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Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Die größte Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg ist eine solche Situation. Wir müssen klotzen und die Wirtschaft in einer Weise mit Finanzmitteln stützen, wie dies seit Bestehen der Bundesrepublik noch nie der Fall war. Nur so können wir die Zukunft der jüngeren Generationen sichern. Und nur so können wir den Weg zu einem nachhaltigen und sozialen Umbau unseres Wirtschaftssystems fortsetzen.

Die vergangenen Krisen müssen uns eine Lehre sein. Auf zögerliches Verhalten und falsche Sparmaßnahmen, wie etwa nach der Finanzkrise in Südeuropa, folgte meist ein Jahrzehnt der Stagnation und Perspektivlosigkeit. Das trifft besonders die jungen Menschen. Nur wenn die öffentliche Hand jetzt entschieden handelt und glaubwürdig Sicherheit ausstrahlt, können die Menschen wieder Hoffnung für die Zukunft entwickeln und damit auch neue Perspektiven für die Wirtschaft in Deutschland und Europa schaffen. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung ist deshalb volkswirtschaftlich notwendig, richtig und generationengerecht. Nicht Schulden belasten die Zukunft der kommenden Generationen, sondern mögliches Zögern und Zaudern.

Die Corona-Pandemie hat allen vor Augen geführt, wie wichtig ein verlässlicher und starker Sozialstaat ist. Etwa bei der Gesundheitsversorgung, beim Katastrophenschutz, bei der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen und Bürger*innen, bei Wissenschaft, Bildung und Betreuung, bei der digitalen Infrastruktur usw.

Es ist eben kein Zufall, dass in den USA und in Großbritannien die Dinge schlechter gelaufen sind: Eine unfähige rechtspopulistische Führung, aber eben auch systematische Vernachlässigung staatlicher Handlungsfähigkeit und ein schwacher Sozialstaat führen zu schlimmen Konsequenzen für die Bevölkerung.

Im Kontrast dazu sind die Vorteile funktionierender staatlicher Leistungen, eines starken, reaktionsfähigen und sozialen Staates in den letzten Monaten deutlich geworden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind stolz, dass es – trotz manch strittiger Weichenstellungen in der Vergangenheit – nicht zuletzt der SPD zu verdanken ist, dass wir noch über diese staatliche Handlungsfähigkeit verfügen.

Die Corona-Krise zeigt aber auch die teilweise schmerzlichen Schwächen der öffentlichen Infrastruktur: Über Jahrzehnte hinweg haben alle politischen Ebenen an notwendigen Investitionen gespart. Die heutige Wirtschaftskrise muss deshalb auch als Chance genutzt werden, durch groß angelegte Investitionsprogramme unser Land zu modernisieren und fit zu machen für die Zukunft. Die Weichenstellungen von heute sind die Zukunftsperspektiven der nächsten Generationen. Deshalb ist es wichtig, dass das aktuelle Konjunkturprogramm und die nächsten Bundeshaushalte einen Schwerpunkt auf Investitionen legen, mit denen die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit und zu mehr Klimaschutz gestaltet werden kann. Im Zentrum müssen stehen: Ausbau und Verbesserungen bei Bildung, Forschung und Entwicklung, Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, die Transformation hin zu einem klimaneutralen Industriemodell, die Energiewende und spürbarer Ausbau unseres Gesundheitswesens.

Die Bürgerinnen und Bürger treibt zu Recht die Frage um: Wie soll es nach der Krise weitergehen? Können wir uns all die Maßnahmen überhaupt leisten? Es wird sich in den nächsten Monaten entscheiden, ob wir diese Krise solidarisch meistern und die Lasten gerecht verteilen oder ob Sozialabbau und eine weitere Umverteilung von unten nach oben folgt. Die Gretchenfrage lautet also: „Wie hältst du´s mit der Finanzierung“?

Vertreter von CDU und CSU fordern wegen der kreditfinanzierten Maßnahmen von über 200 Milliarden Euro in der Bundesrepublik und der zusätzlichen über 750 Milliarden der EU schon jetzt eine schnelle Schuldentilgung und die Kürzung staatlicher Leistungen, am besten noch verbunden mit einer drastischen Senkung der Unternehmenssteuern. Deren These: Erst durch die Schuldenbremse und ausgeglichene Haushalte habe der Staat die Voraussetzungen für die Krisenmaßnahmen und aktuelle Neuverschuldung geschaffen und der Staat müsse daher schnell wieder dahin zurück. Richtig ist: Grundlage für die hohe Leistungsfähigkeit Deutschlands sind vielmehr das wirtschaftliche Wachstum und die guten Arbeitsmarktzahlen. Hätte es in den vergangenen Jahrzehnten mehr Investitionen in den oben genannten Bereichen gegeben, dann wären die Voraussetzungen, stark aus der Krise herauszukommen, noch besser und die sozialen Verwerfungen geringer gewesen. Die Lehre aus dieser Krise heißt also: Investiere rechtzeitig, dann hast du in der Not.

Dennoch wollen CDU und CSU eine schnelle Schuldentilgung bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen und vehement geforderten Steuersenkungen für Besserverdienende. Die Folgen dieser Politik wären volkswirtschaftlich verheerend und für den sozialen Zusammenhalt fatal, denn sie würden milliardenschwere Belastungen für den Haushalt bedeuten, die durch große Einschnitte in die soziale Sicherung und die öffentliche Infrastruktur kompensiert werden müssten. Das hieße konkret: Lohnkürzungen bei Beschäftigten, gerade auch in den sogenannten „systemrelevanten“ Berufen, eine weitere Verschiebung der dringend notwendigen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und eine Beschneidung des Sozialstaats, obwohl dieser zur Bewältigung dieser Krise so kraftvoll beigetragen hat. Die Aussagen führender Politiker von CDU und CSU weisen genau in die Richtung einer solchen Umverteilung von unten nach oben. Das aber würgt den konjunkturellen Motor ab, der so ins Stottern gerät; das gefährdet Arbeitsplätze und wäre gesellschaftlich völlig unverträglich. Die große Mehrheit der Ökonominnen und Ökonomen, darunter auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, empfiehlt daher eindringlich, weiterhin massiv in die Überwindung der Krise zu investieren und den konjunkturellen Aufschwung nicht kaputtzusparen.

Auch unsere Sozialversicherungssysteme geraten durch Kürzungen und Sparmaßnahmen nur in eine Spirale nach unten. Sie sind auf Dauer nur sicher, wenn die Beitrags- und Steuerfinanzierung von einer starken Konjunktur getragen wird.

Wir wollen, dass der deutsche und europäische Motor wieder auf Hochtouren läuft. Dazu wollen wir weiter in die Zukunft investieren und die Krise in Europa solidarisch überwinden. Dazu wollen wir größere Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels unternehmen. Und dazu wollen wir, dass die Automobilindustrie in Deutschland endlich wieder dahin kommt, wo sie hingehört: an die Weltspitze – mit klimaneutralen Fahrzeugen und Antriebstechnologien. Der VW Käfer des 21. Jahrhunderts sollte in deutschen Werken zu guten Tariflöhnen gefertigt werden. Nur so kann Deutschland in und gemeinsam mit Europa seinen Platz als weltweit führender Industriestandort bewahren. Für diese Transformation brauchen wir heute massive Investitionen, nicht zuletzt in die Energiewende. Sie werden sich auszahlen. Sie heute zu unterlassen, das wäre die echte Belastung für kommende Generationen.

Der von Finanzminister Olaf Scholz initiierte deutsch-französische Vorschlag für ein milliardenschweres europäisches Konjunkturprogramm war die Initialzündung für eine schlagkräftige gesamteuropäische Krisenbekämpfung. Das Konjunkturprogramm ist nicht nur die richtige solidarische Antwort auf die gemeinsame Krise, sondern auch im Interesse unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Unternehmen in Deutschland. In keinem Land hängen wirtschaftliche Prosperität und Arbeitsplätze so sehr von einem geeinten und starken Europa ab wie Deutschland.

Das vom Europäischen Rat Ende Juli 2020 beschlossene Corona-Hilfspaket (390 Mrd. Euro Zuschüsse, 360 Mrd. Euro Kredite für den Solidarischen Wiederaufbaufonds, weitere rund 1.000 Mrd. Euro für 2021-2027 zur Bewältigung gemeinsamer Aufgaben in der EU im Mehrjährigen EU-Finanzrahmen), ist Ergebnis unseres beherzten Vorschlags. Wir begrüßen und unterstützen die Finanzierung der erforderlichen Investitionen durch gemeinschaftliche EU-Anleihen. Die NextGenerationEU-Programme versetzen die Mitgliedstaten über Kredite in die Lage, ihre Reformpläne z. B. für den ökologischen und digitalen Wandel, die nationalen Energie- und Klimapläne sowie die Pläne für einen gerechten Übergang zu realisieren.

Am anderen Ende der politischen Ebene müssen wir dafür sorgen, die Investitionsfähigkeit der Kommunen dauerhaft zu stärken. Über 65 % der öffentlichen Investitionen werden in den Kommunen getätigt. Wir brauchen starke Kommunen, um aus dieser Krise herauszuwachsen. Es ist deshalb richtig, dass wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Städte und Gemeinden mit einer höheren Übernahme von Sozialkosten und der Kompensation der Gewerbesteuerausfälle unterstützen. Die von Olaf Scholz vorgeschlagene Altschuldenregelung steht weiterhin auf unserer Agenda und hier sind jetzt vor allem die Bundesländer gefragt. Eine bloße Kompensation struktureller Defizite der Vergangenheit und auf Corona zurückzuführender Einnahmeeinbußen reicht allerdings nicht aus. Die Kommunen müssen über entsprechende Steuereinnahmen und Schuldenregelungen in die Lage versetzt werden, notwendige Zukunftsinvestitionen aus eigener Kraft zu finanzieren.

Bei der Finanzierung der Krisenlasten und der Zukunftsinvestitionen bauen wir auf zwei Säulen.

Kern einer nachhaltigen Staatsfinanzierung bleibt eine Besteuerung der Einkommen und Vermögen nach Leistungsfähigkeit. Zahlreiche Studien der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Einkommens-, vor allem aber die Vermögensungleichheit seit den 2000er Jahren trotz dem vor Corona langen Aufschwung auf hohem Niveau verharrt. Eine zu große soziale Ungleichheit ist nicht nur ungerecht, sondern auch volkswirtschaftlich schädlich, da sie das Wachstum hemmt. Die Corona-Krise hat Ungleichheiten noch einmal verschärft.

Wir wollen deshalb eine gerechte Primärverteilung des Bruttoinlandsprodukts, also eine angemesse Entlohnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Höhere Tariflöhne und gestärkte Tarifbindung, ein Ende sachgrundloser Befristungen und eine drastische Verringerung atypischer Beschäftigungsverhältnisse sowie ein Mindestlohn von mindestens 12 Euro sind hierzu richtige Maßnahmen. Bei der Sekundärverteilung kann nur eine leistungsgerechte Steuerbeteiligung aller dazu beitragen, dass Investitionen und Innovationen zu einem höheren Lebensstandard für alle führen. Dazu ist eine Vermögensteuer mit progressiver Ausgestaltung ebenso notwendig wie eine effektive Erbschaftsbesteuerung insbesondere der großen Betriebsvermögen sowie eine Bodenwertzuwachssteuer, um leistungslose Bodenwertsteigerungen an die Gesellschaft zurückzugeben. Auch wollen wir sämtliche Finanztransaktionen besteuern sowie Kapitaleinkünfte konsequent nach dem individuellen progressiven Einkommensteuersatz behandeln. Das von CDU/CSU und FDP geforderte Ende des Solidaritätszuschlages auch für die oberen zehn Prozent der Einkommensbeziehenden kann es nur dann geben, wenn dieser Personenkreis einen entsprechend höheren Beitrag in der Einkommensteuer leistet.

