Kurz nach der Konstituierung des 19. Bundestages hat sich die Parlamentarische Linke am 7. November zu einer Klausurtagung getroffen. Unter dem Titel „Wie weiter, SPD?“ sprachen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die vielbeschworene „inhaltliche, organisatorische und personelle“ Neuaufstellung der Partei. Hierzu eingeladen waren Elena Pieper von der Initiative SPD++, Michael Rüter, Staatssekretär a.D. und Mitglied im SPD-Landesvorstand Niedersachsen, sowie Gesine Schwan, Vorsitzende der SPD-Grundwertekommission.

Dr. Matthias Miersch, Sprecher der Parlamentarischen Linken, stellte im Anschluss zwölf Thesen zur Diskussion. In diesen Thesen skizziert er, in welche Richtung sich die SPD aus seiner Sicht weiterentwickeln muss.

Die finalisierten Thesen gibt es hier zum Download: Zwölf Thesen für die inhaltliche Weiterentwicklung der SPD

Bei fröhlicher Stimmung und bestem Sommerwetter hat die Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion in der Berliner Kalkscheune ihr diesjähriges Sommerfest gefeiert, bevor nach einer kurzen Sommerpause die heiße Phase des Bundeswahlkampfes losgeht. „Die Arbeit der PL in der 18. Wahlperiode kann sich sehen lassen“, so die Bilanz von PL-Sprecher Matthias Miersch. „Wir haben maßgeblich zur personellen und programmatischen Aufstellung der SPD beigetragen.“ Bis spät in den Abend feierten die Gäste der PL aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in der Kalkscheune.

Heute hat der Deutsche Bundestag über die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems abgestimmt. Dahinter verbirgt sich ein umfangreiches Regelungspaket, das auch das derzeit viel diskutierte Thema Autobahnprivatisierung enthält. Wir haben in den letzten Wochen gegen die ursprünglichen Pläne der Privatisierung gekämpft. Das jetzt beschlossene Regelungspaket ist unser Erfolg!

Zunächst ist zu beachten, dass der Bundestag über ein Regelungspaket entschieden hat, das im Vorfeld bereits zwischen allen Ministerpräsidenten und der Bundesregierung abgestimmt worden ist. Da die Länder in den Finanzbeziehungen Erleichterungen durch den Bund erfahren haben, haben sie im Gegenzug zugestanden, ein Stück ihrer Kompetenz im Bildungsbereich wieder an den Bund zu geben und in diesem Zusammenhang auch Bau, Planung und Verwaltung von Bundesstraßen bzw. Autobahnen dem Bund zu übertragen. Diese Verhandlung auf einer von der Verfassung nicht vorgesehenen Ebene zwischen Länderregierungen und Bundesregierung habe ich – wie schon bei den Föderalismusreformen I und II – am Dienstag dieser Woche in der Fraktion erneut kritisiert. Die Beratungen des Bundestages werden deutlich erschwert, wenn Ministerpräsidenten von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken vorher schon mit der Bundesregierung ein Gesamtpaket verabschieden, das dann faktisch nicht mehr „aufgeschnürt“ werden darf. Umso beachtlicher sind die Veränderungen, die nun zur Abstimmung stehen. Unabhängig davon hoffen wir aber, dass alle Parteien aus dieser Situation zukünftig lernen.

Erfolge bei Unterhaltsvorschuss und Bildungsinvestitionen

Aus sozialdemokratischer Sicht war in dem Regelungspaket von Anfang an die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses zu begrüßen. Für fast eine Million alleinerziehender Eltern und ihrer Kinder stellt es einen wichtigen Fortschritt dar, dass berufstätige Alleinerziehende, bei denen das unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, eine Erweiterung des Anspruches auf staatliche Unterstützung erfahren. Die Altersgrenze wird von jetzt zwölf Jahre auf 18 Jahre angehoben und die zeitliche Befristung von maximal sechs Jahren abgeschafft. Dieses wird dazu führen, dass die Doppelbelastung von Job und Kinderbetreuung besser bewältigt werden kann.

Ein großer Erfolg der SPD ist auch das Aufbrechen des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich. Der Bund wird in die Lage versetzt, 3,5 Milliarden Euro für Bildungsinvestitionen in finanzschwachen Kommunen bereitzustellen. Ich habe 2007 gegen das Kooperationsverbot gestimmt und bin froh, dass wir mit dieser Verfassungsänderung eine Auflockerung des Verbots erreichen. Dabei will ich nicht verschweigen, dass ich natürlich – wie die SPD auch in ihrem Wahlprogramm – für die vollständige Abschaffung eintrete. Allerdings sieht man an der Reaktion des CDU-Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, dass dieses ein höchst umstrittener Punkt ist. Er und andere Abgeordnete von CDU/CSU wollen das Paket ablehnen, weil sie den Weg in einen Zentralstaat fürchten. Dabei ist überall erkennbar, dass Bildung eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Überall fehlen Finanzmittel für gut ausgestattete Schulen! Diese Auseinandersetzung müssen wir auch im Bundestagswahlkampf weiter führen.

Verkehrsinfrastrukturgesellschaft als größtest Steitthema

Nun zu dem Teil des Regelungspakets, der uns die größten Probleme bereitet hat: In der Fassung, die wir in der ersten Lesung im Parlament beraten haben, haben sich die Länder in Artikel 90 des Grundgesetzes verpflichtet, u.a. die Verwaltung der Bundesautobahnen an den Bund zu übertragen. Ferner war vorgesehen, dass der Bund sich dafür einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen könne. Bereits in dieser Fassung war allerdings geregelt, dass das Eigentum des Bundes an den Autobahnen und Bundesstraßen unveräußerlich ist. Allerdings haben viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang befürchtet, dass private Investoren über eine Beteiligung an der Gesellschaft zumindest mittelbar eine „Privatisierung durch die Hintertür“ erreichen könnten. Die Verlautbarungen aus dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesverkehrsministerium bestärkten diesen Verdacht. Auch Verdi und der Bundesrechnungshof kritisierten das Vorhaben auch unter Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten, die von einer Landesbehörde an eine Gesellschaft des Bundes wechseln müssten, scharf. Organisationen wie Change.org und campact initiierten zahlreiche Briefaktionen an die Abgeordneten.

In diesem Zusammenhang haben auch wir als Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion für die Verhandlungen klare rote Linien gezogen. Nach wochenlangen Verhandlungen liegt nun eine Ergänzung des Verfassungstextes vor, der eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ausdrücklich ausschließt. Den Protesten und dem Engagement der SPD-Bundestagsfraktion ist es zu verdanken, dass somit all diese Schlupflöcher in der Verfassung selbst geschlossen worden sind. Darüber hinaus werden in der Debatte sogenannte Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) problematisiert. Die Partnerschaften gibt es bereits – sie werden nicht erst durch das hier vorliegende Regelungspaket ermöglicht. Doch selbst in diesem Bereich konnte nun durch das parlamentarische Verfahren eine Verbesserung erreicht werden: Erstmalig werden in der Verfassung Öffentlich-Private Partnerschaften für ganze Streckennetze oder wesentliche Teile explizit ausgeschlossen. Damit wird im Grundgesetz selbst ein klares Zeichen gegen die Ausweitung von ÖPP gesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion hätte sich eine noch weitergehendere Regelung gewünscht. Dies war jedoch mit der CDU/CSU-Fraktion nicht möglich.

Es ist befremdlich, wenn diese Fortschritte aufgrund parlamentarischer Beratungen nun durch interessierte Kreise umgedreht werden und Dinge, die längst möglich waren, als neue Wege der Privatisierung dargestellt werden. Demokratie und das Ringen im parlamentarischen Verfahren bringen fast nie ein klares Ja oder Nein hervor. Wer künftig Öffentlich-Private Partnerschaften vollständig verhindern will, muss dafür eintreten, dass der Staat mehr in die Infrastruktur investiert, wie es Martin Schulz und die SPD fordern. Ein völliger Ausschluss in der Verfassung, der einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat bedarf, war ebenso wie ein in der Verfassung verankerter Atomausstieg nicht realisierbar. Deshalb wünschen wir uns, dass all diejenigen, die sich in dieser Frage bislang engagiert haben, den Erfolg ihres Einsatzes, den das parlamentarische Verfahren gebracht hat, anerkennen und nun den Druck auf all die politischen Kräfte erhöhen, die die schwarze Null als Dogma gegenüber dringend notwendigen öffentlichen Investitionen priorisieren.

Die Arbeitsgruppe Rente der Parlamentarischen Linken hat unter Federführung von Ralf Kapschack ein Rentenkonzept für das SPD-Wahlprogramm erarbeitet. Aufgenommen wurden unter anderem Anregungen aus Gewerkschaften und Sozialverbänden. Kernforderung des Papiers: Die gesetzliche Rente muss den Lebensstandard sichern. Eine weitere Absenkung des Rentenniveaus müssen wir verhindern.

