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Kurzfristige Einsparpotenziale nutzen und die öffentlichen Finanzen langfristig stabilisieren

Ob Kindergrundsicherung, die Stärkung der Pflegeversicherung oder andere soziale Projekte: Diese Koalition hat noch viel vor. Voraussetzung dafür ist ein auskömmlich finanzierter Staat. Als Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion legen wir Vorschläge vor, wie wir angesichts der angespannten Haushaltslage die großen sozialen Projekte dieser Bundesregierung umsetzen können. Durch kluge Reformen kann der Staat kurzfristige Einsparpotenziale im zweistelligen Milliardenbereich nutzen. Hier ist insbesondere der Bundesfinanzminister gefordert. Unsere Perspektive ist klar: Wir müssen hohe Vermögen stärker besteuern und die Besteuerung von Arbeitseinkommen reduzieren. So entlasten wir die breite Mitte unserer Gesellschaft, sichern den Zusammenhalt und finanzieren die großen Herausforderungen unserer Zeit.

Für Vermögende ist Deutschland im internationalen Vergleich ein Niedrigsteuerland. In Frankreich und Großbritannien machen vermögensbezogene Steuern wie zum Beispiel Vermögen- oder Erbschaftsteuer über 4% der gesamten Wirtschaftsleistung aus – in Deutschland nur gut 1%. Einer der Hauptgründe dafür ist die unzureichende Besteuerung von Erbschaften. Durch umfangreiche Steuerprivilegien und Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebsvermögen werden regelmäßig Milliardensummen steuerfrei weitergegeben. Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat im Rahmen ihres Projekts #FairErben mit der Erbschaftsteueruhr dar, dass der deutsche Staat so seit 2009 auf über 76 Milliarden Euro Erbschaftsteuereinnahmen verzichtet hat. Deutschland braucht deshalb eine effektive und progressive Erbschaftsteuer.

Demgegenüber sind die Steuern und Sozialabgaben auf das Erwerbseinkommen für die Mehrheit der Bürger:innen mit niedrigen und mittleren Einkommen zu hoch. Untere und mittlere Einkommensbezieher:innen wenden zudem einen deutlich größeren Anteil ihres relativen Einkommens für Konsumsteuern auf. Diese indirekten Steuern belasten insbesondere diejenigen, die von ihrem Einkommen weniger sparen können und mehr konsumieren müssen. Das ist gerade in Zeiten von Preissteigerungen ungerecht.

I. Unser Ziel: Die Bürger entlasten und Vermögensaufbau ermöglichen – Hohe Erbschaften und Vermögen angemessen besteuern

Als Parlamentarische Linke wollen wir die Reichen und Vermögenden stärker in die Pflicht nehmen und die breite Mehrheit der Bevölkerung entlasten. Zugleich stehen in den kommenden Jahren große Herausforderungen der Transformation an: Ein nachhaltiger Klimaschutz, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und eine aktive Industrie- und Wirtschaftspolitik. Es wird Zeit für ein Jahrzehnt der öffentlichen Investitionen für unsere Zukunft. Zu einer echten finanz- und steuerpolitische Zeitenwende gehören für uns unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Die Besteuerung hoher Erbschaften nach wie vor unzureichend. Durch umfangreiche Steuerprivilegien und Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebsvermögen werden regelmäßig Milliardensummen steuerfrei weitergegeben. Deutschland braucht deshalb eine effektive und progressive Erbschaftsteuer, um endlich eine angemessene Mindestbesteuerung der Betriebsvermögen
  • Bereits im vergangenen Jahr haben wir eine einmalige Abgabe auf besonders hohe Vermögen Die sozial gerechte und verfassungskonforme Wiederbelebung der Vermögensteuer ist seit 2019 Beschlusslage der SPD und bleibt unser Ziel.
  • Wir wollen eine aufkommensneutrale Reform der Einkommenssteuer: Durch eine Verschiebung der Progressionsgrenze schaffen wir eine Entlastung für den Großteil der Einkommen. Den Reichensteuersatz werden wir erhöhen, so dass das Steueraufkommen unverändert bleibt. Auch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei den Sozialbeiträgen wirkt als Entlastung für weite Teile der Bevölkerung.
  • Darüber hinaus gehört die Schuldenbremse auf den Prüfstand: Sowohl eine grundlegende Reform mit einer Investitionsregel nach dem Vorbild der goldenen Regel als auch eine Abschaffung der Schuldenbremse sind offen zu diskutieren.

