_Foto: pixabay.com

Die Finanzminister von elf EU-Mitgliedstaaten sind bei der Einführung einer Finanztransaktionssteuer einen großen Schritt vorangekommen. Der gefundene Kompromiss ist der Einstieg in eine umfassende Besteuerung von Finanztransaktionen. Nachdem uns der Finanzsektor so viel gekostet hat, wird er damit in stärkerem Maße an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt werden. Dazu erklärt Lothar Binding:

„Nach langen Verhandlungen ist ein Durchbruch bei der Finanztransaktionssteuer gelungen. Die Finanzminister der elf EU-Mitgliedstaaten, die die Steuer im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit einführen wollen, haben sich bei ihrem informellen Treffen in Luxemburg auf wesentliche Elemente der Steuer geeinigt. In der ersten Stufe soll der Handel mit Aktien und Derivaten besteuert werden. Ausnahmen gelten für bestimmte Derivate mit unmittelbarem Bezug auf Staatsanleihen. Außerdem soll das Markt-Making von der Steuer befreit werden. Der jetzt gefundene Kompromiss ist ein Einstieg in eine umfassende Finanztransaktionssteuer. Er entspricht in wesentlichen Punkten dem von der Europäischen Kommission vor vier Jahren vorgelegten Entwurf. Eine Einbeziehung weiterer Finanztransaktionen, insbesondere von Anleihen, muss folgen.

Trotz verschiedener Abstriche wird das zentrale politischen Ziel erreicht: Mit der nun vereinbarten Besteuerung wird der Finanzsektor in stärkerem Maße an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt als bisher und der Widerstand der Finanzbranche, einer Branche mit ausufernden Risiken, gebrochen. Durch die Vereinbarung des Ansässigkeitsprinzips und die gleichzeitige Einführung der Besteuerung von Aktien und Derivaten sollen Ausweichreaktionen und Wettbewerbsverzerrungen weitestgehend vermieden werden.

Die so vereinbarte Einführung einer Finanztransaktionssteuer kann ein wichtiger Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit werden.“

_Foto: pixabay.com

„Fast täglich brennen Flüchtlingsunterkünfte irgendwo in Deutschland. Allein bis Ende August 2015 wurden mehr als 340 solche Straftaten in diesem Jahr registriert. Im Netz macht sich eine unerträgliche rassistische Hetze gegen Flüchtlinge breit. Menschen, die sich für Flüchtlinge in Deutschland engagieren, werden bedroht. Wer das Asylrecht verteidigt, erhält nur allzu oft menschenverachtende Hasspost. Nazis und Rechtsextreme mobilisieren deutschlandweit gegen Menschen in Not und auf der Flucht. Dabei setzen sie auch auf Terror und Gewalt.

Diese Angriffe von Nazis und Rassisten auf Menschen, die vor Krieg und Elend fliehen, sind nicht nur Straftaten gegen Leib und Leben von Einzelnen, sondern zugleich ein Anschlag auf den demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Sie sind inakzeptabel und reihen sich ein in die lange Kette rassistischer Gewalttaten in unserem Land. Angesichts dieser Bedrohung fordern wir, dass mit aller Härte des Rechtsstaates gegen Nazigewalttäter und ihre Mitläufer vorgegangen wird. Wer Asylunterkünfte angreift und volksverhetzende Parolen skandiert, ist kein „besorgter Bürger“, sondern ein Krimineller.

Wir stehen an der Seite der vielen engagierten Menschen in Deutschland, die sich für Flüchtlinge einsetzen. Diese verdienen mehr Unterstützung. Wir fordern weiterhin ernsthafte europäische Anstrengungen zur Bekämpfung der Fluchtursachen. Bis sie erfolgreich sind, brauchen wir keine weiteren Abschottungs- und Angstdebatten, sondern den klaren Willen, Flüchtlinge schnell und gut zu integrieren.

Wir erwarten, dass alle Politikerinnen und Politiker für eine offene Gesellschaft eintreten, in der Diskriminierung von Flüchtlingen und Angstmache gegen Fremde keinen Platz haben. Alle gesellschaftlichen Kräfte müssen gebündelt werden, damit Flüchtlinge bei uns Schutz finden.

Jede Form von Rassismus muss konsequent geächtet werden.“

Erstunterzeichner_innen:

Rüdiger Veit, MdB, SPD
Sevim Dagdelen, MdB, DIE LINKE
Cem Özdemir, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Den vollständigen Aufruf inklusive aller Unterzeichner_innen finden Sie hier:

 

 

_Foto: pixabay.com

Mit dem Papier „Starke Ideen für Deutschland 2025“ hat Sigmar Gabriel den Auftakt gemacht für eine Diskussion über sozialdemokratische Politik in den kommenden zehn Jahren. Die SPD-Linke nimmt diesen Impuls gerne auf und beteiligt sich auf allen Ebenen an der Debatte. Deshalb haben PL-Sprecher Matthias Miersch, der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner und Juso-Vorsitzende Johanna Uekermann gemeinsam das Strategiepapier Morgen Gut Leben – 10 Thesen für eine gerechte und offene Gesellschaft geschrieben.

Die Autor_innen sind überzeugt: Das Wahlprogramm 2013 ist ein guter Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der SPD-Programmatik. Nur, wenn es gelingt, auch über die Alltagspolitik hinaus ein klares Gerechtigkeitsprofil aufzeigen, kann die SPD bei der Bundestagswahl 2017 erfolgreich sein. „Wir stützen uns auf die Grundwerte der Sozialdemokratie Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität, sowie auf das Leitbild einer modernen, offenen und teilhabeorientierten Gesellschaft“, heißt es in dem Papier. „Unsere Aufgabe als SPD ist es, die Alltagsprobleme der Menschen in den Mittelpunkt zu rücken und damit Vertrauen zurückzugewinnen. Gerechtigkeit ist die Kernkompetenz der Sozialdemokratie – daran muss sich jeder programmatische Beitrag messen lassen.“

Das vollständige Papier gibt es hier zum Download:

 

Deutschland diskutiert über Flüchtlingspolitik. Kaum ein anderes Thema schlägt derzeit mehr Wellen. In den Diskussionen hört man dabei immer wieder das Argument, man müsse ja nur die „Fluchtursachen in den Herkunftsländern bekämpfen“. Was aber ist damit eigentlich gemeint?

Der Ausspruch suggeriert, dass es eine einfache und schnelle Lösung gäbe, die uns die Verantwortung für die Flüchtlinge hier in Deutschland abnimmt. Der Vorstellung einer schnellen und einfachen Lösung muss man jedoch entschieden widersprechen. Flucht hat ganz unterschiedliche Ursachen: Terror, Krieg, Armut, Hunger oder einfach eine absolute Chancen- und Perspektivlosigkeit in der eigenen Heimat. So verschieden diese Ursachen sind, sie sind nachvollziehbar und berechtigt. Die vielen bewegenden Einzelschicksale von Menschen, die alles aufgeben und sich in Lebensgefahr begeben, um ihren Familien ein besseres Leben zu ermöglichen, sie bringen uns auf Tuchfühlung mit dem Elend in der Welt. Einem Elend, das für lange Zeit weit genug von uns entfernt war, nämlich jenseits des Mittelmeeres.

Diese individuellen Geschichten, das sichtbare Leid der Menschen vor unserer Haustür führt jedoch zu einem Umdenken in der Bevölkerung und fordert die Politik in vielen Bereichen und auf allen Ebenen. Entwicklungspolitik verdeutlicht dabei, dass die Fluchtursachen die eigentlichen Probleme sind und eben nicht die flüchtenden Menschen selbst. Die Fluchtursachen zu bekämpfen, erfordert nicht zuletzt vielfältige und aufeinander abgestimmte Lösungsansätze.

Es geht um Infrastruktur, um den Aufbau von für alle zugänglichen Gesundheitssystemen, um die Stärkung ziviler Konfliktprävention oder um die Einrichtung fairer Bildungs- und Ausbildungssysteme. Es geht auch um fairen Handel und faire Welthandelsverträge. Erst wenn es gelingt, globale Lieferketten mit verbindlichen Sozial- und Umweltstandards zu etablieren, die gute und existenzsichernde Arbeit weltweit möglich machen, erst dann bekämpfen wir einige Fluchtursachen nachhaltig. Allein diese nicht vollständige Aufzählung der notwendigen Lösungsansätze verdeutlicht, dass es schnelle oder einfache Lösungen nicht geben kann.

Um die Wirksamkeit zu erhöhen, muss Entwicklungspolitik zukünftig noch stärker im Sinne der Kohärenz mit Außen-, Menschenrechts- und Verteidigungspolitik, aber auch mit der Wirtschaftspolitik verknüpft werden. Globale Entwicklung muss dabei noch stärker als Querschnittsaufgabe für alle Politikbereiche gesehen werden – als ein Politikanspruch, der so auch in den neuen globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) benannt wird. In dieser Zukunftsagenda, die im September von der UN-Vollversammlung in New York beschlossen werden wird, geht es um eine gerechte Zukunft für alle Menschen auf unserer Erde, im wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Sinn. Eine immense Herausforderung die an alle Staaten der Welt adressiert ist. Und genau Letzteres ist ein Quantensprung in der Entwicklungszusammenarbeit: Entwicklung betrifft nicht mehr nur die armen und ärmsten Länder der Welt, sie betrifft in Zukunft uns alle.

Wir in den wohlhabenden Staaten müssen uns von dem Gedanken verabschieden, dass die Menschen, die zu uns flüchten, ein zeitlich begrenztes Phänomen seien. Ganz im Gegenteil, denn die Zahl der Krisenherde nimmt weltweit eher zu als ab. Selbst wenn es mittelfristig doch gelingen sollte, Zentral- und Nordafrika sowie den Nahen Osten wieder einigermaßen zu stabilisieren, bedeutet das nicht, dass damit die Flüchtlingsströme gestoppt wären. Zurzeit sind weltweit 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Nur ein minimaler Bruchteil davon sucht den Weg nach Europa und dennoch kommt es zu beschämenden Quoten-Debatten. Der Klimawandel wird die Zahl der zur Flucht gezwungenen Menschen erhöhen, denn auch sie werden nichts anderes als einen Ort zum Überleben auf der Welt suchen.

Aufgrund der möglichen Verstetigung der Anzahl der flüchtenden Menschen macht Aktionismus bei der Bekämpfung von Fluchtursachen keinen Sinn – er wird verpuffen. So begrüßenswert und notwendig die zusätzlichen Mittel sind, die die Bundesregierung – für die wirtschaftliche Zusammenarbeit bereitstellt, so brauchen wir in Zukunft endlich einen verbindlichen Aufwuchspfad der Finanzmittel für Entwicklung. Das Versprechen der Industriestaaten, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungs-zusammenarbeit auszugeben, stammt aus den 70er Jahren. Und wo liegt Deutschland zurzeit? Nächstes Jahr erreichen wir voraussichtlich endlich immerhin 0,4 Prozent. Wir verlangen von den Entwicklungsländern wirksames Handeln und zügige Reformen, aber wir selbst halten uns jahrzehntelang nicht an die eigenen Versprechen. So verspielt man Zeit und vor allem Vertrauen.

Die Aussage „Fluchtursachen in den Herkunftsländern bekämpfen“ darf nicht zu einer Ausrede werden, um sich von der Problematik distanzieren zu können. Wir werden schutzsuchenden Menschen weiter helfen, sie nehmen uns kein bisschen weg und sie verdienen selbstverständlich einen menschenwürdigen Aufenthalt. Entwicklungszusammenarbeit hat die komplexe, aber auch erfolgversprechende Aufgabe, mit Nachdruck an langfristig strukturellen Verbesserungen in den Herkunftsländern zu arbeiten. Wir alle müssen deshalb unsere Erwartungshaltung an die Fluchtursachenbekämpfung durch Entwicklungszusammenarbeit an die Realität anpassen: Es gibt keine schnellen Lösungen – alles, was wir tun, braucht Zeit.

Der Artikel ist außerdem am 05.08.2015 als Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau erschienen.

In einem Schreiben an die Streikenden bei der Deutschen Post AG hat PL-Sprecher die solidarischen Grüße der Abgeordneten in der Parlamentarischen Linken übermittelt. Bereits seit Wochen befinden sich die Kolleginnen und Kollegen im Ausstand, um gegen die Auslagerung von Arbeitsplätzen in der Paketzustellung und die damit einhergehende Tarifflucht zu protestieren. Die Deutsche Post gründete dazu Anfang des Jahres 49 Regionalgesellschaften unter dem Dach der neuen Tochter DHL Delivery GmbH. Eingestellt werden vornehmlich Postbeschäftigte, allerdings nur befristet. Doch die Festanstellung hat ihren Preis: Die Löhne bei Entfristung liegen 20 Prozent unter denen, die ver.di mit der DPAG ausgehandelt hat.

Hier der vollständige Text des Schreibens:

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich übermittle Euch die solidarischen Grüße aller Abgeordneten, die in der Parlamentarischen Linken organisiert sind. Wir stehen uneingeschränkt hinter Euch und den Zielen des Streiks.

Die Auslagerung von tausenden Arbeitsplätzen in der Paketzustellung ist nichts anderes als Tarifflucht: Die Deutsche Post AG, ein erfolgreicher Konzern, der dieses Jahr erneut Milliardengewinne präsentiert hat, unterläuft damit einen gültigen Tarifvertrag. ArbeitnehmerInnen sollen die gleiche Arbeit für deutlich weniger Lohn und zu schlechteren Arbeitsbedingungen machen. Dagegen wenden wir uns in aller Deutlichkeit!

Verschärft wurde die Auseinandersetzung seitens der Deutschen Post durch den aus unserer Sicht missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen und LeiharbeitnehmerInnen unter Umgehung des DGB-Tarifvertrages zur Leiharbeit. Es entsteht der Eindruck, dass die Post die Sozialpartnerschaft aufkündigen will. Dieses Vorgehen ist inakzeptabel und muss rechtliche Konsequenzen haben.

Wir fordern die Deutsche Post AG auf, mit der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di konstruktiv über eine Lösung zu verhandeln und dabei die geltenden Regeln der Mitbestimmung zu achten. Von einem Unternehmen, das in der Tradition der öffentlichen Daseinsvorsorge und vor allem einer jahrzehntelangen bewährten Mitbestimmungskultur steht, erwarten wir anderes.

Gleichzeitig müssen auch die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der Deutschen Post ihrer Verantwortung gerecht werden und gegen diese Geschäftspolitik intervenieren. Das fordern wir als Abgeordnete ein!

Mit solidarischen Grüßen
Unterschrift Matthias Miersch

 

 


Dr. Matthias Miersch

Sprecher der Parlamentarischen Linken

_Foto: pixabay.com

Deutschland lebt von seiner Substanz. Schon lange. Jährlich werden 80 Milliarden Euro zu wenig investiert – mit ganz konkreten Folgen. Das Nettovermögen des Staates lag im Jahr 1999 noch bei rund 500 Milliarden Euro und ist heute praktisch auf Null gesunken. Geld, das den kommenden Generationen nicht mehr zur Verfügung steht. Unwiederbringlich. Die Fehler der Vergangenheit – Jahre der „Entstaatlichung“, Steuerreformen und Senkung der Lohnnebenkosten – rächen sich jetzt.

Die Investitionslücke hat damit eine Dimension erreicht, die kurzfristig allein durch Steuerpolitik nicht geschlossen werden kann. Natürlich könnten jährlich zwischen 15 und 20 Milliarden Euro mehr eingenommen werden. Die Rezepte dafür liegen auf dem Tisch: Steuerflucht und -betrug müssen weiter eingedämmt werden, die Abgeltungsteuer abgeschafft, eine verfassungsgemäße Reform der Erbschaftssteuer durchgesetzt und die aufkommensstarke Finanztransaktionssteuer in Europa endlich konsequent und zügig verhandelt werden. Darüber hinaus müssen aber auch die Möglichkeiten der Haushaltsfinanzierung ausgeschöpft werden. Der Internationale Währungsfonds (IWF) schätzt, dass Deutschland unter Einhaltung der Schuldenbremse bis zum Jahr 2018 150 Milliarden Euro zur Verfügung stehen könnten. An den Anfang jeder ehrlichen Debatte gehört also die Feststellung, dass vorhandene Spielräume in der Finanzpolitik und Instrumente zur Stärkung der binnenwirtschaftlichen Nachfrage nicht genutzt werden. Das alles zeigt: Wenn die SPD sich der von der Union verordneten Abstinenz in der Steuerpolitik und dem Dogma der schwarzen Null unterordnet, bleibt wenig Raum für eigene Akzente und einen handlungsfähigen Staat. Schon die eingegrenzte Frage der Infrastrukturfinanzierung ist im Kern eine politische Richtungsentscheidung zwischen privater und öffentlicher Verantwortung. Es geht damit einmal mehr um die zentrale Auseinandersetzung von privaten Gewinninteressen und Gemeinwohl, von Rendite und notwendiger Umverteilung. Diese Frage aber kann weder allein von der Bundesregierung noch von einer ad-hoc einberufenen Expertenkommission beantwortet werden. Sie muss die SPD und besonders die SPD-Linke beschäftigen.

Die jetzt vorliegenden Überlegungen der von Sigmar Gabriel eingesetzten Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen haben für die weitere Debatte eine große Bedeutung. Wie lässt sich die chronische Investitionsschwäche vieler Kommunen überwinden? Wie kann der Staat seiner Verantwortung für die Infrastruktur nachkommen? Und bietet der steigende Investitionsbedarf eine Möglichkeit, privates, auf den Finanzmärkten vagabundierendes Kapital wieder realwirtschaftlichen Zwecken zuzuführen? Die Expertenkommission, die unter dem Vorsitz von DIW-Präsident Marcel Fratzscher nun ihren Abschlussbericht vorgelegt hat, gibt auf diese Fragen nicht nur eindeutige Antworten. Klar ist: Ein Patentrezept wird es auch in Zukunft nicht geben. Dennoch gibt die Kommission interessante Denkanstöße – insbesondere in den Bereichen der kommunalen Infrastruktur und der Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene.

Stärkung der kommunalen Infrastruktur: Zwischen ÖPP und Öffentlichen Kooperationen

Ein zentraler Vorschlag zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur ist beispielsweise ein Nationaler Investitionspakt für Kommunen, der eine Erhöhung kommunaler Investitionen mindestens in Höhe des kommunalen Substanzverzehrs (15 Milliarden Euro in den letzten drei Jahren) über die nächsten drei Jahre ermöglichen soll. Dem vor kurzem von der Bundesregierung angekündigten Sondervermögen für bestimmte Investitionszwecke soll damit ein zweites Förderungsinstrument an die Seite gestellt werden, das zeitlich nicht begrenzt ist und flexibler – etwa für die Instandhaltung, Erweiterung oder Modernisierung von kommunalen Verkehrswegen – eingesetzt werden kann.

Obwohl die genaue Ausgestaltung eines solchen Investitionspaktes für Kommunen noch konkretisiert werden muss, ist es richtig und unbedingt nötig, den unzureichenden Finanzrahmen der Kommunen zu stärken. Schon im Regierungsprogramm haben wir die schwinden Gestaltungsspielräume der Kommunen problematisiert und später in den Koalitionsverhandlungen mit vielen wichtigen Maßnahmen adressiert: Es ist der SPD z.B. mit den Beihilfen zum Ausbau und Betrieb der Kindertagesstätten und der Aufstockung der Städtebauförderung gelungen, die Kommunen um mehr als 15 Milliarden Euro zu entlasten. Auch in Zukunft liegt die zentrale Aufgabe darin, die Entlastung der Kommunen von den wachsenden Sozialausgaben in Verbindung mit einem Programm zur Stärkung der Investitionskraft fortzuführen.

Jenseits der Finanzierung kommunaler Infrastruktur spielt in der Debatte um die kommunale Handlungsfähigkeit immer die Frage nach der wirtschaftlichsten Projekt- und Beschaffungsvarianten eine Rolle, die auch innerhalb der SPD diskutiert werden muss. Die Kommission schlägt zur Verbesserung der Effizienz von öffentlichen Investitionen der Kommunen eine von Bund und Ländern getragene „Infrastrukturgesellschaft für Kommunen“ (IfK), oder alternativ mehrere regional oder infrastrukturspezifische Infrastrukturgesellschaften vor, um allen Kommunen – unabhängig von ihrer Finanzkraft, Größe und Kompetenzen – zu helfen, die wirtschaftlichsten Projekt- und Beschaffungsvarianten auszuwählen, und den Planungs- und Umsetzungsprozess zu stärken. Zwar gibt es bereits heute mit der DEGES eine solche Gesellschaft, die im Bereich Tiefbau für den Bund und in einigen Ländern einen Teil dieser Aufgaben übernimmt. Ob eine solche Gesellschaft allerdings im kommunalen Bereich praktikabel ist und von den Kommunen angenommen werden würde, lässt sich im Moment noch nicht sagen. Vieles wird davon abhängen, wie eine nicht interessengebundene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung überhaupt sichergestellt werden kann und wo eine solche Gesellschaft an die Grenzen des deutschen Föderalismus stoßen würde. Eine weitere ÖPP-Deutschland AG für Kommunen jedenfalls – das hat sich in der Vergangenheit gezeigt – wird die Probleme kaum lösen können.

Ein dritter wesentlicher Vorschlag zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur widmet sich schließlich der Frage, ob und inwieweit die existierenden Probleme von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) reduziert werden können. Konkret schlägt die Kommission hierbei die Prüfung und gegebenenfalls Entwicklung von „Öffentlichen Kooperationen“ als Alternative zur konventionellen Beschaffung bzw. ÖPP vor. Wie bei öffentlich-privaten Partnerschaften werden Planung, Realisierung, Betrieb und möglicherweise Finanzierung außerhalb der kommunalen Kernverwaltung ausgeführt. Auftragnehmer wäre nach den Vorstellungen der Kommissionsmitglieder jedoch kein privater Partner, sondern ein öffentliches Unternehmen, das einerseits seine wirtschaftliche Tragfähigkeit sichern muss, andererseits aber grundsätzlich das öffentliche Interesse verfolgt.

Diese Überlegung ist interessant: Nachdem in Folge der Zerschlagung der „Neuen Heimat“ in den 70er und 80er Jahren und den neoliberalen Privatisierungsideologien und -praxen in den 90er Jahren der öffentliche Unternehmenssektor in einen beispiellosen Niedergang geraten ist, könnte hier die Chance für eine Renaissance von Unternehmen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften entstehen. In einigen Städten und Ländern haben kommunale Stadtwerke, Wohnungsbaugesellschaften und andere mehrheitlich im öffentlichen Eigentum befindliche Unternehmen die dunklen Zeiten des Neoliberalismus durchstanden und können damit konkrete Anker für eine effiziente öffentlich verpflichtete Investitionspolitik werden. Dass die Fratzscher-Kommission hierfür einen neuen Pfad legt, sollte für eine fortschrittliche Politik, wie sie in der spw in den vergangenen Jahrzehnten immer verfochten und beispielsweise in den „53 Thesen“ sowie den „Herforder Thesen“ schon in den 80er und 90er Jahren konzeptionell gedacht wurde, ein wichtiger Anknüpfungspunkt werden.

Angesichts spektakulärer Fehlschläge bei ÖPP, die zu hohen Kosten bei den betroffenen öffentlichen Auftraggebern führten, verdient dieser Vorschlag einer tatsächlichen Verbesserung alternativer Beschaffungsvarianten auch in der politischen Linken eine ernsthafte Diskussion. Klarer herausgearbeitet werden muss allerdings noch, welche Vorteile Kommunen bei diesem Modell gegenüber einer Eigenrealisierung haben. Denn auch Öffentliche Kooperationen wären nicht risikofrei. Auch bei öffentlichen Unternehmen könnte die wirtschaftliche Nachhaltigkeit auf Dauer gefährdet sein, wenn sie beispielsweise unter dem Druck eines Auftraggebers Kompromisse eingehen müssen – insbesondere wenn dieser Auftraggeber mehrheitlich auch Gesellschafter ist.

So existieren bereits heute Formen öffentlicher Kooperationen zwischen stadteigenen Bau- und Betriebsgesellschaften und größeren Städten, wie beispielsweise in der Stadt Nürnberg. Die Erfahrungen solcher öffentlichen Kooperationen müssen jetzt evaluiert werden, um zu sehen, wie Öffentliche Kooperationen präzise auszugestalten sind um Nachteile zu vermeiden und spürbare Effizienzvorteile gegenüber einer Eigenrealisierung zu erreichen.

Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene – Hintertür für Privatisierungen?

Viel stärker als im Bereich kommunaler Infrastruktur zeigt sich das Spannungsfeld zwischen privater und öffentlicher Infrastrukturfinanzierung aber bei der Verkehrsinfrastruktur auf Bundebene. Unlängst hat Verkehrsminister Dobrindt angekündigt, dass er weitere 670 Kilometer Aus- und Neubauten mithilfe privater Investoren im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften anschieben will. Darüber hinaus gibt es seit längerer Zeit auch im Bundesfinanzministerium unterschiedliche Überlegungen, wie sich private Investoren stärker in die Bereitstellung öffentlicher Verkehrsinfrastruktur einbinden lassen könnten. Auch wenn die SPD gerade mit Blick auf Dobrindts ÖPP-Pläne noch einmal sehr klar gemacht hat, dass es ein einfaches „Weiter so!“ nicht geben wird, ist die Auseinandersetzung über die grundsätzliche Sinnhaftigkeit privater Finanzierungsmodelle im Verkehrsinfrastrukturbereich längst nicht entschieden.

Dies zeigen auch die Vorschläge der von Sigmar Gabriel eingesetzten Expertenkommission. Weil in der Vergangenheit weder genug für den Neubau, noch in den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur investiert wurde, spricht sich die Kommission für die Konzeption einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft aus. Diese sollte nach den Vorstellungen der Kommissionsmitglieder sowohl Planung, Bau als auch Finanzierung aus einer Hand gewährleisten und gleichzeitig den Betrieb und die Instandhaltung von Bundesfernstraßen verantworten. Darüber hinaus hätte die Gesellschaft eine eigene Kreditaufnahmekapazität – allerdings ohne staatliche Garantie – die damit vor allem durch ausreichende Einnahmequellen zu sichern wäre. Dies würde bedeuteten, dass die Finanzierung der Bundesfernstraßen fortan überwiegend oder ausschließlich aus Nutzerentgelten (Maut) zu bestreiten wäre.

Wie eine Abkehr von konventionellen Beschaffungs- und Finanzierungstrukturen aussehen kann, lässt sich bereits heute bei einigen europäischen Nachbarn beobachten. In Österreich finanziert zum Beispiel die ASFINAG – ein privatrechtliches Unternehmen im Bundesbesitz – die ca. 2200 Kilometer Fernstraßen. Sowohl Erweiterungs- als auch Ersatzinvestitionen zum Betrieb und Erhalt des Straßennetzes werden über Anleihen finanziert, die allerdings mit einer Garantie der Republik Österreich ausgestattet sind. In Frankreich wiederum werden Finanzierung, Bau und Betrieb in der jüngeren Vergangenheit faktisch nur noch durch Konzessionsverträge für mehrere Jahrzehnte an eine Konzessionsgesellschaft delegiert, die zur Finanzierung das Recht erhält, Mautgebühren von den Nutzer*innen zu erheben.

Für Deutschland wäre das eine radikale Abkehr von der derzeitigen Bundesfernstraßenfinanzierung, die traditionell überwiegend aus Mitteln des Bundeshaushaltes erfolgt. Das kann es nur unter der Bedingung geben, dass eine Privatisierung öffentlicher Infrastrukturen ausgeschlossen ist. Wie das praktisch gelingen kann, wird letztendlich auch entscheidend für die von der Expertenkommission angestoßenen Überlegungen sein.

Teile der deutschen Finanz- und Versicherungswirtschaft erwarten eine Verbesserung ihrer ökonomischen Bedingungen durch eine letztendlich öffentliche Subvention ihrer Anlagen. Das war das in der Wirtschaftspresse beherrschende Thema rund um die Fratzscher-Kommission. Diese durchsichtigen Interessen sind zwar an vielen Stellen im Expertenbericht wiederholt zurückgewiesen worden. Dennoch finden sich im Bericht durchaus gefährliche „Modellüberlegungen“, die zu versteckten Privatisierungen führen könnten, indem zum Beispiel die Möglichkeit überhöhter Renditen für Fremdkapital ermöglicht wird. Hierzu passt jedenfalls, dass die Kommission unter dem Stichwort Mobilisierung zusätzlicher privater Infrastrukturfinanzierung die Gründung einer neuen Infrastrukturfinanzierungsgesellschaft und eines Bürgerfonds als Sammelstelle für Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung vorschlägt, die die Infrastrukturgesellschaft bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten unterstützen soll. Dieser Vorschlag kommt im Bericht in zurückhaltend unkonkreter Weise formuliert daher. Genau so geht man politisch vor, wenn man eine strategische Tür öffnen will. Am Ende entscheidet das Kapital, wo es seine besten Renditechancen sieht. Daher müssen insbesondere hier besonders strikte Bedingungen politisch formuliert werden. Denn es kann nicht sein, dass Schuldenbremse und fehlende (Um-)Verteilungspolitik in eine Subventionierung unzureichend empfundener Profitmargen durch von den Steuerzahlern finanzierte Investitionsanlagen führt.

Fazit

Hüten wir uns davor, die alten Fehler der Vergangenheit noch einmal zu machen; auch wenn sie in frischem Gewand oder unter neuer Überschrift daherkommen. Der neoliberale Glaubenssatz von „Privat vor Staat“ hat längst keine Mehrheit mehr. Landauf landab sind Begriffe wie Rekommunalisierung und öffentliche Daseinsvorsorge auf der Tagesordnung. Und dennoch: Die Realität von Schuldenbremse, dem Dogma der ausgeschlossenen Steuererhöhungen und „schwarzer Null“ zwingen die Länder dazu, notwendige Investitionen allein durch laufenden Einnahmen zu finanzieren. Das könnte den Druck erhöhen, ihr Tafelsilber zu verschleudern, was auf keinen Fall passieren darf. Eine flächendeckende Privatisierungsbremse nach dem Vorbild der Landesverfassung Bremens kann deshalb ein notwendiges Korrektiv zur Schuldenbremse sein.

Darüber hinaus sollten folgende Grundsätze bei unserer Positionierung eine erste Richtschnur sein: 1. Keine Privatisierung durch die Hintertür (Investitionsentscheidung und Kontrolle in öffentlicher Hand); 2. Kosteneffizienz (Transparenz über gesamte Lebensdauer der Projekte); 3. Keine Subventionierung des Finanzsektors (z.B. durch eine nur scheinbare Risikoübertragung); 4. Umleitung von anlagesuchendem Kapital großer Investoren in realwirtschaftlichen Investitionen, ohne bei der Beteiligung von Kleinanlegern über den Vertrieb eine zusätzliche Einnahmequelle für den Finanzsektor zu schaffen.

Seit dem Jahr 2009 und vor allem mit ihrem Regierungsprogramm des Jahres 2013 hat sich die SPD programmatisch erneuert und ihr Profil als Partei der linken Mitte geschärft. Dieser maßgeblich von der SPD-Linken erkämpfte Fortschritt muss die Richtschnur bleiben für jede künftige Entscheidung. Das heißt konkret: Auf der Höhe der Zeit ist, wer die Herausforderungen der Finanzierung von Zukunftsinvestitionen auch als zentrale Frage einer Politik gegen Ungleichheit und für Verteilungsgerechtigkeit versteht.

Gemeinsam mit über 400 Gästen aus Politik und Zivilgesellschaft hat die Parlamentarische Linke die Sommerpause eingeläutet: Im Hof der Berliner Kalkscheune fand das diesjährige PL-Sommerfest statt. Gefeiert wurde auch der Abschied des designierten Bremer Bürgermeisters Carsten Sieling und die Wahl des neuen PL-Sprechers Matthias Miersch. Bei sommerlich warmen Temperaturen und kalten Getränken wurde über die Ereignisse der letzten Sitzungswoche ebenso gesprochen wie über die politischen Vorhaben, die die PL gemeinsam mit ihren BündnispartnerInnen voranbringen möchte.

 

 

Am 30. Juni 2015 hat die Parlamentarische Linke einen neuen Sprecher gewählt. Matthias Miersch, Bundestagsabgeordneter aus Hannover, erhielt 100% der abgegebenen Stimmen. Der Posten wurde frei, weil Carsten Sieling nach der Wahl als Bürgermeister von Bremen sein Abgeordnetenmandat niederlegen wird.

Der 46-jährige Matthias Miersch gehört dem Bundestag seit 2005 an. Seit der 17. Wahlperiode ist er umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Zudem ist er seit 2013 Mitglied des SPD-Parteivorstands. Neben seinem umweltpolitischen Profil setzt sich Matthias Miersch vor allem für eine Stärkung der Parlamente ein: „Ich finde es nicht nachvollziehbar, dass so genannte Sternstunden des Parlaments oft das Lebensende betreffen, aber wichtige Fragen des Zusammenlebens nur in festen Fraktionsschranken diskutiert werden. Das verhindert eine offene Debatte“, erklärt er in seiner Kandidatur. Die SPD müsse inhaltliche Auseinandersetzungen wieder als produktiv begreifen, statt sie immer sofort mit Personalfragen zu verknüpfen, so Miersch.

Für die Parlamentarische Linke hat Miersch vor allem die großen Themen im Blick: „Die PL hat auch die Aufgabe, über den Tellerrand der Tagespolitik zu schauen. Wir müssen die Frage beantworten, was gesellschaftliche Solidarität im 21. Jahrhundert bedeutet und wie sie organisiert werden kann.“ Über seine Vorhaben als PL-Sprecher hat Matthias Miersch mit dem vorwärts gesprochen. Das komplette Interview zum Nachlesen gibt es hier.

Die SPD Bremen hat Carsten Sieling als Nachfolger von Bürgermeister Jens Böhrnsen nominiert. Sieling, der seit März 2014 Sprecher der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion ist, legte bereits am Abend seiner Nominierung einen 6-Punkte-Plan mit politischen Schwerpunkten vor. Nun sollen zügig Sondierungsgespräche mit den Grünen aufgenommen werden. Weiterlesen

Ein wirtschaftlich bedeutsamer Aspekt des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada ist der durch das Abkommen erhoffte verbesserte Marktzugang für europäische Dienstleistungsunternehmen. Nachdem die EU bisher stets auf einen Positivlistenansatz setzte (nur die genau beschriebenen Dienstleitungen fallen unter die Freizügigkeit), verfolgt sie in CETA einen Negativlistenansatz: Im Prinzip soll der Dienstleistungszugang frei sein, nur die Ausnahmen werden definiert. Zum Thema Handel mit Dienstleistungen hat die PL am 7. Mai 2015 ein Fachgespräch mit Tine Hørdum, Referentin in der Stabsstelle Daseinsvorsorge der Stadtwerke Köln, durchgeführt. Wie sie über Negativlisten denkt und wo sie noch Verhandlungsspielraum sieht, erzählt sie im Interview. Weiterlesen