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Heute hat der Deutsche Bundestag über die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems abgestimmt. Dahinter verbirgt sich ein umfangreiches Regelungspaket, das auch das derzeit viel diskutierte Thema Autobahnprivatisierung enthält. Wir haben in den letzten Wochen gegen die ursprünglichen Pläne der Privatisierung gekämpft. Das jetzt beschlossene Regelungspaket ist unser Erfolg!

Zunächst ist zu beachten, dass der Bundestag über ein Regelungspaket entschieden hat, das im Vorfeld bereits zwischen allen Ministerpräsidenten und der Bundesregierung abgestimmt worden ist. Da die Länder in den Finanzbeziehungen Erleichterungen durch den Bund erfahren haben, haben sie im Gegenzug zugestanden, ein Stück ihrer Kompetenz im Bildungsbereich wieder an den Bund zu geben und in diesem Zusammenhang auch Bau, Planung und Verwaltung von Bundesstraßen bzw. Autobahnen dem Bund zu übertragen. Diese Verhandlung auf einer von der Verfassung nicht vorgesehenen Ebene zwischen Länderregierungen und Bundesregierung habe ich – wie schon bei den Föderalismusreformen I und II – am Dienstag dieser Woche in der Fraktion erneut kritisiert. Die Beratungen des Bundestages werden deutlich erschwert, wenn Ministerpräsidenten von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken vorher schon mit der Bundesregierung ein Gesamtpaket verabschieden, das dann faktisch nicht mehr „aufgeschnürt“ werden darf. Umso beachtlicher sind die Veränderungen, die nun zur Abstimmung stehen. Unabhängig davon hoffen wir aber, dass alle Parteien aus dieser Situation zukünftig lernen.

Erfolge bei Unterhaltsvorschuss und Bildungsinvestitionen

Aus sozialdemokratischer Sicht war in dem Regelungspaket von Anfang an die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses zu begrüßen. Für fast eine Million alleinerziehender Eltern und ihrer Kinder stellt es einen wichtigen Fortschritt dar, dass berufstätige Alleinerziehende, bei denen das unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, eine Erweiterung des Anspruches auf staatliche Unterstützung erfahren. Die Altersgrenze wird von jetzt zwölf Jahre auf 18 Jahre angehoben und die zeitliche Befristung von maximal sechs Jahren abgeschafft. Dieses wird dazu führen, dass die Doppelbelastung von Job und Kinderbetreuung besser bewältigt werden kann.

Ein großer Erfolg der SPD ist auch das Aufbrechen des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich. Der Bund wird in die Lage versetzt, 3,5 Milliarden Euro für Bildungsinvestitionen in finanzschwachen Kommunen bereitzustellen. Ich habe 2007 gegen das Kooperationsverbot gestimmt und bin froh, dass wir mit dieser Verfassungsänderung eine Auflockerung des Verbots erreichen. Dabei will ich nicht verschweigen, dass ich natürlich – wie die SPD auch in ihrem Wahlprogramm – für die vollständige Abschaffung eintrete. Allerdings sieht man an der Reaktion des CDU-Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, dass dieses ein höchst umstrittener Punkt ist. Er und andere Abgeordnete von CDU/CSU wollen das Paket ablehnen, weil sie den Weg in einen Zentralstaat fürchten. Dabei ist überall erkennbar, dass Bildung eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Überall fehlen Finanzmittel für gut ausgestattete Schulen! Diese Auseinandersetzung müssen wir auch im Bundestagswahlkampf weiter führen.

Verkehrsinfrastrukturgesellschaft als größtest Steitthema

Nun zu dem Teil des Regelungspakets, der uns die größten Probleme bereitet hat: In der Fassung, die wir in der ersten Lesung im Parlament beraten haben, haben sich die Länder in Artikel 90 des Grundgesetzes verpflichtet, u.a. die Verwaltung der Bundesautobahnen an den Bund zu übertragen. Ferner war vorgesehen, dass der Bund sich dafür einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen könne. Bereits in dieser Fassung war allerdings geregelt, dass das Eigentum des Bundes an den Autobahnen und Bundesstraßen unveräußerlich ist. Allerdings haben viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang befürchtet, dass private Investoren über eine Beteiligung an der Gesellschaft zumindest mittelbar eine „Privatisierung durch die Hintertür“ erreichen könnten. Die Verlautbarungen aus dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesverkehrsministerium bestärkten diesen Verdacht. Auch Verdi und der Bundesrechnungshof kritisierten das Vorhaben auch unter Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten, die von einer Landesbehörde an eine Gesellschaft des Bundes wechseln müssten, scharf. Organisationen wie Change.org und campact initiierten zahlreiche Briefaktionen an die Abgeordneten.