II. Schnell umsetzbar: Schluss mit Steuervergünstigungen für Reiche und überflüssigen Subventionen

Wir dürfen die angespannte Lage der öffentlichen Finanzen nicht gegen die Wirtschaftlichkeit und den sozialen Zusammenhalt in unserem Land ausspielen. Die sozialen Projekte der Ampel-Koalition wie etwa die Kindergrundsicherung sind für uns nicht verhandelbar. Als Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion haben wir mit Blick auf die vielen akuten Krisen bereits eine einmalige Abgabe auf besonders hohe Vermögen angemahnt, um unsere Gesellschaft gut durch die Zeitenwende zu bringen. Für uns ist zudem klar: Steuervergünstigungen für Reiche und eine ganze Reihe von Subventionen können wir uns in diesen Zeiten nicht mehr leisten. Hier muss der Staat Einsparpotenziale nutzen und im Rahmen sozialverträglicher Lösungen dafür Sorge tragen, dass dies nicht zulasten kleiner und mittlerer Einkommensbezieher:innen geht.

Wie im Koalitionsvertrag verabredet wollen wir überflüssige, unwirksame und umwelt- und klimaschädliche Subventionen und Ausgaben abbauen. Dazu zählen:

  1. die Energiesteuerbefreiung auf Kerosin und das sog. Dieselprivileg, die den Staat jeweils über 8 Milliarden Euro jährlich kosten,
  2. das Dienstwagenprivileg, das bis zu 5,5 Milliarden Mindereinnahmen jährlich bedeutet,
  3. den sog. Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer für die Industrie, immerhin mit 1,5 Milliarden Euro pro Jahr beziffert, müssen wir kritisch hinterfragen und Reformansätze diskutieren. Aktive Industriepolitik bedeutet für uns unter anderem ein Industriestrompreis, der aus den Mitteln des Klima- und Transformationsfonds finanziert wird. So stärken wir die heimische Industrie und sichern Arbeitsplätze.

Der inzwischen stark gewachsene Katalog der Steuervergünstigungen in der Umsatzsteuer gehört auf den Prüfstand – auf einige werden wir angesichts des angespannten Haushalts künftig verzichten müssen.

Durch entsprechende Reformen sind Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich möglich. So sichern wir soziale Projekte ab und schaffen Spielraum für Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig beseitigen wir Fehlanreize und stärken den Klimaschutz.

Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Die größte Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg ist eine solche Situation. Wir müssen klotzen und die Wirtschaft in einer Weise mit Finanzmitteln stützen, wie dies seit Bestehen der Bundesrepublik noch nie der Fall war. Nur so können wir die Zukunft der jüngeren Generationen sichern. Und nur so können wir den Weg zu einem nachhaltigen und sozialen Umbau unseres Wirtschaftssystems fortsetzen.

Die vergangenen Krisen müssen uns eine Lehre sein. Auf zögerliches Verhalten und falsche Sparmaßnahmen, wie etwa nach der Finanzkrise in Südeuropa, folgte meist ein Jahrzehnt der Stagnation und Perspektivlosigkeit. Das trifft besonders die jungen Menschen. Nur wenn die öffentliche Hand jetzt entschieden handelt und glaubwürdig Sicherheit ausstrahlt, können die Menschen wieder Hoffnung für die Zukunft entwickeln und damit auch neue Perspektiven für die Wirtschaft in Deutschland und Europa schaffen. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung ist deshalb volkswirtschaftlich notwendig, richtig und generationengerecht. Nicht Schulden belasten die Zukunft der kommenden Generationen, sondern mögliches Zögern und Zaudern.

Die Corona-Pandemie hat allen vor Augen geführt, wie wichtig ein verlässlicher und starker Sozialstaat ist. Etwa bei der Gesundheitsversorgung, beim Katastrophenschutz, bei der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen und Bürger*innen, bei Wissenschaft, Bildung und Betreuung, bei der digitalen Infrastruktur usw.

Es ist eben kein Zufall, dass in den USA und in Großbritannien die Dinge schlechter gelaufen sind: Eine unfähige rechtspopulistische Führung, aber eben auch systematische Vernachlässigung staatlicher Handlungsfähigkeit und ein schwacher Sozialstaat führen zu schlimmen Konsequenzen für die Bevölkerung.

Im Kontrast dazu sind die Vorteile funktionierender staatlicher Leistungen, eines starken, reaktionsfähigen und sozialen Staates in den letzten Monaten deutlich geworden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind stolz, dass es – trotz manch strittiger Weichenstellungen in der Vergangenheit – nicht zuletzt der SPD zu verdanken ist, dass wir noch über diese staatliche Handlungsfähigkeit verfügen.

Die Corona-Krise zeigt aber auch die teilweise schmerzlichen Schwächen der öffentlichen Infrastruktur: Über Jahrzehnte hinweg haben alle politischen Ebenen an notwendigen Investitionen gespart. Die heutige Wirtschaftskrise muss deshalb auch als Chance genutzt werden, durch groß angelegte Investitionsprogramme unser Land zu modernisieren und fit zu machen für die Zukunft. Die Weichenstellungen von heute sind die Zukunftsperspektiven der nächsten Generationen. Deshalb ist es wichtig, dass das aktuelle Konjunkturprogramm und die nächsten Bundeshaushalte einen Schwerpunkt auf Investitionen legen, mit denen die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit und zu mehr Klimaschutz gestaltet werden kann. Im Zentrum müssen stehen: Ausbau und Verbesserungen bei Bildung, Forschung und Entwicklung, Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, die Transformation hin zu einem klimaneutralen Industriemodell, die Energiewende und spürbarer Ausbau unseres Gesundheitswesens.

