Meinungen

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Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht. Es ist Ausdruck unserer Geschichte. Es zeugt von grundgesetzlich verbriefter Solidarität und Menschlichkeit. Jeder Versuch, es in Abrede zu stellen, ist deshalb zugleich ein Angriff auf die Menschlichkeit. Die Formulierung eines angeblichen „massenhaften Asylmissbrauchs“ ist falsch und gefährlich, weil sie suggeriert, dass Menschen, die hier Asyl suchen, kriminell handeln. Damit wird ein Nährboden für Vorurteile und Stereotype geschaffen. Auf diesem Nährboden wachsen Aggressionen, im schlimmsten Fall Übergriffe und eine gesteigerte Akzeptanz für diese Gewalt gegen Menschen.

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Dreizehn Dollar und fünfzig Cent: pro Kopf und Monat. Das ist das, was ein syrischer Flüchtling im Libanon als Nahrungsmittelhilfe erhält. Die Summe ist zum dritten Mal gekürzt, reicht nicht aus, um satt zu werden. Zehnjährige Kinder sind zum Teil noch nie in ihrem Leben zur Schule gegangen. Aus Sicht der Familien droht eine ganze Generation ohne Bildung. Das Trinkwasser ist schlecht, die Familien versinken im Müll, es droht ein bitterkalter Winter ohne entsprechenden Schutz. Kinder und Alte könnten erfrieren. Die Lebenssituation der Menschen in den Flüchtlingslagern ist erbärmlich und die Weltgemeinschaft versagt auf ganzer Linie bei der Notwendigkeit der Bereitstellung ausreichender Hilfe.

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Amnesty International hat in der vergangenen Woche eine ebenso mutige wie richtige Grundsatzentscheidung getroffen: Sie hat sich gegen die Kriminalisierung von Prostitution ausgesprochen. Wer Sexarbeit kriminalisiert, löst keines der damit verbundenen Probleme. Wer den Anspruch erhebt, Prostituierte schützen zu wollen, sollte sich nicht in ideologischen Kategorien bewegen, sondern mit der Realität auseinandersetzen.

Deutschland diskutiert über Flüchtlingspolitik. Kaum ein anderes Thema schlägt derzeit mehr Wellen. In den Diskussionen hört man dabei immer wieder das Argument, man müsse ja nur die „Fluchtursachen in den Herkunftsländern bekämpfen“. Aber wir müssen unsere Erwartungshaltung an die Bekämpfung von Fluchtursachen durch Entwicklungszusammenarbeit an die Realität anpassen: Es gibt keine schnellen Lösungen – alles, was wir tun, braucht Zeit.

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Deutschland lebt von seiner Substanz. Schon lange. Jährlich werden 80 Milliarden Euro zu wenig investiert – mit ganz konkreten Folgen. Das Nettovermögen des Staates lag im Jahr 1999 noch bei rund 500 Milliarden Euro und ist heute praktisch auf Null gesunken. Die Investitionslücke hat damit eine Dimension erreicht, die kurzfristig allein durch Steuerpolitik nicht geschlossen werden kann. Die jetzt vorliegenden Überlegungen der von Sigmar Gabriel eingesetzten Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen haben für die weitere Debatte eine große Bedeutung.

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Alleinerziehende sind eine große und immer noch wachsende Bevölkerungsgruppe. Zwanzig Prozent aller Familien gelten als alleinerziehend, davon immer noch 90 Prozent Frauen. Ein-Eltern-Familien haben besondere Bedürfnisse und begegnen anderen Herausforderungen als Paar-Familien. Bei diesen Herausforderungen ist am auffälligsten: Alleinerziehende und ihre Kinder sind die am stärksten von Armut betroffene und von ihr gefährdete Bevölkerungsgruppe.

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Der Handel mit Konfliktmineralien hält eine Maschinerie des Tötens am Laufen. Marodierende Banden verbreiten mit ihren Grausamkeiten Angst und Schrecken, finanziert auf dunklen Kanälen. In illegalen Minen werden unter menschenunwürdigen Bedingungen oft durch Kindersklaven Rohstoffe abgebaut, aus deren Erlösen die Warlords dann Kämpfer und Waffen bezahlen. Und da der Hunger der Industrieländer nach bestimmten Rohstoffen wie Tantal, Zinn oder Wolfram etwa für die Herstellung von Handys und Computern groß ist, sprudeln die Einnahmen. Diese Spirale der Gewalt muss endlich durchbrochen werden.

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Menschen mit Behinderungen wollen gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Doch in ihrem Lebensalltag sieht das ganz anders aus. Deshalb ist es wichtig, die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 als eines der ersten Länder ratifiziert hat, umzusetzen. Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz soll die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass das Bundesteilhabegesetz noch in dieser Wahlperiode in Kraft tritt.

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Jeder Mensch wünscht sich nach einem erfüllten Leben einen Tod in Würde. Auch und vor allem bei Patientinnen und Patienten mit schweren, tödlich verlaufenden Krankheiten wird dieser Wunsch geäußert. Wir müssen alles tun, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Leiden so stark wie möglich gelindert und den Menschen die Angst vor dem Sterben genommen wird. Erste Eckpunkte zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland haben wir am 10. November 2014 gemeinsam vereinbart. Nun geht es an die gesetzliche Ausgestaltung dieses zentralen Vorhabens.

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Im letzten Jahr wurden in Deutschland über 200.000 Asylanträge gestellt. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von ca. 60%. In knapp der Hälfte der Fälle wird aufgrund einer inhaltlichen Entscheidung ein Schutzstatus gewährt. Insgesamt lebten in Deutschland Ende 2013 rund 500.000 Flüchtlinge. Davon sind 86.000 Geduldete und 33.000 Ausreisepflichtige. Flüchtlinge verdienen unseren Schutz und unsere Unterstützung. Wir als SPD im Bund, in den Ländern und in den Kommunen wollen für eine fortschrittliche Flüchtlingspolitik stehen, die das Wohl der Menschen im Blick hat.