In diesem Zusammenhang haben auch wir als Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion für die Verhandlungen klare rote Linien gezogen. Nach wochenlangen Verhandlungen liegt nun eine Ergänzung des Verfassungstextes vor, der eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ausdrücklich ausschließt. Den Protesten und dem Engagement der SPD-Bundestagsfraktion ist es zu verdanken, dass somit all diese Schlupflöcher in der Verfassung selbst geschlossen worden sind. Darüber hinaus werden in der Debatte sogenannte Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) problematisiert. Die Partnerschaften gibt es bereits – sie werden nicht erst durch das hier vorliegende Regelungspaket ermöglicht. Doch selbst in diesem Bereich konnte nun durch das parlamentarische Verfahren eine Verbesserung erreicht werden: Erstmalig werden in der Verfassung Öffentlich-Private Partnerschaften für ganze Streckennetze oder wesentliche Teile explizit ausgeschlossen. Damit wird im Grundgesetz selbst ein klares Zeichen gegen die Ausweitung von ÖPP gesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion hätte sich eine noch weitergehendere Regelung gewünscht. Dies war jedoch mit der CDU/CSU-Fraktion nicht möglich.

Es ist befremdlich, wenn diese Fortschritte aufgrund parlamentarischer Beratungen nun durch interessierte Kreise umgedreht werden und Dinge, die längst möglich waren, als neue Wege der Privatisierung dargestellt werden. Demokratie und das Ringen im parlamentarischen Verfahren bringen fast nie ein klares Ja oder Nein hervor. Wer künftig Öffentlich-Private Partnerschaften vollständig verhindern will, muss dafür eintreten, dass der Staat mehr in die Infrastruktur investiert, wie es Martin Schulz und die SPD fordern. Ein völliger Ausschluss in der Verfassung, der einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat bedarf, war ebenso wie ein in der Verfassung verankerter Atomausstieg nicht realisierbar. Deshalb wünschen wir uns, dass all diejenigen, die sich in dieser Frage bislang engagiert haben, den Erfolg ihres Einsatzes, den das parlamentarische Verfahren gebracht hat, anerkennen und nun den Druck auf all die politischen Kräfte erhöhen, die die schwarze Null als Dogma gegenüber dringend notwendigen öffentlichen Investitionen priorisieren.

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Die Arbeitsgruppe Rente der Parlamentarischen Linken hat unter Federführung von Ralf Kapschack ein Rentenkonzept für das SPD-Wahlprogramm erarbeitet. Aufgenommen wurden unter anderem Anregungen aus Gewerkschaften und Sozialverbänden. Kernforderung des Papiers: Die gesetzliche Rente muss den Lebensstandard sichern. Eine weitere Absenkung des Rentenniveaus müssen wir verhindern.

Mit einer Mindestrente deutlich oberhalb der Grundsicherung soll vor allem GeringverdienerInnen, die lange gearbeitet haben, die Furcht vor einem sozialen Abstieg im Alter genommen werden, heißt es im Text. Auch die Streichung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten würde an dieser Stelle eine deutliche Verbesserung ermöglichen. Mittelfristig muss das Niveau der gesetzlichen Rente wieder auf 50% angehoben werden. Denn die Erwartungen an die Förderung der privaten Vorsorge, die einst das Absenken des Rentenniveaus begründet haben, sind bei weitem nicht erfüllt worden. Bestehende Riesterverträge sollen Bestandsschutz erhalten, neue Verträge aber künftig nicht mehr mit Steuergeldern gefördert werden. Ein Ausbau der betrieblichen Altersversorgung ist sinnvoll, kann aber die gesetzliche Rente nur ergänzen, nicht ersetzen. Geplant ist deshalb, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung umzubauen. Dazu sollen schrittweise Abgeordnete, Freiberufler, Selbständige und perspektivisch auch Beamte einbezogen werden. Auch die Versorgungswerke sollen integriert werden. Finanzierungsmöglichkeiten für die geforderten Leistungsverbesserungen sind die Steuerfinanzierung sämtlicher versicherungsfremder Leistungen aus der gesetzlichen Rente sowie eine Überprüfung der Beitragsbemessungsgrenze.