Die Bürgerinnen und Bürger treibt zu Recht die Frage um: Wie soll es nach der Krise weitergehen? Können wir uns all die Maßnahmen überhaupt leisten? Es wird sich in den nächsten Monaten entscheiden, ob wir diese Krise solidarisch meistern und die Lasten gerecht verteilen oder ob Sozialabbau und eine weitere Umverteilung von unten nach oben folgt. Die Gretchenfrage lautet also: „Wie hältst du´s mit der Finanzierung“?

Vertreter von CDU und CSU fordern wegen der kreditfinanzierten Maßnahmen von über 200 Milliarden Euro in der Bundesrepublik und der zusätzlichen über 750 Milliarden der EU schon jetzt eine schnelle Schuldentilgung und die Kürzung staatlicher Leistungen, am besten noch verbunden mit einer drastischen Senkung der Unternehmenssteuern. Deren These: Erst durch die Schuldenbremse und ausgeglichene Haushalte habe der Staat die Voraussetzungen für die Krisenmaßnahmen und aktuelle Neuverschuldung geschaffen und der Staat müsse daher schnell wieder dahin zurück. Richtig ist: Grundlage für die hohe Leistungsfähigkeit Deutschlands sind vielmehr das wirtschaftliche Wachstum und die guten Arbeitsmarktzahlen. Hätte es in den vergangenen Jahrzehnten mehr Investitionen in den oben genannten Bereichen gegeben, dann wären die Voraussetzungen, stark aus der Krise herauszukommen, noch besser und die sozialen Verwerfungen geringer gewesen. Die Lehre aus dieser Krise heißt also: Investiere rechtzeitig, dann hast du in der Not.

Dennoch wollen CDU und CSU eine schnelle Schuldentilgung bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen und vehement geforderten Steuersenkungen für Besserverdienende. Die Folgen dieser Politik wären volkswirtschaftlich verheerend und für den sozialen Zusammenhalt fatal, denn sie würden milliardenschwere Belastungen für den Haushalt bedeuten, die durch große Einschnitte in die soziale Sicherung und die öffentliche Infrastruktur kompensiert werden müssten. Das hieße konkret: Lohnkürzungen bei Beschäftigten, gerade auch in den sogenannten „systemrelevanten“ Berufen, eine weitere Verschiebung der dringend notwendigen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und eine Beschneidung des Sozialstaats, obwohl dieser zur Bewältigung dieser Krise so kraftvoll beigetragen hat. Die Aussagen führender Politiker von CDU und CSU weisen genau in die Richtung einer solchen Umverteilung von unten nach oben. Das aber würgt den konjunkturellen Motor ab, der so ins Stottern gerät; das gefährdet Arbeitsplätze und wäre gesellschaftlich völlig unverträglich. Die große Mehrheit der Ökonominnen und Ökonomen, darunter auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, empfiehlt daher eindringlich, weiterhin massiv in die Überwindung der Krise zu investieren und den konjunkturellen Aufschwung nicht kaputtzusparen.

Auch unsere Sozialversicherungssysteme geraten durch Kürzungen und Sparmaßnahmen nur in eine Spirale nach unten. Sie sind auf Dauer nur sicher, wenn die Beitrags- und Steuerfinanzierung von einer starken Konjunktur getragen wird.

Wir wollen, dass der deutsche und europäische Motor wieder auf Hochtouren läuft. Dazu wollen wir weiter in die Zukunft investieren und die Krise in Europa solidarisch überwinden. Dazu wollen wir größere Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels unternehmen. Und dazu wollen wir, dass die Automobilindustrie in Deutschland endlich wieder dahin kommt, wo sie hingehört: an die Weltspitze – mit klimaneutralen Fahrzeugen und Antriebstechnologien. Der VW Käfer des 21. Jahrhunderts sollte in deutschen Werken zu guten Tariflöhnen gefertigt werden. Nur so kann Deutschland in und gemeinsam mit Europa seinen Platz als weltweit führender Industriestandort bewahren. Für diese Transformation brauchen wir heute massive Investitionen, nicht zuletzt in die Energiewende. Sie werden sich auszahlen. Sie heute zu unterlassen, das wäre die echte Belastung für kommende Generationen.

Der von Finanzminister Olaf Scholz initiierte deutsch-französische Vorschlag für ein milliardenschweres europäisches Konjunkturprogramm war die Initialzündung für eine schlagkräftige gesamteuropäische Krisenbekämpfung. Das Konjunkturprogramm ist nicht nur die richtige solidarische Antwort auf die gemeinsame Krise, sondern auch im Interesse unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Unternehmen in Deutschland. In keinem Land hängen wirtschaftliche Prosperität und Arbeitsplätze so sehr von einem geeinten und starken Europa ab wie Deutschland.

Das vom Europäischen Rat Ende Juli 2020 beschlossene Corona-Hilfspaket (390 Mrd. Euro Zuschüsse, 360 Mrd. Euro Kredite für den Solidarischen Wiederaufbaufonds, weitere rund 1.000 Mrd. Euro für 2021-2027 zur Bewältigung gemeinsamer Aufgaben in der EU im Mehrjährigen EU-Finanzrahmen), ist Ergebnis unseres beherzten Vorschlags. Wir begrüßen und unterstützen die Finanzierung der erforderlichen Investitionen durch gemeinschaftliche EU-Anleihen. Die NextGenerationEU-Programme versetzen die Mitgliedstaten über Kredite in die Lage, ihre Reformpläne z. B. für den ökologischen und digitalen Wandel, die nationalen Energie- und Klimapläne sowie die Pläne für einen gerechten Übergang zu realisieren.

Am anderen Ende der politischen Ebene müssen wir dafür sorgen, die Investitionsfähigkeit der Kommunen dauerhaft zu stärken. Über 65 % der öffentlichen Investitionen werden in den Kommunen getätigt. Wir brauchen starke Kommunen, um aus dieser Krise herauszuwachsen. Es ist deshalb richtig, dass wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Städte und Gemeinden mit einer höheren Übernahme von Sozialkosten und der Kompensation der Gewerbesteuerausfälle unterstützen. Die von Olaf Scholz vorgeschlagene Altschuldenregelung steht weiterhin auf unserer Agenda und hier sind jetzt vor allem die Bundesländer gefragt. Eine bloße Kompensation struktureller Defizite der Vergangenheit und auf Corona zurückzuführender Einnahmeeinbußen reicht allerdings nicht aus. Die Kommunen müssen über entsprechende Steuereinnahmen und Schuldenregelungen in die Lage versetzt werden, notwendige Zukunftsinvestitionen aus eigener Kraft zu finanzieren.

Bei der Finanzierung der Krisenlasten und der Zukunftsinvestitionen bauen wir auf zwei Säulen.

Kern einer nachhaltigen Staatsfinanzierung bleibt eine Besteuerung der Einkommen und Vermögen nach Leistungsfähigkeit. Zahlreiche Studien der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Einkommens-, vor allem aber die Vermögensungleichheit seit den 2000er Jahren trotz dem vor Corona langen Aufschwung auf hohem Niveau verharrt. Eine zu große soziale Ungleichheit ist nicht nur ungerecht, sondern auch volkswirtschaftlich schädlich, da sie das Wachstum hemmt. Die Corona-Krise hat Ungleichheiten noch einmal verschärft.

Wir wollen deshalb eine gerechte Primärverteilung des Bruttoinlandsprodukts, also eine angemesse Entlohnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Höhere Tariflöhne und gestärkte Tarifbindung, ein Ende sachgrundloser Befristungen und eine drastische Verringerung atypischer Beschäftigungsverhältnisse sowie ein Mindestlohn von mindestens 12 Euro sind hierzu richtige Maßnahmen. Bei der Sekundärverteilung kann nur eine leistungsgerechte Steuerbeteiligung aller dazu beitragen, dass Investitionen und Innovationen zu einem höheren Lebensstandard für alle führen. Dazu ist eine Vermögensteuer mit progressiver Ausgestaltung ebenso notwendig wie eine effektive Erbschaftsbesteuerung insbesondere der großen Betriebsvermögen sowie eine Bodenwertzuwachssteuer, um leistungslose Bodenwertsteigerungen an die Gesellschaft zurückzugeben. Auch wollen wir sämtliche Finanztransaktionen besteuern sowie Kapitaleinkünfte konsequent nach dem individuellen progressiven Einkommensteuersatz behandeln. Das von CDU/CSU und FDP geforderte Ende des Solidaritätszuschlages auch für die oberen zehn Prozent der Einkommensbeziehenden kann es nur dann geben, wenn dieser Personenkreis einen entsprechend höheren Beitrag in der Einkommensteuer leistet.

Die zweite Säule sind kreditfinanzierte Konjunkturpakete und Investitionen. Schulden sind dabei nicht per se gut, aber auch nicht per se schlecht. In der aktuellen Situation ist der Umfang der Maßnahmen der Situation angemessen und volkswirtschaftlich richtig. Die kreditfinanzierten Konjunkturprogramme bedeuten den Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen und sind die Steuereinnahmen von morgen. Bei einem Zinssatz der 30-jährigen Staatsanleihen von 0,0 % ist das nicht eine Belastung der kommenden Generationen, sondern Voraussetzung für deren positive Zukunft und eine moderne Infrastruktur. Wie wenig belastend ein höherer Schuldenstand ist und warum wir Schulden nicht schnell tilgen, sondern aus ihnen mit starken Wachstumsimpulsen herauswachsen müssen, zeigt die Finanzkrise vor 10 Jahren. Der Schuldenstand Deutschlands war damals um über 500 Mrd. Euro (siehe hier und hier) auf über 2 Billionen Euro und die Staatsverschuldungsquote auf über 80 % des BIP (Bruttoinlandsprodukt) gestiegen. Zehn Jahre später ist die Schuldenquote auf unter 60 % gefallen, aber der Schuldenstand nur um ca. 50 Mrd. € gesunken. Eine Volkswirtschaft und der Staat funktionieren ganz offensichtlich anders als ein Privathaushalt. Die mit Krediten finanzierten Konjunkturprogramme erhalten Arbeitsplätze, verringern damit die Sozialausgaben und sichern die staatlichen Einnahmen von morgen. Zudem ist der Staat ein institutionell „ewig“ lebender, guter Schuldner und braucht daher seine Schulden nicht sofort oder (zu) schnell zurückzuzahlen, sondern muss aus ihnen herauswachsen. In einer Krise wie der jetzigen sind zunächst nur Zinszahlungen zu bedienen. Sind die Zinsen Null, entsteht somit keine Belastung der laufenden Haushalte. Erst wenn die Zinsen wieder steigen, ist dies der Fall. Bei den gegenwärtigen Staatsanleihen dauert dies mindestens dreißig Jahre. Bis dahin sollte man die Schulden vorsichtig zurückführen – auf der sicheren Basis einer wieder gestärkten Konjunktur und ohne diese übermäßig zu belasten.

Die gegenwärtigen Fiskalregeln sind vor diesem Hintergrund zu eng gestrickt. In Deutschland wie auch in Europa brauchen wir deshalb Fiskalregeln, die neben der Ausgabenkontrolle den Staaten ausreichend Möglichkeiten für eine kurzfristige Stabilisierung der Gesamtwirtschaft und die langfristige Modernisierung des öffentlichen Kapitalstocks über Investitionen gibt. Die Ergänzung der deutschen Schuldenbremse und des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts um eine Goldene Regel für Investitionen wäre ein erster richtiger Schritt. Auch die Anhebung der Maastrichter Schuldenquote ist volkswirtschaftlich richtig. Wie tragfähig Staatsschulden sind, hängt u.a. vom Realzins und dem realen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ab. Der aktuelle Zinssatz liegt unter der Wachstumsrate. Bei einem Budgetdefizit von drei Prozent des BIP, einer Inflationsrate, die dem Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) von knapp zwei Prozent entspricht, und einer realen Wachstumsrate von einem Prozent, wäre nach Berechnung einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) eine Schuldenquote von bis zu 100 Prozent ohne Probleme verkraftbar – und damit notwendige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Europas finanzierbar. Inklusive eines „Sicherheitspuffers für unvorhergesehene Krisen“ ist eine Anhebung der Obergrenze von den willkürlichen 60 % auf 90 Prozent des BIP begründbar und sinnvoll.

Auch bedarf es eines Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte. Langfristig muss sich die europäische Fiskal-, Wirtschafts- und Sozialpolitik nicht an abstrakten Fiskal- und Wettbewerbsregeln orientieren, sondern das klare Ziel der Vollbeschäftigung sowie gleicher, guter und nachhaltiger Lebensverhältnisse für alle Europäer verfolgen.

Die Pandemie hat die Politik in Deutschland vor beispiellose Herausforderungen gestellt. Die Verantwortlichen in Kommunen, Ländern und Bundespolitik haben bislang gut bestanden. Auch und gerade die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat das getan, was die Bürger*innen von ihrer politischen Führung erwarten dürfen: verantwortungsvolles, gemeinsames, erfolgreiches Handeln.

Gleichzeitig bleiben die programmatischen Unterschiede zwischen den Parteien bestehen – ja, sie werden bei den weiteren anstehenden Entscheidungen zur Bewältigung der Krise und zu den Lehren aus der Pandemie noch schärfer hervortreten: Wir setzen nicht auf den neoliberalen Weg der Schwächung des Staates, eine die Wirtschaft strangulierende allzu rasche Schuldentilgung und der Privatisierung, sondern auf einen verlässlichen, starken und sozialen Staat, der Freiheit, wirtschaftliche Prosperität, Entfaltungs- und Gestaltungsmöglichkeiten durch gute Rahmenbedingungen, Gerechtigkeit und soziale Sicherheit schafft.

 

Das Papier als pdf-Datei zum Download gibt es hier.

 

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Adam Smith war ein Anhänger, David Ricardo ebenso und sogar Milton Friedman konnte ihr etwas abgewinnen: Bei Ökonomen gilt die Grundsteuer bis heute als eine der gerechtesten Steuerarten. Die Vorzüge der Grundsteuer liegen auf der Hand: Sie besteuert den Grundbesitz. Dessen Nutzung ist ohne Leistungen des Gemeinwesens – also ohne Straßen, Strom- und Wasserleitungen – nicht sinnvoll möglich. Mithin ist es gerechtfertigt, diese Realsteuer zu erheben. Zudem setzt die Steuer kaum ökonomische Fehlanreize, sie ist deutlich robuster gegenüber Krisenzeiten als viele andere Steuerarten und auch ihre Sozialverträglichkeit ist gegeben, da die Steuerlast davon abhängt, wie viel das jeweilige Grundstück und die darauf errichteten Immobilien wert sind.

Bekanntlich aber ist die Grundsteuer in Deutschland auf die schiefe Bahn geraten, ihre soziale Ausgewogenheit ist inzwischen nicht mehr gegeben. Warum? Die Bemessungsgrundlagen der Steuer sind völlig veraltet – die Einheitswerte sind im Westen auf das Jahr 1964 und im Osten auf das Jahr 1935 festgesetzt und seitdem nicht angepasst worden. Grundstücks- und Immobilienpreise sind in den vergangenen Jahren jedoch dramatisch gestiegen, gerade in Ballungsräumen wie München oder Hamburg. In anderen Regionen Deutschlands, die vom Strukturwandel oder schwindenden Bevölkerungszahlen betroffen sind, sieht die Entwicklung anders aus.

Was sind die Folgen? Grundbesitzer, Hauseigentümer und Mieter zahlen heute eine Steuer, die mit den tatsächlichen Grundstücks- und Immobilienwerten des Jahres 2016 nichts zu tun hat – die einen zahlen zu viel, die anderen zu wenig. Das geradezurücken ist eine Frage der Gerechtigkeit: Ein Villenbesitzer in Hamburg-Blankenese sollte mehr Grundsteuer bezahlen müssen als Tante Erna für ihr kleines Häuschen irgendwo auf dem Land.

Der politische Handlungsdruck wird durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs akut, der die veraltete Einheitsbewertung des Grundvermögens bereits als verfassungswidrig eingestuft und die Frage an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht hat. Sollte sich Karlsruhe dieser Auffassung anschließen und die Grundsteuer kippen – dass dies durchaus im Bereich des Möglichen liegt, zeigt das Beispiel der Erbschaftssteuer – wäre nicht nur die Politik blamiert, die es jahrzehntelang nicht geschafft hat, die Grundsteuer zu reformieren.

Vor allem würde eine solche Entscheidung die Handlungsfähigkeit der Kommunen massiv bedrohen. Denn die Einnahmen aus der Grundsteuer gehören mit derzeit rund 13 Milliarden Euro pro Jahr zu den wichtigsten Finanzquellen der Kommunen. Angesichts der anhaltenden kommunalen Unterausstattung hat die Grundsteuer gerade in klammen Städten und Gemeinden immer mehr an Bedeutung gewonnen: Beim Hebesatz wird die Schwelle von 1000 Prozent gerade von mehreren Kommunen gerissen. Unglaublich, aber wahr.

Eingedenk dieser Entwicklung hat sich die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, „die Grundsteuer unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes für Kommunen zeitnah zu modernisieren“. Der Bundesfinanzminister legte jedoch die Hände in den Schoß. Dafür haben nun die Länder, nach jahrzehntelangen Diskussionen, endlich einen Gesetzentwurf im Bundesrat auf den Weg gebracht. Ihr Plan sieht vor, die immerhin 35 Millionen „wirtschaftlichen Einheiten“, sprich Grundstücke und Immobilien, ab 2022 (!) neu zu bewerten. Ab 2027 geht’s dann richtig los mit der neuen Grundsteuer. Von da an soll der Wert der Grundstücke regelmäßig aktualisiert werden.

Ob das Verfassungsgericht angesichts dieser Umsetzungsdauer die Geduld der Länder teilt, wird sich zeigen. Immerhin gibt es nun aber einen konsensfähigen Vorschlag, der von einer großen Mehrheit der Länder und auch von den drei kommunalen Spitzenverbänden unterstützt wird. Konsensfähig? Hamburg aus taktischen und Bayern aus prinzipiellen Gründen haben ihre Zustimmung verweigert.

Denn in Bayern möchte man Steuersenkungen zum Thema im Bundestagswahlkampf machen. Da stört schon der Ruch, dass durch eine Reform irgendjemand mehr bezahlen könnte, als vorher. Es drohe eine gewaltige Steuererhöhung oder die Mieten würden explodieren, so orakelt man in Bayern. Dabei sieht der Vorschlag der Länder gerade keine Steuererhöhungen vor. Vielmehr setzt die Reform an der Verteilung der bestehenden Steuerlast an: Etwaigen Mehrbelastungen für Besitzer wertvoller Grundstücke und Immobilien stehen Steuererleichterungen in gleicher Höhe bei den günstigeren Lagen gegenüber. Offenbar aber ist die bayrische Verweigerungslust stärker als die Bindungswirkung des Koalitionsvertrags. Pacta sunt servanda? Schwierig mit der CSU.

Man kann nur hoffen, dass Ministerpräsidenten und Bundesfinanzminister die Kraft finden werden, dieses fast dreißigjährige Schauspiel föderaler Insuffizienz zu beenden. Klar ist: Wer eine Reform und damit den Fortbestand der Grundsteuer riskiert, sei es durch Nichtstun oder durch aktive Blockade, wird dieses Versagen vor Wählern, Bürgern, Vereinen, Kommunalpolitikern und vielen anderen erklären müssen.

Dieser Artikel erschien erstmalig am 29.11.2016 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

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Die Debatte um Griechenland hat die Defizite der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion schonungslos offen gelegt. Fehlender Reformeifer, der Druck der Austeritätspolitik sowie ein akuter Mangel an wirtschaftspolitischer Koordination haben nicht nur den Menschen in Griechenland zugesetzt, sondern belasten die Europäische Union insgesamt. Gleichzeitig wird in der Flüchtlingspolitik offenbar: Die Mitgliedsstaaten fühlen sich alleine überfordert, sind aber gemeinsam nicht hinreichend handlungsfähig. So stehen plötzlich Errungenschaften Europas wie der Anspruch auf eine humane Flüchtlingspolitik oder offene Binnengrenzen zur Disposition. Die Parlamentarische Linke hatte angesichts der aktuellen Situation am 5. November dazu eingeladen, über die Zukunft des europäischen Projektes zu diskutieren.

Zu Gast waren Sprecher der SPD-Gruppe im Europäischen Parlament, Udo Bullmann MdEP sowie Joachim Schuster MdEP, Berichterstatter zum Thema Freihandel. Wichtige Diskussionsbeiträge lieferten u.a. Gesine Schwan, ehemalige Präsidentin der Europa-Universität Viadrina und Heidemarie Wieczorek-Zeul, langjährige Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Udo Bullmann stellte die Frage nach europäischer Politikfähigkeit oder angesichts der Banken- und Finanzkrise. Statt Dogmen von Kürzungen staatlicher Leistungen zu folgen, solle man als Produktionsfaktor nicht nur die Arbeitskosten berücksichtigen, sondern auch die Qualität und Bildung und Infrastruktur. Stattdessen sei die öffentliche Investitionsquote in Europa von 6,7% im Jahr 2007 auf inzwischen 1,9% gesunken. Joachim Schuster beklagte das zu späte Eingreifen der EU. Europapolitik solle von den Mitgliedsländern nicht als Teil der internationalen Politik verstanden werden, sondern auch als Teil der nationalen Politik. Er verwies darauf, dass allein durch Steuerschlupflöcher in Luxemburg der Union 70 Mrd. Euro Steuereinnahmen verloren gingen.

Tenor der Diskussionsbeiträge war entsprechend, dass man den aktuellen Herausforderungen nicht durch Sparhaushalte begegnen könne. Es sei unumgänglich, zusätzliche Mittel zu mobilisieren und zwar durch eine stärkere steuerliche Heranziehung hoher Einkommen, Kapitalerträge und Erbschaften. Gesine Schwan wies darauf hin, dass vagabundierendes Kapital keine Anlage finde und deshalb die Spekulation anheize, während denen das Geld fehle, die es für die Deckung des täglichen Bedarfes brauchen. Eine gemeinsame europäische Steuerpolitik sei deshalb dringend erforderlich mit dem Ziel, die Schere zwischen Arm und Reich nicht noch weiter aufgehen zu lassen.

Neben einer stärkeren Koordinierung der Steuer- und Finanzpolitik in Europa sei auch der Widerstand gegen die Zerstörung der Arbeitsmarktordnung in den Ländern Südeuropas wichtig, brachte Dierk Hirschel von ver.di in die Diskussion ein. Heidemarie Wieczorek-Zeul hob die Bedeutung des Euro und der Europäischen Union als historische Errungenschaft hervor. Es könne keine Alternative sein, auf dem eingeschlagenen Weg wieder zurück in die Nationalstaatlichkeit zu gehen. Die Veranstaltung endete mit einem Appell von Joachim Schuster, immer zu berücksichtigen, wie sich die eigenen Wünsche und Bedürfnisse aus der Perspektive der Partner darstellen und bewertet werden. Nur so könne ein Zerbrechen Europas verhindert werden.

 

 

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Die Finanzminister von elf EU-Mitgliedstaaten sind bei der Einführung einer Finanztransaktionssteuer einen großen Schritt vorangekommen. Der gefundene Kompromiss ist der Einstieg in eine umfassende Besteuerung von Finanztransaktionen. Nachdem uns der Finanzsektor so viel gekostet hat, wird er damit in stärkerem Maße an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt werden. Dazu erklärt Lothar Binding:

„Nach langen Verhandlungen ist ein Durchbruch bei der Finanztransaktionssteuer gelungen. Die Finanzminister der elf EU-Mitgliedstaaten, die die Steuer im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit einführen wollen, haben sich bei ihrem informellen Treffen in Luxemburg auf wesentliche Elemente der Steuer geeinigt. In der ersten Stufe soll der Handel mit Aktien und Derivaten besteuert werden. Ausnahmen gelten für bestimmte Derivate mit unmittelbarem Bezug auf Staatsanleihen. Außerdem soll das Markt-Making von der Steuer befreit werden. Der jetzt gefundene Kompromiss ist ein Einstieg in eine umfassende Finanztransaktionssteuer. Er entspricht in wesentlichen Punkten dem von der Europäischen Kommission vor vier Jahren vorgelegten Entwurf. Eine Einbeziehung weiterer Finanztransaktionen, insbesondere von Anleihen, muss folgen.

Trotz verschiedener Abstriche wird das zentrale politischen Ziel erreicht: Mit der nun vereinbarten Besteuerung wird der Finanzsektor in stärkerem Maße an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt als bisher und der Widerstand der Finanzbranche, einer Branche mit ausufernden Risiken, gebrochen. Durch die Vereinbarung des Ansässigkeitsprinzips und die gleichzeitige Einführung der Besteuerung von Aktien und Derivaten sollen Ausweichreaktionen und Wettbewerbsverzerrungen weitestgehend vermieden werden.

Die so vereinbarte Einführung einer Finanztransaktionssteuer kann ein wichtiger Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit werden.“

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In den letzten Wochen ist wieder Bewegung in die stockenden europäischen Verhandlungen über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer gekommen. In einem gemeinsamen Brief
an ihre europäischen Kolleginnen und Kollegen haben sich die Finanzminister von Frankreich und Österreich auf die ursprüngliche Idee der Finanztransaktionssteuer zurückbesonnen: Eine breite Bemessungsgrundlage bei niedrigen Steuersätzen.

Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft gemeinsam mit anderen sozialdemokratischen Parlamentsfraktionen weiter für eine umfassende Steuer. Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) zur Finanztransaktionssteuer zeigt: Wir brauchen die Finanztransaktionssteuer, die in einem Schritt mit umfassendem Geltungsbereich und niedrigem Steuersatz eingeführt wird. Die Studie schätzt die möglichen Einnahmen aus der Steuer für Deutschland auf bis zu 44 Milliarden Euro.

Für uns sind folgende Ergebnisse wesentlich:

  • Bei Steuersätzen von 0,1 Prozent für Wertpapiere und 0,01 Prozent für Derivate ergibt sich für Deutschland ein mögliches Aufkommen zwischen 18 und 44 Milliarden Euro.
  • Werden Derivate nicht besteuert, geht das Aufkommen aus der Steuer in Deutsch-land um mehr als 90 Prozent zurück. Auch der Handel mit Staatsanleihen sollte besteuert werden.
  • Die Steuer muss aus einer Kombination von Ausgabe- und Ansässigkeitsprinzip er-hoben werden, sonst drohen weitere erhebliche Einbußen. So würden einerseits Fi-nanzprodukte besteuert, welche in Staaten ausgegeben wurden, die die Finanztrans-aktionssteuer erheben. Andererseits aber auch solche Transaktionen, die von den Händlern getätigt werden, die ihren Sitz im Geltungsbereich der Steuer haben.
  • Ein Stufenmodell, bei dem mit zeitlichem Abstand erst nach und nach Finanzprodukte in die Steuer einbezogen werden, lädt zu Ausweichreaktionen ein und ist deshalb nicht zu empfehlen.

Das Gutachten zeigt einmal mehr: Zentral ist eine möglichst breite Bemessungsgrundlage, eher bei sehr niedrigen Steuersätzen als verzögert eingeführt durch ein Stufenmodell. Die Finanztransaktionssteuer ist und bleibt ein wesentliches gemeinsames Projekt der europäischen Sozialisten und Sozialdemokraten. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre wissen wir, dass es noch viel Arbeit und Überzeugungskraft brauchen wird, die Verhandlungen erfolgreich zum Ende zu bringen. Frankreich hat sich bewegt. Finanzminister Schäuble muss jetzt den neuen Schwung nutzen und unverzüglich die Chancen auf eine Einigung in Europa ausloten.

 

 

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Seit einigen Monaten ist die Erbschaftsteuer wieder in der finanzpolitischen Debatte angekommen. Ausgangspunkt ist das lang erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewesen, dass im Dezember letzten Jahres das Erbschaftsteuerrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt hat. Der Bundestag als Gesetzgeber muss nun bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung erarbeiten. Konkret ging es im Verfahren um die Frage, inwiefern Betriebsvermögen privilegiert gegenüber anderen Vermögenswerten vererbt bzw. verschenkt werden darf. Weiterlesen

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