Mit einer Mindestrente deutlich oberhalb der Grundsicherung soll vor allem GeringverdienerInnen, die lange gearbeitet haben, die Furcht vor einem sozialen Abstieg im Alter genommen werden, heißt es im Text. Auch die Streichung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten würde an dieser Stelle eine deutliche Verbesserung ermöglichen. Mittelfristig muss das Niveau der gesetzlichen Rente wieder auf 50% angehoben werden. Denn die Erwartungen an die Förderung der privaten Vorsorge, die einst das Absenken des Rentenniveaus begründet haben, sind bei weitem nicht erfüllt worden. Bestehende Riesterverträge sollen Bestandsschutz erhalten, neue Verträge aber künftig nicht mehr mit Steuergeldern gefördert werden. Ein Ausbau der betrieblichen Altersversorgung ist sinnvoll, kann aber die gesetzliche Rente nur ergänzen, nicht ersetzen. Geplant ist deshalb, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung umzubauen. Dazu sollen schrittweise Abgeordnete, Freiberufler, Selbständige und perspektivisch auch Beamte einbezogen werden. Auch die Versorgungswerke sollen integriert werden. Finanzierungsmöglichkeiten für die geforderten Leistungsverbesserungen sind die Steuerfinanzierung sämtlicher versicherungsfremder Leistungen aus der gesetzlichen Rente sowie eine Überprüfung der Beitragsbemessungsgrenze.

Das vollständige Papier finden Sie hier:

 

Die Autobahnen sind Eigentum des Bundes. Für deren Bau, Planung und Verwaltung sind aber in seinem Auftrag bisher die Länder zuständig. Die Finanzierung und Priorisierung liegt beim Bund. Im Rahmen der Einigung zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen – und auf Druck des Bundes – haben die Länder letztendlich zugestimmt, dem Bund die Gesamtverantwortung zu übertragen und die Auftragsverwaltung aufzugeben. In ihrer Einigung legten sich Bund und Länder auf die Gründung einer „privatrechtlich organisierten Infrastrukturgesellschaft“ fest.

  1. Die Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass durch die Einigung zwischen Bund und Ländern der Bau, die Planung und die Verwaltung von Bundesstraßen und Autobahnen effizienter und transparenter organisiert werden sollen. Wir begrüßen ebenfalls, dass jegliche Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen sowie der Infrastrukturgesellschaft im Grundgesetz ausgeschlossen werden soll.
  2. Bei der zu gründenden Verkehrsinfrastrukturgesellschaft sprechen wir uns für eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) statt der angedachten privatrechtlichen GmbH aus. Die Vorteile einer AöR liegen in der besseren Transparenz, der parlamentarischen Kontrolle und dem abschließenden Ausschluss jeglicher Privatisierung. Auch die Möglichkeit einer (Teil-) Privatisierung der vorgesehenen GmbH-Tochtergesellschaften wäre bei einer AöR ausgeschlossen.
  3. Unabhängig von den aktuellen Fragen der Organisationsform haben wir grundsätzlich Bedenken in Bezug auf die Beteiligung von privatem Kapital im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP). Wir teilen die Kritik des Bundesrechnungshofs, der privat finanzierten Autobahnbau als unwirtschaftlich ablehnt.
  4. Klar ist: Einen Umbau des jetzigen Systems kann es nur geben, wenn sichergestellt ist, dass spätere Privatisierungen unumstößlich ausgeschlossen werden und die öffentliche Hand ausreichend Eingriffsrechte behält. Zudem sind eine ausreichende Finanzierung aller Bundesstraßen sicherzustellen und die Interessen der Beschäftigten zu wahren.

Altersarmut ist kein Naturgesetz – sie zu verhindern ist eine Frage politischer Steuerung. Deshalb hat die Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion bereits im Juli 2016 einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, um das Rentensystem in Deutschland zukunftsfest und solidarisch umzubauen. Auch das das Bundesarbeitsministerium hat nun ein Konzept zur Reform der Alterssicherung vorgestellt. Gemeinsam mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und dem Vorsitzenden der IG Metall Jörg Hofmann hatte die PL deshalb am 29. November 2016 zu einer Diskussion über die Zukunft der Alterssicherung in den Deutschen Bundestag eingeladen.

In den Mittelpunkt ihrer Ausführungen stellte die Bundesarbeitsministerin Überlegungen zu einem höheren Steueranteil bei der Finanzierung der gesetzlichen Rente. „Wir müssen über einen neuen Verteilungskompromiss reden“, so Nahles. Lob gab es für das Konzept sowohl von IG-Metall-Chef Hofmann als auch von PL-Sprecher Matthias Miersch. „Das Konzept von Andrea Nahles ist eine sehr gute Grundlage für unsere weitere Arbeit am Wahlprogramm der SPD“, so Miersch. „Die Frage des Rentenniveaus ist von hoher Bedeutung für unsere Glaubwürdigkeit. Dort sehe ich noch Diskussionsbedarf.“ Zentral für die Parlamentarische Linke ist, die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken. Betriebsrenten und private Vorsorge seien kein Ersatz für eine den Lebensstandard sichernde gesetzliche Rente, heißt es im PL-Papier. Konsens in der Diskussion war die Forderung nach einer Solidarrente, die spürbar über der Grundsicherung liegt: „Das ist eine Frage der Anerkennung von Lebensleistung der Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben“, so Matthias Miersch.

In der Großen Koalition sind die Gemeinsamkeiten nahezu ausgeschöpft. Gerade bei den großen gesellschaftspolitischen Fragen geht nichts mehr gemeinsam. Deshalb muss die SPD über alternative Konstellationen nach der nächsten Bundestagswahl nachdenken und ausloten, bei welchen Fragen es die größten Gemeinsamkeiten mit anderen Parteien gibt. „Nach meiner Einschätzung darf es nach der nächsten Bundestagswahl keine Große Koalition mehr geben“, so PL-Sprecher Matthias Miersch. „Insofern wären alle Beteiligten gut beraten, frühzeitig über Alternativen nachzudenken – dazu gehört auch ein intensiver Austausch zwischen SPD, Grünen und der Links-Partei. Wir müssen Merkels Kanzlerschaft 2017 beenden.“

Ein Anfang für diesen Austausch hat die Parlamentarische Linke am Abend des 11. Oktober 2016 initiiert. Über 100 Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Partei Die Linke kamen im Bundestag zusammen um über Gemeinsames, aber auch Trennendes zu sprechen. Zu Gast war auch der Philosoph Oskar Negt, der in seinem Vortrag eindringlich darauf hinwies, dass der richtige Zeitpunkt für ein rot-rot-grünes Bündnis gekommen sei. In der anschließenden Diskussion gab es einen breiten Konsens, dass Deutschland dringend eine Alternative zur Großen Koalition braucht. Eine mögliche rot-rot-Grüne Koalition muss den Weg zu einer offenen, solidarischen Gesellschaft aufzeigen – insgesamt, aber auch bei ganz konkreten politischen Projekten. Weiter diskutiert werden soll am 11. Dezember 2016. Dabei sein werden unter anderem Vertreter_innen der Gewerkschaften.

Die Rede von Oskar Negt zum Download:

 

Nach dem SPD-Parteikonvent in Wolfsburg lauten viele Überschriften in den Medien: „SPD stimmt CETA zu“. Wir haben uns als PL seit vielen Monaten intensiv mit dem Abkommen beschäftigt und uns an vielen Stellen in die Debatte eingemischt. Deshalb möchten wir an dieser Stelle offene Fragen zum Konventsbeschluss der SPD beantworten.

Die SPD hat auf ihrem Konvent nicht für CETA gestimmt, wie viele schreiben. Sie hat einen Antrag verabschiedet, der unsere Anforderungen an das Abkommen und den nun vor uns liegenden Prozess beschreibt. Wir haben ganz klare Bedingungen beschlossen, die am Ende Maßstab für jeden SPD-Abgeordneten sind. Wenn unsere Forderungen nicht erfüllt sind, kann die SPD CETA nicht zustimmen:

  • Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf Rechtstatbestände wie „faire und gerechte Behandlung“ und „indirekte Enteignung“ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfindet. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden.
  • Unter Bezugnahme auf das Cartagena-Protokoll und die Rechtsposition der EU im WTO-Verfahren über Hormonfleisch zwischen der EU und Nordamerika muss unmissverständlich und rechtsverbindlich erklärt werden, dass die EU im Rahmen des CETA-Abkommens in keiner Weise vom primärrechtlich verankerten Vorsorgeprinzip (Art. 191 AEUV) abweicht.
  • Im Rahmen des Beratungsprozesses ist ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards zu entwickeln. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden. Der soziale Dialog ist effektiv auszugestalten, sodass das Verfahren zur Durchsetzung von Standards wirkungsvoll genug ist und durch Sanktionsmöglichkeiten ergänzt wird.
  • Es muss sich aus dem CETA-Vertrag unmissverständlich ergeben, dass bestehende und künftig entstehende Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht vom Vertrag erfasst werden.

Im Konventsbeschluss wird außerdem ein Weg beschrieben, wie wir Verbesserungen am Vertrag über das parlamentarische Verfahren erreichen wollen: Es muss einen breiten Anhörungsprozess des Europäischen Parlaments mit der Zivilgesellschaft und den nationalen Parlamenten geben, der Lösungsansätze für alle umstrittenen Fragen entwickelt, bevor das Europäische Parlament über den Vertrag abstimmt und Teile des Abkommens vorläufig angewendet werden. In diesem Zusammenhang wird es intensive Auseinandersetzungen um die Fragen geben, welche Bereiche des Abkommens in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen und damit vorläufig angewendet werden können. Die SPD legt sich im Beschluss fest: Unter anderem das hoch umstrittene Kapitel zum Investorenschutz fällt in nationale Zuständigkeit. Dieser Bereich kann also nur dann angewendet werden, wenn auch das letzte nationale Parlament der Europäischen Union zugestimmt hat.

Jetzt müssen wir beweisen, dass Europa in der Lage ist, neue Wege der Demokratie und Transparenz zu gehen. Wir hoffen sehr, dass wir für diesen Weg viele Mitstreiter in den anderen EU-Mitgliedstaaten finden können. Bereits gestern hat Sigmar Gabriel mit der Kanadischen Handelsministerin gestern noch Änderungen im Hinblick auf die Arbeitnehmerrechte für den Ministerrat angekündigt, die den DGB-Vorsitzenden Rainer Hoffmann dazu veranlasst haben, auf dem Konvent für die Zustimmung zum nun beschlossenen Antrag zu werben.

Beschluss des SPD-Parteikonvents zum Download:

 

 

Auch in diesem Jahr hat die Parlamentarische Linke wieder zum Sommerfest in die Berliner Kalkscheune eingeladen. Gemeinsam mit über 400 Gästen aus Bundestag und Bundesregierung, unseren Bündnispartner_innen aus linker Bewegung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft hatten wir einen tollen Spätsommerabend mit Essen, Trinken, Musik und interessanten Gesprächen. Wir danken herzlich unseren Gästen und allen anderen, die zum Gelingen dieses schönen Festes beigetragen haben. Bis zum nächsten Mal!

 

Die SPD hat stets auf Verhandlungen gesetzt, ohne pauschal Ja oder Nein zu dem Vertrag zu sagen. Sozialdemokraten haben wichtige Änderungen erreicht. Allerdings konnten die grundsätzlichen Probleme nicht beseitigt werden – es wurden lediglich so genannte Klarstellungen eingezogen, die letztlich zu weiterer Rechtsunsicherheit führen und nicht die Qualität erreichen, die für einen fairen Handel nötig ist. In zentralen Bereichen wie Investitionsschutz, öffentlicher Daseinsvorsorge und Verbraucherschutz sind die von der SPD gezogenen roten Linien klar überschritten worden.

Auch der deutsche und der kanadische Gewerkschaftsbund haben dazu aufgerufen, CETA in derzeitigen Form abzulehnen und darauf hinzuwirken, die Verhandlungen zwischen Kanada und der EU wieder aufzunehmen. Wir müssen CETA zu einem fairen Handelsabkommen machen! Der Weg zu einem guten Abkommen könnte nun über die Parlamente gehen: Durch eine entsprechende Beschlussfassung im Ministerrat muss das Europäische Parlament in die Lage versetzt werden, das Verfahren an sich zu ziehen. Mindestvoraussetzung dafür ist allerdings, dass kein Teil des CETA-Vertrages vorläufig in Kraft tritt.

Seit die offizielle deutsche Übersetzung des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA vorliegt, hat PL-Sprecher Matthias Miersch sich intensiv mit dem Vertragstext beschäftigt. Denn jeder unbestimmte Rechtsbegriff wird künftig hoch umstritten sein. Deshalb muss auch CETA vor dem Hintergrund bewertet werden, dass Interessensgruppen alles versuchen werden, um sich ihre Vorteile zu sichern. Die vollständige Bewertung von Matthias Miersch finden Sie hier: