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Anlässlich der heutigen Amtseinführung Joe Bidens als neuer US-Präsident

Der 20. Januar ist traditionell ein Festtag der US-amerikanischen Demokratie. Alle vier Jahre wird an diesem Datum die Amtseinführung des Gewinners bzw. der Gewinnerin der im November zuvor durchgeführten Präsidentschaftswahlen zelebriert. Durch die Amtseinführung wird Akzeptanz des Ausgangs freier und fairer Wahlen zum Ausdruck gebracht und die friedliche Machtübergabe vollzogen. Dies sind Kernelemente der US-amerikanischen Demokratie und normalerweise eine Selbstverständlichkeit. Die Falschbehauptungen Donald Trumps hinsichtlich des klaren Wahlergebnisses und die gezielt gesäte antidemokratische Stimmung haben in den vergangenen Wochen und Monaten jedoch ein Klima bereitet, das den Angriff auf das Kapitol am 6. Januar nicht nur möglich gemacht, sondern aktiv gefördert hat. Die Bilder dieses Aktes der Verachtung demokratischer Grundregeln lassen uns an diesem feierlichen Tag daher nicht nur mit Freude, sondern auch mit Sorge über den Atlantik blicken. Dennoch wissen wir natürlich um die Stärke der durch ihre lange Tradition gefestigte US-amerikanischen Demokratie.

Die Herausforderungen sind gigantisch

Trotz der durch das destruktive Verhalten Donald Trumps geprägten und entsprechend komplizierten Übergangsphase werden sich der neue Präsident Joe Biden und seine Vizepräsidentin Kamala Harris nach dem Motto „hit the ground running“ unmittelbar an die Arbeit machen müssen. Die Herausforderungen, vor denen das neue Team steht, sind gigantisch. Das akuteste Thema ist sicherlich die Bewältigung der Corona-Pandemie, die in den USA besonders dramatisch wütet. Jenseits der bedrückenden Zahl an Infizierten und Verstorbenen haben viele US-Bürgerinnen und US-Bürger aufgrund der Wirtschaftskrise ihre Arbeit verloren. Die nur in geringem Maße ausgeprägten sozialen Sicherheitsnetze können die dadurch entstandenen finanziellen Schäden privater Haushalte nicht wirkmächtig abfedern. Auf diese Weise droht die Corona-Pandemie die bereits jetzt beachtliche sozio-ökonomische Ungleichheit innerhalb der USA noch weiter zu verschärfen.

Gleichzeitig sehen sich Joe Biden und Kamala Harris auch anderen Spaltungstendenzen der US-amerikanischen Gesellschaft gegenüber – wie bspw. hinsichtlich der Themen Rechtspopulismus und Rassismus. Nach vier Jahren der Trump-Präsidentschaft sind die USA enorm polarisiert und die Aufgabe, das Land wieder zu einen, scheint eine Mammutarbeit. Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass die Existenz des Trumpismus mit der Amtszeit Donald Trumps am heutigen Tage endet. Ob diese Aufgabe gelingen kann, wird sich aber auch maßgeblich dadurch entscheiden, welchen Weg die Republikaner einschlagen. Eine Demokratie braucht loyale Demokratinnen und Demokraten, die sich aktiv für sie einsetzen. Aus diesem Grund ist eine entschlossene Wiederkehr der GOP zu den demokratischen Gepflogenheiten essenziell für die Stabilität der US-Demokratie insgesamt.

Neben diesen innenpolitischen Themen sind auch die internationalen Herausforderungen für die neue US-Administration beachtlich. Nach vier Jahren des nationalistischen und protektionistischen America-First-Kurses sind die internationalen Erwartungen an eine aktivere und multilateral ausgerichtete US-Außenpolitik groß. Eine erneute Stärkung des in den vergangenen Jahren dramatisch geschwächten Rüstungskontrollregimes bspw. wird nur mit den USA effektiv gelingen. Das gilt ebenso mit Blick auf die multilaterale Zusammenarbeit als zentralem Ansatz zur Lösung internationaler Aufgaben und Probleme, wie u.a. zur gemeinsamen Bekämpfung des Klimawandels. Die Ankündigung Bidens, dem Pariser Klimaabkommen bereits am ersten Tag seiner Amtszeit wieder beizutreten, ist in diesem Kontext ein wertvoller erster Schritt. Aber auch darüber hinaus eröffnen die Werte und Positionen des 46. US-Präsidenten zumindest die Chance auf eine künftig wieder konstruktivere und engere transatlantische Zusammenarbeit.

Die Erneuerung einer starken Partnerschaft

Die transatlantischen Beziehungen sind für Deutschland wie für Europa insgesamt von hoher Bedeutung – sowohl historisch als auch politisch und gesellschaftlich. Donald Trump hat die transatlantischen Beziehungen in den letzten Jahren ohne Frage auf eine beispiellose Probe gestellt. Eine enge Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten ist aber weiterhin unser ureigenes Interesse. Die neue US-Administration verkörpert – insbesondere mit Blick auf die von Biden für zentrale Kabinettsposten nominierten Personen – Erfahrung und betont den Wert einer konstruktiven und multilateralen internationalen Zusammenarbeit.

Ich bin fest davon überzeugt, dass wir die transatlantische Partnerschaft gemeinsam wieder stärken und unsere Zusammenarbeit intensivieren können. Wir können gemeinsame Positionen auf der internationalen Bühne überzeugender und wirkungsmächtiger vertreten. Das gilt zum einen für Themen wie den Klimawandel, zum anderen aber auch mit Blick auf das Erstarken von Rechtspopulismus und Autoritarismus. Insbesondere der Schutz und die Stärkung unserer Demokratien ist ein zentrales gemeinsames Anliegen. Schließlich handelt es sich bei den oben genannten innenpolitischen Herausforderungen der USA hinsichtlich der zunehmenden Polarisierung und Spaltung der Gesellschaft um Herausforderungen, vor denen auch wir in Europa stehen – wenn auch teilweise in einem anderen Ausmaß.

Wir wollen und müssen diese Chance daher entschieden nutzen und die transatlantische Partnerschaft gemeinsam wieder lebendiger gestalten. Gleichzeitig bleibt es richtig, den europäischen Pfeiler innerhalb der transatlantischen Beziehungen zu stärken und in diesem Zuge der europäischen Souveränität Vortrieb zu leisten.

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Das allgemeine und gleiche Wahlrecht ist die tragende Säule unserer Demokratie. Trotzdem dürfen es nicht alle volljährigen deutschen Staatsbürger ausüben. Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes legt fest, welche Personengruppen nicht an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen dürfen. Demnach sind vor allem diejenigen vom Wahlrecht ausgeschlossen, für die ein gesetzlicher Betreuer zur Regelung all ihrer Angelegenheiten bestellt ist – die sogenannten „dauerhaft Vollbetreuten“.

Für die Betroffenen ist das oft schwer erträglich. „Es ist bedrückend, nicht wählen zu dürfen. Alle dürfen das, auch die anderen Menschen mit Behinderung aus meiner Wohngemeinschaft“, sagte zum Beispiel Klaus Winkel gegenüber dem Spiegel. Winkel ist geistig behindert, aber durchaus in der Lage, seine Interessen deutlich zu machen. Er klagt derzeit gemeinsam mit anderen Betroffenen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Wahlrechtsentzug.

Betreuungen werden vom Betreuungsgericht immer dann angeordnet, wenn Betroffene aufgrund von psychischen Krankheiten oder Behinderungen ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Betreuung darf sich dabei jedoch nur auf solche Aufgabenbereiche beziehen, die die Betroffenen nicht eigenständig erledigen können. Ist das Betreuungsgericht der Auffassung, dass der Betroffene keinerlei rechtliche Angelegenheiten mehr selbstständig regeln kann, so ordnet es eine dauerhafte Vollbetreuung an. Damit wird den Betroffenen gleichzeitig und automatisch auch das Wahlrecht entzogen.

Unvereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention

Dieser automatische Entzug des Wahlrechts wird zu Recht kritisiert. Der UN-Ausschuss zum Schutz der Menschen mit Behinderungen hat den deutschen Gesetzgeber aufgefordert, ihn aufzuheben, da er gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoße. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben reagiert und im vergangenen Jahr entsprechende Wahlrechtsausschlüsse aus ihren Landeswahlgesetzen gestrichen.

So wird festgestellt, dass Vollbetreute nicht unbedingt schwer beeinträchtigt sind. Viele Personen mit schwersten geistigen Behinderungen sind überhaupt nicht voll betreut, weil dies aufgrund ihrer Dauerhospitalisierung nicht erforderlich ist, sprich: Sie nehmen am öffentlichen Leben nicht mehr teil. Gleichwohl sind sie wahlberechtigt. Viele leichtgradig beeinträchtigte Personen hingegen sind auf eigenen Wunsch hin aus Selbstschutz vor Risiken voll betreut. Viele von ihnen allerdings sind politisch informiert und entscheidungsfähig. Sie wollen wählen.

Weiter wird festgestellt, dass 2014 und 2015 in Deutschland 81.220 Vollbetreute vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Dabei gibt es ein starkes regionales Ungleichgewicht. Während in Hamburg und Bremen auf je 100.000 Bürger jeweils weniger als zehn Wahlrechtsentzüge kommen, sind es in Nordrhein-Westfalen 165 und in Bayern sogar 204. In Bayern ist die Wahrscheinlichkeit eines Wahlrechtsausschlusses also um ein Zigfaches höher als in Bremen. Als könne es ernsthaft vom Wohnort abhängen, ob und wann eine Vollbetreuung angeordnet wird.

Dies ist umso bedenklicher, als es sich beim Verlust des Wahlrechts um einen massiven Eingriff in die Rechte der Betroffenen handelt. Die Schwere dieses Eingriffs setzt eigentlich voraus, dass sich die Gründe explizit auf die Fähigkeit des Betroffenen zur Ausübung des Wahlrechts beziehen.

Gleiches wird ungleich behandelt

Schließlich lässt sich durchaus argumentieren, dass jemand, der zwar keine Kaufverträge mehr abschließen darf, trotzdem noch wählen können sollte. Durch die Wahl entsteht ihm kein Vermögensnachteil. Und gerade die Schwächsten einer Gemeinschaft müssen ein Recht haben, auf Veränderungen hinzuwirken, auch und gerade wenn diese nur einen kleinen, eben noch nachvollziehbaren Nahbereich betreffen. Genau das ist aber nach der geltenden Rechtslage nicht der Fall. In die Entscheidungsfindung des Gerichtes zur Geschäftsfähigkeit fließen keinerlei Überlegungen zur Wahlrechtsfähigkeit der Betroffenen ein. Das allgemeine Wahlrecht geht – quasi als Nebenwirkung – automatisch verloren, wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass eine Vollbetreuung notwendig ist.

Dass mit dem Verlust der Geschäftsfähigkeit keineswegs zwangsläufig auch das Wahlrecht verloren gehen muss, zeigt der Vergleich mit sogenannten Vorsorgevollmachten. Hat eine später geschäftsunfähig gewordene Person rechtzeitig vorher durch eine Vorsorgevollmacht entschieden, wer ihre Angelegenheiten regeln soll, so kann eine Vollbetreuung gerichtlich nicht angeordnet werden. Ein Wahlrechtsentzug kann damit auch nicht stattfinden. Gleiches wird also ungleich behandelt. Denn diejenigen, die in gleicher Weise beeinträchtigt sind, aber keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, verlieren ihr Wahlrecht.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb beschlossen, den Wahlrechtsausschluss aus dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz zu streichen. Dieser Vorstoß scheiterte in diesem Frühjahr an der CDU/CSU-Fraktion. Es steht zu hoffen, dass sich der nächste Bundestag einsichtiger zeigt als der jetzige. Denn es wäre peinlich, wenn wieder einmal das Bundesverfassungsgericht das Parlament korrigieren müsste.

 

Dieser Artikel erschien zuerst am 13.6.2017 auf ZEIT ONLINE.

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Die Welt scheint aus den Fugen geraten. Rund 60 Millionen Menschen sind auf der Flucht. Die Krisen, Konflikte und Kriege in der Welt betreffen Deutschland und Europa direkter und unmittelbarer als jemals zuvor. Spannungen und Bürgerkriege im Nahen und Mittleren Osten wirken sich direkt auf Deutschland aus. Im Osten Europas schwelt ein Konflikt, der jederzeit wieder eskalieren kann. In Afrika zwingen Bürgerkriege, Armut, Hunger und Perspektivlosigkeit auch weiterhin Menschen dazu, sich auf den Weg nach Europa zu machen. Gleichzeitig nutzen militant-islamistische Terrororganisationen die Gelegenheit, weitere Länder im arabischen Raum zu destabilisieren und bedrohen mit ihrem Terror auch unsere Gesellschaften.

SPD als Friedenspartei

Die SPD ist eine Friedenspartei. Sozialdemokratische Außen- und Sicherheitspolitik ist und bleibt für uns Friedenspolitik. Frieden und Sicherheit erreichen wir am besten durch das Aufrechterhalten des staatlichen Gewaltmonopols im Rahmen demokratischen Regierens, die Achtung der Menschenrechte, faire und offene Handelsbeziehungen sowie multilaterale Kooperation. Der Klimavertrag von Paris zeigt, dass immer mehr gemeinsame Prob-leme nur durch multilaterale Zusammenarbeit gelöst werden können.

Wir sind davon überzeugt, dass Deutschlands Rolle in der Welt keine militärische ist. Die Sicherheit aller ist auch unsere Sicherheit. Zivile Krisenprävention und Konfliktregelung haben für uns immer eindeutig Vorrang. Deutschland muss Wegmarken in der Entwicklungszusammenarbeit und in der Bekämpfung von Konflikt- und Fluchtursachen aufstellen, anstatt beim Rüstungsexport vorne zu liegen. Fairer statt freier Handel, Kooperation statt Konkurrenz und eine enge sowie verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Partnern weltweit sind die für uns zentralen Leitlinien auswärtiger Politik Deutschlands und der EU. Gleichwohl halten wir es für wichtig zu klären, was verantwortungsvolle Außen- und Sicherheitspolitik heute bedeutet. Wie muss eine solche Politik ausgestaltet werden, um ihr Ziel – nachhaltigen Frieden – zu verwirklichen?

Langfristiger Ansatz

Wir müssen langfristig denken, um so Konfliktursachen strukturell zu bekämpfen und friedliche Perspektiven zu bieten. Zu dieser strukturellen Krisenprävention gehört zunächst die Schaffung der notwendigen institutionellen Rahmenbedingungen auf regionaler, internationaler und globaler Ebene. Inhaltlich erstreckt sich diese strukturelle Krisenprävention auf zahlreiche Politikfelder: Hierzu zählen wir Wirtschafts-, Handels- und Sozialpolitik, Klimaschutz, Wissenschaft, Rüstungskontrolle und Menschenrechtspolitik – Politikfelder also, in denen die Weichen für zukünftige Gesellschaftsordnungen gestellt werden. Mit dem 2004 von der rot-grünen Bundesregierung verabschiedeten Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ wurde bereits ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan. Die Bekämpfung der Folgen des Klimawandels oder die 2030-Agenda tragen auch dazu bei, dass Fluchtursachen langfristig abgebaut werden. Denn nur wer in Frieden, Sicherheit und Wohlstand Perspektiven für sich und seine Familie hat, ist nicht zur Flucht gezwungen.

Ein solch langfristig gedachter Ansatz kann aber in konkreten Krisen- oder Kriegssituationen, bei eklatanten Menschenrechtsverletzungen oder gar vor Völkermord nicht schützen. Hier bedarf es Mittel und Wege, die darauf zielen, zunächst die Sicherheit wieder herzustellen und den Betroffenen Nothilfe und Schutz zu gewähren. Neben die strukturelle Krisenprävention tritt also die akute Konfliktbearbeitung. Die Ausgestaltung einer strukturellen Krisenprävention geschieht bereits als Politik der Kooperation und im Rahmen internationaler Institutionen. Unser Ziel ist, auch die akute Krisenprävention möglichst kooperativ zur Anwendung zu bringen. Diese zwei Kategorien können im politischen Alltag helfen, unsere Ziele und Grundsätze über konkrete Entscheidungen nicht aus dem Blick zu verlieren.

Das komplette Positionspapier gibt es hier zum Download:

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Dreizehn Dollar und fünfzig Cent: pro Kopf und Monat. Das ist das, was ein syrischer Flüchtling im Libanon als Nahrungsmittelhilfe erhält. Die Summe ist zum dritten Mal gekürzt, reicht nicht aus, um satt zu werden. Die Kinder müssen auf den Feldern arbeiten, damit sich die Familien ausreichend versorgen können. Manche gehen seit Jahren nicht zur Schule. Familien leiden aktuell und verlieren jede Zukunftsperspektive. In Jordanien, in der Türkei und im Nordirak sieht die Lage leider nicht sehr anders aus. Die Lebenssituation ist erbärmlich und die Weltgemeinschaft versagt auf ganzer Linie bei der Notwendigkeit der Bereitstellung ausreichender Hilfe.

Die intensive Debatte über die Flüchtlingspolitik und die daraus abgeleiteten notwendigen Maßnahmen in Deutschland sind gut, und wir sind hier auf dem richtigen Weg. Das Engagement der Weltgemeinschaft für die syrischen Flüchtlinge vor Ort steht aber in keinem Verhältnis dazu. Deshalb müssen wir unseren Blick wieder stärker dem Konflikt in Syrien zuwenden und dringend die humanitäre Lage der Flüchtlinge in den syrischen Nachbarstaaten deutlich verbessern. Falls wir das nicht tun, wird die Zahl der Flüchtlinge eher zu- als abnehmen. Die notwendigen Ressourcen sind in den Herkunftsregionen viel effektiver einzusetzen als in Deutschland und Europa.

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, der UNHCR, veranschlagt als notwendige humanitäre Hilfe für alle sechzig Millionen Flüchtlinge weltweit eine Summe von etwa zwanzig Milliarden Dollar. Das ist eine Menge, aber weniger als der Verteidigungsetat Deutschlands. Für die Versorgung der syrischen Flüchtlinge in der Herkunftsregion, in den Nachbarländern Libanon, Jordanien, Türkei und im Nordirak veranschlagt UNHCR gut acht Milliarden Dollar. Davon ist zurzeit nicht mal ein Drittel finanziert. Es fehlen also etwa fünf Milliarden Dollar, die die Weltgemeinschaft umgehend zur Verfügung stellen muss.

Die Auswirkungen fehlender humanitärer Hilfe sind offensichtlich und klar. Wir reden mittlerweile über zwölf Millionen syrische Flüchtlinge, davon befinden sich knapp fünf Millionen in den Nachbarländern. Sehr viele dieser Menschen sitzen im wahrsten Sinne des Wortes auf gepackten Koffern. In der Bekaa-Ebene im Libanon leben die Menschen in provisorisch zusammengenagelten Unterkünften. Der Libanon verweigert den Syrern geordnete Flüchtlingscamps.

Zehnjährige Kinder sind zum Teil noch nie in ihrem Leben zur Schule gegangen. Aus Sicht der Familien droht eine ganze Generation ohne Bildung. Das Trinkwasser ist schlecht, die Familien versinken im Müll, es droht ein bitterkalter Winter ohne entsprechenden Schutz. Kinder und Alte könnten erfrieren.

Niemand kann genau sagen, wann sich Familien zur Flucht nach Europa entscheiden. Niemand kann genau sagen, wann sich eine Dynamik entwickelt, die Zehntausende oder Hunderttausende in kurzer Zeit dazu bringt, sich auf den Weg zu machen. Wer jedoch mit den Familien vor Ort gesprochen hat, dem ist glasklar, dass die Welt zurzeit alles macht, um die Motivation zu erhöhen, dass sich sehr viele Flüchtlinge in Richtung Europa in Bewegung setzen.

Wir streiten uns in Deutschland darüber, ob ein Taschengeld von 143 Euro bezahlt werden soll. Mit 30 Euro könnten wir die Ernährung eines syrischen Flüchtlings im Libanon in ausreichendem Maße sicherstellen. Deutschland leistet viel. Wir sind unter den Hauptgebern der humanitären Hilfe und der Übergangshilfe in den syrischen Nachbarländern.

Deutschland hat die humanitäre Hilfe auf eine halbe Milliarde Euro gesteigert. Im Zuge des Flüchtlingspakets legt Deutschland noch einmal 400 Millionen drauf. Das gibt uns die Chance für neue diplomatische Initiativen, um die skandalöse und unsinnige Unterfinanzierung der Hilfsprogramme der Vereinten Nationen (UN) endlich zu beenden.

Die Völkerwanderung, von der einige jetzt leider leichtfertig reden, hat ganz sicher noch nicht eingesetzt. Sie droht allerdings dann, wenn wir langfristig Entwicklungshilfe immer noch als Almosen verstehen und Handelspolitik nur im Sinne der entwickelten Länder organisieren. Die Welt wächst weiter zusammen, Distanzen werden überwindbarer und Informationen sind in Echtzeit rund um den Globus bis in den hintersten Slum abrufbar. Wenn Menschen in anderen Ländern der Welt keine Perspektive haben, werden sie sich – nicht alle, aber viele – auf den Weg machen. Wenn wir das nicht wollen, müssen wir echte Teilhabe organisieren und eine faire Handels- und Rohstoffpolitik entwickeln.

Was wir zurzeit erleben, sind insbesondere zwei Fluchtbewegungen aus Südosteuropa und Syrien. So sehr uns die gestiegenen Zahlen überrascht haben, ist nicht klar, wie lange die Zahlen auf diesem Niveau bleiben. Der Schlüssel in Südosteuropa liegt in einer ökonomischen und sozialen Perspektive, die nur über eine Beitrittsperspektive in die Europäische Union (EU) erreicht werden kann.

Rund um Syrien geht es schlichtweg um die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel, um das Ausmaß der Zuwanderung nach Europa abzufedern. Die Vereinten Nationen und die Hilfsorganisationen leisten eine hervorragende Arbeit. Wir sollten sie ausreichend mit Mitteln ausstatten und den Menschen in den Herkunftsregionen helfen.

Dieser Artikel ist am 16. September 2015 als Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau erschienen.

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Weltweit gibt es eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. In Deutschland sind es etwa 17 Millionen über 18-Jährige, die mit einer gesundheitliche Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit leben. Mehr als die Hälfte von ihnen – 9,6 Millionen Menschen – haben eine amtlich anerkannte Behinderung. 7,3 Millionen Menschen gelten in Deutschland als schwerbehindert. Die meisten Menschen entwickeln eine Behinderung als Folge einer Erkrankung. Lediglich vier Prozent der Behinderungen sind angeboren. Eine Behinderung kann jede und jeden von uns treffen – jederzeit. Menschen mit Behinderungen wollen gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Doch in ihrem Lebensalltag sieht das ganz anders aus. Deshalb ist es wichtig, die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 als eines der ersten Länder ratifiziert hat, umzusetzen.

Es ist daher folgerichtig, dass die Große Koalition von SPD und CDU/CSU annähernd 20 Handlungsaufträge in den Koalitionsvertrag aufgenommen hat, die das Leben von Menschen mit Behinderungen verbessern sollen. Dazu gehören die Bereiche Bildung und Arbeit, Gesundheit und Pflege, Tourismus und Verkehr sowie Kultur und Sport. Ziel ist es, Barrieren, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, gleichberechtigt am Leben teilzuhaben, abzubauen.

Eines der größten Projekte der Großen Koalition im Bereich der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen ist die Reform der Eingliederungshilfe. Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen dabei unterstützen, behinderungsbedingte Nachteile bestmöglich auszugleichen, damit sie ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen können.

Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz soll die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass das Bundesteilhabegesetz noch in dieser Wahlperiode in Kraft tritt. Als Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Bundestagsfraktion habe ich ein Eckpunktepapier mit den aus meiner Sicht bestehenden Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz formuliert. Hierzu gehören insbesondere

  • die Prüfung der Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die Leistungen zur Eingliederungshilfe,
  • die angemessene Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts,
  • die Bereitstellung individueller, passgenauer und personenzentrierter Leistungen,
  • eine leistungsträgerunabhängige Beratung,
  • verbindliche, einheitliche Standards für Hilfebedarfsfeststellungsverfahren,
  • die Aufnahme einer klaren und praxistauglichen Regelung zur Inanspruchnahme von Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz sowie
  • die Lösung noch vorhandener Schnittstellenproblematiken und
  • die Schaffung flexibler Übergänge zwischen Werkstätten für behinderte Menschen und erstem Arbeitsmarkt.

Hier können Sie das komplette Eckpunktepapier zu den Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz herunterladen: