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CETA nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestags

Allgemein, Freihandel, Newsletter
_Foto: pixabay.com

In der Debatte um die transatlantischen Freihandelsabkommen hat die SPD einen sachbezogenen Weg gewählt, statt es sich mit der Forderung, die Verhandlungen zu stoppen oder die Abkommen kritiklos durchzuwinken, leicht zu machen. Bernd Lange und Sigmar Gabriel haben in den Verhandlungen um das europäisch-kanadische Abkommen CETA Veränderungen erreicht, die mit einer Verweigerungshaltung nicht zustande gekommen wären. Diese Veränderungen müssen nun ausgewertet werden. Die roten Linien, die die SPD auf ihrem Konvent 2014 beschlossen und auf dem Bundesparteitag im Dezember 2015 bekräftigt hat, müssen wir sorgfältig mit dem übersetzten Vertragstext abgleichen. Es gilt jetzt, Transparenz und ausführliche Beratungen zu gewährleisten:

  1. Der Deutsche Bundestag muss sich intensiv mit CETA befassen. Wie bei der ersten Föderalismuskommission muss es eine Anhörung im Plenum des Parlaments und zusätzlich Anhörungen in allen betroffenen Fachausschüssen geben, wenn der übersetzte Vertragstext vorliegt. Die SPD-Fraktion praktiziert diesen Ansatz bereits seit Beginn des Verhandlungsprozesses mit einer fachübergreifenden Arbeitsgruppe – diesen Weg müssen wir konsequent weiter gehen.
  2. CETA darf nicht ohne Beteiligung der nationalen Parlamente in Kraft treten – auch nicht in Teilen. Eine getrennte Inkraftsetzung bestimmter Teile des umfangreichen und in seiner Wirkungsdimension beispiellosen Vertrags weist zahlreiche rechtliche Probleme auf. Wir erleben derzeit eine der tiefsten Sinnkrisen der ‎EU.‬ Vor diesem Hintergrund wäre es fatal, ein so weitreichendes und hoch umstrittenes Abkommen ohne die notwendige Akzeptanz in Kraft zu setzen. So kann kein Vertrauen in demokratische Prozesse entstehen.
5. April 2016
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