Das vollständige Papier finden Sie hier:

 

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Es sind goldene Zeiten für Apokalyptiker. Wenn vor einem Jahr jemand prophezeit hätte, dass Großbritannien aus der EU austreten, Donald Trump Präsident der Vereinigten Staaten und die Türkei sich auf dem Weg in ein autoritäres, antidemokratisches Regime befinden werden, er wäre zweifelsohne für verrückt erklärt worden.

Ein Egomane und Populist, Lügner und Steuerbetrüger ist nun – zumindest pro forma – der mächtigste Mann der Welt. In Moskau dürfte Krimsekt geflossen sein. Der Triumph des bekennenden Putin-Verehrers Trump ist aus diesem Blickwinkel auch ein Sieg des Kreml und der „autoritären Internationalen“. Mit Trump könnten nun aber auch endlich die Träume der linken und rechten Populisten in Deutschland wahr werden: das Ende der Nato, des Freihandels und die Rückkehr zur nationalen Kirchturmpolitik. In diesen Punkten sind sich Donald Trump, die Alternative für Deutschland (AfD) und Teile der Linken erstaunlich einig. Man kann nur hoffen, dass die im Kongress noch verbliebenen „vernünftigen“ Republikaner in der Lage sein werden, die schlimmsten Auswüchse zu verhindern. Zudem gibt es erste Anzeichen, dass auch Donald Trump zwischen Wahlkampfgetöse und Realpolitik zu unter-scheiden weiß.

Viel ist mittlerweile die Rede vom „postfaktischen Zeitalter“, in dem nicht mehr Fakten oder empirisch überprüfbare „Wahrheiten“ zählen, sondern Hass und Lügen, die sich in den sozialen Netzwerken und im Internet ihre eigenen Realitäten erschaffen. Dort wird mit dem „gesunden Menschenverstand“ gegen Minderheiten, Flüchtlinge, Ausländer, die „Lügenpresse“, Eliten und „korrupte Politiker“ gegeifert. „Postfaktisch“ ist ein zwar treffender Begriff für dieses Phänomen, zugleich aber auch euphemistisch und verharmlosend, handelt es sich konkret doch zumeist ganz schlicht um Falschmeldungen, Lügen und Propaganda.

Panik hilf nicht

Man sollte aber auch die Kirche im Dorf lassen. All diejenigen, die bereits ein neues faschistisches Zeitalter anbrechen sehen oder gar (mit klammheimlicher Freude) das Ende des „Westens“ ausrufen, schüren Hysterie und betreiben damit das Geschäft der Populisten. Hier feiert die deutsche Sehnsucht nach der Apokalypse fröhliche Urstände.

Panik hilft jedoch nicht weiter. Es ist Aufgabe der (Außen-)Politik, mit Ruhe und kühlem Kopf die zweifelsohne neue und schwierige Lage zu akzeptieren, zu analysieren und das Beste daraus zu machen. Wasserstandsmeldungen über persönliche Befindlichkeiten sind das Gegenteil davon. So prognostizierte Joschka Fischer bereits ein Jalta 2.0 und die Verteidigungsministerin teilte nach der Wahl in den Vereinigten Staaten der interessierten Öffentlichkeit mit, dass sie „geschockt“ sei. Auch die prompt einsetzende Selbstkritik der politischen Klasse, man habe zu wenig auf die Stimmen der Vergessenen und Abgehängten gehört, entspricht nicht der Realität.

Die SPD hat hier mit dem Mindestlohn, der Mietpreisbremse, der Reform der Alterssicherung, dem Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern und der Begrenzung der Leiharbeit ganz konkrete Verbesserungen erreicht. Es ist auch nicht wahr, dass Politik und Gesellschaft die besorgten Bürger vergessen haben. Im Gegenteil: Seit den ersten Pegida-Märschen und den Wahlerfolgen der AfD kennt die Nation scheinbar kaum ein anderes Thema. Nicht nur die sozialen Medien, die gesamten öffentlichen Debatten und Talkshows wurden von AfD-Politikern und „Wutbürgern“ geradezu „gekapert“. Hier ist auch eine Debatte über die Rolle der Medien längst überfällig.

Die Herausforderung annehmen

Der Populismus ist auf dem Vormarsch und die Wahl Donald Trumps hat im globalen Kampf zwischen den liberalen und den autoritären Kräften ersteren zweifelsohne geschadet. In die Achse der autoritären Populisten könnten sich demnächst auch die Niederlande und Frankreich einreihen. Doch auch dies wäre nicht das Ende des Westens, der EU und der Demokratie. Aber es wird Zeit, dass die liberalen Kräfte die autoritäre Herausforderung annehmen.

Dazu reicht es nicht, Angela Merkel als „letzte Verteidigerin des freien Westens“ auszurufen. Vielmehr müssen die liberalen Demokratien noch enger zusammenarbeiten. Nur dann kann Europa seine Krise überwinden, sich auf seine Stärke besinnen und mehr Verantwortung übernehmen. Zumal wir registrieren müssen, dass wir uns in einer Zeit befinden, in der das, was der Historiker Heinrich August Winkler das „normative Projekt des Westens“ nennt (Gewaltenteilung, unveräußerliche Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, repräsentative Demokratie und Minderheitenrechte) verteidigt werden muss. Und zwar nicht nur abstrakt, sondern sehr konkret, vor Ort, vor allem in der Auseinandersetzung mit denen, die diese Werte infrage stellen oder bedrohen.

Diese Art von „besorgten Bürgern“ nimmt man am besten dadurch „ernst“, dass man ihnen entschlossen entgegentritt. Es gibt keine einfachen Antworten auf komplexe Fragen. Die Populisten mögen auf dem Vormarsch sein, aber sie werden nicht liefern können und damit ihre Anhänger geradezu zwangsläufig enttäuschen. Dies wird sich auch in den USA bestätigen und scheint auch dem künftigen Präsidenten allmählich zu dämmern, der nun seine postfaktischen Wahlversprechungen in praktische Politik wird umsetzen müssen. Auch mit Trump und vor allem nach Trump und – kaum zu glauben – selbst ohne Angela Merkel hat das Projekt des „Westens“, haben die USA und Europa eine gemeinsame Zukunft.

Dieser Beitrag erschien am 9. Dezember 2017 in der Frankfurter Rundschau.

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Die Autobahnen sind Eigentum des Bundes. Für deren Bau, Planung und Verwaltung sind aber in seinem Auftrag bisher die Länder zuständig. Die Finanzierung und Priorisierung liegt beim Bund. Im Rahmen der Einigung zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen – und auf Druck des Bundes – haben die Länder letztendlich zugestimmt, dem Bund die Gesamtverantwortung zu übertragen und die Auftragsverwaltung aufzugeben. In ihrer Einigung legten sich Bund und Länder auf die Gründung einer „privatrechtlich organisierten Infrastrukturgesellschaft“ fest.

  1. Die Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass durch die Einigung zwischen Bund und Ländern der Bau, die Planung und die Verwaltung von Bundesstraßen und Autobahnen effizienter und transparenter organisiert werden sollen. Wir begrüßen ebenfalls, dass jegliche Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen sowie der Infrastrukturgesellschaft im Grundgesetz ausgeschlossen werden soll.
  2. Bei der zu gründenden Verkehrsinfrastrukturgesellschaft sprechen wir uns für eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) statt der angedachten privatrechtlichen GmbH aus. Die Vorteile einer AöR liegen in der besseren Transparenz, der parlamentarischen Kontrolle und dem abschließenden Ausschluss jeglicher Privatisierung. Auch die Möglichkeit einer (Teil-) Privatisierung der vorgesehenen GmbH-Tochtergesellschaften wäre bei einer AöR ausgeschlossen.
  3. Unabhängig von den aktuellen Fragen der Organisationsform haben wir grundsätzlich Bedenken in Bezug auf die Beteiligung von privatem Kapital im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP). Wir teilen die Kritik des Bundesrechnungshofs, der privat finanzierten Autobahnbau als unwirtschaftlich ablehnt.
  4. Klar ist: Einen Umbau des jetzigen Systems kann es nur geben, wenn sichergestellt ist, dass spätere Privatisierungen unumstößlich ausgeschlossen werden und die öffentliche Hand ausreichend Eingriffsrechte behält. Zudem sind eine ausreichende Finanzierung aller Bundesstraßen sicherzustellen und die Interessen der Beschäftigten zu wahren.
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In der Großen Koalition sind die Gemeinsamkeiten nahezu ausgeschöpft. Gerade bei den großen gesellschaftspolitischen Fragen geht nichts mehr gemeinsam. Deshalb muss die SPD über alternative Konstellationen nach der nächsten Bundestagswahl nachdenken und ausloten, bei welchen Fragen es die größten Gemeinsamkeiten mit anderen Parteien gibt. „Nach meiner Einschätzung darf es nach der nächsten Bundestagswahl keine Große Koalition mehr geben“, so PL-Sprecher Matthias Miersch. „Insofern wären alle Beteiligten gut beraten, frühzeitig über Alternativen nachzudenken – dazu gehört auch ein intensiver Austausch zwischen SPD, Grünen und der Links-Partei. Wir müssen Merkels Kanzlerschaft 2017 beenden.“

Ein Anfang für diesen Austausch hat die Parlamentarische Linke am Abend des 11. Oktober 2016 initiiert. Über 100 Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Partei Die Linke kamen im Bundestag zusammen um über Gemeinsames, aber auch Trennendes zu sprechen. Zu Gast war auch der Philosoph Oskar Negt, der in seinem Vortrag eindringlich darauf hinwies, dass der richtige Zeitpunkt für ein rot-rot-grünes Bündnis gekommen sei. In der anschließenden Diskussion gab es einen breiten Konsens, dass Deutschland dringend eine Alternative zur Großen Koalition braucht. Eine mögliche rot-rot-Grüne Koalition muss den Weg zu einer offenen, solidarischen Gesellschaft aufzeigen – insgesamt, aber auch bei ganz konkreten politischen Projekten. Weiter diskutiert werden soll am 11. Dezember 2016. Dabei sein werden unter anderem Vertreter_innen der Gewerkschaften.

Die Rede von Oskar Negt zum Download:

 

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Nach dem SPD-Parteikonvent in Wolfsburg lauten viele Überschriften in den Medien: „SPD stimmt CETA zu“. Wir haben uns als PL seit vielen Monaten intensiv mit dem Abkommen beschäftigt und uns an vielen Stellen in die Debatte eingemischt. Deshalb möchten wir an dieser Stelle offene Fragen zum Konventsbeschluss der SPD beantworten.

Die SPD hat auf ihrem Konvent nicht für CETA gestimmt, wie viele schreiben. Sie hat einen Antrag verabschiedet, der unsere Anforderungen an das Abkommen und den nun vor uns liegenden Prozess beschreibt. Wir haben ganz klare Bedingungen beschlossen, die am Ende Maßstab für jeden SPD-Abgeordneten sind. Wenn unsere Forderungen nicht erfüllt sind, kann die SPD CETA nicht zustimmen:

  • Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf Rechtstatbestände wie „faire und gerechte Behandlung“ und „indirekte Enteignung“ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfindet. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden.
  • Unter Bezugnahme auf das Cartagena-Protokoll und die Rechtsposition der EU im WTO-Verfahren über Hormonfleisch zwischen der EU und Nordamerika muss unmissverständlich und rechtsverbindlich erklärt werden, dass die EU im Rahmen des CETA-Abkommens in keiner Weise vom primärrechtlich verankerten Vorsorgeprinzip (Art. 191 AEUV) abweicht.
  • Im Rahmen des Beratungsprozesses ist ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards zu entwickeln. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden. Der soziale Dialog ist effektiv auszugestalten, sodass das Verfahren zur Durchsetzung von Standards wirkungsvoll genug ist und durch Sanktionsmöglichkeiten ergänzt wird.
  • Es muss sich aus dem CETA-Vertrag unmissverständlich ergeben, dass bestehende und künftig entstehende Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht vom Vertrag erfasst werden.

Im Konventsbeschluss wird außerdem ein Weg beschrieben, wie wir Verbesserungen am Vertrag über das parlamentarische Verfahren erreichen wollen: Es muss einen breiten Anhörungsprozess des Europäischen Parlaments mit der Zivilgesellschaft und den nationalen Parlamenten geben, der Lösungsansätze für alle umstrittenen Fragen entwickelt, bevor das Europäische Parlament über den Vertrag abstimmt und Teile des Abkommens vorläufig angewendet werden. In diesem Zusammenhang wird es intensive Auseinandersetzungen um die Fragen geben, welche Bereiche des Abkommens in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen und damit vorläufig angewendet werden können. Die SPD legt sich im Beschluss fest: Unter anderem das hoch umstrittene Kapitel zum Investorenschutz fällt in nationale Zuständigkeit. Dieser Bereich kann also nur dann angewendet werden, wenn auch das letzte nationale Parlament der Europäischen Union zugestimmt hat.

Jetzt müssen wir beweisen, dass Europa in der Lage ist, neue Wege der Demokratie und Transparenz zu gehen. Wir hoffen sehr, dass wir für diesen Weg viele Mitstreiter in den anderen EU-Mitgliedstaaten finden können. Bereits gestern hat Sigmar Gabriel mit der Kanadischen Handelsministerin gestern noch Änderungen im Hinblick auf die Arbeitnehmerrechte für den Ministerrat angekündigt, die den DGB-Vorsitzenden Rainer Hoffmann dazu veranlasst haben, auf dem Konvent für die Zustimmung zum nun beschlossenen Antrag zu werben.

Beschluss des SPD-Parteikonvents zum Download:

 

 

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Auch in diesem Jahr hat die Parlamentarische Linke wieder zum Sommerfest in die Berliner Kalkscheune eingeladen. Gemeinsam mit über 400 Gästen aus Bundestag und Bundesregierung, unseren Bündnispartner_innen aus linker Bewegung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft hatten wir einen tollen Spätsommerabend mit Essen, Trinken, Musik und interessanten Gesprächen. Wir danken herzlich unseren Gästen und allen anderen, die zum Gelingen dieses schönen Festes beigetragen haben. Bis zum nächsten Mal!

 

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Die SPD hat stets auf Verhandlungen gesetzt, ohne pauschal Ja oder Nein zu dem Vertrag zu sagen. Sozialdemokraten haben wichtige Änderungen erreicht. Allerdings konnten die grundsätzlichen Probleme nicht beseitigt werden – es wurden lediglich so genannte Klarstellungen eingezogen, die letztlich zu weiterer Rechtsunsicherheit führen und nicht die Qualität erreichen, die für einen fairen Handel nötig ist. In zentralen Bereichen wie Investitionsschutz, öffentlicher Daseinsvorsorge und Verbraucherschutz sind die von der SPD gezogenen roten Linien klar überschritten worden.

Auch der deutsche und der kanadische Gewerkschaftsbund haben dazu aufgerufen, CETA in derzeitigen Form abzulehnen und darauf hinzuwirken, die Verhandlungen zwischen Kanada und der EU wieder aufzunehmen. Wir müssen CETA zu einem fairen Handelsabkommen machen! Der Weg zu einem guten Abkommen könnte nun über die Parlamente gehen: Durch eine entsprechende Beschlussfassung im Ministerrat muss das Europäische Parlament in die Lage versetzt werden, das Verfahren an sich zu ziehen. Mindestvoraussetzung dafür ist allerdings, dass kein Teil des CETA-Vertrages vorläufig in Kraft tritt.

Seit die offizielle deutsche Übersetzung des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA vorliegt, hat PL-Sprecher Matthias Miersch sich intensiv mit dem Vertragstext beschäftigt. Denn jeder unbestimmte Rechtsbegriff wird künftig hoch umstritten sein. Deshalb muss auch CETA vor dem Hintergrund bewertet werden, dass Interessensgruppen alles versuchen werden, um sich ihre Vorteile zu sichern. Die vollständige Bewertung von Matthias Miersch finden Sie hier:

 

 

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Die Welt scheint aus den Fugen geraten. Rund 60 Millionen Menschen sind auf der Flucht. Die Krisen, Konflikte und Kriege in der Welt betreffen Deutschland und Europa direkter und unmittelbarer als jemals zuvor. Spannungen und Bürgerkriege im Nahen und Mittleren Osten wirken sich direkt auf Deutschland aus. Im Osten Europas schwelt ein Konflikt, der jederzeit wieder eskalieren kann. In Afrika zwingen Bürgerkriege, Armut, Hunger und Perspektivlosigkeit auch weiterhin Menschen dazu, sich auf den Weg nach Europa zu machen. Gleichzeitig nutzen militant-islamistische Terrororganisationen die Gelegenheit, weitere Länder im arabischen Raum zu destabilisieren und bedrohen mit ihrem Terror auch unsere Gesellschaften.

SPD als Friedenspartei

Die SPD ist eine Friedenspartei. Sozialdemokratische Außen- und Sicherheitspolitik ist und bleibt für uns Friedenspolitik. Frieden und Sicherheit erreichen wir am besten durch das Aufrechterhalten des staatlichen Gewaltmonopols im Rahmen demokratischen Regierens, die Achtung der Menschenrechte, faire und offene Handelsbeziehungen sowie multilaterale Kooperation. Der Klimavertrag von Paris zeigt, dass immer mehr gemeinsame Prob-leme nur durch multilaterale Zusammenarbeit gelöst werden können.

Wir sind davon überzeugt, dass Deutschlands Rolle in der Welt keine militärische ist. Die Sicherheit aller ist auch unsere Sicherheit. Zivile Krisenprävention und Konfliktregelung haben für uns immer eindeutig Vorrang. Deutschland muss Wegmarken in der Entwicklungszusammenarbeit und in der Bekämpfung von Konflikt- und Fluchtursachen aufstellen, anstatt beim Rüstungsexport vorne zu liegen. Fairer statt freier Handel, Kooperation statt Konkurrenz und eine enge sowie verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Partnern weltweit sind die für uns zentralen Leitlinien auswärtiger Politik Deutschlands und der EU. Gleichwohl halten wir es für wichtig zu klären, was verantwortungsvolle Außen- und Sicherheitspolitik heute bedeutet. Wie muss eine solche Politik ausgestaltet werden, um ihr Ziel – nachhaltigen Frieden – zu verwirklichen?

Langfristiger Ansatz

Wir müssen langfristig denken, um so Konfliktursachen strukturell zu bekämpfen und friedliche Perspektiven zu bieten. Zu dieser strukturellen Krisenprävention gehört zunächst die Schaffung der notwendigen institutionellen Rahmenbedingungen auf regionaler, internationaler und globaler Ebene. Inhaltlich erstreckt sich diese strukturelle Krisenprävention auf zahlreiche Politikfelder: Hierzu zählen wir Wirtschafts-, Handels- und Sozialpolitik, Klimaschutz, Wissenschaft, Rüstungskontrolle und Menschenrechtspolitik – Politikfelder also, in denen die Weichen für zukünftige Gesellschaftsordnungen gestellt werden. Mit dem 2004 von der rot-grünen Bundesregierung verabschiedeten Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ wurde bereits ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan. Die Bekämpfung der Folgen des Klimawandels oder die 2030-Agenda tragen auch dazu bei, dass Fluchtursachen langfristig abgebaut werden. Denn nur wer in Frieden, Sicherheit und Wohlstand Perspektiven für sich und seine Familie hat, ist nicht zur Flucht gezwungen.

Ein solch langfristig gedachter Ansatz kann aber in konkreten Krisen- oder Kriegssituationen, bei eklatanten Menschenrechtsverletzungen oder gar vor Völkermord nicht schützen. Hier bedarf es Mittel und Wege, die darauf zielen, zunächst die Sicherheit wieder herzustellen und den Betroffenen Nothilfe und Schutz zu gewähren. Neben die strukturelle Krisenprävention tritt also die akute Konfliktbearbeitung. Die Ausgestaltung einer strukturellen Krisenprävention geschieht bereits als Politik der Kooperation und im Rahmen internationaler Institutionen. Unser Ziel ist, auch die akute Krisenprävention möglichst kooperativ zur Anwendung zu bringen. Diese zwei Kategorien können im politischen Alltag helfen, unsere Ziele und Grundsätze über konkrete Entscheidungen nicht aus dem Blick zu verlieren.

Das komplette Positionspapier gibt es hier zum Download:

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In der Debatte um die transatlantischen Freihandelsabkommen hat die SPD einen sachbezogenen Weg gewählt, statt sich pauschal auf ein Ja oder Nein festzulegen. Wir sind davon überzeugt, dass die Globalisierung Regeln braucht, damit sie nicht zu einem Wettlauf der Standards nach unten führt. Ziel muss es sein, Spielregeln festzulegen, die für alle Länder gelten. Leider stockt der Prozess über eine Reform der WTO seit Jahren, aber das Pariser Klimaschutzabkommen und die Vereinbarung globaler Nachhaltigkeitsziele machen Mut. Auch bilaterale Freihandelsabkommen können Standards setzen und den Prozess positiv beeinflussen. Es ist deshalb sinnvoll, über solche Abkommen zu verhandeln. Mit der SPD wird es aber keinen Freifahrtschein für TTIP und CETA geben. Die Sozialdemokratie hat wie keine andere Partei die Gerechtigkeit als Markenkern – deshalb ist für uns die Frage zentral, wie die Globalisierung gestaltet werden kann.

Weitere Verhandlungen machen keinen Sinn

Seit den #TTIPLeaks ist schwarz auf weiß nachzulesen, dass die großen Vorbehalte, die es in der Bevölkerung seit langer Zeit gibt, begründet sind. Es sind aber nicht nur die veröffentlichten Dokumente, die uns zum Zweifeln bringen, sondern vor allem der aktuelle Stand der Verhandlungen. Wenn die US-Administration sich in zentralen Fragen wie Vorsorgegrundsatz, Lebensmittelsicherheit und Investitionsschutz nicht bewegt, ist der Zeitpunkt gekommen, an dem man ehrlich sagen muss: Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand wird es nicht möglich sein, einen Vertragstext zu finden, der in irgendeiner Form den Ansprüchen der SPD genügt. Gleichzeitig ist es angesichts der kritischen Haltung aller US-Präsidentschafts-BewerberInnen zu TTIP sehr unwahrscheinlich, dass überhaupt ein Abkommen zustande kommt. Unter solchen Bedingungen macht es schlicht keinen Sinn, weiter zu verhandeln.

Positive Veränderungen bei CETA

In den Verhandlungen über das europäisch-kanadischen Abkommen CETA ist es der SPD dagegen gelungen, Veränderungen zu erreichen, die mit einer Verweigerungshaltung nicht zustande gekommen wären. Diese Veränderungen müssen nun ausgewertet werden. Der Vertragstext liegt mittlerweile vor und wird voraussichtlich im Juni dieses Jahres übersetzt sein. Dann ist ein sorgfältiger Abgleich mit den roten Linien notwendig, die die SPD auf dem Parteikonvent im September 2014 und auf dem Bundesparteitag im Dezember 2015 beschlossen hat. Der Parteikonvent muss im September entscheiden, ob die roten Linien eingehalten worden sind oder eben nicht. Allerdings gibt es noch zahlreiche offene Fragen. Die umstrittenen Schiedsgerichte sollen im Vertrag durch ordentliche Handelsgerichte ersetzt werden – ein wichtiger Verhandlungserfolg, der aber nichts bringt, wenn die Rechtsgrundlagen für diese Gerichte schlecht sind. Die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe im Vertrag müssen dringend weiter präzisiert werden. Wir setzen deshalb auf weitere Verhandlungen. Glücklicherweise ist die neue kanadische Regierung fortschrittlicher als die alte. Das gibt uns die Gelegenheit, an bestimmten Stellen noch einmal neu anzusetzen.

Nicht ohne den Bundestag

CETA darf aber auf keinen Fall ohne die Beteiligung der nationalen Parlamente in Kraft treten. Der Deutsche Bundestag muss sich intensiv mit diesem Abkommen befassen. Wie bei der ersten Föderalismusreform muss es eine Anhörung im Plenum des Parlaments und zusätzlich Anhörungen in allen betroffenen Fachausschüssen geben, wenn der übersetzte Vertragstext vorliegt. Wir erleben derzeit eine der tiefsten Sinnkrisen der ‎EU. Vor diesem Hintergrund wäre es fatal, ein so weitreichendes und hoch umstrittenes Abkommen ohne die notwendige Akzeptanz in Kraft zu setzen. So kann kein Vertrauen in demokratische Prozesse entstehen. Die einzige Möglichkeit Vertrauen zurückzugewinnen, ist eine breite transparente Debatte, die wir immer wieder einfordern.