Die zweite Säule sind kreditfinanzierte Konjunkturpakete und Investitionen. Schulden sind dabei nicht per se gut, aber auch nicht per se schlecht. In der aktuellen Situation ist der Umfang der Maßnahmen der Situation angemessen und volkswirtschaftlich richtig. Die kreditfinanzierten Konjunkturprogramme bedeuten den Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen und sind die Steuereinnahmen von morgen. Bei einem Zinssatz der 30-jährigen Staatsanleihen von 0,0 % ist das nicht eine Belastung der kommenden Generationen, sondern Voraussetzung für deren positive Zukunft und eine moderne Infrastruktur. Wie wenig belastend ein höherer Schuldenstand ist und warum wir Schulden nicht schnell tilgen, sondern aus ihnen mit starken Wachstumsimpulsen herauswachsen müssen, zeigt die Finanzkrise vor 10 Jahren. Der Schuldenstand Deutschlands war damals um über 500 Mrd. Euro (siehe hier und hier) auf über 2 Billionen Euro und die Staatsverschuldungsquote auf über 80 % des BIP (Bruttoinlandsprodukt) gestiegen. Zehn Jahre später ist die Schuldenquote auf unter 60 % gefallen, aber der Schuldenstand nur um ca. 50 Mrd. € gesunken. Eine Volkswirtschaft und der Staat funktionieren ganz offensichtlich anders als ein Privathaushalt. Die mit Krediten finanzierten Konjunkturprogramme erhalten Arbeitsplätze, verringern damit die Sozialausgaben und sichern die staatlichen Einnahmen von morgen. Zudem ist der Staat ein institutionell „ewig“ lebender, guter Schuldner und braucht daher seine Schulden nicht sofort oder (zu) schnell zurückzuzahlen, sondern muss aus ihnen herauswachsen. In einer Krise wie der jetzigen sind zunächst nur Zinszahlungen zu bedienen. Sind die Zinsen Null, entsteht somit keine Belastung der laufenden Haushalte. Erst wenn die Zinsen wieder steigen, ist dies der Fall. Bei den gegenwärtigen Staatsanleihen dauert dies mindestens dreißig Jahre. Bis dahin sollte man die Schulden vorsichtig zurückführen – auf der sicheren Basis einer wieder gestärkten Konjunktur und ohne diese übermäßig zu belasten.

Die gegenwärtigen Fiskalregeln sind vor diesem Hintergrund zu eng gestrickt. In Deutschland wie auch in Europa brauchen wir deshalb Fiskalregeln, die neben der Ausgabenkontrolle den Staaten ausreichend Möglichkeiten für eine kurzfristige Stabilisierung der Gesamtwirtschaft und die langfristige Modernisierung des öffentlichen Kapitalstocks über Investitionen gibt. Die Ergänzung der deutschen Schuldenbremse und des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts um eine Goldene Regel für Investitionen wäre ein erster richtiger Schritt. Auch die Anhebung der Maastrichter Schuldenquote ist volkswirtschaftlich richtig. Wie tragfähig Staatsschulden sind, hängt u.a. vom Realzins und dem realen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ab. Der aktuelle Zinssatz liegt unter der Wachstumsrate. Bei einem Budgetdefizit von drei Prozent des BIP, einer Inflationsrate, die dem Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) von knapp zwei Prozent entspricht, und einer realen Wachstumsrate von einem Prozent, wäre nach Berechnung einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) eine Schuldenquote von bis zu 100 Prozent ohne Probleme verkraftbar – und damit notwendige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Europas finanzierbar. Inklusive eines „Sicherheitspuffers für unvorhergesehene Krisen“ ist eine Anhebung der Obergrenze von den willkürlichen 60 % auf 90 Prozent des BIP begründbar und sinnvoll.

Auch bedarf es eines Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte. Langfristig muss sich die europäische Fiskal-, Wirtschafts- und Sozialpolitik nicht an abstrakten Fiskal- und Wettbewerbsregeln orientieren, sondern das klare Ziel der Vollbeschäftigung sowie gleicher, guter und nachhaltiger Lebensverhältnisse für alle Europäer verfolgen.

Die Pandemie hat die Politik in Deutschland vor beispiellose Herausforderungen gestellt. Die Verantwortlichen in Kommunen, Ländern und Bundespolitik haben bislang gut bestanden. Auch und gerade die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat das getan, was die Bürger*innen von ihrer politischen Führung erwarten dürfen: verantwortungsvolles, gemeinsames, erfolgreiches Handeln.

Gleichzeitig bleiben die programmatischen Unterschiede zwischen den Parteien bestehen – ja, sie werden bei den weiteren anstehenden Entscheidungen zur Bewältigung der Krise und zu den Lehren aus der Pandemie noch schärfer hervortreten: Wir setzen nicht auf den neoliberalen Weg der Schwächung des Staates, eine die Wirtschaft strangulierende allzu rasche Schuldentilgung und der Privatisierung, sondern auf einen verlässlichen, starken und sozialen Staat, der Freiheit, wirtschaftliche Prosperität, Entfaltungs- und Gestaltungsmöglichkeiten durch gute Rahmenbedingungen, Gerechtigkeit und soziale Sicherheit schafft.

 

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Die globale Corona-Pandemie ist die wohl größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Bundesregierung hat daher ein beispielloses Maßnahmenpaket geschaffen, um die Ausbreitung von Corona einzudämmen und die wirtschaftlichen Folgen aufzufangen. Es wird dabei helfen, dass Deutschland diese Krise übersteht. Die letzten Wochen zeigen, dass diese Bundesregierung insgesamt gerade in schwierigen Zeiten gut arbeitet, nicht zuletzt auch wegen der geradlinigen und konzentrierten Arbeit von Vizekanzler Olaf Scholz und den sozialdemokratischen Ministerinnen und Ministern Franziska Giffey, Hubertus Heil, Christine Lambrecht, Heiko Maas und Svenja Schulze. Die vielen auf den Weg gebrachten Maßnahmen erreichen große Teile der Bevölkerung schnell und unbürokratisch. Als Sozialstaat fängt er in Not geratene Menschen in der Krise auf, seine Schutzschirme helfen den kleinen wie den großen Unternehmen. Weitere Maßnahmen insbesondere zum Schutz von Beschäftigten mit geringeren Einkommen und Erwerbslosen scheitern allerdings bislang an CDU und CSU.

Schon jetzt sehen wir aber auch, wie die Corona-Pandemie die bestehenden Ungleichheiten in Europa verschärft und zu einer existenziellen Herausforderung für die Europäische Union und den Euro-Raum wird. Eine Verschärfung der Krise, Massenarbeitslosigkeit und eine mögliche Renationalisierung gilt es zu verhindern. Wir wollen ein Europa, welches solidarisch zusammensteht. Dafür braucht es koordinierte nationale und europäische Hilfs- und Wachstumsprogramme. Die nun zu ergreifenden Maßnahmen werden die gesellschaftliche Entwicklung der nächsten Jahre mitbestimmen. Wir alle stehen vor einer Richtungsentscheidung:

Entweder überlassen wir die Gesundheitsvorsorge weiterhin dem Markt, sparen Deutschlands und Europas Zukunft kaputt und wälzen die Kosten der Krise ab auf die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger. Dabei wird sich an den schlechten Arbeitsbedingungen von vielen, die gerade jetzt in der Krise den Laden am Laufen halten, von allein wenig ändern. Der Markt kümmert sich nicht um gute Löhne im Gesundheitsbereich oder im Einzelhandel. Und er sorgt auch nicht für Krisenzeiten vor.

Oder aber wir schlagen einen anderen Weg ein und setzen uns für einen starken und handlungsfähigen Staat als Motor gesellschaftlicher Entwicklung ein. Für eine Gesundheits- und Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand, die allen gleichermaßen zugänglich ist. Für eine koordinierte nationale und europäische Wirtschaftspolitik zur Überwindung der Krise und einen auf Nachhaltigkeit, Innovation und gute Beschäftigung ausgerichteten sozial-ökologischen Deal für Europa.

Wir als sozialdemokratische Abgeordnete sind der festen Überzeugung, dass es uns nur gelingt die Spaltung in Arm und Reich einzudämmen und Europa zusammenzuhalten, wenn wir dem Markt und der reinen Gewinnlogik klare Regeln und Grenzen setzen. Daher braucht es nun einen Mix aus kurzfristigen Ergänzungen der aktuellen Maßnahmen, einer koordinierten nationalen und europäischen Krisenpolitik und eines langfristigen Projekts für eine sozial gerechte und ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und Europa. In diesem Sinne bringen wir die folgenden Ideen und Forderungen als Parlamentarische Linke in die weitere politische Diskussion ein.


I. Was in Deutschland noch zu tun ist: Jetzt und auf lange Sicht

1.
Das Kurzarbeitergeld und der erleichterte Zugang zu Sozialleistungen helfen vielen Menschen durch die Krise. Insbesondere für Beschäftigte im Niedriglohnsektor, die zudem nicht von aufstockenden Tarifverträgen profitieren, reicht ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent aber nicht aus. Wir fordern daher eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für niedrigere Einkommen auf 80 bzw. 87 Prozent und mehr politischen Druck auf diejenigen Branchen, die bisher keine ergänzenden Tarifverträge zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes abgeschlossen haben. Wo Tarifverträge nicht reichen, müssen wir als Politik die Unternehmen in die Pflicht nehmen. Wir befreien die Unternehmen von den Sozialabgaben, verpflichten sie aber, die Hälfte der Entlastung an ihre Beschäftigten weiterzugeben.

Die Lage vieler Beschäftigter in der Krise ist aber vor allem deswegen so schwierig, weil ihre Einkommen in Normalzeiten zu gering sind. Niedriglöhne sind nicht krisenfest. Ein Mindestlohn von 12 Euro und allgemeinverbindliche Tarifverträge sind ein erster Schritt, diesen Problemen zu begegnen. Dafür erleichtern wir die Allgemeinverbindlicherklärung durch die Abschaffung des Vetorechts der Arbeitgeber und schaffen zudem Anreize für die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch eine stärkere steuerrechtliche Privilegierung der Gewerkschaftsbeiträge.

2.
In der Krise zeigt sich, dass vor allem diejenigen unsere Gesellschaft am Laufen halten, die bislang mit niedrigen Löhnen und wenig Anerkennung zu kämpfen hatten. Die Beschäftigten in der Pflege und dem Gesundheitssektor, im Einzelhandel und in der Logistik, die Rettungskräfte und viele mehr gehen derzeit an ihre individuellen Grenzen, um uns auch in diesen Zeiten bestmöglich zu versorgen. Ihnen gebührt nicht nur unser Dank. Wir unterstützen nachdrücklich die Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bonuszahlungen an die Beschäftigten steuer- und abgabenfrei zu stellen. Darüber hinaus braucht es jetzt zusätzlich zu steuerlichen Vergünstigungen und tariflichen Zusatzvereinbarungen bundesweit einheitliche Bonuszahlungen für diese Beschäftigten. Klar ist: Die Bonuszahlungen dürfen dringend gebotene tarifliche Zusatzvereinbarungen nicht ersetzen und müssen steuerfinanziert sein.

Wir belassen es aber nicht bei Zuschlägen in der Krise, wir werden sie auch anschließend nicht vergessen. Sie verdienen, wie alle anderen auch, gute Arbeitsbedingungen und gute Tariflöhne. Und wir fordern einen breiten Tarif „Soziale Arbeit/Dienste“ und eine bessere Unterstützung von gemeinnützigen Sozialverbänden wie Arbeiterwohlfahrt, Diakonie und andere.

3.
Menschen in der Grundsicherung, mit geringen Einkommen und kleiner Rente sind von der Corona-Krise ganz besonders betroffen. Preissteigerungen, Hamsterkäufe und andere Folgen setzen ihnen stark zu. Die von Hubertus Heil und Franziska Giffey schnell umgesetzte Anpassung der Grundsicherung und des Kinderzuschlags an die Erfordernisse der Krise helfen vielen Menschen. Ergänzend fordern wir mindestens für die Dauer der Krise eine Anhebung der Grundsicherungsleistungen in Form einer Pauschale von 100 Euro. Besonders Hilfsbedürftige sind Kinder in der Grundsicherung, stehen doch z.B. kostenfreies Mittagessen für Kinder in Kita und Schule oder Tafeln oftmals nicht mehr zur Verfügung. Familien mit Kindern sollte durch eine Erhöhung des Bildungs- und Teilhabepakets oder eine Erhöhung des Kindergeldes, das nicht auf die ALGII oder Grundsicherung angerechnet wird, unbürokratisch geholfen werden. Mit der bereits beschlossenen Grundrente hat die SPD gegenüber dem Koalitionspartner ein gutes Instrument für hilfebedürftige Rentnerinnen und Rentner durchgesetzt, das jetzt auch zwingend zum 1. Januar 2021 wirksam werden muss. Versuche aus der Fraktion der CDU/CSU, die getroffenen Vereinbarungen zu brechen, sind respektlos gegenüber den Menschen, die auch früher schon den Laden am Laufen gehalten haben. Das werden wir nicht hinnehmen.

4.
Zur Sicherung der sozialen Lage von Auszubildenden und Studierenden in der Corona-Krise benötigen wir weitergehende Maßnahmen. Wer akut in Not gerät, weil die Eltern in Kurzarbeit müssen oder weil der eigene Nebenjob verloren geht, muss schnell und vereinfacht Zugang zum BAföG oder einem Härtefallfonds bekommen. Ein Härtefallfonds kann gerade für internationale Studierende ein hilfreicher Ausweg sein, die sonst durchs Raster fallen würden. Zudem sollte der Finanzierungsnachweis für internationale Studierende vorübergehend ausgesetzt werden. Wenn die Studienhöchstdauer aufgrund der pandemiebedingten Umstände überschritten wird, muss eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unbürokratisch möglich sein. Das Sommersemester 2020 darf nicht auf die Förderhöchstdauer im BAföG angerechnet werden. Einkünfte aus systemrelevanten Nebenjobs sollen auch für die studentische Krankenversicherung anrechnungsfrei sein. Sowohl Studierende als auch Auszubildende sollen vereinfachten Zugang zum Wohngeld erhalten, wenn sie kein BAföG bekommen können.

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung muss jetzt aktiviert werden, damit zwischen den Sozialpartnern konkrete Antworten für die Organisation der beruflichen Bildung gefunden werden können. Vorrang muss dabei die Sicherstellung des Ausbildungsjahres 2020 und 2021 haben. Ein überbetrieblicher Fonds zur Sicherstellung von Auszubildendenplätzen sollte als eine Möglichkeit mit Augenmaß und Verantwortung beraten werden.  Darüber hinaus muss gewährleistet werden, dass Auszubildende ihre Ausbildung in einem machbaren Zeitraum erfolgreich abschließen können.

5.
Wir brauchen sofort einen Rettungsschirm für Kommunen. Durch die massiven Einbrüche bei allen Steuerarten, allen voran der Gewerbesteuer, verschärft sich die finanzielle Lage vieler Kommunen gerade massiv. Gleichzeitig gibt es keine Handlungsspielräume, die Einnahmeverluste öffentlicher Einrichtungen auszugleichen, so dass viele kommunale Unternehmen existentiell bedroht sind und sogar relativ finanzstarke Kommunen in Schwierigkeiten geraten. Die Städte, Gemeinden und Kreise stellen unsere technische, soziale und kulturelle Infrastruktur bereit; sie tragen Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, sichern den öffentliche Gesundheitsdienst und den öffentlichen Personennahverkehr. Damit all das auch in Zukunft möglich bleibt, ist über den weiterhin notwendigen Altschuldenfonds ein kommunaler Rettungsschirm unverzichtbar, denn die Krise trifft alle Kommunen.

Das Corona-Virus macht vor niemandem halt und dennoch sind die Herausforderungen unterschiedlich. Angefangen von der medizinischen Versorgung der gesamten Bevölkerung über die Herausforderungen in bestimmten Problemlagen wie etwa der Obdachlosigkeit, Gewalt gegen Frauen und familienunterstützenden Hilfen bis zur Schaffung guter Rahmenbedingungen für das Homeschooling, müssen die Kommunen handlungsfähig sein. Programme von Bund und Ländern sind zwingende Voraussetzung, allerdings: Vor Ort weiß man am besten, wo es brennt und wo geholfen werden muss. Um diese Handlungsfreiheit zu schaffen, gehört zu einem Rettungsschirm für Kommunen umgehend auch ein von Bund und Ländern getragener kommunaler Sozialfonds.

Überdies ist es nötig, das öffentliche System der Kommunalfinanzierung zu verbessern. Nicht nur in Krisenzeiten sind die Kommunen mit der Finanzierung vieler notwendiger Sozialaufgaben überfordert, zumal die Länder in vielen Fällen keine kommunale Finanzausstattung gewährleisten, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch die Kommunen (Kommunalisierungsgrad) entspricht. Die Kommunen sind zentral für unser Gemeinweisen. Vor Ort leben und arbeiten wir, gehen einkaufen oder müssen zum Arzt, besuchen die Schule oder freuen uns auf einen Theaterbesuch und den abendlichen Sport in unserem Verein. Unser Ziel ist es, die öffentlichen Angebote vor Ort zu erhalten und perspektivisch auszubauen. Unsere Kommunen sind systemrelevant.

6.
Auch wenn die Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus gelockert werden, gibt es Menschen mit beispielsweise Vorerkrankungen, die weiterhin unseren besonderen Schutz benötigen. Wir werden diejenigen, die für sich das Risiko als zu hoch einschätzen wieder am öffentlichen Leben teilzunehmen, bis zum Vorhandensein von Impfstoffen nach Kräften schützen und gegebenenfalls auch finanziell unterstützen. Die Mittel aus dem kommunalen Sozialfonds sollen auch für konkrete Unterstützung, Besuche, soziale und gesundheitliche Betreuung und Versorgung von gefährdeten Menschen zur Verfügung stehen.

7.
Im Vergleich zu anderen Ländern ist das deutsche Gesundheits- und Pflegesystem relativ krisenfest. Doch gerade in der Corona-Krise erleben wir, wie es an seine Grenzen stößt. Eine jahrzehntelange Politik der Durchökonomisierung und Privatisierung hat dazu geführt, dass das Gesundheits- und Pflegesystem unterversorgt ist. Angesichts dessen leisten die Beschäftigten Großartiges. Applaus alleine wird indes nicht reichen, um die strukturellen Probleme zu lösen. In den vergangenen Jahrzehnten wurden bei den Gesundheitsämtern der Länder und Kommunen massiv an Personal gespart, ein Drittel der Krankenhäuser wurde privatisiert und der Klinikbereich wird in hohem Maße aus Beitragsgeldern z.B. zur Bereitstellung von Intensivbetten unterstützt. Gesundheit darf aber keine Ware sein. Deswegen setzen wir uns auch in Zukunft ein für ein krisenfestes und gemeinwohlorientiertes Gesundheitssystem in öffentlicher Hand, die Ausweitung öffentlicher Beschäftigung im Pflege- und Gesundheitsbereich und die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung statt des bisherigen Zwei-Klassen-Systems in Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem darf es im Pflegebereich, der zu einer lukrativen Investition für Kapitalanleger geworden ist, keine Renditeversprechen geben. Das Personal im Pflegebereich muss endlich als Berufsgruppe eingestuft werden, die in einem systemrelevanten Bereich arbeitet. Diese Berufsgruppen, die nicht nur in der Krise an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gehen, brauchen eine generelle Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich.

8.
Die Corona-Krise ist die größte Probe für unser Gemeinwesen seit dem Zweiten Weltkrieg. Es wird große Anstrengungen brauchen, diese Herausforderungen zu stemmen. Für uns gilt: Die Kosten der Krise dürfen nicht auf die große Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit geringen und mittleren Einkommen abgewälzt werden. Wo der Staat die Unternehmen mit staatlichen Hilfen unterstützt, braucht es gedeckelte Vorstandsbezüge und das Verbot von Dividendenausschüttungen. Schließlich stehen in einer sozialen Marktwirtschaft die Vorstände und die Anteilseigner an erster Stelle in der Mitverantwortung für den Erhalt des Unternehmens. Und das schließt die persönliche finanzielle Verantwortung mit ein. Wir müssen Geld in die Hand nehmen, um die Krise ohne eine Verschärfung der sozialen Spaltung zu überstehen und um die Wirtschaft durch große konjunkturpolitische Maßnahmen zu stimulieren. Zur Finanzierung der Krisenfolgen brauchen wir eine finanzielle Beteiligung der stärksten Schultern der Gesellschaft. Daher fordern wir eine Abgabe auf besonders hohe Vermögen von über 10 Millionen Euro, eine Anhebung des Spitzensteuersatzes, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und eine weitergehende Reform der Erbschaftssteuer.

9.
Schon jetzt ist absehbar, dass die Krisenauswirkungen über den Sommer hinaus fortbestehen werden. Es wird dauern, bis die Wirtschaft wieder das Vorkrisenniveau erreichen wird und Instrumente wie das Kurzarbeitergeld aufgehoben werden können. Entsprechende Maßnahmen wie etwa das Kurzarbeitergeld oder die Schutzschirme zwischen VermieterInnen und MieterInnen müssen daher so lange wie nötig verlängert werden.


II. Eine koordinierte und solidarische europäische Krisenpolitik

10.
Ohne eine gemeinsame, solidarische Lösung der Corona-Krise steht die europäische Einigung auf dem Spiel. Die Kluft zwischen Arm und Reich innerhalb der Staaten und die Spaltung zwischen schwächeren und stärkeren Mitgliedsstaaten würden sich ohne eine Koordinierung der nationalen und der europäischen Maßnahmenpakete nur noch verschärfen. Wir müssen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Austeritätspolitik ist keine Lösung und verschärft die Krise nur noch, wie wir am Beispiel des kollabierenden italienischen Gesundheitssystems sehen.

11.
Es braucht jetzt eine unbürokratische und schnelle Lösung, um die besonders von der Krise betroffenen Staaten mit Liquidität zu versorgen. Kurzfristig wird der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) bei der gemeinsamen Kapitalbeschaffung helfen. Mittelfristig fordern wir aber die Einführung von Coronabonds für die Deckung der Folgelasten der Corona-Pandemie in Form eines europäischen Solidarfonds. Aus diesem Solidarfonds können notwendige Konjunkturpakete zur Belebung der Wirtschaft nach der Corona-Krise finanziert werden.

12.
Diese Maßnahmen müssen an die sozial-ökologische Modernisierung Europas gekoppelt werden. Denn auch wenn angesichts von Corona andere Herausforderungen wie die Klimakrise, die zunehmende internationale Konkurrenz oder die ungleiche Entwicklung in Europa, in der öffentlichen Wahrnehmung derzeit in den Hintergrund treten, bleiben diese Probleme bestehen. Wir müssen sie deshalb genauso koordiniert angehen. Zur Belebung der Konjunktur nach Corona und angesichts der anderen Herausforderungen braucht es ein makroökonomisches koordiniertes Wachstums- und Innovationsprogramm für Europa. Dieses muss die Förderung von Zukunftsmärkten, von Forschung und technischer Innovation mit dem ökologischen Umbau der Wirtschaft, der Förderung von Beschäftigung und guten Arbeitsbedingungen sowie dem Ausbau der öffentlichen Daseinsvorsorge verknüpfen. Damit von den Maßnahmen nicht allein die Unternehmen profitieren, müssen die ArbeitnehmerInnen unter anderem durch mehr Mitbestimmung strukturell gestärkt werden und politische Einflussmöglichkeiten ausgebaut werden. Denkverbote helfen uns nicht. Gerade in für die gesellschaftliche Entwicklung wichtigen Bereichen ist es denkbar, dass die öffentliche Hand im Gegenzug für aktive staatliche Förderung Unternehmensanteile erhält. So können die Umsetzung ökologischer und sozialer Standards in der Wirtschaft demokratisch kontrolliert und angesichts zunehmender globaler Konkurrenz heimische Standorte besser geschützt werden. Wir wollen aus dem Green Deal einen Social Green Deal machen.

13.
Wir machen uns jetzt auf den Weg dahin. Es muss endlich zu einem Ende des steuer- und sozialpolitischen Dumpingwettbewerbs in Europa kommen. In einem ersten Schritt braucht es eine Harmonisierung der Steuerpolitik, eine europäisch abgestimmte Tarifpolitik und die Einführung eines europäischen Arbeitslosenrückversicherungssystems. Auch so können Spaltung und Ungleichheit in Europa bekämpft werden und der europäischen Idee neues Leben eingehaucht werden.

14.
Wir wollen, dass es in Europa solidarisch zugeht. Deswegen ist es wichtig, dass sich die kriselnden Mitgliedsstaaten über den ESM mit Liquidität versorgen können – ohne unsinnige Sparvorgaben. Klar ist aber auch: Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache, denn es kommt jetzt darauf an, die sozialen Fliehkräfte in Europa einzudämmen. Zur Finanzierung der Coronabonds und der konjunkturpolitischen Maßnahmen fordern wir eine effiziente und nachhaltig wirksame europäische Transaktionssteuer und regen die Erhebung einer Abgabe auf besonders hohe Vermögen in Form eines europäischen Lastenausgleichs an. Außerdem müssen die restriktiven Fiskal- und Fördervorgaben innerhalb der europäischen Vertragswerke reformiert werden. Jedes Land braucht jetzt Spielraum, um in der Krise gegensteuern zu können.

15.
Europa ist nicht nur ein gemeinsamer Wirtschaftsraum. Als Wertegemeinschaft darf es jetzt nicht die Schwächsten der Schwachen vergessen. In den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln herrschen schlimmste Bedingungen, ein Ausbruch der Corona-Pandemie könnte gravierende Folgen haben. Im Koalitionsausschuss haben wir als SPD nach äußerst zähen Verhandlungen mit der CDU und CSU durchgesetzt, dass den besonders schutzbedürftigen Geflüchteten auf den griechischen Inseln so schnell und unbürokratisch wie möglich geholfen werden soll. Der deutsche Anteil der 1.600 Kinder, auf deren koordinierte Aufnahme sich eine europäische Koalition der Willigen geeinigt hat, muss schnellstmöglich in einer Koalition der Handelnden nach Deutschland kommen. Die Aufnahme dauert schon viel zu lange. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Gefahr durch die Corona-Pandemie müssen die Flüchtlingslager auf den griechischen Inseln evakuiert und annehmbare Aufnahmezentren auf dem Festland geschaffen werden. Wir stellen aber auch klar: Uns reicht das nicht! Insgesamt fordern wir die Bundesregierung auf, auch die Ratspräsidentschaft zu nutzen, um endlich zu langfristigen Lösungen für eine humane, solidarische und rechtssichere EU-Asylpolitik zu kommen. Es darf nicht sein, dass immer wieder auf Notsituationen reagiert wird. Stattdessen muss das Ziel sein, genau diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Diesen Prozess werden wir aktiv begleiten.

16.
Entwicklungsländer werden von der Ausbreitung des Virus und dessen Auswirkungen besonders hart getroffen, vor allem weil hier in Großstädten und dichtbesiedelten Armenvierteln keine soziale Distanzierung möglich ist und Menschen oft keine Wahl haben nicht arbeiten zu gehen. Dazu kommt eine Bevölkerung, die zwar relativ jung ist, aber aufgrund von Mangelernährung und chronischen Krankheiten körperlich geschwächt ist. Es ist zu befürchten, dass diese Länder, in denen schon heute deutliche schlechtere hygienischen Verhältnisse herrschen und in denen die medizinische Versorgung unzureichend ist, auch beim Zugang zu künftigen Medikamenten und Impfstoffen vergessen werden. Daher müssen wir uns für einen gerechten weltweiten Zugang zu den Medikamenten und Impfstoffen gegen das Covid-19-Virus einsetzen und die ausreichende Produktion entsprechend sicherstellen. Und unsere Solidarität sollte sich indes nicht nur auf die medizinische Versorgung beschränken. Wir müssen auf nationaler und europäischer Ebene dringend erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um die Gesundheitssysteme in den Ländern des globalen Südens zu stärken und die wirtschaftlichen und sozialen Schäden abzumildern. In diesem Sinne unterstützen wir auch Schuldenerlasse und Schuldenerleichterungen für die ärmsten Länder.

17.
Das Corona-Virus ist in Windeseile zu einer weltweiten Herausforderung geworden und hat jeden Winkel dieser Welt erfasst. Kein Staat ist optimal auf dieses Szenario vorbereitet gewesen, umso unverzichtbarer wäre nun eine weltweite Kooperation. Doch stattdessen führt uns diese Krise klar vor Augen, dass die internationalen Institutionen derzeit in keiner guten Verfassung sind. Anstatt weltweit Maßnahmen aufeinander abzustimmen und die Verteilung von benötigten Gütern zu koordinieren, konkurrieren die einzelnen Staaten vielfach miteinander und treiben so beispielsweise die Preise für medizinische Schutzkleidung in die Höhe. Und auch wenn es in der Folge in mancher Hinsicht zu einer Deglobalisierung kommen wird, nicht nur bei der Herstellung von Medizinprodukten, sondern auch mit Blick auf weitverzweigte Liefer- und Fertigungsketten in der Industrie, wird unsere Welt auch in Zukunft eine globalisierte sein. Es wird hoffentlich eine Lehre aus dieser Corona-Krise sein, dass wir demokratische und handlungsfähige internationale Institutionen brauchen, die globale Herausforderungen wie den Klimawandel, die Spaltung in Arm und Reich, kriegerische Konflikte und eben auch Pandemien bewältigen können. Das ist das soziale und demokratische Angebot in einer sich neu aufstellenden Welt. Wir wollen die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dafür nutzen.

 

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Anlässlich der Corona-Pandemie erklären Matthias Miersch, Sprecher der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion sowie Bernhard Daldrup, Mitglied der Parlamentarischen Linken sowie kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

„Auf die Kommunen kommen durch die Folgen der Corona-Pandemie finanziell dramatische Zeiten zu. Es steigen nicht nur die Ausgaben für kommunale Unternehmen, Unterstützungen für soziale Leistungen oder für den Mittelstand stark an. Gleichzeitig werden die Kommunen massive Steuereinbrüche haben. Unser gesellschaftliches Leben wird maßgeblich in den Kommunen bestimmt. Sie organisieren die Fürsorge, helfen Vereinen, ihre zahlreichen Einrichtungen bilden das Grundgerüst für das öffentliche Leben. Sie geben dem Staat sein Gesicht. An ihrer Fähigkeit zum Handeln entscheidet sich, ob der Staat den Menschen in der Krise erfolgreich beisteht. Die Kommunen sind systemrelevante Akteure, sie brauchen deshalb jetzt einen Rettungsschirm durch Bund und Länder. Sie müssen mit liquiden Mitteln aus-gestattet werden um Investitionen zu finanzieren und die Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten.

Infolge der Auswirkungen der Corona-Krise werden die kommunalen Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich, deutlich ansteigen. Das gilt nicht nur für die Folgekosten der Arbeitslosigkeit – im Bereich der Kosten der Unterkunft – sondern auch für verschiedene kommunal finanzierte Leistungen des SGB – etwa im Bereich der Jugendhilfe. Auch freiwillige Leistungen wie die zusätzliche Unterstützung von Frauenhäusern und -Beratungsstellen, Wohnungslosen- und Obdachloseninitiativen und vieles andere mehr sind faktisch unverzichtbar. Der Staat tritt seinen Menschen in Form der Kommunen unmittelbar gegenüber. Sie geben dem Staat sein Gesicht.

Auch kommunale Unternehmen sind durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Unternehmen in besonders betroffenen Wirtschaftsbereichen wie Messen, Flughäfen, Veranstaltungszentren, Häfen, Bäder und Kultureinrichtungen sind durch Einnahmeausfälle in ihrer Existenz bedroht. Aus diesem Grunde begrüßen wir als ersten Schritt, dass der Bundesfinanzminister auch kommunalen Unternehmen den Zugang zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds ermöglicht und wünschen diese Bereitschaft von Bund und Ländern auch bei weiteren in Planung befindlichen Hilfsprogrammen.

Neben den ansteigenden Ausgaben werden die Kommunen zudem massive Einbrüche bei allen Steuerarten haben, und zwar sowohl durch den Rückgang des Steueraufkommens als auch zusätzlich durch Stundung, Aussetzen und Kürzung. Gleichermaßen gibt es keinerlei Handlungsspielräume, die Einnahmeverluste durch Steuererhöhungen auszugleichen. Dieses gilt auch für gebührenfinanzierte öffentliche Einrichtungen, die dennoch nicht geschlossen werden können, wenn nicht völlig neue soziale Konflikte heraufbeschworen werden sollen.

Es führt deshalb kein Weg daran vorbei, einen Rettungsschirm für die systemrelevanten Kommunen aufzuspannen. Als erste schnelle und wirkungsvolle Maßnahme sollte der Bund seine unmittelbar an die Kommunen gerichteten Fördermaßnahmen entfristen und mit vorzeitigen, förderunschädlichen Genehmigungen und einfachen Verwendungsnachweisen versehen. Dazu zählen beispielsweise der Digitalpakt an Schulen und verschiedene Programme für Infrastrukturmaßnahmen wie im Bereich des Sport, der Kultur, Freizeit und des Städtebaus. Bund und Länder kommen zudem nicht umhin, entweder ihre Anteile oder die absoluten Beträge an den Sozialkosten, zunächst zeitlich befristet auf die Jahre 2020 und 2021 deutlich zu erhöhen. Wir appellieren angesichts der massiven Einnahmeverlusten bei den Kommunen auch an die Länder, die finanzielle Grundausstattung der Kommunen deutlich zu verbessern.

Wir treten weiterhin mehr denn je für eine schnelle Entlastung der Kommunen bei den Altschulden ein, die jetzt in der Krise umso dringender geworden ist.“

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Heute hat der Deutsche Bundestag über die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems abgestimmt. Dahinter verbirgt sich ein umfangreiches Regelungspaket, das auch das derzeit viel diskutierte Thema Autobahnprivatisierung enthält. Wir haben in den letzten Wochen gegen die ursprünglichen Pläne der Privatisierung gekämpft. Das jetzt beschlossene Regelungspaket ist unser Erfolg!

Zunächst ist zu beachten, dass der Bundestag über ein Regelungspaket entschieden hat, das im Vorfeld bereits zwischen allen Ministerpräsidenten und der Bundesregierung abgestimmt worden ist. Da die Länder in den Finanzbeziehungen Erleichterungen durch den Bund erfahren haben, haben sie im Gegenzug zugestanden, ein Stück ihrer Kompetenz im Bildungsbereich wieder an den Bund zu geben und in diesem Zusammenhang auch Bau, Planung und Verwaltung von Bundesstraßen bzw. Autobahnen dem Bund zu übertragen. Diese Verhandlung auf einer von der Verfassung nicht vorgesehenen Ebene zwischen Länderregierungen und Bundesregierung habe ich – wie schon bei den Föderalismusreformen I und II – am Dienstag dieser Woche in der Fraktion erneut kritisiert. Die Beratungen des Bundestages werden deutlich erschwert, wenn Ministerpräsidenten von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken vorher schon mit der Bundesregierung ein Gesamtpaket verabschieden, das dann faktisch nicht mehr „aufgeschnürt“ werden darf. Umso beachtlicher sind die Veränderungen, die nun zur Abstimmung stehen. Unabhängig davon hoffen wir aber, dass alle Parteien aus dieser Situation zukünftig lernen.

Erfolge bei Unterhaltsvorschuss und Bildungsinvestitionen

Aus sozialdemokratischer Sicht war in dem Regelungspaket von Anfang an die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses zu begrüßen. Für fast eine Million alleinerziehender Eltern und ihrer Kinder stellt es einen wichtigen Fortschritt dar, dass berufstätige Alleinerziehende, bei denen das unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, eine Erweiterung des Anspruches auf staatliche Unterstützung erfahren. Die Altersgrenze wird von jetzt zwölf Jahre auf 18 Jahre angehoben und die zeitliche Befristung von maximal sechs Jahren abgeschafft. Dieses wird dazu führen, dass die Doppelbelastung von Job und Kinderbetreuung besser bewältigt werden kann.

Ein großer Erfolg der SPD ist auch das Aufbrechen des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich. Der Bund wird in die Lage versetzt, 3,5 Milliarden Euro für Bildungsinvestitionen in finanzschwachen Kommunen bereitzustellen. Ich habe 2007 gegen das Kooperationsverbot gestimmt und bin froh, dass wir mit dieser Verfassungsänderung eine Auflockerung des Verbots erreichen. Dabei will ich nicht verschweigen, dass ich natürlich – wie die SPD auch in ihrem Wahlprogramm – für die vollständige Abschaffung eintrete. Allerdings sieht man an der Reaktion des CDU-Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, dass dieses ein höchst umstrittener Punkt ist. Er und andere Abgeordnete von CDU/CSU wollen das Paket ablehnen, weil sie den Weg in einen Zentralstaat fürchten. Dabei ist überall erkennbar, dass Bildung eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Überall fehlen Finanzmittel für gut ausgestattete Schulen! Diese Auseinandersetzung müssen wir auch im Bundestagswahlkampf weiter führen.

Verkehrsinfrastrukturgesellschaft als größtest Steitthema

Nun zu dem Teil des Regelungspakets, der uns die größten Probleme bereitet hat: In der Fassung, die wir in der ersten Lesung im Parlament beraten haben, haben sich die Länder in Artikel 90 des Grundgesetzes verpflichtet, u.a. die Verwaltung der Bundesautobahnen an den Bund zu übertragen. Ferner war vorgesehen, dass der Bund sich dafür einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen könne. Bereits in dieser Fassung war allerdings geregelt, dass das Eigentum des Bundes an den Autobahnen und Bundesstraßen unveräußerlich ist. Allerdings haben viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang befürchtet, dass private Investoren über eine Beteiligung an der Gesellschaft zumindest mittelbar eine „Privatisierung durch die Hintertür“ erreichen könnten. Die Verlautbarungen aus dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesverkehrsministerium bestärkten diesen Verdacht. Auch Verdi und der Bundesrechnungshof kritisierten das Vorhaben auch unter Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten, die von einer Landesbehörde an eine Gesellschaft des Bundes wechseln müssten, scharf. Organisationen wie Change.org und campact initiierten zahlreiche Briefaktionen an die Abgeordneten.

In diesem Zusammenhang haben auch wir als Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion für die Verhandlungen klare rote Linien gezogen. Nach wochenlangen Verhandlungen liegt nun eine Ergänzung des Verfassungstextes vor, der eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ausdrücklich ausschließt. Den Protesten und dem Engagement der SPD-Bundestagsfraktion ist es zu verdanken, dass somit all diese Schlupflöcher in der Verfassung selbst geschlossen worden sind. Darüber hinaus werden in der Debatte sogenannte Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) problematisiert. Die Partnerschaften gibt es bereits – sie werden nicht erst durch das hier vorliegende Regelungspaket ermöglicht. Doch selbst in diesem Bereich konnte nun durch das parlamentarische Verfahren eine Verbesserung erreicht werden: Erstmalig werden in der Verfassung Öffentlich-Private Partnerschaften für ganze Streckennetze oder wesentliche Teile explizit ausgeschlossen. Damit wird im Grundgesetz selbst ein klares Zeichen gegen die Ausweitung von ÖPP gesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion hätte sich eine noch weitergehendere Regelung gewünscht. Dies war jedoch mit der CDU/CSU-Fraktion nicht möglich.

Es ist befremdlich, wenn diese Fortschritte aufgrund parlamentarischer Beratungen nun durch interessierte Kreise umgedreht werden und Dinge, die längst möglich waren, als neue Wege der Privatisierung dargestellt werden. Demokratie und das Ringen im parlamentarischen Verfahren bringen fast nie ein klares Ja oder Nein hervor. Wer künftig Öffentlich-Private Partnerschaften vollständig verhindern will, muss dafür eintreten, dass der Staat mehr in die Infrastruktur investiert, wie es Martin Schulz und die SPD fordern. Ein völliger Ausschluss in der Verfassung, der einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat bedarf, war ebenso wie ein in der Verfassung verankerter Atomausstieg nicht realisierbar. Deshalb wünschen wir uns, dass all diejenigen, die sich in dieser Frage bislang engagiert haben, den Erfolg ihres Einsatzes, den das parlamentarische Verfahren gebracht hat, anerkennen und nun den Druck auf all die politischen Kräfte erhöhen, die die schwarze Null als Dogma gegenüber dringend notwendigen öffentlichen Investitionen priorisieren.

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Nach dem SPD-Parteikonvent in Wolfsburg lauten viele Überschriften in den Medien: „SPD stimmt CETA zu“. Wir haben uns als PL seit vielen Monaten intensiv mit dem Abkommen beschäftigt und uns an vielen Stellen in die Debatte eingemischt. Deshalb möchten wir an dieser Stelle offene Fragen zum Konventsbeschluss der SPD beantworten.

Die SPD hat auf ihrem Konvent nicht für CETA gestimmt, wie viele schreiben. Sie hat einen Antrag verabschiedet, der unsere Anforderungen an das Abkommen und den nun vor uns liegenden Prozess beschreibt. Wir haben ganz klare Bedingungen beschlossen, die am Ende Maßstab für jeden SPD-Abgeordneten sind. Wenn unsere Forderungen nicht erfüllt sind, kann die SPD CETA nicht zustimmen:

  • Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf Rechtstatbestände wie „faire und gerechte Behandlung“ und „indirekte Enteignung“ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfindet. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden.
  • Unter Bezugnahme auf das Cartagena-Protokoll und die Rechtsposition der EU im WTO-Verfahren über Hormonfleisch zwischen der EU und Nordamerika muss unmissverständlich und rechtsverbindlich erklärt werden, dass die EU im Rahmen des CETA-Abkommens in keiner Weise vom primärrechtlich verankerten Vorsorgeprinzip (Art. 191 AEUV) abweicht.
  • Im Rahmen des Beratungsprozesses ist ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards zu entwickeln. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden. Der soziale Dialog ist effektiv auszugestalten, sodass das Verfahren zur Durchsetzung von Standards wirkungsvoll genug ist und durch Sanktionsmöglichkeiten ergänzt wird.
  • Es muss sich aus dem CETA-Vertrag unmissverständlich ergeben, dass bestehende und künftig entstehende Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht vom Vertrag erfasst werden.

Im Konventsbeschluss wird außerdem ein Weg beschrieben, wie wir Verbesserungen am Vertrag über das parlamentarische Verfahren erreichen wollen: Es muss einen breiten Anhörungsprozess des Europäischen Parlaments mit der Zivilgesellschaft und den nationalen Parlamenten geben, der Lösungsansätze für alle umstrittenen Fragen entwickelt, bevor das Europäische Parlament über den Vertrag abstimmt und Teile des Abkommens vorläufig angewendet werden. In diesem Zusammenhang wird es intensive Auseinandersetzungen um die Fragen geben, welche Bereiche des Abkommens in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen und damit vorläufig angewendet werden können. Die SPD legt sich im Beschluss fest: Unter anderem das hoch umstrittene Kapitel zum Investorenschutz fällt in nationale Zuständigkeit. Dieser Bereich kann also nur dann angewendet werden, wenn auch das letzte nationale Parlament der Europäischen Union zugestimmt hat.

Jetzt müssen wir beweisen, dass Europa in der Lage ist, neue Wege der Demokratie und Transparenz zu gehen. Wir hoffen sehr, dass wir für diesen Weg viele Mitstreiter in den anderen EU-Mitgliedstaaten finden können. Bereits gestern hat Sigmar Gabriel mit der Kanadischen Handelsministerin gestern noch Änderungen im Hinblick auf die Arbeitnehmerrechte für den Ministerrat angekündigt, die den DGB-Vorsitzenden Rainer Hoffmann dazu veranlasst haben, auf dem Konvent für die Zustimmung zum nun beschlossenen Antrag zu werben.

Beschluss des SPD-Parteikonvents zum Download:

 

 

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Die SPD hat stets auf Verhandlungen gesetzt, ohne pauschal Ja oder Nein zu dem Vertrag zu sagen. Sozialdemokraten haben wichtige Änderungen erreicht. Allerdings konnten die grundsätzlichen Probleme nicht beseitigt werden – es wurden lediglich so genannte Klarstellungen eingezogen, die letztlich zu weiterer Rechtsunsicherheit führen und nicht die Qualität erreichen, die für einen fairen Handel nötig ist. In zentralen Bereichen wie Investitionsschutz, öffentlicher Daseinsvorsorge und Verbraucherschutz sind die von der SPD gezogenen roten Linien klar überschritten worden.

Auch der deutsche und der kanadische Gewerkschaftsbund haben dazu aufgerufen, CETA in derzeitigen Form abzulehnen und darauf hinzuwirken, die Verhandlungen zwischen Kanada und der EU wieder aufzunehmen. Wir müssen CETA zu einem fairen Handelsabkommen machen! Der Weg zu einem guten Abkommen könnte nun über die Parlamente gehen: Durch eine entsprechende Beschlussfassung im Ministerrat muss das Europäische Parlament in die Lage versetzt werden, das Verfahren an sich zu ziehen. Mindestvoraussetzung dafür ist allerdings, dass kein Teil des CETA-Vertrages vorläufig in Kraft tritt.

Seit die offizielle deutsche Übersetzung des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA vorliegt, hat PL-Sprecher Matthias Miersch sich intensiv mit dem Vertragstext beschäftigt. Denn jeder unbestimmte Rechtsbegriff wird künftig hoch umstritten sein. Deshalb muss auch CETA vor dem Hintergrund bewertet werden, dass Interessensgruppen alles versuchen werden, um sich ihre Vorteile zu sichern. Die vollständige Bewertung von Matthias Miersch finden Sie hier:

 

 

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Von Seiten der Union erleben wir seit Monaten einerseits immer neue restriktive Forderungen mit fragwürdiger Symbolwirkung und andererseits ein Verzögern und Nicht-Umsetzen gemeinsam beschlossener Regelungen durch die zuständigen Entscheidungsträger – insbesondere Bundesinnenminister de Maizière. Mit dieser Haltung wird die große soziale, wirtschaftliche und demografische Chance, die sich uns aktuell bietet, vertan. Stattdessen laufen wir Gefahr, den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu verspielen.

Wir finden: Die bisherigen Beschlüsse der Bundesregierung reichen bei weitem nicht aus, um die Voraussetzungen für ein gutes Miteinander in Deutschland zu schaffen. Seit Monaten ist völlig klar, dass uns beim Thema Integration die Zeit davonläuft. Die eingesetzte Arbeitsgruppe zur Integrationspolitik darf nicht zu einem Instrument der erneuten Verzögerung wichtiger Maßnahmen werden, sondern muss jetzt schnell Ergebnisse liefern. Wir als SPD-Linke halten dabei insbesondere die folgenden Punkte für zentral:

  1. Die Integration von Geflüchteten in unsere Gesellschaft müssen wir als eine Chance begreifen, das gesellschaftliche Zusammenleben insgesamt solidarischer zu gestalten. Die Sozialdemokratie ist die einzige politische Kraft, die die doppelte Integrationsaufgabe leisten kann: Flüchtlinge zu integrieren, indem wir helfen, die guten Potenziale zu realisieren, die die Geflüchteten zu unserem Land beitragen wollen. Und gleichzeitig unser Land zusammenzuhalten und niemanden, der hier lebt, zu vergessen. Ein Gegeneinander-Ausspielen von Bevölkerungsgruppen darf es nicht geben. Ein Unterlaufen und Aushebeln von geltenden Standards, z.B. auf dem Arbeitsmarkt, lassen wir nicht zu.
  2. Die im Asylpaket II beschlossenen Maßnahmen sehen wir insbesondere dort kritisch, wo sie einer zügigen Integration im Wege stehen. Das gilt vor allem für die Einschränkung des Familiennachzugs für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus. Kinder und Ehepartner, die noch im Herkunftsland sind, befinden sich oft in Lebensgefahr. Diese Situation wirkt belastend und sozial destabilisierend auf die hier Ankommenden und ist somit hinderlich für die Integration. Bei den zukünftigen Kontingenten muss dringend darauf geachtet, Familien gezielt zusammenzuführen.
  3. Wir erachten weiterhin für prioritär, die Asylverfahren endlich zu beschleunigen. Hier ist der Bundesinnenminister in der Pflicht, die verabredete Beschleu-nigung der Verfahren durch Personalaufstockungen beim BAMF, schnellere Re-gistrierung und den notwendigen Datenaustausch zwischen den Behörden mit Hochdruck voranzutreiben. Menschen die zu uns kommen, müssen schnell wissen, ob sie eine Perspektive in Deutschland haben oder nicht – alles andere ist hinderlich bei der Integration und auch aus humanitären Gründen nicht vertretbar.
  4. Die Erklärung weiterer Länder zu „sicheren Herkunftsstaaten“ ist Symbolpolitik, sofern längst beschlossene Regelungen nicht umgesetzt werden. Wenn bereits heute von der Union weitere Staaten für diese Regelung ins Spiel gebracht werden, dann nur, um von den eigentlichen Defiziten seitens der CDU/CSU–Entscheidungsträger abzulenken. Wir bestehen darauf, dass Bundesinnenminister de Maizière dem Bundestag Rechenschaft über den Stand des Vollzuges der in den letzten anderthalb Jahren beschlossenen Regelungen erstattet.
  5. Eine gelingende Integration wird nur mit großen personellen und finanziellen Anstrengungen auf allen Ebenen möglich sein. Das gilt insbesondere für den sozialen Wohnungsbau, für die materielle und personelle Ausstattung von Kitas und Schulen, Universitäten, Arbeitsagenturen, Verwaltungen und Polizei sowie den Ausbau des Gesundheitswesens. Dieser Tatsache geschuldet müssen nun auch haushaltspolitische Konsequenzen gezogen werden. Auch die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie die Unterstützung der Kommunen müssen unter diesem Gesichtspunkt gesehen werden.
  6. Wenn wir unsere Gesellschaft zusammenhalten wollen, brauchen wir massive Investitionen des Bundes und einen starken, handlungsfähigen Staat. Um Ländern und Kommunen die Mittel zur Verfügung zu stellen, die für eine Bewältigung der großen Herausforderungen auch in Zeiten schwierigerer Haushaltslage unbedingt erforderlich sind, müssen wir vorhandene finanzielle Spielräume nutzen und strukturell die Einnahmeseite des Bundes stärken. Der Bund muss jetzt vor allem bei der Polizei und in den Schulen für eine schnelle Personalaufstockung sorgen – andernfalls sind die Folgekosten immens. Das Kooperationsverbot im Bildungsbereich muss vollständig aufgehoben werden.
  7. Die Bekämpfung der Fluchtursachen und die Unterstützung der Anrainerstaaten erfordern Anstrengungen, die nicht aus der Portokasse zu finanzieren sind. Wir brauchen ein Entwicklungskonzept für die Länder des Balkans und Südosteuropas sowie ein Überdenken unserer Politik gegenüber den afrikanischen Staaten. Dies schließt eine Veränderung unserer Agrar- und Handelspolitik, eine stärkere Unterstützung der Vereinten Nationen und Erhöhung der Mittel in der Entwicklungszusammenarbeit ein. Auf Dauer wird es nicht funktionieren, wenn der eine Teil der Welt in Wohlstand und Frieden lebt, und der anderen in Armut und Krieg. In Armut und Krieg möchte niemand leben. Darüber hinaus gilt für die Bekämpfung der Fluchtursachen weiterhin: Wir wollen keine Waffenlieferungen in Spannungsgebiete und Diktaturen!

Wir nehmen uns ein Beispiel an den zahllosen Menschen in unserem Land, die tagtäglich entschlossen anpacken, handeln und unermüdlich vor Ort nach Lösungen suchen. Es gilt, die Chancen zu ergreifen, die sich uns aktuell bieten und jeder Form von Verzagtheit und einer Politik des Abwartens eine Absage erteilen.

Das vollständige Papier „Integration anpacken – Zusammenhalt stärken“ von PL, SPD-Linken im Parteivorstand und Juso-Bundesvorstand gibt es hier zum Download:

 

 

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Die Debatte um Griechenland hat die Defizite der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion schonungslos offen gelegt. Fehlender Reformeifer, der Druck der Austeritätspolitik sowie ein akuter Mangel an wirtschaftspolitischer Koordination haben nicht nur den Menschen in Griechenland zugesetzt, sondern belasten die Europäische Union insgesamt. Gleichzeitig wird in der Flüchtlingspolitik offenbar: Die Mitgliedsstaaten fühlen sich alleine überfordert, sind aber gemeinsam nicht hinreichend handlungsfähig. So stehen plötzlich Errungenschaften Europas wie der Anspruch auf eine humane Flüchtlingspolitik oder offene Binnengrenzen zur Disposition. Die Parlamentarische Linke hatte angesichts der aktuellen Situation am 5. November dazu eingeladen, über die Zukunft des europäischen Projektes zu diskutieren.

Zu Gast waren Sprecher der SPD-Gruppe im Europäischen Parlament, Udo Bullmann MdEP sowie Joachim Schuster MdEP, Berichterstatter zum Thema Freihandel. Wichtige Diskussionsbeiträge lieferten u.a. Gesine Schwan, ehemalige Präsidentin der Europa-Universität Viadrina und Heidemarie Wieczorek-Zeul, langjährige Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Udo Bullmann stellte die Frage nach europäischer Politikfähigkeit oder angesichts der Banken- und Finanzkrise. Statt Dogmen von Kürzungen staatlicher Leistungen zu folgen, solle man als Produktionsfaktor nicht nur die Arbeitskosten berücksichtigen, sondern auch die Qualität und Bildung und Infrastruktur. Stattdessen sei die öffentliche Investitionsquote in Europa von 6,7% im Jahr 2007 auf inzwischen 1,9% gesunken. Joachim Schuster beklagte das zu späte Eingreifen der EU. Europapolitik solle von den Mitgliedsländern nicht als Teil der internationalen Politik verstanden werden, sondern auch als Teil der nationalen Politik. Er verwies darauf, dass allein durch Steuerschlupflöcher in Luxemburg der Union 70 Mrd. Euro Steuereinnahmen verloren gingen.

Tenor der Diskussionsbeiträge war entsprechend, dass man den aktuellen Herausforderungen nicht durch Sparhaushalte begegnen könne. Es sei unumgänglich, zusätzliche Mittel zu mobilisieren und zwar durch eine stärkere steuerliche Heranziehung hoher Einkommen, Kapitalerträge und Erbschaften. Gesine Schwan wies darauf hin, dass vagabundierendes Kapital keine Anlage finde und deshalb die Spekulation anheize, während denen das Geld fehle, die es für die Deckung des täglichen Bedarfes brauchen. Eine gemeinsame europäische Steuerpolitik sei deshalb dringend erforderlich mit dem Ziel, die Schere zwischen Arm und Reich nicht noch weiter aufgehen zu lassen.

Neben einer stärkeren Koordinierung der Steuer- und Finanzpolitik in Europa sei auch der Widerstand gegen die Zerstörung der Arbeitsmarktordnung in den Ländern Südeuropas wichtig, brachte Dierk Hirschel von ver.di in die Diskussion ein. Heidemarie Wieczorek-Zeul hob die Bedeutung des Euro und der Europäischen Union als historische Errungenschaft hervor. Es könne keine Alternative sein, auf dem eingeschlagenen Weg wieder zurück in die Nationalstaatlichkeit zu gehen. Die Veranstaltung endete mit einem Appell von Joachim Schuster, immer zu berücksichtigen, wie sich die eigenen Wünsche und Bedürfnisse aus der Perspektive der Partner darstellen und bewertet werden. Nur so könne ein Zerbrechen Europas verhindert werden.

 

 

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Am 02. Oktober 2015 hatte die Parlamentarische Linke zu einer Fachkonferenz mit dem Titel „Globalen Handel gestalten – TTIP & Ceta verändern“ eingeladen. Wichtige Impulse lieferten die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, David Hachfeld von OXFAM, der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen sowie Bernd Lange MdEP, Vorsitzender des Handelsausschuss des Europäischen Parlaments. Gemeinsam mit Vertreterinnen des DGB, ver.di, BUND, Greenpeace, Foodwatch, Powershift, CAMPACT, Germanwatch und OXFAM sowie der EU-Kommission und des Bundeswirtschaftsministeriums wurde über die Kritik am vorliegenden Ceta-Entwurf sowie Perspektiven einer fortschrittlichen Welthandelspolitik diskutiert. Moderiert und unterstützt wurde die Konferenz von der Gruppe7 Organisationsberatung e.G.

Bernd Lange MdEP und David Hachfeld von OXFAM ergänzten einander mit dem Plädoyer für einen nachhaltigen Ansatz als Kern der internationalen Handelspolitik. Wie soll das Regelwerk von Wirtschaftsräumen zukünftig gestalten werden? Sollen private Interessen oder öffentliche Regulierung ausschlaggebend sein? Die Stoßrichtung war klar: Freier Handel sollte eine dienende Funktion für die Gesellschaft erfüllen und nicht dem Interesse der Einzelunternehmer nach gestaltet werden. Nicht nur die Harmonisierung oder der Abbau von so genannten Handelshemmnissen, sondern auch die Ausweitung der progressiven Dimensionen der Handelspolitik müssen politisch durchgesetzt werden.

Die widerstreitenden Ansätze betreffen die normalerweise eher verborgen wirkende Fachpolitik der Handelspolitik einerseits und der globalen Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsziele andererseits. Durch TTIP und CETA gibt es plötzlich eine neue Öffentlichkeit für diese Politikfelder. Herta Däubler-Gmelin plädierte für einen Vorrang des demokratischen Verfahrens. Der ideologische Vorrang der Privatisierung ziehe sich wie ein roter Faden durch alle gegenwärtigen Freihandelsabkommen. Den Ansatz, die Abkommen in geheimen Exekutivausschüssen weiterzuentwickeln, kritisierte daneben auch der Vertreter von Foodwatch, Martin Rücker. So geht es in der ganzen Diskussion nicht nur um die Offenlegung der Verhandlungsdokumente oder die Transparenz der zukünftigen Regulierung, sondern vornehmlich um die Herstellung von demokratischer Öffentlichkeit.

Maritta Strasser von CAMPACT zog eine Zwischenbilanz nach mehr als zwei Jahren Kampagne gegen die aktuelle internationale Handelspolitik. Es sei eine sehr breite, internationale Bewegung entstanden, die die gesamte Breite der mit den Handelsabkommen verbundenen Risiken abdeckt. Dennoch gingen hier nicht Einzelinteressen getrennt voneinander auf die Straße, sondern man beziehe sich solidarisch aufeinander. Die Kraft dieser Bewegung wachse bis heute weiter.

Während der Konferenz wurde aber deutlich, dass die Probleme noch viel weiter reichen, als die öffentliche Diskussion es derzeit spiegelt: Der Investorenschutz erstreckt sich in CETA erstmals auch auf Finanzdienstleistungen und Portfolioinvestitionen. Der Berliner Finanzsenator, Matthias Kollatz-Ahnen machte klar, dass die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Investitionsschutzes über Direktinvestitionen (FDI) hinaus kritisch zu sehen ist. Zudem seien alle Rechtsbegriffe bislang unscharf definiert, was mangels offizieller Gerichtsbarkeit Investoren tendenziell begünstige. Die Portfolioinvestitionen haben aber auch eine wichtige verfahrenstechnische Implikation: TTIP würde u.a. deswegen zu einem gemischten Abkommen, das der Zustimmung der Parlamente der Mitgliedstaaten bedürfte, da die Portfolioinvestition nationale Zuständigkeit sei und nicht EU-Kompetenz. Die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission zur Errichtung eines supra-nationalen „Investment Court System“ für handels- und investitionspolitische Streitfragen anstelle der ISDS Mechanismen seien aber konzeptuell richtig. Strengere Regeln helfen gerade den schwächeren Parteien in Streitfragen, zum Beispiel den Kommunen.

Wie es weiter geht, hängt stark davon ab, welche nächsten Schritte die Handelspolitiker von Kommission und Regierungen unternehmen. Matthias Miersch MdB, Sprecher der Parlamentarischen Linken forderte, der Reformvorschlag der EU-Kommission für einen neuen Ansatz bei den Investoren-Staaten-Klagemöglichkeiten solle auch für das bereits ausverhandelte CETA gelten, sowie für alle anderen neuen Abkommen: „Sonst ist er das Papier nicht wert, auf dem er steht.“

 

 

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Deutschland lebt von seiner Substanz. Schon lange. Jährlich werden 80 Milliarden Euro zu wenig investiert – mit ganz konkreten Folgen. Das Nettovermögen des Staates lag im Jahr 1999 noch bei rund 500 Milliarden Euro und ist heute praktisch auf Null gesunken. Geld, das den kommenden Generationen nicht mehr zur Verfügung steht. Unwiederbringlich. Die Fehler der Vergangenheit – Jahre der „Entstaatlichung“, Steuerreformen und Senkung der Lohnnebenkosten – rächen sich jetzt.

Die Investitionslücke hat damit eine Dimension erreicht, die kurzfristig allein durch Steuerpolitik nicht geschlossen werden kann. Natürlich könnten jährlich zwischen 15 und 20 Milliarden Euro mehr eingenommen werden. Die Rezepte dafür liegen auf dem Tisch: Steuerflucht und -betrug müssen weiter eingedämmt werden, die Abgeltungsteuer abgeschafft, eine verfassungsgemäße Reform der Erbschaftssteuer durchgesetzt und die aufkommensstarke Finanztransaktionssteuer in Europa endlich konsequent und zügig verhandelt werden. Darüber hinaus müssen aber auch die Möglichkeiten der Haushaltsfinanzierung ausgeschöpft werden. Der Internationale Währungsfonds (IWF) schätzt, dass Deutschland unter Einhaltung der Schuldenbremse bis zum Jahr 2018 150 Milliarden Euro zur Verfügung stehen könnten. An den Anfang jeder ehrlichen Debatte gehört also die Feststellung, dass vorhandene Spielräume in der Finanzpolitik und Instrumente zur Stärkung der binnenwirtschaftlichen Nachfrage nicht genutzt werden. Das alles zeigt: Wenn die SPD sich der von der Union verordneten Abstinenz in der Steuerpolitik und dem Dogma der schwarzen Null unterordnet, bleibt wenig Raum für eigene Akzente und einen handlungsfähigen Staat. Schon die eingegrenzte Frage der Infrastrukturfinanzierung ist im Kern eine politische Richtungsentscheidung zwischen privater und öffentlicher Verantwortung. Es geht damit einmal mehr um die zentrale Auseinandersetzung von privaten Gewinninteressen und Gemeinwohl, von Rendite und notwendiger Umverteilung. Diese Frage aber kann weder allein von der Bundesregierung noch von einer ad-hoc einberufenen Expertenkommission beantwortet werden. Sie muss die SPD und besonders die SPD-Linke beschäftigen.

Die jetzt vorliegenden Überlegungen der von Sigmar Gabriel eingesetzten Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen haben für die weitere Debatte eine große Bedeutung. Wie lässt sich die chronische Investitionsschwäche vieler Kommunen überwinden? Wie kann der Staat seiner Verantwortung für die Infrastruktur nachkommen? Und bietet der steigende Investitionsbedarf eine Möglichkeit, privates, auf den Finanzmärkten vagabundierendes Kapital wieder realwirtschaftlichen Zwecken zuzuführen? Die Expertenkommission, die unter dem Vorsitz von DIW-Präsident Marcel Fratzscher nun ihren Abschlussbericht vorgelegt hat, gibt auf diese Fragen nicht nur eindeutige Antworten. Klar ist: Ein Patentrezept wird es auch in Zukunft nicht geben. Dennoch gibt die Kommission interessante Denkanstöße – insbesondere in den Bereichen der kommunalen Infrastruktur und der Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene.

Stärkung der kommunalen Infrastruktur: Zwischen ÖPP und Öffentlichen Kooperationen

Ein zentraler Vorschlag zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur ist beispielsweise ein Nationaler Investitionspakt für Kommunen, der eine Erhöhung kommunaler Investitionen mindestens in Höhe des kommunalen Substanzverzehrs (15 Milliarden Euro in den letzten drei Jahren) über die nächsten drei Jahre ermöglichen soll. Dem vor kurzem von der Bundesregierung angekündigten Sondervermögen für bestimmte Investitionszwecke soll damit ein zweites Förderungsinstrument an die Seite gestellt werden, das zeitlich nicht begrenzt ist und flexibler – etwa für die Instandhaltung, Erweiterung oder Modernisierung von kommunalen Verkehrswegen – eingesetzt werden kann.

Obwohl die genaue Ausgestaltung eines solchen Investitionspaktes für Kommunen noch konkretisiert werden muss, ist es richtig und unbedingt nötig, den unzureichenden Finanzrahmen der Kommunen zu stärken. Schon im Regierungsprogramm haben wir die schwinden Gestaltungsspielräume der Kommunen problematisiert und später in den Koalitionsverhandlungen mit vielen wichtigen Maßnahmen adressiert: Es ist der SPD z.B. mit den Beihilfen zum Ausbau und Betrieb der Kindertagesstätten und der Aufstockung der Städtebauförderung gelungen, die Kommunen um mehr als 15 Milliarden Euro zu entlasten. Auch in Zukunft liegt die zentrale Aufgabe darin, die Entlastung der Kommunen von den wachsenden Sozialausgaben in Verbindung mit einem Programm zur Stärkung der Investitionskraft fortzuführen.

Jenseits der Finanzierung kommunaler Infrastruktur spielt in der Debatte um die kommunale Handlungsfähigkeit immer die Frage nach der wirtschaftlichsten Projekt- und Beschaffungsvarianten eine Rolle, die auch innerhalb der SPD diskutiert werden muss. Die Kommission schlägt zur Verbesserung der Effizienz von öffentlichen Investitionen der Kommunen eine von Bund und Ländern getragene „Infrastrukturgesellschaft für Kommunen“ (IfK), oder alternativ mehrere regional oder infrastrukturspezifische Infrastrukturgesellschaften vor, um allen Kommunen – unabhängig von ihrer Finanzkraft, Größe und Kompetenzen – zu helfen, die wirtschaftlichsten Projekt- und Beschaffungsvarianten auszuwählen, und den Planungs- und Umsetzungsprozess zu stärken. Zwar gibt es bereits heute mit der DEGES eine solche Gesellschaft, die im Bereich Tiefbau für den Bund und in einigen Ländern einen Teil dieser Aufgaben übernimmt. Ob eine solche Gesellschaft allerdings im kommunalen Bereich praktikabel ist und von den Kommunen angenommen werden würde, lässt sich im Moment noch nicht sagen. Vieles wird davon abhängen, wie eine nicht interessengebundene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung überhaupt sichergestellt werden kann und wo eine solche Gesellschaft an die Grenzen des deutschen Föderalismus stoßen würde. Eine weitere ÖPP-Deutschland AG für Kommunen jedenfalls – das hat sich in der Vergangenheit gezeigt – wird die Probleme kaum lösen können.

Ein dritter wesentlicher Vorschlag zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur widmet sich schließlich der Frage, ob und inwieweit die existierenden Probleme von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) reduziert werden können. Konkret schlägt die Kommission hierbei die Prüfung und gegebenenfalls Entwicklung von „Öffentlichen Kooperationen“ als Alternative zur konventionellen Beschaffung bzw. ÖPP vor. Wie bei öffentlich-privaten Partnerschaften werden Planung, Realisierung, Betrieb und möglicherweise Finanzierung außerhalb der kommunalen Kernverwaltung ausgeführt. Auftragnehmer wäre nach den Vorstellungen der Kommissionsmitglieder jedoch kein privater Partner, sondern ein öffentliches Unternehmen, das einerseits seine wirtschaftliche Tragfähigkeit sichern muss, andererseits aber grundsätzlich das öffentliche Interesse verfolgt.

Diese Überlegung ist interessant: Nachdem in Folge der Zerschlagung der „Neuen Heimat“ in den 70er und 80er Jahren und den neoliberalen Privatisierungsideologien und -praxen in den 90er Jahren der öffentliche Unternehmenssektor in einen beispiellosen Niedergang geraten ist, könnte hier die Chance für eine Renaissance von Unternehmen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften entstehen. In einigen Städten und Ländern haben kommunale Stadtwerke, Wohnungsbaugesellschaften und andere mehrheitlich im öffentlichen Eigentum befindliche Unternehmen die dunklen Zeiten des Neoliberalismus durchstanden und können damit konkrete Anker für eine effiziente öffentlich verpflichtete Investitionspolitik werden. Dass die Fratzscher-Kommission hierfür einen neuen Pfad legt, sollte für eine fortschrittliche Politik, wie sie in der spw in den vergangenen Jahrzehnten immer verfochten und beispielsweise in den „53 Thesen“ sowie den „Herforder Thesen“ schon in den 80er und 90er Jahren konzeptionell gedacht wurde, ein wichtiger Anknüpfungspunkt werden.

Angesichts spektakulärer Fehlschläge bei ÖPP, die zu hohen Kosten bei den betroffenen öffentlichen Auftraggebern führten, verdient dieser Vorschlag einer tatsächlichen Verbesserung alternativer Beschaffungsvarianten auch in der politischen Linken eine ernsthafte Diskussion. Klarer herausgearbeitet werden muss allerdings noch, welche Vorteile Kommunen bei diesem Modell gegenüber einer Eigenrealisierung haben. Denn auch Öffentliche Kooperationen wären nicht risikofrei. Auch bei öffentlichen Unternehmen könnte die wirtschaftliche Nachhaltigkeit auf Dauer gefährdet sein, wenn sie beispielsweise unter dem Druck eines Auftraggebers Kompromisse eingehen müssen – insbesondere wenn dieser Auftraggeber mehrheitlich auch Gesellschafter ist.

So existieren bereits heute Formen öffentlicher Kooperationen zwischen stadteigenen Bau- und Betriebsgesellschaften und größeren Städten, wie beispielsweise in der Stadt Nürnberg. Die Erfahrungen solcher öffentlichen Kooperationen müssen jetzt evaluiert werden, um zu sehen, wie Öffentliche Kooperationen präzise auszugestalten sind um Nachteile zu vermeiden und spürbare Effizienzvorteile gegenüber einer Eigenrealisierung zu erreichen.

Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene – Hintertür für Privatisierungen?

Viel stärker als im Bereich kommunaler Infrastruktur zeigt sich das Spannungsfeld zwischen privater und öffentlicher Infrastrukturfinanzierung aber bei der Verkehrsinfrastruktur auf Bundebene. Unlängst hat Verkehrsminister Dobrindt angekündigt, dass er weitere 670 Kilometer Aus- und Neubauten mithilfe privater Investoren im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften anschieben will. Darüber hinaus gibt es seit längerer Zeit auch im Bundesfinanzministerium unterschiedliche Überlegungen, wie sich private Investoren stärker in die Bereitstellung öffentlicher Verkehrsinfrastruktur einbinden lassen könnten. Auch wenn die SPD gerade mit Blick auf Dobrindts ÖPP-Pläne noch einmal sehr klar gemacht hat, dass es ein einfaches „Weiter so!“ nicht geben wird, ist die Auseinandersetzung über die grundsätzliche Sinnhaftigkeit privater Finanzierungsmodelle im Verkehrsinfrastrukturbereich längst nicht entschieden.

Dies zeigen auch die Vorschläge der von Sigmar Gabriel eingesetzten Expertenkommission. Weil in der Vergangenheit weder genug für den Neubau, noch in den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur investiert wurde, spricht sich die Kommission für die Konzeption einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft aus. Diese sollte nach den Vorstellungen der Kommissionsmitglieder sowohl Planung, Bau als auch Finanzierung aus einer Hand gewährleisten und gleichzeitig den Betrieb und die Instandhaltung von Bundesfernstraßen verantworten. Darüber hinaus hätte die Gesellschaft eine eigene Kreditaufnahmekapazität – allerdings ohne staatliche Garantie – die damit vor allem durch ausreichende Einnahmequellen zu sichern wäre. Dies würde bedeuteten, dass die Finanzierung der Bundesfernstraßen fortan überwiegend oder ausschließlich aus Nutzerentgelten (Maut) zu bestreiten wäre.

Wie eine Abkehr von konventionellen Beschaffungs- und Finanzierungstrukturen aussehen kann, lässt sich bereits heute bei einigen europäischen Nachbarn beobachten. In Österreich finanziert zum Beispiel die ASFINAG – ein privatrechtliches Unternehmen im Bundesbesitz – die ca. 2200 Kilometer Fernstraßen. Sowohl Erweiterungs- als auch Ersatzinvestitionen zum Betrieb und Erhalt des Straßennetzes werden über Anleihen finanziert, die allerdings mit einer Garantie der Republik Österreich ausgestattet sind. In Frankreich wiederum werden Finanzierung, Bau und Betrieb in der jüngeren Vergangenheit faktisch nur noch durch Konzessionsverträge für mehrere Jahrzehnte an eine Konzessionsgesellschaft delegiert, die zur Finanzierung das Recht erhält, Mautgebühren von den Nutzer*innen zu erheben.

Für Deutschland wäre das eine radikale Abkehr von der derzeitigen Bundesfernstraßenfinanzierung, die traditionell überwiegend aus Mitteln des Bundeshaushaltes erfolgt. Das kann es nur unter der Bedingung geben, dass eine Privatisierung öffentlicher Infrastrukturen ausgeschlossen ist. Wie das praktisch gelingen kann, wird letztendlich auch entscheidend für die von der Expertenkommission angestoßenen Überlegungen sein.

Teile der deutschen Finanz- und Versicherungswirtschaft erwarten eine Verbesserung ihrer ökonomischen Bedingungen durch eine letztendlich öffentliche Subvention ihrer Anlagen. Das war das in der Wirtschaftspresse beherrschende Thema rund um die Fratzscher-Kommission. Diese durchsichtigen Interessen sind zwar an vielen Stellen im Expertenbericht wiederholt zurückgewiesen worden. Dennoch finden sich im Bericht durchaus gefährliche „Modellüberlegungen“, die zu versteckten Privatisierungen führen könnten, indem zum Beispiel die Möglichkeit überhöhter Renditen für Fremdkapital ermöglicht wird. Hierzu passt jedenfalls, dass die Kommission unter dem Stichwort Mobilisierung zusätzlicher privater Infrastrukturfinanzierung die Gründung einer neuen Infrastrukturfinanzierungsgesellschaft und eines Bürgerfonds als Sammelstelle für Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung vorschlägt, die die Infrastrukturgesellschaft bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten unterstützen soll. Dieser Vorschlag kommt im Bericht in zurückhaltend unkonkreter Weise formuliert daher. Genau so geht man politisch vor, wenn man eine strategische Tür öffnen will. Am Ende entscheidet das Kapital, wo es seine besten Renditechancen sieht. Daher müssen insbesondere hier besonders strikte Bedingungen politisch formuliert werden. Denn es kann nicht sein, dass Schuldenbremse und fehlende (Um-)Verteilungspolitik in eine Subventionierung unzureichend empfundener Profitmargen durch von den Steuerzahlern finanzierte Investitionsanlagen führt.

Fazit

Hüten wir uns davor, die alten Fehler der Vergangenheit noch einmal zu machen; auch wenn sie in frischem Gewand oder unter neuer Überschrift daherkommen. Der neoliberale Glaubenssatz von „Privat vor Staat“ hat längst keine Mehrheit mehr. Landauf landab sind Begriffe wie Rekommunalisierung und öffentliche Daseinsvorsorge auf der Tagesordnung. Und dennoch: Die Realität von Schuldenbremse, dem Dogma der ausgeschlossenen Steuererhöhungen und „schwarzer Null“ zwingen die Länder dazu, notwendige Investitionen allein durch laufenden Einnahmen zu finanzieren. Das könnte den Druck erhöhen, ihr Tafelsilber zu verschleudern, was auf keinen Fall passieren darf. Eine flächendeckende Privatisierungsbremse nach dem Vorbild der Landesverfassung Bremens kann deshalb ein notwendiges Korrektiv zur Schuldenbremse sein.

Darüber hinaus sollten folgende Grundsätze bei unserer Positionierung eine erste Richtschnur sein: 1. Keine Privatisierung durch die Hintertür (Investitionsentscheidung und Kontrolle in öffentlicher Hand); 2. Kosteneffizienz (Transparenz über gesamte Lebensdauer der Projekte); 3. Keine Subventionierung des Finanzsektors (z.B. durch eine nur scheinbare Risikoübertragung); 4. Umleitung von anlagesuchendem Kapital großer Investoren in realwirtschaftlichen Investitionen, ohne bei der Beteiligung von Kleinanlegern über den Vertrieb eine zusätzliche Einnahmequelle für den Finanzsektor zu schaffen.

Seit dem Jahr 2009 und vor allem mit ihrem Regierungsprogramm des Jahres 2013 hat sich die SPD programmatisch erneuert und ihr Profil als Partei der linken Mitte geschärft. Dieser maßgeblich von der SPD-Linken erkämpfte Fortschritt muss die Richtschnur bleiben für jede künftige Entscheidung. Das heißt konkret: Auf der Höhe der Zeit ist, wer die Herausforderungen der Finanzierung von Zukunftsinvestitionen auch als zentrale Frage einer Politik gegen Ungleichheit und für Verteilungsgerechtigkeit versteht.