume in der Finanzpolitik und Instrumente zur Stärkung der binnenwirtschaftlichen Nachfrage nicht genutzt werden. Das alles zeigt: Wenn die SPD sich der von der Union verordneten Abstinenz in der Steuerpolitik und dem Dogma der schwarzen Null unterordnet, bleibt wenig Raum für eigene Akzente und einen handlungsfähigen Staat. Schon die eingegrenzte Frage der Infrastrukturfinanzierung ist im Kern eine politische Richtungsentscheidung zwischen privater und öffentlicher Verantwortung. Es geht damit einmal mehr um die zentrale Auseinandersetzung von privaten Gewinninteressen und Gemeinwohl, von Rendite und notwendiger Umverteilung. Diese Frage aber kann weder allein von der Bundesregierung noch von einer ad-hoc einberufenen Expertenkommission beantwortet werden. Sie muss die SPD und besonders die SPD-Linke beschäftigen.

Die jetzt vorliegenden Überlegungen der von Sigmar Gabriel eingesetzten Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen haben für die weitere Debatte eine große Bedeutung. Wie lässt sich die chronische Investitionsschwäche vieler Kommunen überwinden? Wie kann der Staat seiner Verantwortung für die Infrastruktur nachkommen? Und bietet der steigende Investitionsbedarf eine Möglichkeit, privates, auf den Finanzmärkten vagabundierendes Kapital wieder realwirtschaftlichen Zwecken zuzuführen? Die Expertenkommission, die unter dem Vorsitz von DIW-Präsident Marcel Fratzscher nun ihren Abschlussbericht vorgelegt hat, gibt auf diese Fragen nicht nur eindeutige Antworten. Klar ist: Ein Patentrezept wird es auch in Zukunft nicht geben. Dennoch gibt die Kommission interessante Denkanstöße – insbesondere in den Bereichen der kommunalen Infrastruktur und der Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene.

Stärkung der kommunalen Infrastruktur: Zwischen ÖPP und Öffentlichen Kooperationen

Ein zentraler Vorschlag zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur ist beispielsweise ein Nationaler Investitionspakt für Kommunen, der eine Erhöhung kommunaler Investitionen mindestens in Höhe des kommunalen Substanzverzehrs (15 Milliarden Euro in den letzten drei Jahren) über die nächsten drei Jahre ermöglichen soll. Dem vor kurzem von der Bundesregierung angekündigten Sondervermögen für bestimmte Investitionszwecke soll damit ein zweites Förderungsinstrument an die Seite gestellt werden, das zeitlich nicht begrenzt ist und flexibler – etwa für die Instandhaltung, Erweiterung oder Modernisierung von kommunalen Verkehrswegen – eingesetzt werden kann.

Obwohl die genaue Ausgestaltung eines solchen Investitionspaktes für Kommunen noch konkretisiert werden muss, ist es richtig und unbedingt nötig, den unzureichenden Finanzrahmen der Kommunen zu stärken. Schon im Regierungsprogramm haben wir die schwinden Gestaltungsspielräume der Kommunen problematisiert und später in den Koalitionsverhandlungen mit vielen wichtigen Maßnahmen adressiert: Es ist der SPD z.B. mit den Beihilfen zum Ausbau und Betrieb der Kindertagesstätten und der Aufstockung der Städtebauförderung gelungen, die Kommunen um mehr als 15 Milliarden Euro zu entlasten. Auch in Zukunft liegt die zentrale Aufgabe darin, die Entlastung der Kommunen von den wachsenden Sozialausgaben in Verbindung mit einem Programm zur Stärkung der Investitionskraft fortzuführen.

Jenseits der Finanzierung kommunaler Infrastruktur spielt in der Debatte um die kommunale Handlungsfähigkeit immer die Frage nach der wirtschaftlichsten Projekt- und Beschaffungsvarianten eine Rolle, die auch innerhalb der SPD diskutiert werden muss. Die Kommission schlägt zur Verbesserung der Effizienz von öffentlichen Investitionen der Kommunen eine von Bund und Ländern getragene „Infrastrukturgesellschaft für Kommunen“ (IfK), oder alternativ mehrere regional oder infrastrukturspezifische Infrastrukturgesellschaften vor, um allen Kommunen – unabhängig von ihrer Finanzkraft, Größe und Kompetenzen – zu helfen, die wirtschaftlichsten Projekt- und Beschaffungsvarianten auszuwählen, und den Planungs- und Umsetzungsprozess zu stärken. Zwar gibt es bereits heute mit der DEGES eine solche Gesellschaft, die im Bereich Tiefbau für den Bund und in einigen Ländern einen Teil dieser Aufgaben übernimmt. Ob eine solche Gesellschaft allerdings im kommunalen Bereich praktikabel ist und von den Kommunen angenommen werden würde, lässt sich im Moment noch nicht sagen. Vieles wird davon abhängen, wie eine nicht interessengebundene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung überhaupt sichergestellt werden kann und wo eine solche Gesellschaft an die Grenzen des deutschen Föderalismus stoßen würde. Eine weitere ÖPP-Deutschland AG für Kommunen jedenfalls – das hat sich in der Vergangenheit gezeigt – wird die Probleme kaum lösen können.

Ein dritter wesentlicher Vorschlag zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur widmet sich schließlich der Frage, ob und inwieweit die existierenden Probleme von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) reduziert werden können. Konkret schlägt die Kommission hierbei die Prüfung und gegebenenfalls Entwicklung von „Öffentlichen Kooperationen“ als Alternative zur konventionellen Beschaffung bzw. ÖPP vor. Wie bei öffentlich-privaten Partnerschaften werden Planung, Realisierung, Betrieb und möglicherweise Finanzierung außerhalb der kommunalen Kernverwaltung ausgeführt. Auftragnehmer wäre nach den Vorstellungen der Kommissionsmitglieder jedoch kein privater Partner, sondern ein öffentliches Unternehmen, das einerseits seine wirtschaftliche Tragfähigkeit sichern muss, andererseits aber grundsätzlich das öffentliche Interesse verfolgt.

Diese Überlegung ist interessant: Nachdem in Folge der Zerschlagung der „Neuen Heimat“ in den 70er und 80er Jahren und den neoliberalen Privatisierungsideologien und -praxen in den 90er Jahren der öffentliche Unternehmenssektor in einen beispiellosen Niedergang geraten ist, könnte hier die Chance für eine Renaissance von Unternehmen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften entstehen. In einigen Städten und Ländern haben kommunale Stadtwerke, Wohnungsbaugesellschaften und andere mehrheitlich im öffentlichen Eigentum befindliche Unternehmen die dunklen Zeiten des Neoliberalismus durchstanden und können damit konkrete Anker für eine effiziente öffentlich verpflichtete Investitionspolitik werden. Dass die Fratzscher-Kommission hierfür einen neuen Pfad legt, sollte für eine fortschrittliche Politik, wie sie in der spw in den vergangenen Jahrzehnten immer verfochten und beispielsweise in den „53 Thesen“ sowie den „Herforder Thesen“ schon in den 80er und 90er Jahren konzeptionell gedacht wurde, ein wichtiger Anknüpfungspunkt werden.

Angesichts spektakulärer Fehlschläge bei ÖPP, die zu hohen Kosten bei den betroffenen öffentlichen Auftraggebern führten, verdient dieser Vorschlag einer tatsächlichen Verbesserung alternativer Beschaffungsvarianten auch in der politischen Linken eine ernsthafte Diskussion. Klarer herausgearbeitet werden muss allerdings noch, welche Vorteile Kommunen bei diesem Modell gegenüber einer Eigenrealisierung haben. Denn auch Öffentliche Kooperationen wären nicht risikofrei. Auch bei öffentlichen Unternehmen könnte die wirtschaftliche Nachhaltigkeit auf Dauer gefährdet sein, wenn sie beispielsweise unter dem Druck eines Auftraggebers Kompromisse eingehen müssen – insbesondere wenn dieser Auftraggeber mehrheitlich auch Gesellschafter ist.

So existieren bereits heute Formen öffentlicher Kooperationen zwischen stadteigenen Bau- und Betriebsgesellschaften und größeren Städten, wie beispielsweise in der Stadt Nürnberg. Die Erfahrungen solcher öffentlichen Kooperationen müssen jetzt evaluiert werden, um zu sehen, wie Öffentliche Kooperationen präzise auszugestalten sind um Nachteile zu vermeiden und spürbare Effizienzvorteile gegenüber einer Eigenrealisierung zu erreichen.

Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene – Hintertür für Privatisierungen?

Viel stärker als im Bereich kommunaler Infrastruktur zeigt sich das Spannungsfeld zwischen privater und öffentlicher Infrastrukturfinanzierung aber bei der Verkehrsinfrastruktur auf Bundebene. Unlängst hat Verkehrsminister Dobrindt angekündigt, dass er weitere 670 Kilometer Aus- und Neubauten mithilfe privater Investoren im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften anschieben will. Darüber hinaus gibt es seit längerer Zeit auch im Bundesfinanzministerium unterschiedliche Überlegungen, wie sich private Investoren stärker in die Bereitstellung öffentlicher Verkehrsinfrastruktur einbinden lassen könnten. Auch wenn die SPD gerade mit Blick auf Dobrindts ÖPP-Pläne noch einmal sehr klar gemacht hat, dass es ein einfaches „Weiter so!“ nicht geben wird, ist die Auseinandersetzung über die grundsätzliche Sinnhaftigkeit privater Finanzierungsmodelle im Verkehrsinfrastrukturbereich längst nicht entschieden.

Dies zeigen auch die Vorschläge der von Sigmar Gabriel eingesetzten Expertenkommission. Weil in der Vergangenheit weder genug für den Neubau, noch in den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur investiert wurde, spricht sich die Kommission für die Konzeption einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft aus. Diese sollte nach den Vorstellungen der Kommissionsmitglieder sowohl Planung, Bau als auch Finanzierung aus einer Hand gewährleisten und gleichzeitig den Betrieb und die Instandhaltung von Bundesfernstraßen verantworten. Darüber hinaus hätte die Gesellschaft eine eigene Kreditaufnahmekapazität – allerdings ohne staatliche Garantie – die damit vor allem durch ausreichende Einnahmequellen zu sichern wäre. Dies würde bedeuteten, dass die Finanzierung der Bundesfernstraßen fortan überwiegend oder ausschließlich aus Nutzerentgelten (Maut) zu bestreiten wäre.

Wie eine Abkehr von konventionellen Beschaffungs- und Finanzierungstrukturen aussehen kann, lässt sich bereits heute bei einigen europäischen Nachbarn beobachten. In Österreich finanziert zum Beispiel die ASFINAG – ein privatrechtliches Unternehmen im Bundesbesitz – die ca. 2200 Kilometer Fernstraßen. Sowohl Erweiterungs- als auch Ersatzinvestitionen zum Betrieb und Erhalt des Straßennetzes werden über Anleihen finanziert, die allerdings mit einer Garantie der Republik Österreich ausgestattet sind. In Frankreich wiederum werden Finanzierung, Bau und Betrieb in der jüngeren Vergangenheit faktisch nur noch durch Konzessionsverträge für mehrere Jahrzehnte an eine Konzessionsgesellschaft delegiert, die zur Finanzierung das Recht erhält, Mautgebühren von den Nutzer*innen zu erheben.

Für Deutschland wäre das eine radikale Abkehr von der derzeitigen Bundesfernstraßenfinanzierung, die traditionell überwiegend aus Mitteln des Bundeshaushaltes erfolgt. Das kann es nur unter der Bedingung geben, dass eine Privatisierung öffentlicher Infrastrukturen ausgeschlossen ist. Wie das praktisch gelingen kann, wird letztendlich auch entscheidend für die von der Expertenkommission angestoßenen Überlegungen sein.

Teile der deutschen Finanz- und Versicherungswirtschaft erwarten eine Verbesserung ihrer ökonomischen Bedingungen durch eine letztendlich öffentliche Subvention ihrer Anlagen. Das war das in der Wirtschaftspresse beherrschende Thema rund um die Fratzscher-Kommission. Diese durchsichtigen Interessen sind zwar an vielen Stellen im Expertenbericht wiederholt zurückgewiesen worden. Dennoch finden sich im Bericht durchaus gefährliche „Modellüberlegungen“, die zu versteckten Privatisierungen führen könnten, indem zum Beispiel die Möglichkeit überhöhter Renditen für Fremdkapital ermöglicht wird. Hierzu passt jedenfalls, dass die Kommission unter dem Stichwort Mobilisierung zusätzlicher privater Infrastrukturfinanzierung die Gründung einer neuen Infrastrukturfinanzierungsgesellschaft und eines Bürgerfonds als Sammelstelle für Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung vorschlägt, die die Infrastrukturgesellschaft bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten unterstützen soll. Dieser Vorschlag kommt im Bericht in zurückhaltend unkonkreter Weise formuliert daher. Genau so geht man politisch vor, wenn man eine strategische Tür öffnen will. Am Ende entscheidet das Kapital, wo es seine besten Renditechancen sieht. Daher müssen insbesondere hier besonders strikte Bedingungen politisch formuliert werden. Denn es kann nicht sein, dass Schuldenbremse und fehlende (Um-)Verteilungspolitik in eine Subventionierung unzureichend empfundener Profitmargen durch von den Steuerzahlern finanzierte Investitionsanlagen führt.

Fazit

Hüten wir uns davor, die alten Fehler der Vergangenheit noch einmal zu machen; auch wenn sie in frischem Gewand oder unter neuer Überschrift daherkommen. Der neoliberale Glaubenssatz von „Privat vor Staat“ hat längst keine Mehrheit mehr. Landauf landab sind Begriffe wie Rekommunalisierung und öffentliche Daseinsvorsorge auf der Tagesordnung. Und dennoch: Die Realität von Schuldenbremse, dem Dogma der ausgeschlossenen Steuererhöhungen und „schwarzer Null“ zwingen die Länder dazu, notwendige Investitionen allein durch laufenden Einnahmen zu finanzieren. Das könnte den Druck erhöhen, ihr Tafelsilber zu verschleudern, was auf keinen Fall passieren darf. Eine flächendeckende Privatisierungsbremse nach dem Vorbild der Landesverfassung Bremens kann deshalb ein notwendiges Korrektiv zur Schuldenbremse sein.

Darüber hinaus sollten folgende Grundsätze bei unserer Positionierung eine erste Richtschnur sein: 1. Keine Privatisierung durch die Hintertür (Investitionsentscheidung und Kontrolle in öffentlicher Hand); 2. Kosteneffizienz (Transparenz über gesamte Lebensdauer der Projekte); 3. Keine Subventionierung des Finanzsektors (z.B. durch eine nur scheinbare Risikoübertragung); 4. Umleitung von anlagesuchendem Kapital großer Investoren in realwirtschaftlichen Investitionen, ohne bei der Beteiligung von Kleinanlegern über den Vertrieb eine zusätzliche Einnahmequelle für den Finanzsektor zu schaffen.

Seit dem Jahr 2009 und vor allem mit ihrem Regierungsprogramm des Jahres 2013 hat sich die SPD programmatisch erneuert und ihr Profil als Partei der linken Mitte geschärft. Dieser maßgeblich von der SPD-Linken erkämpfte Fortschritt muss die Richtschnur bleiben für jede künftige Entscheidung. Das heißt konkret: Auf der Höhe der Zeit ist, wer die Herausforderungen der Finanzierung von Zukunftsinvestitionen auch als zentrale Frage einer Politik gegen Ungleichheit und für Verteilungsgerechtigkeit versteht.

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Die Zahl der Langzeiterwerbslosen ist trotz guter Konjunktur und exzellenter Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt seit 2009 nicht mehr gesunken. Wer langjährig keinen Job hatte, kann offenbar auch von der guten konjunkturellen Situation nicht profitieren und hat de facto keine Chance auf einen der neu entstehenden Arbeitsplätze. Gleichzeitig gibt es sehr viel gesellschaftlich notwendige Arbeit, die auf Grund der mangelnden finanziellen Ausstattung in den Städten und Gemeinden unerledigt bleibt. Erfahrungen mit dem Instrument der Bürgerarbeit haben gezeigt, dass die längerfristige Beschäftigung von Langzeiterwerbslosen im kommunalen Rahmen auch die Chancen einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt erhöhen kann. Dieses Potential zur Verbesserung der Vermittlungschancen bei gleichzeitiger Entlastung der Kommunen wollen wir ausschöpfen und damit den Menschen neue Chancen geben.

Wir wollen Beschäftigung finanzieren statt Arbeitslosigkeit. Um dieses Ziel zu erreichen, muss mehr Geld für die Integration von Langzeiterwerbslosen mobilisiert werden. Der Grundgedanke: Das Geld, das bisher für Sozialleistungen ausgegeben wird, würde dann in die Förderung von tariflich bezahlten Arbeitsplätzen gegeben. Der von der Bundesregierung beschlossene Programmrahmen für kommunale Investitionen zeigt: Städte und Gemeinden mit hoher Arbeitslosigkeit müssen Unterstützung erhalten. Ergänzend dazu ist das der richtige Zeitpunkt, um auch über die Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigung nachzudenken. Wir schlagen vor, den Ausbau von öffentlich geförderter Beschäftigung auf die besonders förderungswürdigen Kommunen zu konzentrieren. Ein solches Beschäftigungsprogramm „Arbeit vor Ort“ soll an das Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ anknüpfen und es gezielt auf einen Umfang von 100.000 Menschen ausbauen. Dafür braucht es die Bündelung von Mitteln der Arbeitsmarktförderung sowie ihre Wirkungssteigerung. Durchgreifend entwickelt werden kann öffentliche Beschäftigung aber erst, wenn die Bundesmittel – mit einer Zweckbindung für Kommunen – deutlich erhöht werden.

Die Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Ministerin für Arbeit und Soziales in ihrem Engagement für Langzeiterwerbslose und fordert eine finanzielle Untermauerung dieses Engagements im Bundeshaushalt!

 

 

 

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„Wir stehen zum Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte. Wer vor Verfolgung oder Diskriminierung, seien sie staatlich oder nichtstaatlich oder auch geschlechtsspezifisch, fliehen muss, soll in Deutschland Schutz und Zuflucht, schließlich auch einen gesicherten Aufenthalt bekommen.“ (Hamburger Programm der SPD)

Angesichts der weltweit größten Anzahl von Flüchtlingen seit dem Zweiten Weltkrieg – derzeit ca. 50 Mio. – sind diese Sätze aus unserem Grundsatzprogramm aktueller denn je. Im Jahr 2014 wurden in Deutschland 202.834 Asylanträge gestellt. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 59,7 %. In knapp 50 % der Fälle wird aufgrund einer inhaltlichen Entscheidung ein Schutzstatus gewährt („bereinigte Schutzquote“). Bei fünf der zehn häufigsten Herkunftsländer liegt die Bleibewahrscheinlichkeit bei über 70 %. Insgesamt lebten in Deutschland Ende 2013 rund 500.000 Flüchtlinge. Davon sind 86.000 Geduldete und 33.000 Ausreisepflichtige. Flüchtlinge verdienen unseren Schutz und unsere Unterstützung. Wir als SPD im Bund, in den Ländern und in den Kommunen wollen für eine fortschrittliche Flüchtlingspolitik stehen, die das Wohl der Menschen im Blick hat. Weiterlesen