Deutschland lebt von seiner Substanz. Schon lange. Jährlich werden 80 Milliarden Euro zu wenig investiert – mit ganz konkreten Folgen. Das Nettovermögen des Staates lag im Jahr 1999 noch bei rund 500 Milliarden Euro und ist heute praktisch auf Null gesunken. Geld, das den kommenden Generationen nicht mehr zur Verfügung steht. Unwiederbringlich. Die Fehler der Vergangenheit – Jahre der „Entstaatlichung“, Steuerreformen und Senkung der Lohnnebenkosten – rächen sich jetzt.

Die Investitionslücke hat damit eine Dimension erreicht, die kurzfristig allein durch Steuerpolitik nicht geschlossen werden kann. Natürlich könnten jährlich zwischen 15 und 20 Milliarden Euro mehr eingenommen werden. Die Rezepte dafür liegen auf dem Tisch: Steuerflucht und -betrug müssen weiter eingedämmt werden, die Abgeltungsteuer abgeschafft, eine verfassungsgemäße Reform der Erbschaftssteuer durchgesetzt und die aufkommensstarke Finanztransaktionssteuer in Europa endlich konsequent und zügig verhandelt werden. Darüber hinaus müssen aber auch die Möglichkeiten der Haushaltsfinanzierung ausgeschöpft werden. Der Internationale Währungsfonds (IWF) schätzt, dass Deutschland unter Einhaltung der Schuldenbremse bis zum Jahr 2018 150 Milliarden Euro zur Verfügung stehen könnten. An den Anfang jeder ehrlichen Debatte gehört also die Feststellung, dass vorhandene Spielräume in der Finanzpolitik und Instrumente zur Stärkung der binnenwirtschaftlichen Nachfrage nicht genutzt werden. Das alles zeigt: Wenn die SPD sich der von der Union verordneten Abstinenz in der Steuerpolitik und dem Dogma der schwarzen Null unterordnet, bleibt wenig Raum für eigene Akzente und einen handlungsfähigen Staat. Schon die eingegrenzte Frage der Infrastrukturfinanzierung ist im Kern eine politische Richtungsentscheidung zwischen privater und öffentlicher Verantwortung. Es geht damit einmal mehr um die zentrale Auseinandersetzung von privaten Gewinninteressen und Gemeinwohl, von Rendite und notwendiger Umverteilung. Diese Frage aber kann weder allein von der Bundesregierung noch von einer ad-hoc einberufenen Expertenkommission beantwortet werden. Sie muss die SPD und besonders die SPD-Linke beschäftigen.

Die jetzt vorliegenden Überlegungen der von Sigmar Gabriel eingesetzten Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen haben für die weitere Debatte eine große Bedeutung. Wie lässt sich die chronische Investitionsschwäche vieler Kommunen überwinden? Wie kann der Staat seiner Verantwortung für die Infrastruktur nachkommen? Und bietet der steigende Investitionsbedarf eine Möglichkeit, privates, auf den Finanzmärkten vagabundierendes Kapital wieder realwirtschaftlichen Zwecken zuzuführen? Die Expertenkommission, die unter dem Vorsitz von DIW-Präsident Marcel Fratzscher nun ihren Abschlussbericht vorgelegt hat, gibt auf diese Fragen nicht nur eindeutige Antworten. Klar ist: Ein Patentrezept wird es auch in Zukunft nicht geben. Dennoch gibt die Kommission interessante Denkanstöße – insbesondere in den Bereichen der kommunalen Infrastruktur und der Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene.

Stärkung der kommunalen Infrastruktur: Zwischen ÖPP und Öffentlichen Kooperationen

Ein zentraler Vorschlag zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur ist beispielsweise ein Nationaler Investitionspakt für Kommunen, der eine Erhöhung kommunaler Investitionen mindestens in Höhe des kommunalen Substanzverzehrs (15 Milliarden Euro in den letzten drei Jahren) über die nächsten drei Jahre ermöglichen soll. Dem vor kurzem von der Bundesregierung angekündigten Sondervermögen für bestimmte Investitionszwecke soll damit ein zweites Förderungsinstrument an die Seite gestellt werden, das zeitlich nicht begrenzt ist und flexibler – etwa für die Instandhaltung, Erweiterung oder Modernisierung von kommunalen Verkehrswegen – eingesetzt werden kann.

Obwohl die genaue Ausgestaltung eines solchen Investitionspaktes für Kommunen noch konkretisiert werden muss, ist es richtig und unbedingt nötig, den unzureichenden Finanzrahmen der Kommunen zu stärken. Schon im Regierungsprogramm haben wir die schwinden Gestaltungsspielräume der Kommunen problematisiert und später in den Koalitionsverhandlungen mit vielen wichtigen Maßnahmen adressiert: Es ist der SPD z.B. mit den Beihilfen zum Ausbau und Betrieb der Kindertagesstätten und der Aufstockung der Städtebauförderung gelungen, die Kommunen um mehr als 15 Milliarden Euro zu entlasten. Auch in Zukunft liegt die zentrale Aufgabe darin, die Entlastung der Kommunen von den wachsenden Sozialausgaben in Verbindung mit einem Programm zur Stärkung der Investitionskraft fortzuführen.

Jenseits der Finanzierung kommunaler Infrastruktur spielt in der Debatte um die kommunale Handlungsfähigkeit immer die Frage nach der wirtschaftlichsten Projekt- und Beschaffungsvarianten eine Rolle, die auch innerhalb der SPD diskutiert werden muss. Die Kommission schlägt zur Verbesserung der Effizienz von öffentlichen Investitionen der Kommunen eine von Bund und Ländern getragene „Infrastrukturgesellschaft für Kommunen“ (IfK), oder alternativ mehrere regional oder infrastrukturspezifische Infrastrukturgesellschaften vor, um allen Kommunen – unabhängig von ihrer Finanzkraft, Größe und Kompetenzen – zu helfen, die wirtschaftlichsten Projekt- und Beschaffungsvarianten auszuwählen, und den Planungs- und Umsetzungsprozess zu stärken. Zwar gibt es bereits heute mit der DEGES eine solche Gesellschaft, die im Bereich Tiefbau für den Bund und in einigen Ländern einen Teil dieser Aufgaben übernimmt. Ob eine solche Gesellschaft allerdings im kommunalen Bereich praktikabel ist und von den Kommunen angenommen werden würde, lässt sich im Moment noch nicht sagen. Vieles wird davon abhängen, wie eine nicht interessengebundene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung überhaupt sichergestellt werden kann und wo eine solche Gesellschaft an die Grenzen des deutschen Föderalismus stoßen würde. Eine weitere ÖPP-Deutschland AG für Kommunen jedenfalls – das hat sich in der Vergangenheit gezeigt – wird die Probleme kaum lösen können.

Ein dritter wesentlicher Vorschlag zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur widmet sich schließlich der Frage, ob und inwieweit die existierenden Probleme von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) reduziert werden können. Konkret schlägt die Kommission hierbei die Prüfung und gegebenenfalls Entwicklung von „Öffentlichen Kooperationen“ als Alternative zur konventionellen Beschaffung bzw. ÖPP vor. Wie bei öffentlich-privaten Partnerschaften werden Planung, Realisierung, Betrieb und möglicherweise Finanzierung außerhalb der kommunalen Kernverwaltung ausgeführt. Auftragnehmer wäre nach den Vorstellungen der Kommissionsmitglieder jedoch kein privater Partner, sondern ein öffentliches Unternehmen, das einerseits seine wirtschaftliche Tragfähigkeit sichern muss, andererseits aber grundsätzlich das öffentliche Interesse verfolgt.

Diese Überlegung ist interessant: Nachdem in Folge der Zerschlagung der „Neuen Heimat“ in den 70er und 80er Jahren und den neoliberalen Privatisierungsideologien und -praxen in den 90er Jahren der öffentliche Unternehmenssektor in einen beispiellosen Niedergang geraten ist, könnte hier die Chance für eine Renaissance von Unternehmen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften entstehen. In einigen Städten und Ländern haben kommunale Stadtwerke, Wohnungsbaugesellschaften und andere mehrheitlich im öffentlichen Eigentum befindliche Unternehmen die dunklen Zeiten des Neoliberalismus durchstanden und können damit konkrete Anker für eine effiziente öffentlich verpflichtete Investitionspolitik werden. Dass die Fratzscher-Kommission hierfür einen neuen Pfad legt, sollte für eine fortschrittliche Politik, wie sie in der spw in den vergangenen Jahrzehnten immer verfochten und beispielsweise in den „53 Thesen“ sowie den „Herforder Thesen“ schon in den 80er und 90er Jahren konzeptionell gedacht wurde, ein wichtiger Anknüpfungspunkt werden.

Angesichts spektakulärer Fehlschläge bei ÖPP, die zu hohen Kosten bei den betroffenen öffentlichen Auftraggebern führten, verdient dieser Vorschlag einer tatsächlichen Verbesserung alternativer Beschaffungsvarianten auch in der politischen Linken eine ernsthafte Diskussion. Klarer herausgearbeitet werden muss allerdings noch, welche Vorteile Kommunen bei diesem Modell gegenüber einer Eigenrealisierung haben. Denn auch Öffentliche Kooperationen wären nicht risikofrei. Auch bei öffentlichen Unternehmen könnte die wirtschaftliche Nachhaltigkeit auf Dauer gefährdet sein, wenn sie beispielsweise unter dem Druck eines Auftraggebers Kompromisse eingehen müssen – insbesondere wenn dieser Auftraggeber mehrheitlich auch Gesellschafter ist.

So existieren bereits heute Formen öffentlicher Kooperationen zwischen stadteigenen Bau- und Betriebsgesellschaften und größeren Städten, wie beispielsweise in der Stadt Nürnberg. Die Erfahrungen solcher öffentlichen Kooperationen müssen jetzt evaluiert werden, um zu sehen, wie Öffentliche Kooperationen präzise auszugestalten sind um Nachteile zu vermeiden und spürbare Effizienzvorteile gegenüber einer Eigenrealisierung zu erreichen.

Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene – Hintertür für Privatisierungen?

Viel stärker als im Bereich kommunaler Infrastruktur zeigt sich das Spannungsfeld zwischen privater und öffentlicher Infrastrukturfinanzierung aber bei der Verkehrsinfrastruktur auf Bundebene. Unlängst hat Verkehrsminister Dobrindt angekündigt, dass er weitere 670 Kilometer Aus- und Neubauten mithilfe privater Investoren im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften anschieben will. Darüber hinaus gibt es seit längerer Zeit auch im Bundesfinanzministerium unterschiedliche Überlegungen, wie sich private Investoren stärker in die Bereitstellung öffentlicher Verkehrsinfrastruktur einbinden lassen könnten. Auch wenn die SPD gerade mit Blick auf Dobrindts ÖPP-Pläne noch einmal sehr klar gemacht hat, dass es ein einfaches „Weiter so!“ nicht geben wird, ist die Auseinandersetzung über die grundsätzliche Sinnhaftigkeit privater Finanzierungsmodelle im Verkehrsinfrastrukturbereich längst nicht entschieden.

Dies zeigen auch die Vorschläge der von Sigmar Gabriel eingesetzten Expertenkommission. Weil in der Vergangenheit weder genug für den Neubau, noch in den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur investiert wurde, spricht sich die Kommission für die Konzeption einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft aus. Diese sollte nach den Vorstellungen der Kommissionsmitglieder sowohl Planung, Bau als auch Finanzierung aus einer Hand gewährleisten und gleichzeitig den Betrieb und die Instandhaltung von Bundesfernstraßen verantworten. Darüber hinaus hätte die Gesellschaft eine eigene Kreditaufnahmekapazität – allerdings ohne staatliche Garantie – die damit vor allem durch ausreichende Einnahmequellen zu sichern wäre. Dies würde bedeuteten, dass die Finanzierung der Bundesfernstraßen fortan überwiegend oder ausschließlich aus Nutzerentgelten (Maut) zu bestreiten wäre.

Wie eine Abkehr von konventionellen Beschaffungs- und Finanzierungstrukturen aussehen kann, lässt sich bereits heute bei einigen europäischen Nachbarn beobachten. In Österreich finanziert zum Beispiel die ASFINAG – ein privatrechtliches Unternehmen im Bundesbesitz – die ca. 2200 Kilometer Fernstraßen. Sowohl Erweiterungs- als auch Ersatzinvestitionen zum Betrieb und Erhalt des Straßennetzes werden über Anleihen finanziert, die allerdings mit einer Garantie der Republik Österreich ausgestattet sind. In Frankreich wiederum werden Finanzierung, Bau und Betrieb in der jüngeren Vergangenheit faktisch nur noch durch Konzessionsverträge für mehrere Jahrzehnte an eine Konzessionsgesellschaft delegiert, die zur Finanzierung das Recht erhält, Mautgebühren von den Nutzer*innen zu erheben.

Für Deutschland wäre das eine radikale Abkehr von der derzeitigen Bundesfernstraßenfinanzierung, die traditionell überwiegend aus Mitteln des Bundeshaushaltes erfolgt. Das kann es nur unter der Bedingung geben, dass eine Privatisierung öffentlicher Infrastrukturen ausgeschlossen ist. Wie das praktisch gelingen kann, wird letztendlich auch entscheidend für die von der Expertenkommission angestoßenen Überlegungen sein.

Teile der deutschen Finanz- und Versicherungswirtschaft erwarten eine Verbesserung ihrer ökonomischen Bedingungen durch eine letztendlich öffentliche Subvention ihrer Anlagen. Das war das in der Wirtschaftspresse beherrschende Thema rund um die Fratzscher-Kommission. Diese durchsichtigen Interessen sind zwar an vielen Stellen im Expertenbericht wiederholt zurückgewiesen worden. Dennoch finden sich im Bericht durchaus gefährliche „Modellüberlegungen“, die zu versteckten Privatisierungen führen könnten, indem zum Beispiel die Möglichkeit überhöhter Renditen für Fremdkapital ermöglicht wird. Hierzu passt jedenfalls, dass die Kommission unter dem Stichwort Mobilisierung zusätzlicher privater Infrastrukturfinanzierung die Gründung einer neuen Infrastrukturfinanzierungsgesellschaft und eines Bürgerfonds als Sammelstelle für Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung vorschlägt, die die Infrastrukturgesellschaft bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten unterstützen soll. Dieser Vorschlag kommt im Bericht in zurückhaltend unkonkreter Weise formuliert daher. Genau so geht man politisch vor, wenn man eine strategische Tür öffnen will. Am Ende entscheidet das Kapital, wo es seine besten Renditechancen sieht. Daher müssen insbesondere hier besonders strikte Bedingungen politisch formuliert werden. Denn es kann nicht sein, dass Schuldenbremse und fehlende (Um-)Verteilungspolitik in eine Subventionierung unzureichend empfundener Profitmargen durch von den Steuerzahlern finanzierte Investitionsanlagen führt.

Fazit

Hüten wir uns davor, die alten Fehler der Vergangenheit noch einmal zu machen; auch wenn sie in frischem Gewand oder unter neuer Überschrift daherkommen. Der neoliberale Glaubenssatz von „Privat vor Staat“ hat längst keine Mehrheit mehr. Landauf landab sind Begriffe wie Rekommunalisierung und öffentliche Daseinsvorsorge auf der Tagesordnung. Und dennoch: Die Realität von Schuldenbremse, dem Dogma der ausgeschlossenen Steuererhöhungen und „schwarzer Null“ zwingen die Länder dazu, notwendige Investitionen allein durch laufenden Einnahmen zu finanzieren. Das könnte den Druck erhöhen, ihr Tafelsilber zu verschleudern, was auf keinen Fall passieren darf. Eine flächendeckende Privatisierungsbremse nach dem Vorbild der Landesverfassung Bremens kann deshalb ein notwendiges Korrektiv zur Schuldenbremse sein.

Darüber hinaus sollten folgende Grundsätze bei unserer Positionierung eine erste Richtschnur sein: 1. Keine Privatisierung durch die Hintertür (Investitionsentscheidung und Kontrolle in öffentlicher Hand); 2. Kosteneffizienz (Transparenz über gesamte Lebensdauer der Projekte); 3. Keine Subventionierung des Finanzsektors (z.B. durch eine nur scheinbare Risikoübertragung); 4. Umleitung von anlagesuchendem Kapital großer Investoren in realwirtschaftlichen Investitionen, ohne bei der Beteiligung von Kleinanlegern über den Vertrieb eine zusätzliche Einnahmequelle für den Finanzsektor zu schaffen.

Seit dem Jahr 2009 und vor allem mit ihrem Regierungsprogramm des Jahres 2013 hat sich die SPD programmatisch erneuert und ihr Profil als Partei der linken Mitte geschärft. Dieser maßgeblich von der SPD-Linken erkämpfte Fortschritt muss die Richtschnur bleiben für jede künftige Entscheidung. Das heißt konkret: Auf der Höhe der Zeit ist, wer die Herausforderungen der Finanzierung von Zukunftsinvestitionen auch als zentrale Frage einer Politik gegen Ungleichheit und für Verteilungsgerechtigkeit versteht.

Alleinerziehende sind eine große und immer noch wachsende Bevölkerungsgruppe. Zwanzig Prozent aller Familien gelten als alleinerziehend, davon immer noch 90 Prozent Frauen. Ein-Eltern-Familien haben besondere Bedürfnisse und begegnen anderen Herausforderungen als Paar-Familien. Bei diesen Herausforderungen ist am auffälligsten: Alleinerziehende und ihre Kinder sind die am stärksten von Armut betroffene und von ihr gefährdete Bevölkerungsgruppe. Weiterlesen

Blutdiamanten, Konfliktmineralien – was immer die Schlagworte der schmutzigen Geschäfte sind, sie haben eines gemeinsam: Sie halten eine Maschinerie des Tötens am Laufen. Marodierende Banden verbreiten mit ihren Grausamkeiten Angst und Schrecken, finanziert auf dunklen Kanälen. In illegalen Minen werden unter menschenunwürdigen Bedingungen oft durch Kindersklaven Rohstoffe abgebaut, aus deren Erlösen die Warlords dann Kämpfer und Waffen bezahlen. Und da der Hunger der Industrieländer nach bestimmten Rohstoffen wie Tantal, Zinn oder Wolfram etwa für die Herstellung von Handys und Computern groß ist, sprudeln die Einnahmen.

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Weltweit gibt es eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. In Deutschland sind es etwa 17 Millionen über 18-Jährige, die mit einer gesundheitliche Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit leben. Mehr als die Hälfte von ihnen – 9,6 Millionen Menschen – haben eine amtlich anerkannte Behinderung. 7,3 Millionen Menschen gelten in Deutschland als schwerbehindert. Die meisten Menschen entwickeln eine Behinderung als Folge einer Erkrankung. Lediglich vier Prozent der Behinderungen sind angeboren. Eine Behinderung kann jede und jeden von uns treffen – jederzeit. Menschen mit Behinderungen wollen gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Doch in ihrem Lebensalltag sieht das ganz anders aus. Deshalb ist es wichtig, die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 als eines der ersten Länder ratifiziert hat, umzusetzen.

Es ist daher folgerichtig, dass die Große Koalition von SPD und CDU/CSU annähernd 20 Handlungsaufträge in den Koalitionsvertrag aufgenommen hat, die das Leben von Menschen mit Behinderungen verbessern sollen. Dazu gehören die Bereiche Bildung und Arbeit, Gesundheit und Pflege, Tourismus und Verkehr sowie Kultur und Sport. Ziel ist es, Barrieren, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, gleichberechtigt am Leben teilzuhaben, abzubauen.

Eines der größten Projekte der Großen Koalition im Bereich der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen ist die Reform der Eingliederungshilfe. Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen dabei unterstützen, behinderungsbedingte Nachteile bestmöglich auszugleichen, damit sie ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen können.

Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz soll die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass das Bundesteilhabegesetz noch in dieser Wahlperiode in Kraft tritt. Als Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Bundestagsfraktion habe ich ein Eckpunktepapier mit den aus meiner Sicht bestehenden Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz formuliert. Hierzu gehören insbesondere

  • die Prüfung der Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die Leistungen zur Eingliederungshilfe,
  • die angemessene Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts,
  • die Bereitstellung individueller, passgenauer und personenzentrierter Leistungen,
  • eine leistungsträgerunabhängige Beratung,
  • verbindliche, einheitliche Standards für Hilfebedarfsfeststellungsverfahren,
  • die Aufnahme einer klaren und praxistauglichen Regelung zur Inanspruchnahme von Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz sowie
  • die Lösung noch vorhandener Schnittstellenproblematiken und
  • die Schaffung flexibler Übergänge zwischen Werkstätten für behinderte Menschen und erstem Arbeitsmarkt.

Hier können Sie das komplette Eckpunktepapier zu den Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz herunterladen:

 

 

Jeder Mensch wünscht sich nach einem erfüllten Leben einen Tod in Würde. Auch und vor allem bei Patientinnen und Patienten mit schweren, tödlich verlaufenden Krankheiten wird dieser Wunsch geäußert. Wir müssen alles tun, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Leiden so stark wie möglich gelindert und den Menschen die Angst vor dem Sterben genommen wird. Erste Eckpunkte zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland haben wir am 10. November 2014 gemeinsam vereinbart. Nun geht es an die gesetzliche Ausgestaltung dieses zentralen Vorhabens. Weiterlesen

„Wir stehen zum Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte. Wer vor Verfolgung oder Diskriminierung, seien sie staatlich oder nichtstaatlich oder auch geschlechtsspezifisch, fliehen muss, soll in Deutschland Schutz und Zuflucht, schließlich auch einen gesicherten Aufenthalt bekommen.“ (Hamburger Programm der SPD)

Angesichts der weltweit größten Anzahl von Flüchtlingen seit dem Zweiten Weltkrieg – derzeit ca. 50 Mio. – sind diese Sätze aus unserem Grundsatzprogramm aktueller denn je. Im Jahr 2014 wurden in Deutschland 202.834 Asylanträge gestellt. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 59,7 %. In knapp 50 % der Fälle wird aufgrund einer inhaltlichen Entscheidung ein Schutzstatus gewährt („bereinigte Schutzquote“). Bei fünf der zehn häufigsten Herkunftsländer liegt die Bleibewahrscheinlichkeit bei über 70 %. Insgesamt lebten in Deutschland Ende 2013 rund 500.000 Flüchtlinge. Davon sind 86.000 Geduldete und 33.000 Ausreisepflichtige. Flüchtlinge verdienen unseren Schutz und unsere Unterstützung. Wir als SPD im Bund, in den Ländern und in den Kommunen wollen für eine fortschrittliche Flüchtlingspolitik stehen, die das Wohl der Menschen im Blick hat. Weiterlesen

Seit einigen Monaten ist die Erbschaftsteuer wieder in der finanzpolitischen Debatte angekommen. Ausgangspunkt ist das lang erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewesen, dass im Dezember letzten Jahres das Erbschaftsteuerrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt hat. Der Bundestag als Gesetzgeber muss nun bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung erarbeiten. Konkret ging es im Verfahren um die Frage, inwiefern Betriebsvermögen privilegiert gegenüber anderen Vermögenswerten vererbt bzw. verschenkt werden darf. Weiterlesen

Der Aussphähskandal durch ausländische Nachrichtendienste hat viele von uns im Sommer 2013 wach gerüttelt und unser Bewusstsein für unsere Daten und den Schutz unserer Privatsphäre geschärft. Es vergeht immer noch kaum ein Tag, wo es nicht neue Erkenntnisse über das Ausmaß des Ausspähskandals gibt. Zuletzt die Vorwürfe zum SIM-Karten-Hack durch britische und amerikanische Geheimdienste, der es ihnen ermöglichen kann verschlüsselte Kommunikation im Klartext mitzulesen und so mobile Kommunikation zu überwachen, ohne auf die Mitwirkung der Provider angewiesen zu sein. Die Identifizierung der Firmenware von Festplatten ermöglicht es Geheimdiensten oder kriminellen Akteuren, die Sicherheitsmaßnahmen und Verschlüsselungen der Nutzer auszuhebeln. Weiterlesen

Eine Kuriosität sei der Ausschuss Digitale Agenda im Deutschen Bundestag, befand die Wochenzeitung Die Zeit im März 2014. Die Bundeskanzlerin stellte sogar fest, das Internet sei Neuland. Netzpolitik, so der landläufige Tenor, bleibe ein Nischenthema. Das Gegenteil ist der Fall: Die Gründung des Ausschusses Digitale Agenda – auch #btADA genannt – war gleichsam eine Sensation. Der Bundestag hat mit dieser ersten Ausschussgründung seit 1998 ein klares Signal für die Wichtigkeit der Netzpolitik gesetzt und das Thema aus der Nische ins Rampenlicht gestellt. Die Bedeutung war dem Parlament indes bereits in der vorherigen Wahlperiode klar. Weiterlesen

Die Debatte um die Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA und CETA zwischen der EU und Kanada wird eine der beherrschenden politischen Themen in diesem Jahr werden. In den vergangenen Monaten wurde schon an verschiedenen Stellen deutlich gemacht, warum die Freihandelsabkommen in der derzeitigen Form nicht zustimmungsfähig sind. Eine der vielen Baustellen ist der Investorenschutz und besonders die Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS), die im CETA-Entwurf enthalten sind, aber vom SPD-Parteikonvent im September 2014 „in jedem Fall“ abgelehnt wurden. Weiterlesen