PL-Fachgespräch: Datenschutz international regeln

, , ,

Datenschutz ist kein national zu bewältigendes Problem mehr. Wenn er wirksam sein soll, muss Datenschutz auf internationaler Ebene geregelt werden – eine solche Regelung fehlt aber bisher. Und auch die geplanten Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada, sowie das geplante internationale Dienstleistungsabkommen TISA sehen keine Regelungen zum Datenschutz vor.

Zusammen mit Dr. Alexander Dix (Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin) fand am 26.03.2015 ein Fachgespräch der PL zum Thema Datenschutz in Verbindung mit TTIP, CETA und TISA statt. Denn persönliche Daten und unser aller Spuren im Netz, die zu so genannten Metadaten werden, sind inzwischen zu einem weltweiten Handelsgut geworden. Außerdem findet kaum noch ein wirtschaftlicher Vertragsschluss ohne Nutzung und Verwendung digitaler Daten statt. Trotzdem sehen die geplanten Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada und das geplante internationale Dienstleistungsabkommen TISA keine Regelungen zum Datenschutz vor.

Die Rechtskulturen sind dabei weltweit sehr unterschiedlich. Während in den USA die Datenerhebung völlig unkritisch gesehen wird, gibt es in Europa die Vorstellung, dass bereits die Erhebung ein Grundrechtseingriff bedeuten kann. Auch am Beispiel der so genannten E-Discovery im Zivilprozess wurde dies sehr deutlich. Demnach gilt in den USA der Grundsatz, dass in Zivilprozessen alle privaten Daten transparent zu machen sind, die beweisen könnten, dass ein Kläger nicht im Recht ist. Dr. Dix führte dies am Beispiel einer Versicherungskundin aus, die im Rechtsstreit mit ihrer Krankenkasse gezwungen war, nicht nur Mails, sondern auch „nicht-öffentliche“ Facebook-Posts an die Versicherung herauszugeben. Seiner Meinung nach sollten die TTIP-Verhandlungen genutzt werden, um mit den USA hinreichende Regelungen im Sinne der europäischen Gesetzgebung zu vereinbaren.

In jedem Fall aber muss die Europäische Datenschutzgrundverordnung vor Abschluss der TTIP-Verhandlungen in Kraft treten, um einen hinreichenden Datenschutz zumindest im europäischen Raum zu gewährleisten. Tatsächlich gehört der Datenschutz zu dem durch das GATS-Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen geschützten hoheitlichen Regelungsbereich. Dahingehend sei keine Einschränkung der europäischen bzw. nationalen Regelungen zu befürchten, so Dix. Man müsse das geplante höhere Datenschutzniveau aber auch realisieren. Bei dem geplanten TISA-Abkommen bestehe die Gefahr darin, dass dieses sich nicht auf GATS stützt und Datenhandel Teil der damit vorgesehenen Liberalisierung des Dienstleistungssektors werden soll. Das wäre inakzeptabel – zumal TISA bislang im Geheimen vorbereitet wird.