Im alten Rom war es nur den männlichen Bürgern erlaubt, sich mit ihren Anliegen und Forderungen in Form demütiger Bitten an den Kaiser zu wenden. Die Zeiten, in denen Petitionen als ebensolche demütigen Bitten verstanden wurden, sind längst vorbei. Heute ist das Petitionsrecht in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Es ist ein Grundrecht und als Jedermannsrecht ausgestaltet: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Das Petitionsrecht ist an keine Kriterien wie Alter, Wohnort oder Staatszugehörigkeit gebunden und steht allen Menschen zu. Gleichzeitig ist es das einzige Element direkter Demokratie auf Bundesebene. Als solches müssen wir es stärken.

Denn die tatsächliche Ausgestaltung des Petitionswesens beim Deutschen Bundestag, die im Wesentlichen auf den Regelungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) zum Petitionswesen (§§ 109, 110, 111, 112, 125 GOBT) und den Grundsätzen des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) beruht, wird weder dem Charakter des Petitionsrechts als Grund- und Jedermannsrecht, noch seiner Bedeutung als einziges direktdemokratisches Element auf Bundesebene gerecht. Das fängt mit der traurigen Tatsache an, dass gut zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger ihr Petitionsrecht nicht kennen – so können sie es natürlich auch nicht nutzen. Das Petitionsrecht müssen wir also bekannter machen. Aber es muss auch moderner und damit für die Bürgerinnen und Bürger attraktiver werden. Dafür sind Reformen nötig: Wir brauchen im Petitionswesen bessere Zugänglichkeit, mehr Transparenz, mehr Nachvollziehbarkeit und mehr Öffentlichkeit!

Die letzte große Reform des Petitionswesens beim Deutschen Bundestag fand in seiner 15. Wahlperiode statt und wurde von der damaligen SPD-geführten rot-grünen Koalition vorangetrieben. Damals wurden nach schottischem Vorbild unter anderem öffentliche Online-Petitionen („E-Petitionen“) und regelmäßige, wenn auch eher seltene, öffentliche Beratungen eingeführt. Die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller hat sich hier große Verdienste um unser Petitionswesen erworben. Seitdem ist viel passiert – allerdings nicht beim Thema Petitionen auf Bundesebene. Während inzwischen eine Vielzahl privater Kampagnenplattformen mit teilweise fragwürdigen Geschäftsmodellen wachsenden Zulauf von Nutzerinnen und Nutzern bei gleichzeitig steigender Kampagnenzahl erhalten, gehen die Eingabezahlen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages von Jahr zu Jahr zurück.

Offenbar besteht ein wachsendes Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach direkter politischer Beteiligung auch auf Bundesebene. Es ist unsere Aufgabe als gewählte Abgeordnete dieses Bedürfnis nicht nur ernst zu nehmen, sondern auch danach zu handeln. Der Petitionsausschuss wird aber offenbar aus unterschiedlichen Gründen derzeit nicht als die zuständige und gleichzeitig beste Anlaufstelle dafür angesehen. Wir sollten deshalb in dieser Legislatur unter Berücksichtigung und Nutzung des gesellschaftlichen und technologischen Fortschritts Grundlagen für ein entsprechend modernisiertes Petitionswesen schaffen und umzusetzen. Ideen dafür liegen seit langem auf dem Tisch und die SPD ist folgerichtig mit der Forderung nach einer Stärkung des Petitionswesens in den Bundestagswahlkampf gezogen.

Deshalb müssen wir jetzt im Parlament und im Petitionsausschuss über diese Punkte reden:

  • Den Zugang zum Petitionswesen beim Deutschen Bundestag für alle Menschen zu erleichtern und vorhandene Barrieren abzubauen. Das betrifft unter anderem die Bereitstellung von Informationen über das Petitionsrecht und das Petitionswesen und die Nutzbarkeit der Online-Angebote des Petitionsausschusses. Vor allem Menschen mit Behinderungen sowie Kindern und Jugendlichen muss die Wahrnehmung ihres Grundrechtes auf eine Petition erleichtert werden.
  • Das Petitionsverfahren transparenter zu gestalten. Für die Petentinnen und Petenten ist es von herausgehobener Bedeutung, die Verfahren, Beratungen und Zeitabläufe ihrer Petition jederzeit nachvollziehen zu können. Das erfordert eine lückenlose und für die Petentinnen und Petenten jederzeit nachvollziehbare Dokumentation sowohl der Beratungen in den Fraktionen als auch über das Einholen von Informationen bei den zuständigen Stellen.
  • Das Quorum für Öffentliche Petitionen abzusenken. Öffentliche Petitionen sind Petitionen von öffentlichem Interesse. Dieser Tatsache wird die Arbeit des Petitionsausschusses bisher nicht gerecht, weil ihre Beratung in der Regel nicht-öffentlich stattfindet. Bisher gilt für die öffentliche Beratung öffentlicher Petitionen in Sondersitzungen des Ausschusses ein Quorum von 50.000 Mitzeichnungen innerhalb von vier Wochen. Mehr Öffentlichkeit in der Arbeit des Ausschusses kann durch die grundsätzlich öffentliche Beratung von öffentlichen Petitionen und das Absenken des Quorums für die öffentliche Beratung öffentlicher Petitionen in Sondersitzungen des Ausschusses beispielsweise auf 30.000 Mitzeichnungen und einer Verlängerung der Mitzeichnungsfrist etwa auf acht Wochen erreicht werden.
_Foto: pixabay

Unsere Klimaschutzziele sind keine Frage der Erreichbarkeit, sondern des politischen Willens. Wer heute fordert, die nationalen 2020-Ziele von minus 40 % CO2 gegenüber 1990 aufweichen zu müssen, kapituliert vor politischer Verantwortung, auch gegenüber den Menschen aus den Kohlerevieren. Ein Festhalten an Kohleenergie bremst Technologieführerschaft und Unternehmensentwicklungen mit Hunderttausenden neuer Arbeitsplätze aus. Die Ablösung von hochgradig klimaschädlicher Kohleverstromung in einem Umfang von 90 Mio. t CO2 bis 2020 ist nötig und möglich – durch das Abschalten weniger, besonders emissionsintensiver Kraftwerke und eine Reduktion von Volllaststunden in weiteren Kraftwerken. Auch über eine Bepreisung von Emissionen und Schadstoffen, die bisher von der Gesellschaft als Umwelt-, Gesundheits- und Klimafolgeschäden zu tragen sind, können die erforderlichen Reduktionen erreicht werden. Schließlich ist es eine Frage der Gerechtigkeit, dass Schädigungen verursacherseitig getragen werden. Wir brauchen Strukturhilfen für die Kohleregionen, um für die in der Kohleindustrie Beschäftigten Perspektiven, etwa in den Energiewendebranchen, anzureizen.

Auch die deutsche Automobilindustrie droht weltweit abgehängt zu werden, wenn sie nicht verstärkt in alternative Antriebstechnologien und Synergien mit dem Strommarkt, insbesondere die Wasserstoffnutzung, investiert. Die weltweite Divestment-Bewegung – ein Rückgang von Investitionen in fossile Energiegewinnung – zeigt, dass es ein auch deutsches und europäisches Interesse ist, auf möglichst harte Vorgaben zur Umsteuerung auf Elektromobilität, einschließlich der Wasserstoffnutzung, zu setzen.

Damit der Umstieg auf Erneuerbare Energien gelingt, müssen bestehende Mengenbegrenzungen und weitergehende Hemmnisse beseitigt werden, die derzeit ein Stagnieren der Energiewende provozieren und ihrerseits bereits Zehntausende Arbeitsplätze (in den Erneuerbare-Energien-Branchen) gekostet haben. Sowohl der Ausbau Erneuerbarer Energien als auch von Speichern muss beschleunigt werden. Dabei gilt es, eine dezentrale Beteiligung von Kommunen und Stadtwerken sowie Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern.

Im Original erschien dieser Beitrag am 9. November 2017 als Gastkommentar im energate Newsletter.

_Foto: pixabay

Wir erleben bedrohliche Zeiten, in denen das Militärische stärker in den Vordergrund rückt. Atomare Drohkulissen haben wieder Konjunktur, nicht erst seit der Krise um Nordkorea. Während der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim und der Krise in der Ostukraine schwadronierten russische Politiker und Diplomaten über nukleare Einsatzszenarien, das ukrainische Parlament debattierte ernsthaft über die atomare Wiederbewaffnung und die Verlegung von US-Atomwaffen an die russische Grenze wurde erwogen.

Eigentlich hätte das Budapest-Memorandum von 1994 genau das verhindern sollen. Mit der Rückführung der Atomwaffen nach Moskau wurde vertraglich die Unverletzlichkeit der Grenzen garantiert. Das Dokument verlor mit der militärischen Eroberung der Krim seinen Sinn. Doch die Folgen werden wir in Europa noch lange zu spüren bekommen.

Zweifellos ist die Situation auf der koreanischen Halbinsel derzeit weit bedrohlicher. Nordkorea hat seit Jahren mit Raketentests und unterirdischen Atomversuchen Beschlüsse des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verletzt. Es gibt zu früher einen Unterschied: Die Signale aus Washington sind widersprüchlich und missverständlich. Einmal setzt Präsident Donald Trump einen Flugzeugträgerverband in Marsch, am anderen Tag twittert er, es wäre ihm eine Ehre Kim Jong Un zu treffen.

Zugleich kämpft Trump einen Krieg der Worte. „Je stärker die Wortwahl, desto stärker die Spannungen, desto wahrscheinlicher ein Zwischenfall“, sagt der ehemalige US-Verteidigungsminister William Perry, der mit Pjöngjang 1994 eine Vereinbarung über das Nuklearprogramm ausgehandelt hatte. Am Ende scheiterte des Übereinkommen nicht allein an der nordkoreanischen Seite. Der US-Kongress widersetzte sich den Verpflichtungen und Präsident George W. Bush schaltete mit der „Achse des Bösen“ wieder auf Konfrontation.

Seitdem hat Nordkorea deutliche Fortschritte bei der Atomrüstung wie der Raketentechnik gemacht. Aggressivität, Menschenverachtung und Rücksichtslosigkeit des Regimes sind gewachsen. Gleichwohl bleiben weiterhin Raum und Zeit für Diplomatie und Vertrauensbildung, um zumindest die Raketenkrise einzugrenzen.

Hysterie ist kein guter Ratgeber. Die Auswertungen der Raketenstarts belegen, weder die Behauptung aus Washington und Tokio, Nordkorea besitze heute eine funktionsfähige und eigenständige Langstreckenwaffe noch die Befürchtung, es gäbe sogar U-Boot-gestützte Trägersysteme zum Transport entsprechend kleiner Nuklearsprengköpfe.

Robert Schmucker, Professor für Raumfahrttechnik an der TU München, stellte vor wenigen Tagen zu Recht fest, dass Nordkorea Trägersysteme verschossen habe, „die sie woanders her beschafft haben“. Auch das ist bedrohlich genug, aber kein Grund für militärische Reaktionen. Für Gespräche stehen weiter mehrere Formate zur Verfügung, an deren Ende, vergleichbar mit der Beendigung der iranischen Atomkrise, eine bilaterale Verständigung zwischen den USA und Nordkorea stehen muss.

Die Vorstellung, es liege allein in der Hand Pekings, die Dinge zu richten, sind falsch. Zwar hat das Nachbarland den größten Austausch bei Handel, Dienstleistungen und Kontakten. Dennoch sind weitere (Konflikt-)Akteure am Tisch nötig: Die Wiederaufnahme der Sechs-Parteien-Gespräche wäre denkbar, aber auch die Einbeziehung der südostasiatischen Staatengruppe (Asean). Diese Regionalorganisation besiegelte mit dem Bangkok-Vertrag eine atomwaffenfreie Zone in Südostasien; übrigens das einzige Rüstungskontrollabkommen für die Region überhaupt. Vorteilhaft wäre zudem, dass mit Vietnam ein Land den Vorsitz innehat, dass seit dem Machtwechsel in Pjöngjang dort stärker gehört wird. Die Europäische Union (EU) könnte in allen Fällen assistieren, selbst wenn unser Einfluss begrenzt bleibt.

Bei der erwähnten Verabredung mit der Clinton-Administration sollte sich Europa mit Wissen und Geld am Aufbau einer nicht waffenfähigen nuklearen Infrastruktur in Nordkorea beteiligen. Unter Einbeziehung deutscher Politiker fanden Aussöhnungsgespräche unterhalb offizieller Ebenen statt und wir haben, nicht zuletzt wegen unserer eigenen Geschichte, noch Zugänge in Pjöngjang.

In Zeiten, in den das Kriegerische wieder Vorrang bekommt, benötigen wir Diplomatie. Deutschland kann mit europäischen Partnern mehr tun, als bisher behauptet. Der Konflikt auf der koreanischen Halbinsel scheint geografisch weit entfernt, aber im Konfliktfall wird er auch uns beschäftigen. Wir können gute Dienste leisten: nicht mehr, aber auch nicht weniger.

 

Dieser Artikel erschien erstmals am 16.8.2017 in der Frankfurter Rundschau.

Bei fröhlicher Stimmung und bestem Sommerwetter hat die Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion in der Berliner Kalkscheune ihr diesjähriges Sommerfest gefeiert, bevor nach einer kurzen Sommerpause die heiße Phase des Bundeswahlkampfes losgeht. „Die Arbeit der PL in der 18. Wahlperiode kann sich sehen lassen“, so die Bilanz von PL-Sprecher Matthias Miersch. „Wir haben maßgeblich zur personellen und programmatischen Aufstellung der SPD beigetragen.“ Bis spät in den Abend feierten die Gäste der PL aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in der Kalkscheune.

_Foto: pixabay

Heute hat der Deutsche Bundestag über die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems abgestimmt. Dahinter verbirgt sich ein umfangreiches Regelungspaket, das auch das derzeit viel diskutierte Thema Autobahnprivatisierung enthält. Wir haben in den letzten Wochen gegen die ursprünglichen Pläne der Privatisierung gekämpft. Das jetzt beschlossene Regelungspaket ist unser Erfolg!

Zunächst ist zu beachten, dass der Bundestag über ein Regelungspaket entschieden hat, das im Vorfeld bereits zwischen allen Ministerpräsidenten und der Bundesregierung abgestimmt worden ist. Da die Länder in den Finanzbeziehungen Erleichterungen durch den Bund erfahren haben, haben sie im Gegenzug zugestanden, ein Stück ihrer Kompetenz im Bildungsbereich wieder an den Bund zu geben und in diesem Zusammenhang auch Bau, Planung und Verwaltung von Bundesstraßen bzw. Autobahnen dem Bund zu übertragen. Diese Verhandlung auf einer von der Verfassung nicht vorgesehenen Ebene zwischen Länderregierungen und Bundesregierung habe ich – wie schon bei den Föderalismusreformen I und II – am Dienstag dieser Woche in der Fraktion erneut kritisiert. Die Beratungen des Bundestages werden deutlich erschwert, wenn Ministerpräsidenten von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken vorher schon mit der Bundesregierung ein Gesamtpaket verabschieden, das dann faktisch nicht mehr „aufgeschnürt“ werden darf. Umso beachtlicher sind die Veränderungen, die nun zur Abstimmung stehen. Unabhängig davon hoffen wir aber, dass alle Parteien aus dieser Situation zukünftig lernen.

Erfolge bei Unterhaltsvorschuss und Bildungsinvestitionen

Aus sozialdemokratischer Sicht war in dem Regelungspaket von Anfang an die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses zu begrüßen. Für fast eine Million alleinerziehender Eltern und ihrer Kinder stellt es einen wichtigen Fortschritt dar, dass berufstätige Alleinerziehende, bei denen das unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, eine Erweiterung des Anspruches auf staatliche Unterstützung erfahren. Die Altersgrenze wird von jetzt zwölf Jahre auf 18 Jahre angehoben und die zeitliche Befristung von maximal sechs Jahren abgeschafft. Dieses wird dazu führen, dass die Doppelbelastung von Job und Kinderbetreuung besser bewältigt werden kann.

Ein großer Erfolg der SPD ist auch das Aufbrechen des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich. Der Bund wird in die Lage versetzt, 3,5 Milliarden Euro für Bildungsinvestitionen in finanzschwachen Kommunen bereitzustellen. Ich habe 2007 gegen das Kooperationsverbot gestimmt und bin froh, dass wir mit dieser Verfassungsänderung eine Auflockerung des Verbots erreichen. Dabei will ich nicht verschweigen, dass ich natürlich – wie die SPD auch in ihrem Wahlprogramm – für die vollständige Abschaffung eintrete. Allerdings sieht man an der Reaktion des CDU-Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, dass dieses ein höchst umstrittener Punkt ist. Er und andere Abgeordnete von CDU/CSU wollen das Paket ablehnen, weil sie den Weg in einen Zentralstaat fürchten. Dabei ist überall erkennbar, dass Bildung eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Überall fehlen Finanzmittel für gut ausgestattete Schulen! Diese Auseinandersetzung müssen wir auch im Bundestagswahlkampf weiter führen.

Verkehrsinfrastrukturgesellschaft als größtest Steitthema

Nun zu dem Teil des Regelungspakets, der uns die größten Probleme bereitet hat: In der Fassung, die wir in der ersten Lesung im Parlament beraten haben, haben sich die Länder in Artikel 90 des Grundgesetzes verpflichtet, u.a. die Verwaltung der Bundesautobahnen an den Bund zu übertragen. Ferner war vorgesehen, dass der Bund sich dafür einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen könne. Bereits in dieser Fassung war allerdings geregelt, dass das Eigentum des Bundes an den Autobahnen und Bundesstraßen unveräußerlich ist. Allerdings haben viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang befürchtet, dass private Investoren über eine Beteiligung an der Gesellschaft zumindest mittelbar eine „Privatisierung durch die Hintertür“ erreichen könnten. Die Verlautbarungen aus dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesverkehrsministerium bestärkten diesen Verdacht. Auch Verdi und der Bundesrechnungshof kritisierten das Vorhaben auch unter Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten, die von einer Landesbehörde an eine Gesellschaft des Bundes wechseln müssten, scharf. Organisationen wie Change.org und campact initiierten zahlreiche Briefaktionen an die Abgeordneten.

In diesem Zusammenhang haben auch wir als Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion für die Verhandlungen klare rote Linien gezogen. Nach wochenlangen Verhandlungen liegt nun eine Ergänzung des Verfassungstextes vor, der eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ausdrücklich ausschließt. Den Protesten und dem Engagement der SPD-Bundestagsfraktion ist es zu verdanken, dass somit all diese Schlupflöcher in der Verfassung selbst geschlossen worden sind. Darüber hinaus werden in der Debatte sogenannte Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) problematisiert. Die Partnerschaften gibt es bereits – sie werden nicht erst durch das hier vorliegende Regelungspaket ermöglicht. Doch selbst in diesem Bereich konnte nun durch das parlamentarische Verfahren eine Verbesserung erreicht werden: Erstmalig werden in der Verfassung Öffentlich-Private Partnerschaften für ganze Streckennetze oder wesentliche Teile explizit ausgeschlossen. Damit wird im Grundgesetz selbst ein klares Zeichen gegen die Ausweitung von ÖPP gesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion hätte sich eine noch weitergehendere Regelung gewünscht. Dies war jedoch mit der CDU/CSU-Fraktion nicht möglich.

Es ist befremdlich, wenn diese Fortschritte aufgrund parlamentarischer Beratungen nun durch interessierte Kreise umgedreht werden und Dinge, die längst möglich waren, als neue Wege der Privatisierung dargestellt werden. Demokratie und das Ringen im parlamentarischen Verfahren bringen fast nie ein klares Ja oder Nein hervor. Wer künftig Öffentlich-Private Partnerschaften vollständig verhindern will, muss dafür eintreten, dass der Staat mehr in die Infrastruktur investiert, wie es Martin Schulz und die SPD fordern. Ein völliger Ausschluss in der Verfassung, der einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat bedarf, war ebenso wie ein in der Verfassung verankerter Atomausstieg nicht realisierbar. Deshalb wünschen wir uns, dass all diejenigen, die sich in dieser Frage bislang engagiert haben, den Erfolg ihres Einsatzes, den das parlamentarische Verfahren gebracht hat, anerkennen und nun den Druck auf all die politischen Kräfte erhöhen, die die schwarze Null als Dogma gegenüber dringend notwendigen öffentlichen Investitionen priorisieren.

_Foto: shutterstock

Die Arbeitsgruppe Rente der Parlamentarischen Linken hat unter Federführung von Ralf Kapschack ein Rentenkonzept für das SPD-Wahlprogramm erarbeitet. Aufgenommen wurden unter anderem Anregungen aus Gewerkschaften und Sozialverbänden. Kernforderung des Papiers: Die gesetzliche Rente muss den Lebensstandard sichern. Eine weitere Absenkung des Rentenniveaus müssen wir verhindern.

Mit einer Mindestrente deutlich oberhalb der Grundsicherung soll vor allem GeringverdienerInnen, die lange gearbeitet haben, die Furcht vor einem sozialen Abstieg im Alter genommen werden, heißt es im Text. Auch die Streichung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten würde an dieser Stelle eine deutliche Verbesserung ermöglichen. Mittelfristig muss das Niveau der gesetzlichen Rente wieder auf 50% angehoben werden. Denn die Erwartungen an die Förderung der privaten Vorsorge, die einst das Absenken des Rentenniveaus begründet haben, sind bei weitem nicht erfüllt worden. Bestehende Riesterverträge sollen Bestandsschutz erhalten, neue Verträge aber künftig nicht mehr mit Steuergeldern gefördert werden. Ein Ausbau der betrieblichen Altersversorgung ist sinnvoll, kann aber die gesetzliche Rente nur ergänzen, nicht ersetzen. Geplant ist deshalb, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung umzubauen. Dazu sollen schrittweise Abgeordnete, Freiberufler, Selbständige und perspektivisch auch Beamte einbezogen werden. Auch die Versorgungswerke sollen integriert werden. Finanzierungsmöglichkeiten für die geforderten Leistungsverbesserungen sind die Steuerfinanzierung sämtlicher versicherungsfremder Leistungen aus der gesetzlichen Rente sowie eine Überprüfung der Beitragsbemessungsgrenze.

Das vollständige Papier finden Sie hier:

 

_Foto: unsplash

Es sind goldene Zeiten für Apokalyptiker. Wenn vor einem Jahr jemand prophezeit hätte, dass Großbritannien aus der EU austreten, Donald Trump Präsident der Vereinigten Staaten und die Türkei sich auf dem Weg in ein autoritäres, antidemokratisches Regime befinden werden, er wäre zweifelsohne für verrückt erklärt worden.

Ein Egomane und Populist, Lügner und Steuerbetrüger ist nun – zumindest pro forma – der mächtigste Mann der Welt. In Moskau dürfte Krimsekt geflossen sein. Der Triumph des bekennenden Putin-Verehrers Trump ist aus diesem Blickwinkel auch ein Sieg des Kreml und der „autoritären Internationalen“. Mit Trump könnten nun aber auch endlich die Träume der linken und rechten Populisten in Deutschland wahr werden: das Ende der Nato, des Freihandels und die Rückkehr zur nationalen Kirchturmpolitik. In diesen Punkten sind sich Donald Trump, die Alternative für Deutschland (AfD) und Teile der Linken erstaunlich einig. Man kann nur hoffen, dass die im Kongress noch verbliebenen „vernünftigen“ Republikaner in der Lage sein werden, die schlimmsten Auswüchse zu verhindern. Zudem gibt es erste Anzeichen, dass auch Donald Trump zwischen Wahlkampfgetöse und Realpolitik zu unter-scheiden weiß.

Viel ist mittlerweile die Rede vom „postfaktischen Zeitalter“, in dem nicht mehr Fakten oder empirisch überprüfbare „Wahrheiten“ zählen, sondern Hass und Lügen, die sich in den sozialen Netzwerken und im Internet ihre eigenen Realitäten erschaffen. Dort wird mit dem „gesunden Menschenverstand“ gegen Minderheiten, Flüchtlinge, Ausländer, die „Lügenpresse“, Eliten und „korrupte Politiker“ gegeifert. „Postfaktisch“ ist ein zwar treffender Begriff für dieses Phänomen, zugleich aber auch euphemistisch und verharmlosend, handelt es sich konkret doch zumeist ganz schlicht um Falschmeldungen, Lügen und Propaganda.

Panik hilf nicht

Man sollte aber auch die Kirche im Dorf lassen. All diejenigen, die bereits ein neues faschistisches Zeitalter anbrechen sehen oder gar (mit klammheimlicher Freude) das Ende des „Westens“ ausrufen, schüren Hysterie und betreiben damit das Geschäft der Populisten. Hier feiert die deutsche Sehnsucht nach der Apokalypse fröhliche Urstände.

Panik hilft jedoch nicht weiter. Es ist Aufgabe der (Außen-)Politik, mit Ruhe und kühlem Kopf die zweifelsohne neue und schwierige Lage zu akzeptieren, zu analysieren und das Beste daraus zu machen. Wasserstandsmeldungen über persönliche Befindlichkeiten sind das Gegenteil davon. So prognostizierte Joschka Fischer bereits ein Jalta 2.0 und die Verteidigungsministerin teilte nach der Wahl in den Vereinigten Staaten der interessierten Öffentlichkeit mit, dass sie „geschockt“ sei. Auch die prompt einsetzende Selbstkritik der politischen Klasse, man habe zu wenig auf die Stimmen der Vergessenen und Abgehängten gehört, entspricht nicht der Realität.

Die SPD hat hier mit dem Mindestlohn, der Mietpreisbremse, der Reform der Alterssicherung, dem Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern und der Begrenzung der Leiharbeit ganz konkrete Verbesserungen erreicht. Es ist auch nicht wahr, dass Politik und Gesellschaft die besorgten Bürger vergessen haben. Im Gegenteil: Seit den ersten Pegida-Märschen und den Wahlerfolgen der AfD kennt die Nation scheinbar kaum ein anderes Thema. Nicht nur die sozialen Medien, die gesamten öffentlichen Debatten und Talkshows wurden von AfD-Politikern und „Wutbürgern“ geradezu „gekapert“. Hier ist auch eine Debatte über die Rolle der Medien längst überfällig.

Die Herausforderung annehmen

Der Populismus ist auf dem Vormarsch und die Wahl Donald Trumps hat im globalen Kampf zwischen den liberalen und den autoritären Kräften ersteren zweifelsohne geschadet. In die Achse der autoritären Populisten könnten sich demnächst auch die Niederlande und Frankreich einreihen. Doch auch dies wäre nicht das Ende des Westens, der EU und der Demokratie. Aber es wird Zeit, dass die liberalen Kräfte die autoritäre Herausforderung annehmen.

Dazu reicht es nicht, Angela Merkel als „letzte Verteidigerin des freien Westens“ auszurufen. Vielmehr müssen die liberalen Demokratien noch enger zusammenarbeiten. Nur dann kann Europa seine Krise überwinden, sich auf seine Stärke besinnen und mehr Verantwortung übernehmen. Zumal wir registrieren müssen, dass wir uns in einer Zeit befinden, in der das, was der Historiker Heinrich August Winkler das „normative Projekt des Westens“ nennt (Gewaltenteilung, unveräußerliche Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, repräsentative Demokratie und Minderheitenrechte) verteidigt werden muss. Und zwar nicht nur abstrakt, sondern sehr konkret, vor Ort, vor allem in der Auseinandersetzung mit denen, die diese Werte infrage stellen oder bedrohen.

Diese Art von „besorgten Bürgern“ nimmt man am besten dadurch „ernst“, dass man ihnen entschlossen entgegentritt. Es gibt keine einfachen Antworten auf komplexe Fragen. Die Populisten mögen auf dem Vormarsch sein, aber sie werden nicht liefern können und damit ihre Anhänger geradezu zwangsläufig enttäuschen. Dies wird sich auch in den USA bestätigen und scheint auch dem künftigen Präsidenten allmählich zu dämmern, der nun seine postfaktischen Wahlversprechungen in praktische Politik wird umsetzen müssen. Auch mit Trump und vor allem nach Trump und – kaum zu glauben – selbst ohne Angela Merkel hat das Projekt des „Westens“, haben die USA und Europa eine gemeinsame Zukunft.

Dieser Beitrag erschien am 9. Dezember 2017 in der Frankfurter Rundschau.

_Foto: pixabay

Die Autobahnen sind Eigentum des Bundes. Für deren Bau, Planung und Verwaltung sind aber in seinem Auftrag bisher die Länder zuständig. Die Finanzierung und Priorisierung liegt beim Bund. Im Rahmen der Einigung zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen – und auf Druck des Bundes – haben die Länder letztendlich zugestimmt, dem Bund die Gesamtverantwortung zu übertragen und die Auftragsverwaltung aufzugeben. In ihrer Einigung legten sich Bund und Länder auf die Gründung einer „privatrechtlich organisierten Infrastrukturgesellschaft“ fest.

  1. Die Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass durch die Einigung zwischen Bund und Ländern der Bau, die Planung und die Verwaltung von Bundesstraßen und Autobahnen effizienter und transparenter organisiert werden sollen. Wir begrüßen ebenfalls, dass jegliche Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen sowie der Infrastrukturgesellschaft im Grundgesetz ausgeschlossen werden soll.
  2. Bei der zu gründenden Verkehrsinfrastrukturgesellschaft sprechen wir uns für eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) statt der angedachten privatrechtlichen GmbH aus. Die Vorteile einer AöR liegen in der besseren Transparenz, der parlamentarischen Kontrolle und dem abschließenden Ausschluss jeglicher Privatisierung. Auch die Möglichkeit einer (Teil-) Privatisierung der vorgesehenen GmbH-Tochtergesellschaften wäre bei einer AöR ausgeschlossen.
  3. Unabhängig von den aktuellen Fragen der Organisationsform haben wir grundsätzlich Bedenken in Bezug auf die Beteiligung von privatem Kapital im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP). Wir teilen die Kritik des Bundesrechnungshofs, der privat finanzierten Autobahnbau als unwirtschaftlich ablehnt.
  4. Klar ist: Einen Umbau des jetzigen Systems kann es nur geben, wenn sichergestellt ist, dass spätere Privatisierungen unumstößlich ausgeschlossen werden und die öffentliche Hand ausreichend Eingriffsrechte behält. Zudem sind eine ausreichende Finanzierung aller Bundesstraßen sicherzustellen und die Interessen der Beschäftigten zu wahren.
_Foto: pixabay.com

In der Großen Koalition sind die Gemeinsamkeiten nahezu ausgeschöpft. Gerade bei den großen gesellschaftspolitischen Fragen geht nichts mehr gemeinsam. Deshalb muss die SPD über alternative Konstellationen nach der nächsten Bundestagswahl nachdenken und ausloten, bei welchen Fragen es die größten Gemeinsamkeiten mit anderen Parteien gibt. „Nach meiner Einschätzung darf es nach der nächsten Bundestagswahl keine Große Koalition mehr geben“, so PL-Sprecher Matthias Miersch. „Insofern wären alle Beteiligten gut beraten, frühzeitig über Alternativen nachzudenken – dazu gehört auch ein intensiver Austausch zwischen SPD, Grünen und der Links-Partei. Wir müssen Merkels Kanzlerschaft 2017 beenden.“

Ein Anfang für diesen Austausch hat die Parlamentarische Linke am Abend des 11. Oktober 2016 initiiert. Über 100 Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Partei Die Linke kamen im Bundestag zusammen um über Gemeinsames, aber auch Trennendes zu sprechen. Zu Gast war auch der Philosoph Oskar Negt, der in seinem Vortrag eindringlich darauf hinwies, dass der richtige Zeitpunkt für ein rot-rot-grünes Bündnis gekommen sei. In der anschließenden Diskussion gab es einen breiten Konsens, dass Deutschland dringend eine Alternative zur Großen Koalition braucht. Eine mögliche rot-rot-Grüne Koalition muss den Weg zu einer offenen, solidarischen Gesellschaft aufzeigen – insgesamt, aber auch bei ganz konkreten politischen Projekten. Weiter diskutiert werden soll am 11. Dezember 2016. Dabei sein werden unter anderem Vertreter_innen der Gewerkschaften.

Die Rede von Oskar Negt zum Download:

 

_Foto: pixabay.com

Nach dem SPD-Parteikonvent in Wolfsburg lauten viele Überschriften in den Medien: „SPD stimmt CETA zu“. Wir haben uns als PL seit vielen Monaten intensiv mit dem Abkommen beschäftigt und uns an vielen Stellen in die Debatte eingemischt. Deshalb möchten wir an dieser Stelle offene Fragen zum Konventsbeschluss der SPD beantworten.

Die SPD hat auf ihrem Konvent nicht für CETA gestimmt, wie viele schreiben. Sie hat einen Antrag verabschiedet, der unsere Anforderungen an das Abkommen und den nun vor uns liegenden Prozess beschreibt. Wir haben ganz klare Bedingungen beschlossen, die am Ende Maßstab für jeden SPD-Abgeordneten sind. Wenn unsere Forderungen nicht erfüllt sind, kann die SPD CETA nicht zustimmen:

  • Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf Rechtstatbestände wie „faire und gerechte Behandlung“ und „indirekte Enteignung“ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfindet. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden.
  • Unter Bezugnahme auf das Cartagena-Protokoll und die Rechtsposition der EU im WTO-Verfahren über Hormonfleisch zwischen der EU und Nordamerika muss unmissverständlich und rechtsverbindlich erklärt werden, dass die EU im Rahmen des CETA-Abkommens in keiner Weise vom primärrechtlich verankerten Vorsorgeprinzip (Art. 191 AEUV) abweicht.
  • Im Rahmen des Beratungsprozesses ist ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards zu entwickeln. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden. Der soziale Dialog ist effektiv auszugestalten, sodass das Verfahren zur Durchsetzung von Standards wirkungsvoll genug ist und durch Sanktionsmöglichkeiten ergänzt wird.
  • Es muss sich aus dem CETA-Vertrag unmissverständlich ergeben, dass bestehende und künftig entstehende Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht vom Vertrag erfasst werden.

Im Konventsbeschluss wird außerdem ein Weg beschrieben, wie wir Verbesserungen am Vertrag über das parlamentarische Verfahren erreichen wollen: Es muss einen breiten Anhörungsprozess des Europäischen Parlaments mit der Zivilgesellschaft und den nationalen Parlamenten geben, der Lösungsansätze für alle umstrittenen Fragen entwickelt, bevor das Europäische Parlament über den Vertrag abstimmt und Teile des Abkommens vorläufig angewendet werden. In diesem Zusammenhang wird es intensive Auseinandersetzungen um die Fragen geben, welche Bereiche des Abkommens in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen und damit vorläufig angewendet werden können. Die SPD legt sich im Beschluss fest: Unter anderem das hoch umstrittene Kapitel zum Investorenschutz fällt in nationale Zuständigkeit. Dieser Bereich kann also nur dann angewendet werden, wenn auch das letzte nationale Parlament der Europäischen Union zugestimmt hat.

Jetzt müssen wir beweisen, dass Europa in der Lage ist, neue Wege der Demokratie und Transparenz zu gehen. Wir hoffen sehr, dass wir für diesen Weg viele Mitstreiter in den anderen EU-Mitgliedstaaten finden können. Bereits gestern hat Sigmar Gabriel mit der Kanadischen Handelsministerin gestern noch Änderungen im Hinblick auf die Arbeitnehmerrechte für den Ministerrat angekündigt, die den DGB-Vorsitzenden Rainer Hoffmann dazu veranlasst haben, auf dem Konvent für die Zustimmung zum nun beschlossenen Antrag zu werben.

Beschluss des SPD-Parteikonvents zum Download: